5. Netzwerkkonferenz Pflegenetzwerk Vogtlandkreis 29. Mai 2013

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1 Arbeitgeberservice 5. Netzwerkkonferenz Pflegenetzwerk Vogtlandkreis 29. Mai 2013

2 Wege und Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung durch Qualifizierungsmaßnahmen 1. Programm WeGebAU Qualifizierung Beschäftigter 2. Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen 3. Mobilitätsprogramm für Fachkräfte (MobiPro-EU)

3 1. Programm WeGebAU Qualifizierung Beschäftigter gering qualifizierte Arbeitnehmer i.s.d. 81 (2) SGBIII ungelernt sowie i.d.r. mind. 3 jährige berufliche Tätigkeit oder wieder ungelernt infolge mind. 4 jähriger sv-pflichtiger Beschäftigung in an- oder ungelernte Tätigkeit ältere Arbeitnehmer i.s.d. 82 SGB III zu Beginn der Weiterbildung mind. 45 Jahre alt beachte: Betriebsgröße inkl. verbundener Unternehmen < 250 Arbeitnehmer sonstige Arbeitnehmer i.s.d. 131a SGB III (befristet bis ) beachte: Betriebsgröße inkl. verbundener Unternehmen < 250 Arbeitnehmer Förderhöhe höchstens 50 % der Lehrgangskosten

4 1. Programm WeGebAU Qualifizierung Beschäftigter Leistungen an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber Arbeitnehmer: bis zu 100 % Übernahme der zertifizierten Lehrgangskosten sonstige Kosten, die dem Arbeitnehmer aufgrund der Teilnahme an der Weiterbildung zusätzlich entstehen - insb. Fahr- sowie Übernachtungskosten Arbeitgeber: Arbeitsentgeltzuschuss nach 81 (5) SGB III für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall von gering qualifizierten Arbeitnehmern besondere arbeitsmarktliche Verwertbarkeit der Maßnahmeinhalte muss erkannt werden (i.d.r. bei Umschulungen / Vorbereitungslehrgängen auf die Externenprüfung / berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen zutreffend) Lohnkostenzuschuss bis zu 100 % inkl. pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag; das Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung der Weiterbildung wird angemessen berücksichtigt!

5 1. Programm WeGebAU Qualifizierung Beschäftigter Alternative beispielhafte Fördermodelle: einzelbetriebliches Förderverfahren Ansprechpartner: Regionalbüro Plauen, Bahnhofstr.46-48, Plauen Tel.: Bildungsprämie Kontakt über oder Tel.: sonstige regionale oder überregionale Fördermodelle z.b. Meister BaFöG für Aufstiegsqualifizierungen

6 2. Förderung der beruflichen Weiterbildung Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege BA verpflichtet sich Arbeitslose stärker als Zielgruppe für die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger zu erschließen. Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in einem gesellschaftlich besonders bedeutsamen Bereich. Umschulungen zum Altenpflegerin/Altenpfleger mit Beginn vom sind für den gesamten Zeitraum vollumfänglich förderfähig (Verkürzungstatbestände müssen im Einzelfall geprüft werden). Agentur für Arbeit Plauen und Jobcenter Vogtland haben unmittelbar mit der Teilnehmergewinnung begonnen. Im Vogtland hat erste vollumfänglich geförderte Umschulung zum Altenpfleger begonnen.

7 2. Förderung der beruflichen Weiterbildung Sonderprogramm IFLAS Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Berufsrückkehrer/-innen bzw. Wiedereinsteiger/-innen bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger können zur Unterstützung der Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch in anderen Qualifizierungszielen gefördert werden.

8 2. Förderung der beruflichen Weiterbildung betriebliche Einzelumschulung eine Möglichkeit Ihre betriebliche Ausbildungsstellen zu besetzen Ablauf wie Erstausbildung aber Verkürzung um ein Drittel der Ausbildungsdauer Abschluss eines Umschulungsvertrages erforderlich Übernahme von Lehrgangskosten, z.b. Lernmittel, Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten durch uns Arbeitgeber entstehen lediglich Kosten in Höhe von 80 % der üblichen Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbildungsjahres für die Dauer der Ausbildung

9 3. Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) Gewinnung von Fachkräften aus der EU für den deutschen Arbeitsmarkt Konzentration auf Mangelberufe in Deutschland: Ingenieure, insbesondere Elektrotechnik / IT, Maschinenbau Fachkräfte u. Spezialisten Elektrotechnik und Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik Humanmediziner, Gesundheits- und Krankenpflegepersonal Hotel- und Gaststättenpersonal Keine Verdrängung inländischer Bewerber am deutschen Arbeitsmarkt Gewinnung Ausbildungsinteressierter aus der EU für den deutschen Ausbildungsmarkt Konzentration auf Ausbildungsstellen, die in Deutschland nicht besetzt werden können und Ausbildungsbetriebe die bereit und geeignet sind junge Bewerber aus der EU auszubilden

10 3. Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) Fachkräfte Fachkräfte aus der EU, die das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU besitzen in einen Mangelberuf nach BA-Definition einmünden wollen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen Jahre alt sind (in besonders zu begründenden Ausnahmefällen, z.b. in den Gesundheitsberufen bis zum Alter von 40 Jahren) in ihrem Herkunftsland arbeitslos sind Keine Abwerbung aus Beschäftigung in den Herkunftsländern Zusätzlich muss das Stellenangebot bei der BA gemeldet sein

11 3. Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) Förderinstrumente Fachkräfte Finanzierung eines Deutschsprachkurses im Herkunftsland: Bis zu 8 Wochen im Umfang von max. 170 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Stundenhöchstsätze variieren je nach Land; max. 10 /UE Anreisekostenpauschale zum Bewerbungsgespräch 200 bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 ab 500 km Umzugskostenpauschale zur Arbeitsaufnahme bis zu 890 Kostenübernahme für Anerkennungsverfahren für reglementierte Engpassberufe: Bis zu 1000 Verfahrenskosten einschließlich Übersetzungen und Beglaubigungen. Finanzierung von berufsbegleitendem und -bezogenem Deutschunterricht oder eines Vollzeitsprachkurses in Deutschland, insbesondere für Gesundheitsfachberufe Max. 510 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zu den marktüblichen Preisen

12 3. Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) - Ausbildungsinteressenten Förderfähig sind Ausbildungsinteressenten: aus der EU, die das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU besitzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen Jahre alt sind, über einen in ihrem Herkunftsland erworbenen Schulabschluss verfügen und über keine abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung in ihrem Herkunftsland verfügen. Zusätzlich muss das Ausbildungsstellenangebot bei der BA gemeldet sein

13 3. Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) Förderinstrumente Ausbildungsinteressenten Finanzierung eines Deutschsprachkurses im Herkunftsland: Bis zu 8 Wochen im Umfang von max. 170 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Stundenhöchstsätze variieren je nach Land, max. 10 /UE Anreisekostenpauschale zum Bewerbungsgespräch: 200 bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 ab 500 km Anreisekostenpauschale zur Aufnahme des ausbildungsvorbereitenden Praktikums: 200 bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 ab 500 km Rückreisekostenpauschale nach Beendigung des ausbildungsvorbereitenden Praktikums: 200 bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 ab 500 km Anreisekostenpauschale zur Aufnahme der betrieblichen Berufsausbildung: 500, darin enthalten sind etwaige Umzugskosten

14 3. Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) Förderinstrumente Ausbildungsinteressenten Rückreisekostenpauschale bei vorzeitiger Beendigung der betrieblichen Berufsausbildung: 500, darin enthalten sind etwaige Umzugskosten Finanzierung eines Deutschsprachkurses in Vollzeit in Deutschland zur Vorbereitung auf das Praktikum im zukünftigen Ausbildungsbetrieb: Bis zu 4 Wochen im Umfang von max. 85 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zu den marktüblichen Preisen (bis zu ca. 12 /UE) Finanzierung bzw. Bereitstellung eines praktikumsbegleitenden Sprachkurses Bis zu 8 Wochen im Umfang von 85 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten max. 12 /UE Finanzierung bzw. Bereitstellung einer berufsschulunterrichtsbezogenen Sprachförderung und Nachhilfe: Orientierung an regional geltenden BA-Pauschalen für ausbildungsbegleitende Hilfen

15 Mobilitätsprogramm (MobiPro-EU) Förderinstrumente Ausbildungsinteressenten Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des ausbildungsvorbereitenden Praktikums: max. 818 pro Monat unter Anrechnung der Praktikumsvergütung, bis zu längstens 3 Monaten Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der betrieblichen Berufsausbildung: max. 818 pro Monat unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung, zuzüglich zwei Familienheimfahrten pro Ausbildungsjahr à 200 bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km bzw. 300 ab 500 km Finanzierung bzw. Bereitstellung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung: Orientierung an regional geltenden BA-Pauschalen für ausbildungsbegleitende Hilfen

16 Kontakt zum Arbeitgeberservice Telefon: Durchwahl Ihres persönlichen Ansprechpartners oder Hotline: (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkreise höchstens 42 ct/min.) (Montag Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Telefax: plauen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Vorsprache: Persönlich beraten und unterstützen wir Sie während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache. Gerne kommen wir auch persönlich zu Ihnen ins Unternehmen!

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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