Im prüfungsrelevanten Zeitraum wurden nach Angaben der Magistratsabteilung 54 folgende Mengen an Kopierpapier an die Dienststellen verteilt:
|
|
- Wolfgang Frank
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KA III /05 Die Magistratsabteilung 54 - Zentraler Einkauf ist für die Bedarfserfassung, Beschaffung und Instandhaltung der sachlichen Erfordernisse der städtischen Dienststellen zuständig. So wurden u.a. in den Jahren 2002 bis 2004 rd. 430 Mio. Blatt Kopierpapier angeschafft und den städtischen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Einschau des Kontrollamtes ergaben sich Verbesserungsmöglichkeiten bei den Bestellvorgängen. Empfohlen wurde, dass die Magistratsabteilung 54 als Auftraggeberin sämtliche Bestellungen für Kopierpapier abwickeln sollte. 1. Allgemeines 1.1 Entsprechend der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien kommt der Magistratsabteilung 54 die Bedarfserfassung, Beschaffung und Instandhaltung der sachlichen Erfordernisse (ausgenommen Kraftfahrzeuge) für die städtischen Dienststellen einschließlich für Schulen insoweit zu, als nicht der Magistratsdirektor die Beschaffung von Spezialerfordernissen einzelnen Dienststellen übertragen hat. Die Beschaffung von Spezialerfordernissen einzelner Dienststellen wurde im Erlass vom 5. Februar 1997, MD /97, festgelegt und durch den Erlass vom 31. März 1998, MD /98, ergänzt. Da es sich bei Kopierpapier um keine Spezialerfordernisse einzelner Dienststellen handelt, fällt die Beschaffung für die städtischen Dienststellen in den alleinigen Aufgabenbereich der Magistratsabteilung 54. Gemäß den Anforderungen der Dienststellen wurde von der Magistratsabteilung 54 Kopierpapier weiß (im Format A3 und A4) und Recyclingkopierpapier (im Format A3 und A4) angeschafft. Im prüfungsrelevanten Zeitraum wurden nach Angaben der Magistratsabteilung 54 folgende Mengen an Kopierpapier an die Dienststellen verteilt: Artikel Summe weiß A Pkg.*) Pkg Pkg Pkg Bl Bl Bl Bl. weiß A Pkg Pkg Pkg Pkg Bl Bl Bl Bl. Recycling Pkg Pkg Pkg Pkg. A Bl Bl Bl Bl.
2 - 2 - Artikel Summe Recycling Pkg. 954 Pkg Pkg Pkg. A Bl Bl Bl Bl. *) Eine Packung entspricht 500 Blatt. 1.2 Die Bedarfsermittlung des Jahresverbrauches an den verschiedenen Arten an Kopierpapier erfolgt in der Magistratsabteilung 54 mithilfe des eigenen Lagerwarenprogramms "Jet-Handel" nach dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Vorjahre. Nach der Einschau in die Ausschreibungsunterlagen der Jahre 2002 bis 2004 stellte sich die Situation wie folgt dar: Die Magistratsabteilung 54 war in den ersten beiden Jahren von den gleichen Mengen an zu verbrauchendem Kopierpapier ausgegangen, nämlich von 150 Mio. Blatt A4 weiß und Recycling und 3 Mio. Blatt A3 weiß bzw. 1,50 Mio. Blatt A3 Recycling. Lediglich im Jahr 2004 wurde ein höherer Bedarf an weißem Kopierpapier angenommen. Es wurden 185 Mio. Blatt A4 weißes Kopierpapier, 110 Mio. Blatt A4 Recyclingpapier, 3,1 Mio. Blatt A3 weiß und 1,5 Mio. Blatt A3 Recyclingpapier ausgeschrieben. Über die Jahre 2002 bis 2004 ergab dies ein Gesamtausschreibungsvolumen von 485 Mio. Blatt A4 weiß und 410 Mio. Blatt Recycling bzw. für A3 weiß von 9,1 Mio. Blatt und 4,5 Mio. Blatt für A3 Recycling. Der tatsächliche Verbrauch an Kopierpapier im Zeitraum 2002 bis 2004 unterschied sich aber erheblich von den ausgeschriebenen Mengen. So wurden nach Angaben der Magistratsabteilung ,54 Mio. Blatt Kopierpapier A4 weiß angeschafft und ausgeliefert, die Summe von Recyclingpapier A4 betrug 180,65 Mio. Blatt. An weißem Papier A3 wurden 5,09 Mio. Blatt und 2,10 Mio. Blatt Recyclingpapier A3 angeschafft und ausgeliefert. Ausschreibungsmenge Verbrauch lt. "Jet-Handel" Differenz A4 weiß 485 Mio. Blatt 241, 54 Mio. Blatt 243,46 Mio. Blatt A4 Recycling 410 Mio. Blatt 180,65 Mio. Blatt 229,35 Mio. Blatt A3 weiß 9,10 Mio. Blatt 5,09 Mio. Blatt 4,01 Mio. Blatt A3 Recycling 4,50 Mio. Blatt 2,10 Mio. Blatt 2,40 Mio. Blatt
3 - 3 - Der tatsächliche Verbrauch beinhaltete nur die Mengen, die über den "Jet-Handel" abgerufen wurden. Größere Bestellungen (ab einer Palette) wurden von der Magistratsabteilung 54 direkt bei den jeweiligen bestbietenden Firmen bestellt. Auch war der Kopierpapierverbrauch der Druckerei der Magistratsabteilung 54 in den "Jet-Handel"- Daten nicht berücksichtigt. Daraus ergab sich lt. Magistratsabteilung 54 die Differenz von den tatsächlichen Verbräuchen im "Jet-Handel" und der ausgeschriebenen Menge. Da es keine durchgehende Dokumentation bzw. Gesamterfassung der verbrauchten Mengen im Lagerwarenprogramm "Jet-Handel" gibt, basierte der überwiegende Teil der ausgeschriebenen Menge auf einer Schätzung der ausschreibenden Dienststelle. Das Kontrollamt empfahl daher, bei künftigen Ausschreibungen den tatsächlichen Vorjahresverbrauch als Basis des Leistungsumfanges heranzuziehen. Seitens der Magistratsabteilung 54 wäre weiters sicherzustellen, dass Direktbestellungen der Dienststellen bekannt gegeben werden müssen. Dies könnte einerseits durch eine entsprechende Verpflichtung im Leistungsverzeichnis, andererseits durch eine routinemäßige Rückfrage der Magistratsabteilung 54 bei den betroffenen Dienststellen sichergestellt werden. Stellungnahme der Magistratsabteilung 54: Durch das ab dem Jahr 2006 in Betrieb gehende Bestellsystem der Magistratsabteilung 54 sollte sichergestellt sein, dass Anforderungen über diese Plattform abgewickelt werden und die Magistratsabteilung 54 ihren Ausschreibungen den tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres zu Grunde legen kann. Als weitere Maßnahme zur Ermittlung des tatsächlichen Verbrauches wurde in Rahmenausschreibungen ein Textbaustein aufgenommen, nach dem die Auftragnehmer/innen quartalsweise die aus dem Vertrag abgerufenen Mengen bekannt geben müssen. 1.3 Nach Aussage der Magistratsabteilung 54 waren Skonti und Rabattierungen von den Anbietern bereits in den Angeboten der Ausschreibung für die Jahre 2002 bis 2004
4 - 4 - berücksichtigt worden. Nach Einsicht in die Angebotsunterlagen musste seitens des Kontrollamtes jedoch festgestellt werden, dass diese Aussage nur für die Ausschreibung des Jahres 2004 galt. Bei den Ausschreibungen der Jahre 2002 und 2003 wurden seitens der Anbieter Zahlungskonditionen von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto angeboten. Die Umstellung für die Ausschreibung 2004 (Zahlungsziel 30 Tage) erfolgte auf Grund der Gegebenheit, dass die Zahlungskonditionen von 14 Tagen durch die magistratsinternen Verwaltungsabläufe nicht erreichbar waren. Die folgende Tabelle zeigt die einzelnen Produktgruppen in einem jährlichen Preisvergleich (Angaben in EUR netto/packung zu je 500 Blatt): Kopierpapier A4 weiß 2,80 2,66 2,10 A4 Recycling 2,16 2,26 1,83 A3 weiß 5,59 5,32 4,20 A3 Recycling 4,32 4,51 3,66 Die Weltmarktpreise für Papier unterliegen sehr starken Schwankungen, die seitens der Magistratsabteilung 54 insofern Berücksichtung finden und damit geglättet werden, als jährlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt werden. Diese Vorgangsweise war aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen. 1.4 Wie die Einschau ergab erfolgte die Verteilung des Kopierpapiers an die Dienststellen grundsätzlich durch das Logistikcenter der Magistratsabteilung 54, bei größeren Bestellmengen (über eine Palette) aber direkt seitens des Lieferanten. Die Verrechnung wurde im Zuge von internen Rechnungen (zwischen der Magistratsabteilung 54 und der anfordernden Dienststelle) abgewickelt, bei Direktbestellungen wurde die Rechnung von den Lieferanten an die anfordernde Dienststelle gelegt. Die Magistratsabteilung 54 verrechnete den anfordernden Dienststellen einen Zuschlag in der Höhe von 5 % als Verwaltungskostenbeitrag, bei Direktbestellungen fiel kein Kostenbeitrag an.
5 - 5 - Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 54, ab dem Zeitpunkt der Einführung der derzeit im Aufbau befindlichen Kostenrechnung Überlegungen einer Ausrichtung nach Profitcentern innerhalb der Magistratsabteilung 54 anzustellen. Die Magistratsabteilung 54 wird Überlegungen im Sinn der Empfehlung des Kontrollamtes anstellen. 2. Ausschreibung des Jahres Von der Magistratsabteilung 54 wurde der Jahresbedarf 2002 des Magistrats der Stadt Wien an Kopierpapier im "Offenen Verfahren" ausgeschrieben. Es handelte sich dabei um einen Lieferauftrag für 150 Mio. Blatt A4 und 3 Mio. Blatt A3 der Qualität weiß, sowie 150 Mio. Blatt A4 und 1,50 Mio. Blatt A3 der Qualität Recyclingkopierpapier und 2 Mio. Rollen Toilettenpapier, wobei die letzte Position im Rahmen der Einschau nicht geprüft wurde. Für das Kontrollamt war nicht nachvollziehbar, warum Hygieneartikel mit Kopierpapier zusammengefasst wurden. Die Magistratsabteilung 54 teilte hiezu mit, dass dies historisch gewachsen sei. Das Kontrollamt empfahl daher, künftig Hygieneartikel gesondert auszuschreiben. 2.2 Die Gesamtkosten für das Kopierpapier betrugen nach den vorgelegten Unterlagen ,-- EUR netto und wurden auf dem Lagerwarenkredit bedeckt. Die Vergabe unterlag den Bestimmungen des Wiener Landesvergabegesetzes (WLVergG) in der geltenden Fassung. Zur Einholung der Angebote wurde - wie bereits erwähnt - ein "Offenes Verfahren" nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Amtsblatt der Stadt Wien durchgeführt. Sechs Firmen legten gültige Angebote. Nach Prüfung durch die Magistratsabteilung 54 wurden die Angebote der Firmen X. und P. als die wirtschaftlich günstigsten ermittelt. Einziges Zuschlagskriterium war gemäß dem Leistungsverzeichnis der Preis. In einem internen Aktenvermerk der Magistratsabteilung 54 wurde dazu festgehalten, dass die angebotene Qualität als bekannt anzusehen war und dem derzeit in Verwendung stehenden Papier entsprach.
6 Die Preise wurden seitens der Magistratsabteilung 54 als angemessen angesehen. Über die Zuschlagsentscheidung entsprechend 47a WLVergG ergingen am 25. Oktober 2001 bzw. am 29. Oktober 2001 Mitteilungen an alle Bieter. Das Kontrollamt empfahl, künftig die Verständigungen an die Bieter zum selben Zeitpunkt zu versenden bzw. bei Nichtfunktionieren des Übermittlungsmediums eine entsprechende nachvollziehbare Dokumentation zu führen, warum eine Übertragung bzw. Verständigung nicht funktionierte. Die Magistratsabteilung 54 wird der Empfehlung des Kontrollamtes nachkommen. 2.4 Die Frist für die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung lief fünf Tage nach der Antragstellung um Vergabegenehmigung an den zuständigen Gemeinderatsausschuss ab. Diese Vorgangsweise wurde von der Magistratsabteilung 54 deshalb gewählt, weil die vidierenden Dienststellen inzwischen mit der Überprüfung des Vergabeantrages befasst werden konnten. Nach Ablauf der Frist ist in diesem Fall von der vergebenden Dienststelle bei der Geschäftsstelle des Vergabekontrollsenats eine Auskunft darüber einzuholen, ob ein Antrag auf Nachprüfung eingebracht wurde. Wenn kein Antrag auf Nachprüfung eingebracht wurde, ersucht die vergebende Dienststelle, den Vergabeantrag dem genehmigenden Organ vorzulegen. Von der Magistratsabteilung 54 wurde jedoch verabsäumt, diese Auskunft einzuholen und dem Ersuchen um Vorlage an das genehmigende Organ beizulegen. Der Vergabeantrag wurde am 18. Jänner 2002 vom zuständigen Gemeinderatsausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal, PrZ /2002 GIF, angenommen. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 54, künftig entweder die Frist für die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung abzuwarten bzw. bei der Geschäftsstelle des
7 - 7 - Vergabekontrollsenats die Auskunft einzuholen, ob ein Antrag auf Nachprüfung eingebracht wurde bzw. den Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens so festzulegen, dass keine Terminprobleme bezüglich des für die Genehmigung zuständigen Gemeinderatsausschusses auftreten. Die Magistratsabteilung 54 hat mit der vidierenden Magistratsabteilung 63 - Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens Übereinstimmung darüber erzielt, grundsätzlich nur mehr rechtskräftig gewordene Ausschreibungen an den zuständigen Gemeinderatsausschuss weiterzuleiten. 3. Ausschreibung des Jahres Die Magistratsabteilung 54 schrieb für das Jahr 2003 wieder einen Jahresbedarf an Kopierpapier im Rahmen eines "Offenen Verfahrens" aus. Es handelte sich dabei um einen Lieferauftrag für 150 Mio. Blatt A4 und 3 Mio. Blatt A3 der Qualität weiß, sowie 150 Mio. Blatt A4 und 1,5 Mio. Blatt A3 der Qualität Recyclingkopierpapier und 2 Mio. Rollen Toilettenpapier. 3.2 Die Gesamtkosten der gegenständlichen Leistung betrugen ,-- EUR netto, diese wurden auf dem Lagerwarenkredit bedeckt. Die Vergabe unterlag den Bestimmungen des WLVergG. Zur Einholung der Angebote wurde das "Offene Verfahren" nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Amtsblatt der Stadt Wien durchgeführt. Sechs Firmen legten Angebote. Nach Prüfung durch die Magistratsabteilung 54 wurden auf Grund der Zuschlagskriterien die Angebote der Firmen X. und P. als die wirtschaftlich günstigsten ermittelt. 3.3 In der Ausschreibung wurden Zuschlagskriterien - u.zw. Preis und Qualität je zur Hälfte - festgelegt. Bei Ermittlung des Bestbieters wurde von der Magistratsabteilung 54 allerdings festgestellt, dass alle angebotenen Produkte hinsichtlich der Qualitätsmerkmale als absolut gleichwertig anzusehen waren, sodass als Entscheidungskriterium der Preis verblieb.
8 Die Preise wurden seitens der Magistratsabteilung 54 als angemessen angesehen. Über die Zuschlagsentscheidung entsprechend 47a WLVergG ergingen Verständigungen am 24. September 2002 an alle Bieter. Die Frist für die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung lief am 22. Oktober 2002, fünf Tage nach der Antragstellung um Vergabegenehmigung an den zuständigen Gemeinderatsausschuss, ab. In diesem Zusammenhang war auf die in Pkt. 2.4 getroffene Empfehlung hinzuweisen. Der Vergabeantrag wurde am 8. November 2002 vom zuständigen Gemeinderatsausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal, PrZ /2002 GIF, angenommen. 4. Ausschreibung des Jahres Die Magistratsabteilung 54 schrieb für das Jahr 2004 wieder einen Jahresbedarf im Rahmen eines "Offenen Verfahrens" aus. Es wurden 185 Mio. Blatt A4 weißes Kopierpapier, 110 Mio. Blatt A4 Recyclingpapier, 3,10 Mio. Blatt A3 weißes Kopierpapier und 1,50 Mio. Blatt A3 Recyclingpapier ausgeschrieben. 4.2 Die Kosten der gegenständlichen Leistung betrugen ,-- EUR netto, die auf dem Haushaltskonto bedeckt wurden. Es handelte sich um einen Lieferauftrag an das Logistikcenter (ehemaliges Zentrallager) der Magistratsabteilung 54 und erstmals um rd. vier Lieferungen an rd. 15 Dienststellen in Wien und Niederösterreich. Die Vergabe unterlag den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 (BVergG) für den Oberschwellenbereich. Die Bekanntgabe des Verfahrens erfolgte im Internet unter und im Amtsblatt der Europäischen Union. Sechs Firmen legten Angebote. Nach Prüfung durch die Magistratsabteilung 54 wurden die Angebote der Firmen C. und E. als jene mit dem niedrigsten Preis ermittelt. 4.3 Die Preise wurden seitens der Magistratsabteilung 54 als angemessen beurteilt. Über die Zuschlagsentscheidung erging gem. 100 BVergG am 2. Dezember 2003
9 - 9 - eine Mitteilung an alle Bieter. Die Frist für die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung lief am 16. Dezember 2003 ab. Den Antrag an den Gemeinderat stellte die Magistratsabteilung 54 am 10. Dezember Auch in diesem Fall war auf die bereits erwähnte Empfehlung des Kontrollamtes hinzuweisen. Der Antrag wurde am 16. Jänner 2004 vom Gemeinderatsausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal, PrZ /2003 GIF, angenommen. 5. Schlussbemerkung des Kontrollamtes Laut Auskunft der Magistratsabteilung 54 kam es auch vor, dass Dienststellen bei den Lieferanten Direktbestellungen vornahmen. Obwohl dies in der Regel zu den Konditionen der Magistratsabteilung 54 erfolgte, sollte nicht nur aus Gründen der Ordnungsmäßigkeit erlassgemäß vorgegangen, sondern der Magistratsabteilung 54 auch die Gelegenheit gegeben werden, durch die Ausschreibung größerer Mengen noch günstigere Preise zu erzielen. Es wurde daher empfohlen, die Magistratsabteilung 54 möge den Lieferanten von Kopierpapier mitteilen, dass diesbezügliche Bestellungen ausschließlich im Weg der Magistratsabteilung 54 zu erfolgen haben. Durch das bereits erwähnte Bestellsystem und weitere Maßnahmen sollten alle Magistratsbestellungen gebündelt werden. Einer zusätzlichen Mitteilung an die Auftragnehmer/innen, Bestellungen nur im Weg der Magistratsabteilung 54 entgegen zu nehmen, wird jedenfalls zugestimmt.
Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 5, Prüfung der Organisation des Versicherungswesens
TO 32 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - 5-1/12 Maßnahmenbekanntgabe
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrSatzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrGWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung
Linz Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Linz GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH setzte von
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrAuftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl
Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehr5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen
5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
Mehr1. Login... 3. 2. Die Benutzeroberfläche... 4. 3. Verfahren anlegen und verwalten... 5. 3.1. Neues Verfahren anlegen... 5
2 INHALT 1. Login... 3 2. Die Benutzeroberfläche... 4 3. Verfahren anlegen und verwalten... 5 3.1. Neues Verfahren anlegen... 5 3.2. Berichtigung eingeben... 10 3.3. Widerruf eingeben... 12 4. Kontakt
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
Mehr19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1 Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 410/2014 Az.: 012.3; 013.23; 241.21 Datum: 13. März 2014 Betreff: Vergabe der Ausstattung am Fachraumzentrum Bad Mergentheim Beratungsfolge Termin Status Verwaltungs- und
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrSo funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt
So funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt Loggen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten, die Sie von GIMA erhalten haben, in das Bestellsystem ein. Sollten Sie noch keine Anmeldedaten haben und Für
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung
HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 51 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA - K-8/13
MehrErstellung einer Website
Ingeborg Bachmann Gymnasium A-9020 Klagenfurt Ferdinand - Jergitsch - Straße 21 Tel 0463 / 511735 Fax DW 20 Internet: http://www.ibg.ac.at E-Mail: bg-klu-bachmann@lsr-ktn.gv.at Klagenfurt; 23.10.2009 An
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrPlakatarbeit von Paul d Avoine und Phil Happ
Vorstellung der Projekte Plakatarbeit von Paul d Avoine und Phil Happ Virtuelles Wasser: Auf dem Plakat virtuelles Wasser haben wir den Schülern klar gemacht was virtuelles Wasser ist und welche Arten
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrAusführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG
Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von
MehrDER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
MehrSatzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.
Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 49 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 17-1/13
MehrVermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn
An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Mehrmyfactory.go! - Verkauf
Tutorial: Belegfluss im myfactory Verkauf Belegarten und ihre Nutzung Achten Sie darauf, ausgehend vom ersten erstellten Kundenbeleg, einen durchgehenden Belegfluss einzuhalten. So stellen Sie die ordnungsgemäße
MehrÖffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)
C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrInfoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren
Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrBaden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt
Landesstiftung Baden-Württemberg Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige Merkblatt 1. Das von der Landesstiftung beschlossene Baden-Württemberg- Stipendium für besonders qualifizierte
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrDAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG
DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >
MehrE-Sourcing einfach, effizient und erfolgreich
E-Sourcing einfach, effizient und erfolgreich In wenigen Schritten von der Lieferanteninformation zur Auktion Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist für Unternehmen immer mit einem enormen
MehrPrüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrEU-FONDS INFOBRIEF. der EU-Fondsverwaltung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Asyl-, Migrations-, Integrationsfonds EU-FONDS INFOBRIEF 11. Dezember 2015 Ausgabe 03/2015 EU-Fonds: Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) Mit diesem Informationsschreiben unterrichtet die beim
Mehr1425/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
1425/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 1425/AB XXII. GP Eingelangt am 06.04.2004 BM für Finanzen Anfragebeantwortung GZ 04 0502/39-I/4/04 Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Andreas Khol Parlament
MehrErklärung Antrag für Ausgaben
Referat für Finanzen Erklärung Antrag für Ausgaben Der Antrag für Ausgaben dient zur Anmeldung und Dokumentation jeglicher Ausgaben für Waren oder Dienstleistungen ab einem Wert von 150. Unter 150 genügt
MehrGeschiedene Ehen nach Ehedauer
Geschiedene Ehen nach Ehedauer Ehedauer 43 in Jahren 0 47 im Jahr 00 insgesamt: 87.07.049.6 davon: ohne minderjähriges Kind * 4.30 5.64 3 5.835 8.550 4 5.785 9. 5 6 5.938 6.74 0.33 0.58 7 5.367 9.946 8
MehrDokumentation zur Versendung der Statistik Daten
Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrStrom günstiger einkaufen
Strom günstiger einkaufen Vergabe über online Plattform Monika Dreekmann KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Agenda o Ausgangssituation, Preisentwicklung, Unterschiede zur Beschaffung in der Wirtschaft
Mehr2. Aufgabe Die Berechnung der optimalen Bestellmenge mittels der Andler'schen Formel basiert auf den vier Parametern
1. Aufgabe (a) Welches Ziel verfolgt die Berechnung der optimalen Bestellmenge? (b) In welchen betrieblichen Situationen sollte von der optimalen Bestellmenge abgewichen werden? (c) Nennen und erläutern
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrLeistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl)
Leistungsbeschreibung für die e Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 2. Mai 2008 veröffentlichte LB BP Mobilvorwahl wird ab diesem Zeitpunkt nicht
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDas Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrDOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)
Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/0589-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrKapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel
1 von 7 04.10.2010 15:59 Hinweis: Diese Druckversion der Lerneinheit stellt aufgrund der Beschaffenheit des Mediums eine im Funktionsumfang stark eingeschränkte Variante des Lernmaterials dar. Um alle
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrDigitales Urheberrecht - eine Gefahr für die Bibliotheken?
Recht THEMEN Mit der Ratifizierung des Vertrages ist noch 1998 zu rechnen, wobei die Umsetzung in nationales Recht dann meist noch ein bis zwei Jahre beansprucht, so daß es sehr spannend sein dürfte, ob
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen
Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3360 Berichterstatter:
Mehr2015 conject all rights reserved
2015 conject all rights reserved Inhaltsverzeichnis 1 Zugang zu Ausschreibungen...3 1.1 Erstmaliger Zugang... 3 1.2 Erneuter Zugriff auf Ihre Ausschreibungen... 5 2 Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen...5
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
Mehr9.4 Übersicht über die Incoterms 2000
9.4 Übersicht über die Incoterms 2000 INCOTERMS 9.4.1 Grafische Darstellung der Incoterms 2000 Die Incoterms 2000 lassen sich grafisch auf einen Blick darstellen: 153 9.4.2 Regelungen der Incoterms 2000
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
Mehr