DAS PROJEKT E-RECHT IN ÖSTERREICH

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1 L1.5 Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer C DAS PROJEKT E-RECHT IN ÖSTERREICH Eine Erfolgsstory Wien, 12. April 2006

2 Umschlagbild: Zentralportikus des Parlamentsgebäudes mit dem fünf Meter hohen Standbild der Göttin Pallas Athene aus Laaser Marmor. Foto: AnnA BlaU

3 INHALTSÜBERSICHT Seite 1. Einleitung (Management Summary) 3 2. Der Paradigmenwechsel 5 3. Die Voraussetzungen 8 4. Der Start 9 5. Kompetenzzentrum der Parlamentsdirektion Layout Statistik: Es geht aufwärts Es gibt es noch: Das Papier Das elektronische Angebot der Parlamentsdirektion Neues Tempo bei gleichzeitiger Papier- und Kosteneinsparung Kundmachung im Internet Resümee Internationale Anerkennung Literatur 25 Anhänge: XML 26 Medienberichte

4 Authentische elektronische Bundesgesetzblätter im Internet - 2 -

5 Dr. Wolfgang Engeljehringer Das Projekt e-recht in Österreich Eine Erfolgsstory 1. Einleitung (Management Summary) Die Erlassung von Bundesgesetzen wird in Österreich durch ein elektronisches Verfahren unterstützt. Dieses mit e-recht bezeichnete Workflow-System wurde mit 1. Jänner 2002 gemeinsam vom Bundeskanzleramt und vom Parlament eingeführt. Alle Bundesministerien sind eingebunden. Es umfasst die elektronische Erzeugung und Übermittlung aller Gesetzestexte des Bundes: vom Ministerialentwurf über die Regierungsvorlage, die parlamentarische Bearbeitung und Beschlussfassung bis hin zur authentischen elektronischen Kundmachung des Bundesgesetzblattes im Internet. Der Datenaustausch zwischen dem Regierungs- und dem Parlamentssystem erfolgt über eine gemeinsame Schnittstelle: 1. Das Bundeskanzleramt (BKA) übermittelt Regierungsvorlagen elektronisch an das Parlament. 2. Das Parlament übermittelt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens veröffentlichungsreife konsolidierte elektronische Fassungen an das Bundeskanzleramt. Alle Änderungen der Gesetzestexte im parlamentarischen Prozess werden unter Einhaltung einer einheitlichen Layoutierung (es gibt ca. 90 standardisierte Formate) elektronisch eingebaut. Die (ehemalige) Staatsdruckerei wird nicht mehr eingebunden. 3. Die authentische Kundmachung durch das BKA erfolgt im Internet. Die praktische Umsetzung ist erfolgt, sogar das Budget 2005 konnte erstmalig in den Workflow eingebracht werden. Bereits 460 Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates betreffend Gesetzesmaterien und Staatsverträge wurden im e-recht erstellen. Seit Dezember 2003 wird durchgehend 100 Prozent e-recht erreicht. Der hohe Qualitätsanspruch bei parlamentarischen Materialien konnte beibehalten werden. Seit 1. Jänner 2004 kann somit die rechtsverbindliche Kundmachung des Bundesgesetzblattes durch das BKA ausschließlich im Internet erfolgen. Alle Regierungsvorlagen, Ausschussberichte und Beschlüsse des Nationalrates sowie - 3 -

6 des Bundesrates werden auf der Parlaments-Homepage umgehend im Internet unter zur Verfügung gestellt, ebenso wie vom BKA die Bundesgesetzblätter unter Mandatare, Bürger und alle Internetbenützer weltweit erhalten zeitgleich und kostenlos den gleichen Informationsstand angeboten. Der Zeitgewinn ist enorm (aus Wochen wurden Tage oder gar nur Stunden). Über die Parlaments-Homepage können alle Materialien eines Gesetzwerdungsprozess von jedermann elektronisch nachgelesen werden. Dadurch wurde auch eine grössere Transparenz des Rechtsetzungsprozesses insgesamt erreicht. Die Erläuterungen zu einem neuen Gesetzestext stehen sofort zur Verfügung und man muss nicht erst auf das Erscheinen eines gedruckten Kommentars im Buchhandel warten. Informativ sei darauf hingewiesen, dass auf der Homepage des Parlaments kostenlos auch alle Ministerialentwürfe zu Gesetzesvorhaben, die dazu im Zuge des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen (z.b. der Interessensverbände, NGO s, etc.), alle Gesetzes- und Entschließungsanträge von Mandataren bzw. des Bundesrates sowie parlamentarische Anfragen und deren Beantwortung durch den Bundeskanzler oder die Bundesminister angeboten werden. Durch ein eigenständiges und ebenso erfolgreiches Projekt der Stenographen gilt dies auch für die Stenographischen Protokolle über die Nationalrats- und Bundesratssitzungen. Am Anfang stand ein jährlicher Papierverbrauch im Parlament von ca. 60 Tonnen. Durch das e-recht-projekt und die elektronische Erstellung und Verteilung von Stenographischen Protokollen wurden die gesamten externen Drucklegungskosten (Satz und Druck) für parlamentarische Materialien in der Höhe von ca. 1,2 Millionen jährlich auf Null reduziert. Gleichzeitig konnte die Auflagenhöhe reduziert werden. Abzüglich der durch hausinterne Vervielfältigung bedingten Mehrkosten für Papier und anteilige Maschinenkosten von ,-- ergibt sich eine jährliche Netto- Einsparung bei den Druckkosten von ,-- 1. In der Hausdruckerei wurden 2003 fast 4 Millionen Blatt Kopierpapier verbraucht. Durch die elektronische Verteilung waren es bis September 2004 trotz Wegfall der gesamten Lieferungen der Staatsdruckerei erst ca. 1,9 Millionen Blatt (laut ÖKO-Umweltprofil). 1 Parlamentarische Anfragebeantwortung des Präsidenten des Nationalrates vom , 13/ABPR - 4 -

7 2. Der Paradigmenwechsel Die handwerkliche Arbeitsweise der Legist/innen im Parlament zur Erstellung von Gesetzesbeschlüssen hat sich sieht man von der Verwendung von Klebstoff zur Einfügung von aus kopierten Abänderungsanträgen ausgeschnittenen Textpassagen einmal ab im gesamten 20. Jahrhundert kaum verändert und hat sich bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts erhalten. Traditioneller Stil: Beispiel aus dem Jahre 1920 Für ein ansprechendes optisches Erscheinungsbild sorgte erst die Staatsdruckerei im Zuge der Drucklegung des Bundesgesetzblattes. Der letzte Gesetzesbeschluss, der ausschließlich in der oben beschriebenen alten Papierform behandelt wurde, war das Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird (Fair Value-Bewertungsgesetz)

8 Die Beschlussfassung erfolgte am im Nationalrat und am im Bundesrat (176 d.b./xxii. GP). Am Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode (GP) 2 des Nationalrates stand wohl der entscheidende Einbruch in die Papierurkundenkultur: Neben anderen Einsparungsmaßnahmen wurde auch die Absicht erklärt, die Druckkosten für das Bundesgesetzblatt einzusparen und zu diesem Zweck die papierförmige durch eine elektronische Kundmachung zu ersetzen. Aus diesem Grund wurde das von Bundeskanzleramt und der Parlamentsdirektion gemeinsam betriebene Projekt e- Recht initiiert. Der Beschluss der Bundesregierung über die Einführung von e-recht ab 2002 erfolgte am 6. Juni Man darf daher getrost von einem Jahrhundert-Projekt sprechen. Das traditionelle Erscheinungsbild der im Bundesgesetzblatt kundgemachten Rechtsnormen wurde durch eine historisch gewachsene Druckerkultur bestimmt, die nach den Vorgaben des BKA auch in der elektronischen Kundmachungsform fortzusetzen war. Das gewohnte Erscheinungsbild sollte die Akzeptanz des neuen Mediums trotz des Paradigmenwechsels erhöhen. Hiezu war es erforderlich ca 90 Formatvorlagen im e-recht zu implementieren. Die Erarbeitung der erforderlichen Grundlagen und Vorgaben erfolgte in der Parlamentsdirektion in Form einer Projektarbeit. Die weitere Arbeit wurde über ein eigenes Kompetenzzentrum gesteuert. Hervorzuheben ist die übergreifende Zusammenarbeit zwischen Exekutive (Bundeskanzleramt) und Legislative (Parlament). Verdienstvoll eingebracht hat sich die Staatsdruckerei (nunmehr Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH), die ihr Fachwissen uneingeschränkt trotz des bevorstehenden Verlustes dieser Arbeitssparte zur Verfügung gestellt hat. Hervorzuheben ist auch der frühzeitige intensive Innovationsschub bei Staatsverträgen durch das Aussenministerium. 2 XXI. GP:

9 E-Recht: Gesetzestext samt Beurkundung aus dem Jahre 2003 (in der linken Spalte sind jeweils die Formatvorlagen ersichtlich) - 7 -

10 3. Die Voraussetzungen Um das vorgegebene Ziel zu erreichen, konnte man nicht wie bisher erst am Ende des Gesetzgebungsprozesses ansetzen, sondern dieser Prozess musste in seiner Gesamtheit auf eine veränderte technische Grundlage gestellt werden, um als Ergebnis einen authentisch in elektronischer Form als Bundesgesetz publizierbaren Gesetzesbeschluss des Nationalrates zur Verfügung zu haben. Im Rahmen des Projekts e-recht wurde daher der Fokus zunächst auf die Organisation einer elektronischen Schiene (Workflow) und erst danach auf notwendige Veränderungen in der Gestaltung der Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens gerichtet. Die Durchgängigkeit dieses Workflow im gesamten Gesetzgebungsverfahren erschien als Voraussetzung für die Effizienz der elektronischen Unterstützung des Gesetzgebungsprozesses unabdingbar, um Brüche in der Dokumentenbearbeitung zu vermeiden. Aus einem solchen Bruch hätte jedenfalls ein Mehraufwand resultiert, uu hätte dieser sogar eine Gefährdung der inhaltlichen Authentizität der am Ende des Prozesses stehenden Dokumente zur Folge gehabt. In dieser Hinsicht zeigte das seit 1998 in der Schweiz eingerichtete, durchaus vorbildhafte (schon weil zunächst europaweit einzige), System zur elektronischen Unterstützung des Gesetzgebungsprozesses mit dem dort zugelassen Formatbruch bereits ein möglichst zu vermeidendes Probleme auf. Der Grund für den Formatbruch in der Schweiz waren unterschiedliche technische Anforderungen, die auf Regierungsund Parlamentsebene an die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens gerichtet wurden. In Österreich wurde daher als zentrale Anforderung an die Organisation des technischen Workflow von Anfang an seine Eignung für den durchgängigen Dokumententransport ohne Formatverluste formuliert. Diese Anforderung wird durch die gewählte Lösung mittels Schnittstellen erfüllt, die zw. Bundeskanzleramt und Parlamentsdirektion den Dokumententransfer gewährleisten. Die Einrichtung dieser Schnittstellen ist deshalb erforderlich geworden, weil die Parlamentsdirektion für die Gestaltung ihres elektronischen Workflow auf einer vorhandenen Datenbankapplikation aufsetzen konnte, während das Bundeskanzleramt für die Gestaltung des Workflow auf Regierungsebene erst eine neue Softwarelösung finden musste

11 Weiters wurde für die elektronische Unterstützung der Bundesgesetzgebung vom BKA als Speicherformat XML 3 vorgesehen. Als Arbeitsformat wird allerdings weiterhin an Word festgehalten, was mit jener Vertrautheit mit Word begründet wird, welche die verschiedenen Ressorts bzw. die Parlamentsdirektion entwickelt haben. 4. Der Start Insgesamt wurden im ersten Jahr des e-rechts 2002 acht Prozent aller Regierungsvorlagen (zehn Stück) als sichere e-rechts-dokumente an die Parlamentsdirektion übermittelt, von denen vier aber mit dem Ende der XXI. GP im Dezember 2002 verfielen erfolgten auch die ersten acht elektronisch erstellten Gesetzesbeschlüsse, bei denen allfällige Änderungen in elektronischer Form vorgenommen und eigene elektronische Dokumente für die Beurkundung angelegt wurden. Sechs Beschlüssen lagen dabei Regierungsvorlagen zu Grunde, zweien Initiativanträge von Abgeordneten. In dieser Zeit mussten der elektronische Workflow, die Datenbanken des BKA und der Parlamentsdirektion, die Softwarelösungen und das buchdruckerische Fachwissen der Staatsdruckerei in Layoutfragen koordiniert und vernetzt werden. Erschwerend für die Implementierung und Schulung kam hinzu, dass viele Ministerien nicht über zentrale Legistikabteilungen verfügten und die Jurist/innen in den Fachabteilungen folglich nur fallweise legistisch arbeiteten. Innerhalb der Parlamentsdirektion kommen zur Information und für die Schulung neben konventionellen Schulungen zwei selbst entwickelte e-learning-programme auf der Basis des Europäischen Computerführerscheins (ECDL) zum Einsatz. Eines ist für die Ausschussreferenten der Parlamentsdirektion und deren Mitarbeiter gedacht, das andere für die Mandatare (alle Mandatare haben von der Parlamentsdirektion Laptops erhalten). 3 Siehe Exkurs XML am Ende dieses Artikels - 9 -

12 ..Ausschnitt aus dem e-learning Programm auf der Basis des ECDL Mit Feedback!

13 5. Kompetenzzentrum der Parlamentsdirektion Zur Betreuung des e-rechts im Parlament wurde von der Parlamentsdirektion (nach schweizerischem Vorbild) ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Dem Kompetenzzentrum obliegt: - die Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt - der Know-how-Transfer von der Staatsdruckerei (Wiener Zeitung) zur Parlamentsdirektion - die Unterstützung der parlamentarischen Arbeit (vor allem die der Ausschussreferent/innen) und das Controlling - die Konvertierung von Anträgen der Mandatar/innen zu e-rechts-dokumenten - die Scannung und Textinterpretation von nicht e-recht-dokumenten für das Internetangebot des Parlaments. In der praktischen Arbeit erfolgt die Verwendung bzw. Zuweisung der 90 verschiedenen e-recht-formate im Gesetzestext primär über am Bildschirm angezeigte besondere Buttons oder Pulldown-Menüs. Beispiel: Menü- und Symbolleisten, wie sie dem Bearbeiter auf einem für die Arbeit im e-recht eingerichteten PC der Parlamentsdirektion darbieten Der oben markierte Ausschnitt wir auf der nächsten Seite näher erläutert

14 6. Layout Beispiel: Formatierung eines legistischen Textes durch Zuweisung der Formate mittels der Buttons Durch die Zuweisung nur eines einzigen e-recht-formates wird ein legistischer Absatz automatisch sowohl hinsichtlich Schriftgröße und art, Fett- oder Kursivschrift, Abstände der Absätze zueinander als auch hinsichtlich unterschiedlicher Text-Reinrückungen (bei einer Ziffer, Litera, Sublitera, etc.) formatiert. Beispiele für Absatzformate: Beispiel für ein Zeichenformat: 51 Abs 991_GldSymbol 12_PromKl_EinlSatz 11 Titel

15 7. Statistik: Es geht aufwärts Im Jahre 2003 wurden im Jahresdurchschnitt bereits 70 Prozent (114 Stück) aller Regierungsvorlagen als sichere e-rechts-dokumente an die Parlamentsdirektion übermittelt (seit August Prozent). Bei Beschlüssen des Nationalrates und des Bundesrates betreffend Gesetzesmaterien und Staatsverträge erreichte die Parlamentsdirektion 2003 im e-recht einen Jahresdurchschnitt von bereits 82 Prozent (130 Stück). Der Parlamentsdirektion ist es gelungen, alle Beschlüsse, denen Initiativanträge von Abgeordneten (27 Stück) oder Gesetzesinitiativen von Ausschüssen (vier Stück) zu Grunde lagen, in den e-recht- Workflow einzubringen. Seit Dezember 2003 hält die Parlamentsdirektion bei allen Gesetzesbeschlüssen durchgehend 100 Prozent e-recht (vorher mussten noch die nicht im e-recht- Workflow vom BKA übermittelten Regierungsvorlagen abgearbeitet werden). Im Jahre 2004 folgten alle 195 Beschlüsse im e-recht, ebenso Quelle: Parlamentsdirektion - Kompetenzzentrum

16 8. Es gibt es noch: Das Papier Die authentischen Versionen der Regierungsvorlagen, der Ausschussberichte und der Parlamentsbeschlüsse sind derzeit weiterhin ausschließlich Papierdokumente, hierbei handelt es sich allerdings nur um unterschriebene Ausdrucke aus dem e-recht. Allein der 2003 beschlossene EU-Erweiterungsvertrag umfasste in jeder der 21 Sprachfassungen ca Seiten. Für den Beschluss des Nationalrates sind nach wie vor immer noch vier idente Papierfassungen erforderlich, das waren in diesem Fall insgesamt annähernd bedruckte Seiten oder 84 Kartons. Eine gesetzliche Grundlage, die elektronische Version des Beschlusses zur authentischen Fassung zu erklären, wie es beim Bundesgesetzblatt erfolgt ist (siehe Punkt 11), fehlt derzeit noch in den Geschäftsordnungen des NR und BR. Selbstverständlich wurde der EU-Erweiterungsvertrag vom Bundeskanzleramt mittels der von der Parlamentsdirektion übermittelten elektronischen Fassung rechtsverbindlich und papierlos im Internet kundgemacht. 9. Das elektronische Angebot der Parlamentsdirektion Die elektronischen Versionen all dieser Dokumente sind auf der neu gestalteten Homepage des Parlaments unter (Menüpunkt: Parlamentarisches Geschehen ) abrufbar. Sehr große Dokumente, wie der EU-Erweiterungsvertrag mit seinen 21 Sprachfassungen, werden in Teilen abgespeichert. Im vorliegenden Fall waren das 90 elektronische Dokumente pro Sprachfassung. Durch diese Portionierung wird dem/der Benutzer/in neben einer kürzeren Downloadzeit aus dem Internet auch ein entsprechend selektiver und damit Kosten sparender Ausdruck ermöglicht. Die meisten Regierungsvorlagen bestehen jedoch aus nur zwei Dokumenten: dem Gesetzestext und den Materialien (Erläuterungen)

17 Beispiel: Ein vom Parlament beschlossener Staatsvertrag, wie er auf der Hompage des Parlaments in allen Sprachfassungen angeboten wird Beschlussformel der Präsidenten des NR und BR Beschluss NR u. BR Damit können über die Parlaments-Homepage alle Materialien im Gesetzwerdungsprozess von jedermann elektronisch nachgelesen werden. Aber das elektronische Angebot des Parlaments umfasst auch schon das gesamte, eigentlich vorparlamentarische Begutachtungsverfahren (dh den Ministerialentwurf und alle auch dem Parlament dazu übermittelten Stellungnahmen). Daneben tragen die vielen weiteren elektronischen Angebote auf der Parlaments- Homepage ebenso zu einer großen Reduktion der Papiermenge im Parlament (ursprünglich rund 60 Tonnen/Jahr) bei. Allein in der XXI. Gesetzgebungsperiode 4 des Nationalrates wurden über 4000 parlamentarische Anfragen gestellt und damals noch jede davon 330 mal kopiert, dass selbe passierte mit den 4000 Ministerantworten, was in Summe 2,6 Millionen kopierte Dokumente ergab. Um den Benützer/innen eine 4 XXI. GP:

18 sichere elektronische Information zu bieten, werden diese Anfragen/Antworten nun eingescannt und als Image (Bild) des Originals ins Internet gestellt. Als Service wird zusätzlich, um eine Volltextsuche zu ermöglichen bzw. um Textteile kopieren zu können, ein textinterpretiertes Word-Dokument angeboten. Um dieses Angebot auch nützen zu können, erhielten im Zuge eines eigenen Projektes alle Mandatare/innen kostenlos Laptops samt Schulung inkl. E-Learning-Programm und es wurde ein spezieller Helpdesk eingerichtet. Die Verwendung der Laptops ist in allen Ausschuss- und Plenarsitzungssälen mittels WLAN5 drahtlos möglich. Beginnend seit 1996 werden parlamentarische Materialien elektronisch angeboten. Es konnte inzwischen 100% erreicht werden. Seit 1999 werden auch die Dokumente des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens (Ministerialentwürfe und die hiezu einlangenden Stellungnahmen von anderer Ministerien, von Bundesländern, NGO s, etc.) auf der Webside des Parlaments angeboten. Diese Dokumente waren vorher für die Öffentlichkeit nicht einmal in Papierform zugänglich. Das vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens auf der Homepage Ministerialentwurf, der vom Ministerium zur Begutachtung versendet wurde Links zu den Stellungnahmen Stellungnahmen der anderer Ministerien, von Bundesländern, NGO s, etc. 5 WLAN: Wireless LAN (Funknetzwerk)

19 Mit einem Klick zu den Dokumenten des vorparlamentarischen legistischen Verfahrens auf der Parlamentshomepage im Internet Text eines Ministerialentwurfs Stellungnahmen von NCO s, etc

20 10. Neues Tempo bei gleichzeitiger Papier- und Kosteneinsparung Durch das e-recht hat sich ein neues Tempo im Parlament ergeben. Benötigte man früher für die Aufbereitung von Regierungsvorlagen zum Druck Wochen, so werden im e-recht Wochen zu Tagen. Regierungsvorlagen, Ausschussberichte und Beschlüsse können meist innerhalb von mittlerweile längstens 24 bis 72 Stunden kostenlos im Internet angeboten werden. Das Projekt der elektronischen Verteilung von parlamentarischen Materialien ist im Wesentlichen abgeschlossen. Seit 16. Juni 2003 werden regelmäßig in den Morgenstunden Informations-Mails über die Verhandlungsgegenstände an alle Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates verschickt. Durch Anklicken der Nummern (Links) der am Vortag ins Internet gestellten Regierungsvorlagen, Anträge, Ausschussberichte, Anfragen, Anfragebeantwortungen usw sind alle Dokumente im Volltext abrufbar. Beispiel: Infomail an alle Nationalräte

21 Im Zuge der Implementierung von e-recht wurden die Papier-Auflagen drastisch reduziert die Vervielfältigung der parlamentarischen Materialien in Papierform erfolgt nunmehr in der Hausdruckerei des Parlaments. Am Anfang stand ein jährlicher Papierverbrauch im Parlament von ca. 60 Tonnen. Durch das e-recht-projekt und die elektronische Erstellung und Verteilung von Stenographischen Protokollen wurden die gesamten externen Drucklegungskosten (Satz und Druck) für parlamentarische Materialien in der Höhe von ca. 1,2 Millionen jährlich auf Null reduziert. Gleichzeitig konnte die Auflagenhöhe reduziert werden. Abzüglich der durch hausinterne Vervielfältigung bedingten Mehrkosten für Papier und anteilige Maschinenkosten von ,-- ergibt sich eine jährliche Netto- Einsparung bei den Druckkosten von ,-- 6. In der Hausdruckerei wurden 2003 fast 4 Millionen Blatt Kopierpapier verbraucht. Durch die elektronische Verteilung waren es bis September 2004 trotz Wegfall der gesamten Lieferungen der Staatsdruckerei erst ca. 1,9 Millionen Blatt (laut ÖKO-Umweltprofil). 11. Kundmachung im Internet Für die neue Kundmachungsform des Bundesgesetzblattes im Internet war ein eigenes Gesetz notwendig, nämlich das "Kundmachungsreformgesetz". Dieses wurde am 23. Oktober 2003 im Nationalrat einstimmig beschlossen und wurde am 21. November 2003 im BGBl. I Nr. 100/2003 kundgemacht. Seit 1. Jänner 2004 ist nur noch die elektronische Kundmachung der Gesetze im Internet durch das Bundeskanzleramt authentisch. Die Bundesgesetzblätter sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter abrufbar. Es wird dort auch eine Version mit sicherer elektronischer Signatur (XML 7 ) angeboten. 6 Parlamentarische Anfragebeantwortung des Präsidenten des Nationalrates vom , 13/ABPR 7 Siehe Exkurs XML am Ende dieses Artikels

22 Beispiel: Zertifikat des BKA über die sichere Signatur bei der Internetkundmachungen eines BGBl. Authentische elektronische Bundesgesetzblätter im Internet

23 Das alte Bundesgesetzblatt hatte eine Auflage von bis Stück pro Ausgabe. Eine Kundmachung im Internet ist für bis zu vier Millionen Personen in Österreich zugänglich. Im Gesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass dieser Internetzugang für die Bürger/innen unentgeltlich zu erfolgen hat. Personen ohne Internetzugang haben die Möglichkeit, gegen ein angemessenes Entgelt, Ausdrucke vom Bundesgesetzblatt von der Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH zu erhalten. Diese Ausdrucke der Bundesgesetzblätter sind aber nicht authentisch. Über die neuesten Kundmachungen kann man sich kostenlos vom BKA mittels eines per versendeten Newsletters 8 informieren lassen. Beispiel: Ausschnitt aus dem 50. Newsletter des BKA vom Die Anmeldung kann per unter marina.doppelreiter@bka.gv.at erfolgen

24 Auch bei der Kundmachung im Internet können bereits hervorragende Zeiten erreicht werden. Das vorstehende Beispiel umfasst gleich 8 Gesetze: Beschluss des Bundesrates am: Freitag, Weiterleitung durch Parlamentsdirektion an BKA: 9 Dienstag, Kundmachung im Internet durch das BKA: 10 Dienstag, Nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist gegen das Amtliche Protokoll der Sitzung des Bundesrates. 10 Nach Beurkundung durch den Bundespräsidenten und Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler

25 12. Resümee Die Zwischenbilanz für das Projekt e-recht ist erfreulich positiv. Innerhalb von nur zwei Jahren wurde ein funktionierender Vollbetrieb erreicht. Pannen sind bisher (Stand April 2006) trotz mehr als 600 Beschlüssen des Nationalrates und ebenso vielen Ausschussberichten und Beschlüssen des Bundesrates im e-recht nicht eingetreten. Alle diese Beschlüsse konnten nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens in einer veröffentlichungsreifen konsolidierten elektronischen Fassung von der Parlamentsdirektion an das Bundeskanzleramt übermittelt werden. Seit Jänner 2004 erfolgt bereits die authentische elektronische Kundmachungen 11 von Gesetzes- bzw. Staatsvertragsbeschlüssen durch das Bundeskanzleramt zu 100% im Internet. 12 Das österreichische Parlament ist damit wohl das in Europa, vielleicht sogar weltweit, führende Parlament in der elektronischen Gesetzgebung. Zahlreiche ausländische Delegationen legen hievon schon Zeugnis ab. Freilich darf nicht vergessen werden, dass das parlamentarische Geschäftsordnungsrecht nach wie vor nicht an die Erfordernisse und Möglichkeiten 11 Das BKA hat in dieser Zeit auch mehr als 1000 Verordnungen im Internet kundgemacht. 12 Die vom Parlament bis Ende 2003 übermittelten e-recht-beschlüsse wurden vom BKA überwiegend noch 2003 in Papierform kundgemacht

26 elektronischer Gesetzgebung angepasst ist; als rechtlich authentisch gelten daher weiterhin die papierförmigen Dokumente des parlamentarischen Verfahrens, sodass zwar nun kein elektronischer Formatbruch, aber ein rechtlicher Authentizitätsbruch existiert. Wir stehen erst am Anfang. Die neuen Möglichkeiten, Synergieeffekte und Einsparungspotenziale sind noch weiter auszuloten. Als mittelfristige Perspektive und zugleich revolutionärstes Potenzial könnte die Möglichkeit gesehen werden, mit Hilfe der XML-Technik ( durch die strukturorientierten Funktionalitäten von XML 13 ) auch die Kunsttexte von Rechtsvorschriften automationsunterstützt zu erstellen. Damit könnten die im RIS veröffentlichten nicht authentischen geltenden Fassungen von Rechtsvorschriften automatisch generiert werden. Auch im parlamentarischen Verfahren könnten auf Ausschuss- und Plenarebene beschlossene Abänderungen automatisch eingearbeitet werden. Die Erstellung der Ausschussberichte und der Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates würde dadurch vereinfacht und beschleunigt. Als (sehr) langfristige Perspektive sollte es der Einsatz der XML-Technik auch ermöglichen, die in den Gesetzesvorschlägen enthaltenen, für die historische Gesetzesinterpretation unentbehrlichen, Erläuterungen automationsunterstützt mit den jeweiligen normativen Texten zu verknüpfen. 13. Internationale Anerkennungen Am wurde das Projekt e-recht (Parlamentsdirektion und BKA) von der Wirtschaftskammer Österreich, ORF und Kurier im Rahmen des Wettbewerbs Amtsmanager 2005 mit dem 1. Hauptpreis unter 64 Bewerbern in der Kategorie E-Government-Sonderpreis ausgezeichnet. Die unabhängige Jury unter dem Vorsitz von Generaldirektor Univ. Prof. DDr. Walter Barfuß führte dabei aus, dass mit dem Projekt wesentlich zum Erfolg dieser Initiative beigetragen und ihre Zielsetzung gefördert wurde, nämlich Bürokratie abzubauen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung sowie den Umweltschutz zu stärken. Am wurde das Projekt e-recht (Parlamentsdirektion und BKA) auch beim 13 Siehe Exkurs XML am Ende dieses Artikels

27 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb in der Kategorie Electronic Government ausgezeichnet. In dieser Sparte gab es 22 Bewerber aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Der Internationale Speyerer Qualitätswettbewerb für innovative Verwaltung fand bereits zum 7. Mal statt. Der Wettbewerb steht unter der wissenschaftlichen Leitung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Von einer hochkarätigen Expertenjury wurde das Projekte "E-Recht" als Preisträger ausgewählt und wie folgt beurteilt: Das Projekt E-Recht hat eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion im Gesetzesentstehungsprozess in ganz Europa und zeichnet sich insbesondere durch eine die Hoheitsbereiche der Bundesministerien und des Parlaments übergreifende Lösungsstrategie aus. E-Recht zeigt klar die Einsparpotentiale in der Gesetzwerdung, angefangen von der durchgängig elektronischen Abwickelbarkeit bis hin zur authentischen Publikation im Internet (RIS) und elektronischen Verteilung an die verschiedenen Abnehmer ohne den Papierdruck. Beachtlich ist die Zusammenarbeit zwischen den durch die Gewaltenteilung voneinander getrennt agieren müssenden Einrichtungen der Bundesverwaltung und der Politik. Die Preisverleihung fand im Designcenter Linz statt. Die Parlamentsdirektion zählte auch unter 230 Bewerbern aus 30 Ländern bei den eeurope Awards for egovernment 2005 zu den Finalisten in der Endausscheidung im November 2005 bei der Ministerial egovernment Conference 2005 in Manchester). 14. Literatur [1] Bachmann Susanne, Elektronische Gesetzgebung in Österreich?, in: Zeitschrift für Gesetzgebung, C.F.Müller, Heidelberg, 1/2006, S [2] Engeljehringer Wolfgang, Das Projekt e-recht eine Erfolgsstory, in: Forum Parlament, Springer, Wien New York, 2/2004, S [3] Saurugger Erich, Die Genese des elektronischen Gesetgebungsverfahrens im Parlament, in: Forum Parlament, Springer, Wien New York, 2/2004, S [4] Schefbeck Günther, Legislative XML ein Überblick, in: Bildungsprotokolle Band 10, Klagenfurter Legistikgespräche 2004, K-Verlag, Klagenfurt, S

28 Anhänge: XML (Extended Markup Language) XML wird international als ein für die Langzeitarchivierung von Dokumenten in besonderem Maße geeignetes Speicherformat bewertet. XML ist kein Dateiformat, sondern eine durch das WWW-Konsortium standardisierte Metasprache, mit deren Hilfe Dokumente beschrieben bzw. Texte durch Auszeichnungen strukturiert werden können. XML-Dokumente ermöglichen einerseits eine besonders sichere Signaturmöglichkeit (Schutz vor Veränderung durch Hacker) und andererseits eine zeitlich möglichst lange Verfügbarkeit der Texte, unabhängig von zukünftigen Änderungen der Hard- und Software. Für die Arbeit an den Dokumenten wird der XML-Text in ein Word-Dokument umgewandelt, sodass die Referenten in der Parlamentsdirektion nicht mit XML arbeiten. Die verwendeten Formate sind jedoch XML-tauglich und die Layoutkontrolle wird derart ausgebaut, dass überprüft werden kann, ob das ganze Dokument nach der Bearbeitung auch weiterhin für die Kundmachung XML-tauglich ist. Medienberichte

29 Die Presse vom Hightech-Spezial (Seite: 6)

30 "Kurier" vom Ressort: Innenpolitik (Seite: 2)

31 "Der Standard" vom , Ressort: Wirtschaft (Seite: 24) "Neues Volksblatt" Nr. 280 vom (Seite: 3)

32 "Computerwelt" Nr. 49/01 vom , Ressort: Aktuell (Seite: 2) Stenographisches Protokoll 78. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich XXII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 13. Oktober Präsident Dr. Andreas Khol: Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Ausführungen. Ich teile dem Hohen Haus mit, dass alle Unterlagen betreffend das Budget gestern um 14 Uhr im Nationalrat eingelangt sind. Sie wurden zwischen 15 und 16 Uhr an die Opposition und zwischen 16 und 17 Uhr an die Regierungsparteien verteilt. Seit Mitternacht sind alle Unterlagen im Internet zugänglich. Das ist das erste Mal, dass uns das gelungen ist. Ich möchte mich bei den Beamten dafür bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Die erste Lesung zum Bundesfinanzgesetz findet morgen statt

33 Die Presse vom (Seite: 5) Parlamentskorrespondenz Nr. 730 vom (Auszug) Ausschusssitzungen des NR Stichworte: Parlament/Budget/Parlament Parlamentskorrespondenz/02/ /Nr. 730 BUDGETAUSSCHUSS VERHANDELT PARLAMENTSBUDGET Khol: Parlament ist bei Rampenumbau im Zeitplan Wien (PK) - Das Parlament liegt beim Umbau der Rampe im Zeitplan. Das betonte Nationalratspräsident Andreas Khol heute im Rahmen der Beratungen des Budgetausschusses über das Parlamentsbudget.... Überdies verwies der Präsident des Nationalrats im Rahmen der Debatte darauf, dass im Parlament durch eine verstärkte IT-Nutzung heuer 1 Million Blatt Papier eingespart werden konnte, und wehrte sich dagegen, die Arbeit der Abgeordneten an den Minuten ihrer Redezeit bei Plenarsitzungen zu messen. Es werde nicht berücksichtigt, welch vielfältige Aufgaben die Abgeordneten unsichtbar leisten, erklärte Khol.... Zweite Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zählte eine Reihe von EDV-Projekten auf, die für das kommende Jahr geplant sind, und wies u. a. auf die Weiterentwicklung des e-rechts hin. Bereits zuvor hatte Nationalratspräsident Khol erklärt, dass es Hunderttausende Zugriffe auf die Homepage des Parlaments gebe und diese ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit sei. Sowohl Prammer als auch Khol äußerten großes Lob für die Arbeit der Parlamentsbediensteten

34 Kurier vom (Seite: 22)

35 Verleihung des Amtsmanager-Preises 2005 in der Wirtschaftskammer Österreich am

36 Parlamentskorrespondenz APA-Meldung OTS090 vom /11:00 Uhr OTS090 5 II 0353 NPA Jän 05 PARLAMENT E-RECHT AUSZEICHNUNG AMTSMANAGER 2005: AUSZEICHNUNG FÜR DAS PARLAMENT E-Government Sonderpreis für Parlament und Bundeskanzleramt = Wien (PK) - Zehn MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion dürfen sich über eine Auszeichnung freuen: Im Rahmen eines Festaktes in der Wirtschaftskammer Österreich wurde gestern Abend erstmals der E- Government-Sonderpreis verliehen. Er ist mit dotiert und ging - unter 64 Bewerbern - je zur Hälfte an die Parlamentsdirektion und an das Bundeskanzleramt für eine der wichtigsten Innovationen der letzten Jahre: die Umstellung des gesamten Prozesses der Rechtsetzung vom Papier auf Elektronik, begonnen beim Ministerialentwurf über die Regierungsvorlage und den parlamentarischen Prozess bis zur authentischen Kundmachung der Rechtsvorschriften im Internet. Die in der Parlamentsdirektion ausgezeichneten BeamtInnen haben - wie auch die BeamtInnen des Bundeskanzleramts - ihren Anteil für ein Haus des Österreich-Dorfs für Flutopfer auf Sri Lanka gespendet. Die Umstellung vom Papier auf die Elektronik hat zum einen den Vorgang beschleunigt, zum anderen hilft sie Kosten sparen. Allein im Parlament bringt die Umstellung eine Kostenersparnis bei Druck- und Papierkosten von mehr als einer Million Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird der Prozess der Rechtsetzung in einer bisher nicht gekannten Weise für die Öffentlichkeit transparent gemacht. Der Zugang zu den parlamentarischen Materialien ist nicht nur weltweit möglich, sondern auch kostenlos über die Homepage des Parlaments ( Nicht zuletzt wurde auch mehr Gleichheit zwischen den einfachen BürgerInnen und den MandaterInnen erreicht: beide erhalten zeitgleich Zugriff auf die Texte. Der entsprechende Beschluss des Ministerrats wurde 2001 gefasst, seit Beginn des Jahres 2004 verläuft der gesamte Prozess zu 100 % auf dem elektronischen Weg. Damit konnte sich das österreichische Parlament weltweit an der Spitze der Entwicklung platzieren; zahlreiche Parlamentsdelegationen aus dem Ausland haben in den letzten Jahren das österreichische Modell an Ort und Stelle studiert. Wer allerdings auf die "Papierform" Wert legt, kann das Bundesgesetzblatt auch weiterhin in Papierform kaufen. Die authentische Version ist allerdings ausschließlich die vom Bundeskanzleramt im Internet publizierte. Der E-Government-Sonderpreis wurde heuer erstmals als eine besondere Kategorie des Amtsmanager-Preises vergeben. Der Amtsmanager- Wettbewerb wird alljährlich von der Wirtschaftskammer in Kooperation mit dem ORF und der Tageszeitung Kurier veranstaltet. (Schluss) Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz

37 ORF 2, Sendung Hohes Haus am , 12:00 Uhr Parlamentskorrespondenz Nr. 145 vom (Auszug) Ausschusssitzungen des NR Stichworte: Parlament/Budgetausschuss/Parlament Parlamentskorrespondenz/02/ /Nr. 145 BUDGETAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT PARLAMENTSBUDGET Khol rechnet mit steigender Besucherzahl nach Rampenumbau Wien (PK) - Nationalratspräsident Andreas Khol... Besonders erfreut zeigte sich Khol über die Entwicklung des E-Rechts. Die Umstellung von Papier auf EDV im Gesetzgebungsverfahren bringe nicht nur ein besseres Service und erhebliche Zeitgewinne, sondern auch Einsparungen von 1,25 Mill. jährlich, konstatierte er

38 Kommunal Nr. 2 vom Februar 2005 (Seite: 61)

39 eguide 2005 vom (Seite: 38-39)

40 ORF 2, Sendung Hohes Haus am , 12:00 Uhr

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42 "Wiener Zeitung" vom Ressort: Innenpolitik (Seite: 7)

43 Parlamentskorrespondenz APA-Meldung OTS705 vom Parlamentskorrespondenz/08/ /Nr. 705 Parlamentsdirektion für innovative Verwaltung ausgezeichnet Projekt E-Recht siegreich beim 7. Int. Speyerer Qualitätswettbewerb Wien (PK) - Die Parlamentsdirektion hat erneut eine internationale Auszeichnung gewonnen: In der Kategorie "Electronic Government" wurde sie - gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt - beim 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb ausgezeichnet. In dieser Sparte gab es bei 22 Bewerbern aus mehreren europäischen Ländern sechs Auszeichnungen; fünf davon gingen an Bewerber aus Österreich. Der Internationale Speyerer Qualitätswettbewerb für innovative Verwaltung findet heuer bereits zum 7. Mal statt. Der Wettbewerb steht unter der wissenschaftlichen Leitung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Von einer hochkarätigen Expertenjury wurde das Projekte "E-Recht" als Preisträger ausgewählt. Die Preisverleihung wird morgen, Mittwoch, im Designcenter Linz stattfinden. Das Projekt E-Recht wurde 2001 mit einem Beschluss des Ministerrats gestartet. Seit Anfang 2004 läuft der gesamte Prozess des Gesetzgebungsverfahrens, bis hin zur Veröffentlichung im Internet, papierlos auf der elektronischen Schiene. Dies brachte nicht nur eine verwaltungsökonomische Vereinfachung und finanzielle Einsparungen (z.b. durch Entfall der Druckkosten), sondern auch einen demokratiepolitischen Fortschritt: Bereits kurz nach Abschluss des Verfahrens im Nationalrat - somit noch vor dem Verfahren im Bundesrat und vor der Kundmachung der Gesetzestexte im Internet - stehen die beschlossenen Gesetzestexte nicht nur den Abgeordneten, sondern allen Bürgern zur Verfügung. MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion und des Bundeskanzleramtes wurden für das Projekt E-Recht bereits einmal ausgezeichnet: Im Jänner erhielten sie im Rahmen des alljährlich von der Wirtschaftskammer in Kooperation mit dem ORF und der Tageszeitung Kurier ausgeschriebenen Amtsmanager-Wettbewerb den E-Goverment-Sonderpreis. (Schluss)

44 Verleihung des 7. Internationalen Speyerer Qualitätspreises 2005 im Designcenter Linz am

45 "Wiener Zeitung" vom (Seite: 6)

46 "GÖD Der öffentliche Dienst aktuell" Ausgabe 7/2005 (Seite: 20 und 21)

47 - 45 -

48 eeurope Awards for egovernment 2005 Finalist at the Ministerial egovernment Conference 2005 in Manchester

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Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

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