VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

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1 VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann

2 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung) 3. Finanzierungsmöglichkeiten (EK und FK) 4. Gewinn-& Verlustbeteiligung, Entnahmerechte 5. Änderung Beteiligungsverhältnis 6. Steuerbelastung 7. Gesetzliche Vorschriften 8. Aufwendungen der Rechtsform

3 M. Schumann 3 Rechtsform privater Betriebe Jung (2010)

4 M. Schumann 4 Personenunternehmen 1. Haftung mindst. ein Gesellschafter haftet persönlich mit ges. Privatvermögen 2. Dauer des Unternehmens Wechsel der Gesellschafter nicht vorgesehen 3. Persönlicher Kontakt Gesellschafter im Unternehmen tätig

5 M. Schumann 5 Einzelunternehmung Gründung: erfolgt formlos Firma: Nachname und mindst. ein Vorname Haftung: allein und unbeschränkt mit ges. Privatvermögen Gewinn/Verlust: frei verfügbar/ alleinige Verantwortung Vertretung/Geschäftsführung: liegen beim Gesellschafter

6 M. Schumann 6 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gründung: Gesellschaftsvertrag keine Schriftform nötig mindst. 2 Gesellschafter (juristische oder natürliche Personen) keine Eintragung in das Handelsregister Haftung: alle Gesellschafter unbeschränkt mit ges. Privatvermögen Gewinn/Verlust: Verteilung unabhängig der Höhe der Einlage dispositiv Vertretung/Geschäftsführung: liegt bei allen Gesellschaftern, außer Ausschluss im Gesellschaftsvertrag

7 M. Schumann 7 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Gründung: Gesellschaftsvertrag zwischen mindst. 2 Gesellschaftern Eintragung in das Handelsregister Haftung: solidarisch mit Gesamtvermögen direkt und unbeschränkt Gewinn/Verlust: 4% der Einlage und der Rest nach Köpfen Geschäftsführende Gesellschafter erhalten Entgelt aus Gewinn Vertretung/Geschäftsführung: alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet

8 M. Schumann 8 Kommanditgesellschaft (KG) Gründung: Gesellschaftsvertrag zwischen mindst. 1 Komplementär & 1 Kommanditisten im Handelsregister: Namen und Höhe der Einlagen Haftung: Komplementäre unbeschränkt, Kommanditisten mit der Kommanditeinlage Gewinn/Verlust: 4% der Einlage und der Rest angemessen Vertretung/Geschäftsführung: obliegt Komplementären, Kommanditisten Mitsprache- & Kontrollrechte

9 M. Schumann 9 Kommanditgesellschaft (KG) Jung (2010)

10 M. Schumann 10 Stille Gesellschaft Gründung: formloser Vertrag nicht in das Handelsregister eingetragen, kein Namenszusatz Haftung: haftet nicht für Forderungen gegen das Unternehmen Gewinn/Verlust: Beteiligung am Gewinn Pflicht, Verlust kann ausgeschlossen werden Vertretung/Geschäftsführung: grundsätzlich ausgeschlossen

11 M. Schumann 11 Kapitalgesellschaften 1. Haftung Gesellschafter haften nur mit begrenztem Betrag nur Gesellschaft kann verklagt werden (ggfs. Vollstreckung) 2. Dauer des Unternehmens Unbefristet und unabhängig vom Gesellschafter Wechsel der Gesellschafter vorgesehen Insolvenz ohne Einfluss 3. Persönlicher Kontakt Führung durch angestellte Geschäftsführer Entscheidung nach Kapitalanteilen beschränkte Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte

12 M. Schumann 12 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gründung: Gesellschaftsvertrag (Satzung), notarielle Beglaubigung nötig Firma & Sitz Gegenstand der Unternehmung Höhe des Stammkapitals Änderung nur mit ¾ Mehrheit Haftung: für Verbindlichkeiten haftet nur das Geschäftsvermögen Mögliche Nachschusspflicht in Satzung geregelt

13 M. Schumann 13 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Organe: Geschäftsführer Vertretung nach außen und Führen der Geschäfte nach innen Name und Vertretungsmacht im Handelsregister Gesellschafterversammlung: Feststellung des Jahresabschlusses Bestellung von Prokuristen Satzungsänderungen Aufsichtsrat: Fakultativ, ab 500 MA Zwangsaufsichtsrat Überwachung der Geschäftsleitung, Kontrolle Jahresabschluss

14 M. Schumann 14 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gewinnverteilung: Gesellschafter haben Anspruch auf Jahresüberschuss Festgelegter Schlüssel im Gesellschaftsvertrag Auflösung: 1. Ablauf vereinbarte Vertragsdauer 2. Gesellschafterbeschluss 3. Gerichtliches Urteil 4. Eröffnung Insolvenzverfahren

15 M. Schumann 15 Aktiengesellschaft (AG) Gründung: eine Person die Gesellschaftsvertrag aufsetzt & Aktien hält gerichtliche und notarielle Beglaubigung nötig Firma & Sitz, Gegenstand der Unternehmung Höhe des Grundkapitals Stückelung des Aktienkapitals, Inhaber der Aktien Anzahl der Vorstandsmitglieder Gründer bestimmten Aufsichtsrat und dieser bestellt Vorstand

16 M. Schumann 16 Aktiengesellschaft (AG) Jung (2010)

17 M. Schumann 17 Aktiengesellschaft (AG) Organe: Vorstand führt die Geschäfte eigenverantwortlich, Vertretung gerichtlich & außergerichtlich vom Vorstand bestellt und kontrolliert (max. 5 Jahre) Aufgaben Hauptversammlungsbeschlüsse vorbereiten und ausführen Berichterstattung an Aufsichtsrat Bekanntmachung Jahresabschluss Einberufung Hauptversammlung

18 M. Schumann 18 Aktiengesellschaft (AG) Organe: Aufsichtsrat: nur natürliche Personen, aber keine Vorstandsmitglieder für max. 4 Jahre übergeordnetes Beschluss- und Kontrollorgan Aufgaben: Überwachung Geschäftsführung Prüfung Jahresabschluss

19 M. Schumann 19 Aktiengesellschaft (AG) Organe: Hauptversammlung: als Gesamtheit aller Anteilseigner oder deren Vertretern oberstes Organ Aufgaben: Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates Verwendung des Gewinns Satzungsänderungen Bestellung von Prüfern Entscheidungen durch Mehrheitsprinzip

20 M. Schumann 20 Aktiengesellschaft (AG) Auflösung: 1. Ablauf der in der Satzung vorgesehenen Dauer 2. ¾ Beschluss der Aktionäre auf der Hauptversammlung 3. Löschung der Gesellschaft, wegen Vermögenslosigkeit 4. Eröffnung Insolvenzverfahren Aufgaben: Vermögen in Geld umwandeln Forderungen eintreiben Gläubiger bedienen laufende Geschäfte beenden verbleibendes Vermögen an Aktionäre ausschütten

21 M. Schumann 21 Mischformen - Verbindung von Kapital- und Personengesellschaften - GmbH & Co. KG - GmbH & Still - KGaA - Doppelgesellschaften Personengesellschaft günstigere Besteuerung Leitungsbefugnisse Kapitalgesellschaft eingeschränkte Haftung schnellere Kapitalbeschaffung

22 M. Schumann 22 GmbH & Co. KG Jung (2010)

23 M. Schumann 23 Quellenangabe Und zum Weiterlesen: Hans Jung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Ernst Führich - Wirtschaftsprivatrecht

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