Wohnpflegeheim Wengen
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- Klemens Innozenz Becke
- vor 8 Jahren
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1 Wohnpflegeheim Wengen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth/Schwabach Wengen 14 a Nennslingen Tel /1811 FAX 09147/5259 heim.wengen@awo-roth-schwabach.de Wengen, Juni 2005 V.i.S.d.P. Irmgard Orterer Einrichtungsleitung Daniela Kreß Dipl. Sozial. Päd. (FH) 1
2 Die Überzeugung, dass Freiheit heilt und Zwang zerstört, erwächst aus meiner langen ärztlichen Praxis und ist viel mehr als eine persönliche Meinung. Freiheit heilt, ist eine politische Orientierung, die davon ausgeht, dass jeder Mensch ein Recht auf die Entwicklung seiner Persönlichkeit in Freiheit und Unabhängigkeit hat und dass es die Aufgabe einer demokratischen, zivilisierten Gesellschaft ist, dieses Recht zu sichern. ( Prof. Dr. D. Klinger 2001, Vorsitzender des Vereins EXITSOZIAL, URS: htpp:// www. Exitsozial.at/empphaltg.htm) Inhalt: 1. Zielsetzung des Betreuten Wohnens 2. Zielgruppe / Personenkreis 3. Methodische und ideelle Grundhaltung 4. Betreuungsform a. Betreute Wohngemeinschaften b. Betreutes Einzelwohnen 5. Finanzierung 6. Betreuungsvereinbarung und Betreuungspersonal 2
3 1. Zielsetzung des Betreuten Wohnens Das Betreute Wohnen will es dem Klienten ermöglichen, innerhalb der individuellen Lebenswelt eigene Ressourcen und Fähigkeiten wiederzuerlangen, bzw. diese weiter zu entwickeln, um zukünftig soweit wie nur möglich ohne Hilfe und Betreuung zu leben und in den Alltag und das soziale Umfeld integriert zu sein. Diese Wohnform zielt darauf ab, den Klienten in seiner Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern, ihn zu begleiten und ihn anzuleiten eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Dabei geht es um Informationen und Wahlmöglichkeiten, die ihm offen stehen müssen, um so die Grundhaltung des Empowerments adäquat umzusetzten. Der Klient wird angeleitet Bewältigungsstrategien für die Probleme seiner individuellen Lebenssituation zu entwickeln und zu verinnerlichen. Ebenso gilt es Fähigkeiten zur Selbstverwircklichung aufzubauen, um so einen gelingenden Alltag mit einem Minimum an Unterstützung zu schaffen. Für das Betreute Wohnen heißt dies, an den Ressourcen nicht an den Defiziten - anzusetzen, die Klienten in die Gesellschaft neu einzugliedern und stets den individuellen Hilfebedarf der Klienten zu prüfen. Ziel des Betreuten Wohnens ist es also, die Klienten durch das Zusammenleben und soziotherapeutische Maßnahmen, psychisch und physisch zu stabilisieren. Sie sollen ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Lebensqualität in sozialen und lebenspraktischen Bereichen erlangen. Lernziele sind deshalb, den Tag zu strukturieren, sich selbst zu versorgen, die eigene Freizeit zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen. Für jeden Bewohner wird ein individueller Hilfeplan fortgeschrieben, damit gezielt auf dessen Entwicklung eingegangen werden kann. 2. Zielgruppe/ Personenkreis Nach dem zweiten Bayerischen Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter (1990) biete sich diese Wohnform für diejenigen psychisch Kranken an, die relativ selbständig leben können. (S.50). Das Betreute Wohnen richtet sich auf dieser Grundlage an psychisch kranke Menschen, nach einem Heimaufenthalt, nach einer akuten Krise oder auch im Anschluss an einen stationären Aufenthalt. 3
4 Voraussetzung für die Aufnahme in diese Wohnform ist eine gewisse psychische Stabilität und die Bereitschaft, sein Leben aktiv und eigenverantwortlich zu gestalten. Weitere Aspekte zur Aufnahme sind: - Krankheitseinsicht und Complaince - Regelmäßige und zuverlässige Medikamenteneinnahme - Regelmäßige Arztbesuche - Entbindung der Schweigepflicht des Arztes - Annahme von Angeboten der Tagesstrukturierung - Keine akute Suchtproblematik Zu erwähnen ist hier die Sicherheit, welches das Stammhaus in Wengen für den Einzelnen bietet, als Background für akute Krisen und die 24- Stunden- Erreichbarkeit. 3. Methodische und ideelle Grundhaltung Um der Zielsetzung des Betreuten Wohnens gerecht zuwerden, ist die methodische und ideelle Grundhaltung des Empowerments als Basis der betreuerischen Arbeit unabdingbar. Im Bereich der Psychiatrie steht der Begriff EMPOWERMENT für die Zurückgewinnung von Einflussmöglichkeiten Betroffener auf ihr eigenes Leben sei dies nun durch die Bewältigung der psychischen Erkrankung, durch vermehrte Mitbestimmung bei der Behandlung oder durch andere Einflussnahmen. (Knuf A./ Seibert U. (2000), Selbstbefähigung fördern. Empowerment und psychiatrische Arbeit. Bonn: Psychiatrie- Verlag, S. 5) DEFINITION EMPOWERMENT: Empowerment meint den Prozess, innerhalb dessen Menschen sich ermutigt fühlen, ihre eigenen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, ihre eigenen Kräfte und Kompetenzen zu entdecken und ernst zu nehmen und den Wert Selbsterarbeiteter Lösungen schätzen zu lernen. ( ) Aus der Sicht professioneller und institutionalisierter Hilfen bedeutet dies die aktive Förderung der Selbstorganisation. (Kneupp in: Galuske, M. (1999),Methoden der Sozialen Arbeit. Weinheim/ München: Juventa, S. 230) Die Betreuungsperson steht also dem Klienten in seiner alltäglichen Lebenswelt bei, indem sie mit ihm finanzielle und andere Angelegenheiten erledigt, bei 4
5 Entscheidungen hilfreich zu Seite steht, in lebenspraktischen Bereichen Anleitung gibt und stets im Kontakt mit dem Klienten ist. Eine tragbare Arbeitsbeziehung ist hier ein unabdingbares Moment, ebenso wie die regelmäßige Überprüfung des tatsächlichen Hilfebedarfs, um Unter- und Überforderung zu vermeiden. Weiter gilt es Krisen gemeinsam zu erkennen, diese rechtzeitig anzugehen und in einer Krisensituation schnell und gezielt zu handeln. Dennoch darf der Klient hier nie seine Selbstbestimmung verlieren, aber der Mitarbeiter darf eine Situation auch nicht unterschätzen. Diese Gradwanderung muss der Klienten und der Mitarbeiter gemeinsam gut und zuverlässig planen. Wichtig für die Arbeit im Betreuten Wohnen sind regelmäßige Gruppen- und Einzelgespräche, wobei hier die Teilnahme für die Bewohner verpflichtend ist. Auch das Lebenspraktische Training zählt zu den festen Strukturen des methodischen Arbeitens in dieser Wohnform, weil nur so ein gelingender Alltag gesichert werden kann. 4. Betreuungsformen 4a. Betreute Wohngemeinschaften Die Betreuten Wohngemeinschaften basieren auf soziotherapeutischen Ansatz der Gruppenarbeit. Hier können sich die Bewohner einer WG gegenseitig unterstützen, Defizite im Miteinander kompensieren und von einander lernen. Sie sind nicht allein und stehen eben durch das Zusammenleben in einer Gemeinschaft stets im sozialen Kontakt. Die AWO Wengen bietet WGs in Weißenburg mit je drei Plätzen in einer 4- zimmer- Wohnung an. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, es gibt ein gemeinsames Wohnzimmer und Küche und Bad zur gemeinsamen Nutzung. In Nennslingen steht eine WG mit 6 Plätzen zur Verfügung, welche sich durch die geographische Nähe zum Stammhaus besonders als Einstieg in die Wiedereingliederung in ein Leben ohne Heim eignet. Alle WGs werden von Mitarbeitern des Stammhauses betreut, welche auf der Basis des Bezugspersonensystems die Bewohner mit einem Schlüssel von 1: 9 betreuen. D.h. sie besuchen die Wohngruppen 1-2-mal wöchentlich. Ergänzend übernehmen sie Kriseninterventionen. Da das Stammhaus Rund- um- die- Uhr von einer Fachkraft besetzt ist, ist eine 24- Stunden Erreichbarkeit gewährleistet. Die Vertretung der Betreuungsperson wird über die Einrichtung abgedeckt. 5
6 4b. Betreutes Einzelwohnen Neben dem Leben in einer Wohngemeinschaft bietet die AWO Wengen auch betreutes Einzelwohnen in Weißenburg an. Für einige Klienten stellen die positiven Aspekte, welche die WG an sich bietet große Probleme dar. Um den Druck, welchen eine soziale Gruppe für einige Klienten darstellt zu umgehen, werden Klienten auch in einer eigenen Wohnung betreut. Die Betreuung verläuft wie die in einer WG, wobei hier sicherlich die Intensität der Betreuung stärker ausgeprägt ist. Für viele Klienten bedeutet das Betreute Einzelwohnen aber auch den letzten Schritt in ein Betreuungsfreies Leben und sie nutzen dieses Wohnangebot, um sich schließlich in Eigenständigkeit zu leben. 5. Finanzierung Das betreute Wohnen wird über den überörtlichen Sozialhilfeträger, also den Bezirk Mittelfranken durch einen festgelegten Betreuungssatz finanziert. Hilfe zu Lebensunterhalt, Miete und Nebenkosten trägt der örtliche Sozialhilfeträger, insofern keine persönlichen Einnahmen vorhanden sind. 6. Betreuungsvereinbarung Jeder Klient schließt mit der AWO eine Vereinbarung über die Betreuung ab, welche zu jeder zeit, von beiden Seiten kündbar ist. Zudem werden für die betreuten WGs Verträge über die Nutzung der Wohnräume abgeschlossen. 6
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