Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006

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1 Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Geschäft 6 Bürgerheim Einbau von acht Sozialwohnungen 1

2 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft und erstattet folgenden Bericht: 6 Bürgerheim Die Änderung der Zweckbestimmung Sonderfonds Bürgerheim macht es möglich, dass nun acht Sozialwohnungen eingebaut werden können. Das Bauprojekt rechnet mit Kosten von 430'000 Franken. Die grössten Kosten fallen für die Anpassung an zeitgemässen Elektro-, Sanitär- und Lüftungsanlagen an. Die Aufwendungen werden dem Bürgerheimfonds belastet und sind somit nicht aus den laufenden Steuereinnahmen zu finanzieren. Mit der vorgesehenen Zweckbestimmung soll erreicht werden, dass die Liegenschaftenrechnung ohne Berücksichtigung von Land- und Baukosten im Sinne der neuen Zweckbestimmung zu einem ausgeglichenen Ergebnis führt. Die RPK beantragt den Stimmberechtigten die Annahme dieses Bauprojektes. RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Präsident Aktuar Rudolf Gloor Franz Wiederkehr Thalwil, 19. April

3 A N T R A G Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. Bauprojekt und Kostenvoranschlag für den Einbau von acht Sozialwohnungen im Bürgerheim werden bewilligt. 2. Der hiefür notwendige Kredit von 430'000 Franken inkl. MWSt. wird zu Lasten des Bürgerheimfonds bewilligt. 3. Die Kreditsumme erhöht oder reduziert sich entsprechend der Kostenentwicklung zwischen Kostenvoranschlag (Preisbasis Zürcher Baukostenindex 1. April Punkte) und der Bauausführung. W E I S U N G 1. Ausgangslage Seit bald 100 Jahren besitzt die Gemeinde Thalwil die Liegenschaft Bürgerheim an der Alten Landstrasse 11 in Thalwil. Die Vermögenswerte dieser Liegenschaft sind im Separatfonds Bürgerheimgut zusammengefasst nahm das damals neue Alterswohnheim Oeggisbüel den Betrieb auf. Seither wird die Liegenschaft nicht mehr als Altersasyl für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger verwendet. Neue Nutzungsmöglichkeiten mussten gesucht werden. Bis März 2005 hatte die kantonale Asylkoordination dort ein Durchgangsheim für Asylbewerbende eingerichtet. Diese Vermietung brachte jährliche Erträge zwischen 70'000 und 75'000 Franken. Von 2001 bis 2002 wurde die Liegenschaft in zwei Etappen renoviert und zweckmässig umgebaut. Seit Anfang April 2005 steht die Liegenschaft leer. Als Übergangslösung wird sie von Februar bis August 2006 die Kinderkrippe beherbergen, weil die Stiftung Kinderkrippen Thalwil die Liegenschaft Chindeparadies umbaut. Anschliessend soll die Bürgerheimliegenschaft gemäss neuer Zweckbestimmung und ertragsbringend genutzt werden. 2. Neue Zweckbestimmung Sonderfonds Bürgerheim Der Gemeinderat erstellte im Frühjahr 2005 einen geschichtlichen Abriss über den Separatfonds Bürgerheimgut und reichte am 20. Juni 2005 eine Einfrage an das kantonale Gemeindeamt ein. Ziel war es abzuklären, wie dieser Separatfonds sinnvoll und vor allem zukunftsgerichtet genutzt werden kann. Hinsichtlich einer Änderung der Zweckbestimmung des Fonds sind gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Der Gemeinderat kann gemäss 129 Gemeindegesetz (GG) (zweckgebundene Zuwendungen) die Zweckbindung ändern. Ein Regierungsratsbeschluss ist seit 2002 nicht mehr erforderlich; kantonale 3

4 Auflagen sind auch nicht mehr zu beachten. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss über die Änderung der Zweckbestimmung wurde am 9. Februar 2006 mit Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht. Er ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Der Gemeinderat beschloss, die Bürgerheimliegenschaft zu vermieten und die Erträge für Senioren in lokalen Institutionen der Altersbetreuung (Altersheim, Alterszentrum, Pflegewohngruppen usw.) zu verwenden. 3. Zukunftsgerichtete Lösung 3.1 Sozialwohnungen in Thalwil In Thalwil herrscht ein Mangel an Sozialwohnungen. Im Bürgerheim sollen deshalb für Sozialhilfebeziehende oder für Asylbewerbende acht Sozialwohnungen realisiert werden. Diese Wohnungen erzielen einen jährlichen Mietertrag von 124'000 Franken exkl. Nebenkosten (indexgebunden). 3.2 Projekt / Termine Auf Grund der Absicht, die Liegenschaft für Wohnzwecke umzunutzen, wurde das Architekturbüro Archplan, Thalwil, mit einer Variantenstudie sowie der Kostenermittlung beauftragt. Die bestehende Substanz aus der Sanierung von 2001 / 2002 soll möglichst optimal weiterverwendet werden (sanitäre Installationen und Kücheneinbauten). Der Vergleich der verschiedenen Varianten zeigte, dass der Einbau von acht Wohnungen die effizienteste Lösung darstellt. Das vorliegende Projekt beinhaltet neben den Wohnungskellern im Untergeschoss sowie dem nicht ausgebauten Estrichbereich im Dachgeschoss folgenden Wohnungsspiegel: 5 ½-Zimmer-Whg. 4-Zimmer-Whg. 3 ½-Zimmer-Whg. Erdgeschoss Obergeschoss Obergeschoss Total Voraussichtlich kann mit den Umbauarbeiten im August 2006 begonnen werden sobald die Renovation der Kinderkrippe Chindeparadis an der Weinbergstrasse 2 in Thalwil abgeschlossen ist. Für die Bauarbeiten werden rund vier Monate benötigt. Die acht Wohneinheiten sollten somit ab Anfang 2007 bezugsbereit sein. 4. Kosten 4.1 Investitionskosten Die Umbaukosten belaufen sich auf 430'000 Franken inkl. MWSt., Basis +/- 10%, Baukostenindex 1. April Punkte. Der Kostenvoranschlag setzt sich aus folgenden Beträgen (inkl. MWSt.) zusammen: 4

5 Gebäude Fr Umgebung Fr Baunebenkosten Fr Total Fr Investitionsfolgekosten Verzinsung und Amortisation während zehn Jahren Verzinsung (5 % auf hälftige Kapitalkosten) Fr Amortisation Fr Total Fr Mietzinsgestaltung Damit der administrative Aufwand gering gehalten werden kann, soll die Liegenschaft dem DLZ Soziales als Ganzes zu einem Pauschalmietzins übergeben werden. Die Höhe dieser Pauschalentschädigung wurde anhand der Belegungszahl und den daraus resultierenden Einnahmen berechnet. Die Basis der Nebenkosten wurde auf Grund der Erfahrungszahlen festgelegt. Somit werden folgende Einnahmen respektive Nebenkosten erzielt: Pauschalmietzins exkl. Nebenkosten / Jahr Fr. 124'000 Basis Nebenkosten / Jahr Fr. 26'000 Total Fr Um die Nebenkosten tief zu halten, ist vorgesehen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der acht Wohnungen unter Führung des DLZ Soziales Unterhaltsarbeiten, Treppenhaus- und Kellerreinigungen, Umgebungsarbeiten sowie kleinere Reparaturen selber übernehmen. Mit dieser Massnahme können die fixen Unterhaltskosten reduziert werden. Die Unterhaltsarbeiten der Grünanlagen gehen zu Lasten des laufenden Unterhalts und werden dem DLZ Soziales nicht weiter verrechnet. 5. Nachhaltigkeitsüberlegungen Im Zuge der Renovation ( ) wurde das Grundrisskonzept des Bürgerheims so ausgestaltet, dass bei einem allfälligen Auszug der Asylorganisation mit wenig Aufwand Wohnungen oder Büroräumlichkeiten realisiert werden können. Mit einfachen baulichen Eingriffen kann nun eine optimale Nutzung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken erreicht werden. Nach dem vorgeschlagenen Modell fliessen die Mietzinszahlungen in den Bürgerheimfonds. Die Erträge werden Seniorinnen und Senioren, welche seit mindestens fünf Jahren in Thalwil wohnen, über lokale Institutionen der Altersbetreuung zu Gute kommen. Die weiteren Details betreffend Verwendung der Gelder werden in einem separaten Reglement festgelegt, das vom Gemeinderat erlassen wird. 5

6 6. Schlussbemerkungen Die sinnvolle und zukunftsgerichtete Nutzung des Bürgerheimfonds war seit 1983 ein Thema. Die Neuregelung der Fondsgelder im Bereich der institutionellen Altersbetreuung kommt dem Grundgedanken des Legats weitgehend nach. Die neue Zweckbindung des Fonds, die Gelder für Senioren in lokalen Institutionen der Altersbetreuung (Altersheim, Alterszentrum, Pflegewohnungen usw.) zu verwenden, stellt eine nach langer Zeit wieder auf die Zielgruppe ausgerichtete Lösung dar. Das Bürgerheim wird in fünf Jahren hundertjährig. Mit den gezielten Renovationsund Umbauarbeiten vor wenigen Jahren konnten die Substanz erneuert, die technischen Einrichtungen angepasst sowie die Nutzung optimiert werden. Das Projekt fördert die Chancengleichheit von unterstützungsbedürftigen Menschen in unserem Umfeld. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen und den beantragten Kredit zu bewilligen. 6

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