Ein Merkblatt Ihrer IHK Kosten und Gebühren im Handelsregisterverfahren bei Kapitalgesellschaften

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1 Ein Merkblatt Ihrer IHK Kosten und Gebühren im Handelsregisterverfahren bei Kapitalgesellschaften E. Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gründung (mind. 2 Gesellschafter) a) Stammkapital , keine Sacheinlage Gründungsurkunde Errichtung (mit Beschluss über GF Bestellung) 2. Vollzug (Gesellschafterliste) UB mit Entwurf Kosten (o. USt) 384, ,00 62, ,50 Geschäftswert (in ) , , , ,00 Notar HandReg Gesamtkosten (netto) Gebührensatz 2,0 0,5 bzw. KV-Nr. (GNotKG) 35, 97, 107, 108, KV Nr , 105 I Nr. 1, KV Nrn , Kosten ( bzw. GV-Nr. HRegGebV) Gesamtkosten a) 730,00

2 b) Stammkapital , keine Sacheinlage Gründungsurkunde Errichtung (mit Beschluss über GF Bestellung) 2. Vollzug (Gesellschafterliste) 438, , , ,00 2,0 35, 97, 107, 108, KV Nrn , UB mit Entwurf 82, , , ,00 0,5 119, 105 I Nr. 1, KV Nr , Gesamtkosten b) 829,50 c) Gründung mit Sacheinlage Notarkosten grundsätzlich wie bei Bargründung, sofern der (Geschäfts )Wert der Sacheinlage dem Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils entspricht; nur wenn der (Geschäfts )Wert der Sacheinlage höher ist als der Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils, entstehen für eine Sachgründung höhere, einzelfallabhängige Kosten. 240,00 (GV-Nr. 2101) 2. Gründung (Ein Mann GmbH) a) Stammkapital , keine Sacheinlage - 2 -

3 Gründungsurkunde Errichtung (mit Beschluss über GF Bestellung) 2. Vollzug (Gesellschafterliste) 192, , , ,00 1,0 35, 97, 107, 108, KV 112, KV- Nrn , UB mit Entwurf 62, , , ,00 0,5 119, 105 I Nr. 1, KV Nr Gesamtkosten 2. a) 499,60 b) Stammkapital , keine Sacheinlage Gründungsurkunde Errichtung (mit Beschluss über GF Bestellung) 2. Vollzug (Gesellschafterliste) 219, , , ,00 1,0 35, 97, 107, 108, KV Nrn , UB mit Entwurf 82, ,00 0,5 119, 105 I Nr. 1, KV - 3 -

4 2. 49, ,00 Nrn , Gesamtkosten 2. b) 569,70 c) Gründung mit Sacheinlage Notarkosten grundsätzlich wie bei Bargründung, sofern der (Geschäfts )Wert der Sacheinlage dem Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils entspricht; nur wenn der (Geschäfts )Wert der Sacheinlage höher ist als der Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils, entstehen für eine Sachgründung höhere, einzelfallabhängige Kosten. 240,00 (GV-Nr. 2101) 3. Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll, 10 Stammkapital a) mit 1 Gesellschafter Gründungsurkunde 60,00 10,00 1,0 97, 107, 108, 105 VI, KV- UB mit Entwurf 30,00 10,00 0, , ,00 119, 105 VI, KV Nrn , Gesamtkosten 3. a) 255,00-4 -

5 b) mit 2 oder 3 Gesellschaftern Gründungsurkunde 120,00 10,00 2,0 97, 107, 108, 106 VI, KV- UB mit Entwurf 30,00 10,00 0, , ,00 119, 105 VI, KV Nrn , Gesamtkosten 3. b) 315,00 4. Gesellschafterwechsel, Kaufpreis und Anteilswert: Beurkundung 2. Vollzug Gesellschafterliste XML Datei 230, ,50 34, , , ,00 2,0 2. 0,5 0,3 97, 54, KV Nrn , ,00 (GV-Nr. 5002) 3. Betreuung (Kaufpreisüberwachung) , , , , KV Nr Gesamtkosten ,50 1 Falls die Anteilsübertragung wie üblich aufschiebend bedingt auf die Kaufpreiszahlung vereinbart ist

6 5. Geschäftsführerwechsel (Abberufung und Neubestellung) bei GmbH mit ,00 Stammkapital UB mit Entwurf 96, , , ,00 0,5 105 IV Nr. 1, 109 II, KV Nrn , 110,00 ( 2 II 2, GV- Nrn. 2500, 2501) Gesamtkosten ,60 6. Kapitalerhöhung (ausgehend von ) a) um ; keine Sacheinlage Beurkundungsverfahren Urkunde Erhöhungsbeschluss Übernahmeerklärung 2. Vollzug (Gesellschafter und Übernehmerliste) (250,00) (60,00) 270, , , , ,00 2,0 1,0 97, 108, 105, KV 97, KV 94 I , 93, KV Nr Zu Gunsten des Mandanten schreibt das Gesetz eine sog. Vergleichsberechnung vor: für eine getrennte Berechnung von Erhöhungsbeschluss und Übernahmeerklärung würden insgesamt 250, ,00 = 310,00 anfallen, aber gem. 94 Abs. 1 GNotkG darf im Ergebnis keine höhere Gebühr anfallen als aus dem addierten Wert (von hier: ,00) bei Anwendung des höchsten Gebührensatzes. Dies ergibt hier einen Betrag von 270,00, der für den Mandanten günstiger ist und daher zur Anwendung kommt

7 3. Betreuung (Wirksamkeitsbescheinigung) UB mit Entwurf 3. 67, , , , KV Nr , , , ,00 0,5 105 I Nr. 1, KV Nr ,00 (GV-Nrn. 2500, 5002) Gesamtkosten 6. a) 605,00 b) um ; keine Sacheinlage Beurkundungsverfahren Urkunde Erhöhungsbeschluss Übernahmeerklärung 2. Vollzug (Gesellschafter und Übernehmerliste) 3. Betreuung (Wirksamkeitsbescheinigung) 250,00 115, , , , , , ,00 2,0 1,0 3. 0,5 97, 108, 105, KV 97, KV , 93, KV Nrn , , KV Nr Auch hier findet wieder eine sog. Vergleichsberechnung zu Gunsten des Mandanten statt, vgl. bereits Fußnote 2. Hier ist allerdings die Addition der Einzelwerte (250, ,00 = 365,00 ) günstiger als die Anwendung des höchsten Gebührensatzes auf den Gesamtwert (dies würde hier 384,00 ergeben). Zur Anwendung kommt gem. 94 Abs.1 GNotkG die geringere Gebühr

8 UB mit Entwurf 62, , , ,00 0,5 105 I Nr. 1, KV Nr ,00 (GV-Nrn. 2500, 5002) Gesamtkosten 6. b) 757,00 c) um ; keine Sacheinlage Beurkundungsverfahren Urkunde Erhöhungsbeschluss Übernahmeerklärung 2. Vollzug (Gesellschafter und Übernehmerliste) 3. Betreuung 330,00 165, , , , , , ,00 2,0 1,0 3. 0,5 108, 105, KV 97, KV , 93, KV Nrn , , KV Nr UB mit Entwurf 82, ,00 0,5 105 I Nr. 1, KV Nr ,00 (GV-Nrn. 2500, 5002) 4 Auch hier findet wieder eine sog. Vergleichsberechnung zu Gunsten des Mandanten statt nach den in den Fußnoten 2 und 3 dargelegten Grundsätzen. Die Addition der Einzelwerte (330, ,00 = 495,00 ) ist hier günstiger als die Anwendung des höchsten Gebührensatzes auf den Gesamtwert (dies würde hier 546,00 ergeben). Zur Anwendung kommt gem. 94 Abs.1 GNotkG die geringere Gebühr

9 2. 49, ,00 Gesamtkosten 6. c) 000,00 d) Kapitalerhöhung mit Sacheinlage Kosten grundsätzlich wie bei Barkapitalerhöhung, sofern der Wert der Sacheinlage dem Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils entspricht; nur wenn der (Geschäfts )Wert der Sacheinlage höher ist als der Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils, entstehen für eine Sachkapitalerhöhung höhere, einzelfallabhängige Kosten. 240,00 (GV-Nrn. 2401, 5002) Ausgewählte Abkürzungen: GnotkG: Gesetz über Kosten der freiwilligengerichtsbarkeit für Gerichte und Notare GF: Geschäftsführer GV-Nr.: Nr. aus dem Verzeichnis für die Gerichtsgebühren HRegGebV: Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen KV-Nr.: Nr. aus dem Verzeichnis für die Notarkosten UB: Unterschriftsbeglaubigung XML-Datei: Strukturierte Daten in Form der Extensible Markup Language Stand: Mai 2015 Hinweis: Diese Übersicht dient nur zur ersten Information über Notar- und Gerichtskosten in typischen Fallgestaltungen. Auslagen des Notars (z.b. für Abrufe aus dem Handelsregister) sind in vorstehender Übersicht nicht enthalten. Die Übersicht kann insbesondere nicht die Kostenberechnung durch den Notar oder die Notarin bzw. das Registergericht im Einzelfall ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungsbeispiele übernommen. 19 GNotkG bleibt unberührt. Mitgliedsunternehmen der IHK Bonn/Rhein-Sieg erteilt weitere Information: Detlev Langer, Tel: 0228/ , Fax: 0228/ , Mail: Nadine Catherina Breuer, Tel: 0228/ , Fax: 0228/ , Mail: Gabriele Wolff, Tel: 0228/ , Fax: 0228/ , Mail: Bonner Talweg 17, Bonn, Verantwortlich: Rheinische Notarkammer, Burgmauer 53, Köln,

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