Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung
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- Hertha Seidel
- vor 8 Jahren
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1 Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer
2 Ziele Grundhaltung Begleitung, Beratung und Unterstützung (B&U) bei der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer in der Regelschule Individuelle, ganzheitliche Förderung des Kindes / Jugendlichen in seinem schulischen und sozialen Umfeld Unterstützung, Koordination und Vernetzung der verschiedenen Bezugssysteme des Kindes / des Jugendlichen Bündelung der Ressourcen der verschiedenen Fachpersonen Förderung des Verständnisses für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Zusammenarbeit Im Zentrum der Zusammenarbeit steht das Kind / der Jugendliche. Die Eltern, Schulbehörden, Lehrpersonen sowie die weiteren beteiligten Fachpersonen arbeiten partnerschaftlich zusammen. Alle Beteiligten unterstützen die gemeinsam beschlossenen Massnahmen. Der Jugendliche / das Kind wird nach Möglichkeit in die Zusammenarbeit miteinbezogen. Integrationsverständnis Wir verstehen die Förderung in der Regel- und Sonderschule als gleichwertige Angebote. Das Kind partizipiert schulisch und sozial im Wesentlichen am Klassengeschehen und am Schulalltag. Im Sinne eines Nachteilsausgleichs unterstützen wir individuelle Wege, um die Partizipation des Kindes / des Jugendlichen zu ermöglichen. Individuelle Entwicklung Das integrative Setting ermöglicht dem Kind / dem Jugendlichen kognitive, emotionale und soziale Entwicklung. Die Infrastruktur und die Bezugspersonen ermöglichen dem Kind /Jugendlichen bestmögliche Selbständigkeit.
3 Angebot Das Angebot des HBK versteht sich als behinderungsspezifische Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Regelschule. Fachspezifische Angebote: Angebot der HBK-Dienstleitung: Bearbeitung der Anmeldungen Beratung von Schulbehörden / der Schulpsychologischen Dienste Beantragen von Kostengutsprachen Bewilligung zusätzlicher Betreuungsangebote bei speziellen Schulanlässen (Lager, Ausflüge ) Angebot der HBK-Beraterin im Unterricht: Beobachten des Kindes im Schulalltag unter dem Aspekt der Auf Wunsch der Lehrperson Beratung in Unterrichtsfragen Individuelle Unterstützung in behinderungsspezifischen Bereichen wie z. B. Raumwahrnehmung, Grafomotorik, Selbständigkeit, Selbstorganisation, Selbstakzeptanz, Motivation, etc. Einführung in den Einsatz von Hilfsmitteln Angebot der HBK-Beraterin in der interdisziplinären Zusammenarbeit: Organisation, Leitung und Protokoll von Standortbestimmungen am Runden Tisch Vertretung der Interessen des Kindes / Jugendlichen Vernetzung aller bei der Integration beteiligen (Fach-) Personen und ihrer Bezugssysteme Angebot der HBK-Beraterin bei Fragen zur : Fachspezifische Beratung und Begleitung von Eltern, Lehrpersonen, Schulbehörden und Schulpsychologischen Diensten Aufzeigen von Auswirkungen der und allfälligen Kompensationsmöglichkeiten Vermittlung von Fachpersonen und Beratung bei der Beschaffung, Anpassung und Anwendung von Hilfsmitteln Angebot der HBK-Beraterin in speziellen Situationen: Unterstützung bei Fragen rund um die Einschulung, den Schulübertritt und die berufliche Eingliederung Beratung bei der Planung von individuellen Lernzielen oder des Nachteilsausgleiches Beratung bei der Bewältigung von speziellen Anlässen (Schulreise, Lager, Sporttag )
4 Begleitungs- und Pflegeangebote durch HBK-Praktikantin: Finanzierung Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer HBK-Praktikantin ist eine Beratung / Begleitung durch den HBK. Die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs erfolgt durch die HBK-Dienstleitung. Angebot der HBK-Praktikantin bei regelmässigen Einsätzen: Begleitung und Betreuung im Schulalltag (Waldmorgen, Sport, Unterricht im Klassenzimmer, Werken, Pause, Pflege ) zur Ermöglichung der Partizipation Arbeit als Unterrichtsassistentin unter Anleitung der Lehrperson Bei Bedarf bis max. 3 Halbtage pro Woche Angebot der HBK-Praktikantin bei speziellen Anlässen: Bei speziellen Anlässen (Lager, Schulreise, Sporttag ) kann eine HBK-Praktikantin tageweise oder für eine Woche eingesetzt werden. Die Finanzierung des Beratungsdienstes erfolgt in einem klar definierten Umfang durch den Kanton und bedarf einer entsprechenden Kostengutsprache. Für Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen und die Wohngemeinde entstehen somit keine zusätzlichen Kosten. Beratungen in den Kantonen AR, AI und TG bedürfen einer Kostengutsprache des jeweiligen Kantons. Für die Finanzierung persönlicher Hilfsmittel und notwendiger baulicher Massnahmen sind grundsätzlich die IV / die Krankenkasse bzw. die Schulgemeinde zuständig. Anmeldung Eine Beratung und Förderung durch den HBK bedingt die Zustimmung der Eltern, der Lehrperson und der Schulbehörde. Die Kontaktaufnahme kann durch die Eltern, die Schule oder durch weitere involvierte Fachpersonen erfolgen.
5 Kontakt Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer HBK CP-Schule Birnbäumen Flurhofstr St.Gallen Sepp Sennhauser Dienstleiter cp-schule schule für kinder und jugendliche mit einer körperbehinderung Gemeinnützig helfen. Seit Sommer 2014
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