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1 Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette Ausgabe jederzeit direkt online unter per Fax oder Telefon bestellen. Juristischer Verlag Pegnitz Lohestraße 17 D Pegnitz Telefon: (0)9241 / Telefax: (0)9241 / info@jvpegnitz.de Internet: Juristischer Verlag Pegnitz GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

2 Kostenrecht Rechtsstand: September 2013

3 17. Auflage 2013 Alle Rechte vorbehalten Juristischer Verlag Pegnitz GmbH Lohestraße 17, Pegnitz Alle Rechte, die teilweise Reproduktion, der auszugsweise Abdruck und Sonderrechte, wie die fotomechanische Wiedergabe oder die Veröffentlichung im Internet, sind dem Verlag vorbehalten. ISBN

4 Kostenrecht Vorbemerkung Das Lehrbuch Kostenrecht-Strafsachen (Offizialverfahren, gerichtliches OWi- Verfahren und Privatklageverfahren) dient der Einführung in das Kostenrecht. Es soll neben der Vermittlung der Grundzüge des Kostenrechts auch die Zusammenhänge zwischen Verfahrensrecht und Kostenrecht aufzeigen. Das Lehrbuch enthält keine umfassende Darstellung des Kostenrechts; es beschränkt sich auf die in der Kostenpraxis am häufigsten anstehenden Kostenbehandlungen. Hof, September 2013 Die Verfasser

5 Kostenrecht Inhalt Seite I. Strafsachen (Offizialverfahren) 1. Was sind Kosten des Strafverfahrens, Grundregeln ihrer Behandlung Mit welchen Strafarten Maßregeln usw. hat es der Kostenbeamte bei seinen Bewertungen zu tun Was sind Strafsachen i.s. des GKG, in welchem Umfang lösen sie Kosten aus , Aufbau und Gliederung des GKG Welche allgemeinen Grundsätze gelten für die Bewertung von Strafsachen Bewertung von Freiheitsstrafen Bewertung von Geldstrafen Bewertung von Maßregeln der Besserung und Sicherung Bewertung von Gesamtstrafen Bewertungen von Anordnungen der Einziehung, des Verfalls, der Vernichtung, der Abführung eines Mehrerlöses und der Festsetzung einer Geldbuße gegen juristische Personen Bewertung von Strafbefehlen Bewertung von Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahren Bewertung von Jugendstrafsachen Auslagenberechnung Welche Grundsätze gelten für die Kostenhaftung mehrerer Verurteilter Von wem sind die Kosten zu tragen (Kostenschuldner) Fälligkeit und Vorschusspflicht Einziehung und Beitreibung der Geldstrafe, Geldbuße und Kosten Bewertung der Nebenklage

6 Kostenrecht II. Gerichtliches Ordnungswidrigkeitsverfahren 20. Welche Besonderheiten gelten für die Bewertung von gerichtlichen OWi-Verfahren III. Privatklageverfahren 21. Privatklage allgemein Was muss der Kostenbeamte über eine Widerklage wissen Welche Grundsätze gelten im Privatklageverfahren für die Vorschussleistung Welche Grundsätze gelten für Sicherheitsleistungen des Privatklägers Welche kostenrechtlichen Grundsätze gelten für das Privat- und Widerklageverfahren Gebührenansätze mit Beispielen Wann sind die Gerichtskosten fällig Wer ist Kostenschuldner Welche Grundsätze gelten für die Verrechnung der Vorschüsse Welcher Kostenbeamte ist für den Kostenansatz zuständig

7 Leseprobe Juristischer Verlag Pegnitz GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

8 18 Kostenrecht 5. Welche allgemeinen G r u n d s ä t z e gelten für die Bewertung in Strafsachen? Kostenverzeichnis (Anlage 1 GKG), im Teil 3, Hauptabschnitt 1, in der Vorbemerkung 3.1: also: in Strafsachen bemessen sich die Gerichtsgebühren für jede durchlaufene Instanz nach der rechtskräftig erkannten Strafe Weitere allgemeine Grundregeln:

9 Kostenrecht 19 Der Rechtszug i. S. der Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 KVGKG also: nach der rechtskräftig gewordenen Strafe wird für jede durchlaufene Instanz eine besondere Gebühr berechnet

10 20 Kostenrecht Pauschale Abgeltung des Rechtszuges Weitere Gebührengrundsätze gem. Vorbemerkung 3.1 Abs. 2 bis 8 KVGKG

11 Kostenrecht 21 Fragestellung zur richtigen Anwendung des Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 KVGKG 1. Liegt eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Strafe oder Maßregel vor? 2. Welche Strafe/Maßregel wurden endgültig rechtskräftig? 3. Wie viele Rechtszüge (= Instanzen) hat das Strafverfahren durchlaufen?

12 22 Kostenrecht 5.7 Anwendungsbeispiele:

13 Kostenrecht 23

14 24 Kostenrecht Übersicht 3: Rechtsmittelzüge

15 Kostenrecht 25 Übersicht 4: Grundregeln der Gebührenrechnung Grundregeln Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 KVGKG - die Gerichtsgebühren bemessen sich in allen Rechtszügen nach der rechtskräftig erkannten Strafe / Maßregel - durchläuft ein Strafverfahren mehrere Instanzen, bestimmt die endgültig festgesetzte Strafe / Maßregel auch die Gebühren der Vorinstanz - bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens können mangels Strafe keinerlei Kosten berechnet werden, diese trägt die Staatskasse bei Zusammentreffen von Geldstrafe und Freiheitsstrafe Vorbem. 3.1 Abs. 2 KVGKG - fällt insgesamt nur eine Gebühr für Freiheitsstrafe an - die Geldstrafe ist in Freiheitsstrafe umzurechnen und dieser hinzuzurechnen, dabei entspricht 1 Monat Freiheitsstrafe 30 Tagessätzen Geldstrafe Verwarnung mit Strafvorbehalt Vorbem. 3.1 Abs. 3 KVGKG - die Vollstreckung der Geldstrafe ist zwar zur Bewährung ausgesetzt, gleichwohl erfolgt die Gebührenberechnung wie bei Verurteilung zu Geldstrafe, also: Gebühr KV 3110/3111 aus der Zahl der Tagessätze der vorbehaltenen Geldstrafe - keine Einziehung der Geldstrafe durch Kostenrechnung, da insoweit Bewährung Maßregeln der Besserung und Sicherung Vorbem. 3.1 Abs. 4 KVGKG - lösen alleine oder neben der Strafe immer eine selbständige Gebühr nach KV 3116 aus Festgebühr 70 EUR Einziehung Verfall Mehrerlös-Abführung usw. Vorbem. 3.4 KVGKG - die Anordnung derartiger Rechtsfolgen ist in 1. Instanz immer gebührenfrei, erst ein erfolgloses Rechtsmittel gegen solche Anordnungen lösen die in KVNr bestimmten Festgebühren aus Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung Vorbem. 3.1 Abs. 6 KVGKG - die Festsetzung einer solchen Geldbuße löst die Gebühren nach KV 3117 aus Auslagen - bei kostenpflichtiger Verurteilung sind neben den Gebühren auch die nach KVNrn bis 9016 angefallenen Auslagen zu berechnen, da sich die Kosten des Verfahrens ( 465 Abs. 1 StPO) aus Gebühren und Auslagen zusammensetzen

16 26 Kostenrecht 6. Was muss der Kostenbeamte im einzelnen bei der Bewertung von F r e i h e i t s s t r a f e beachten? Die Höhe der Gebühr Die erkannte Freiheitsstrafe ist für alle Instanzen maßgebend

17 Leseprobe Juristischer Verlag Pegnitz GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

18 128 Kostenrecht II. Gerichtliche Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) 20. Welche Grundsätze gelten für die Bewertung von gerichtlichen OWi-Verfahren? 20.1 Allgemeines

19 Kostenrecht Kostengrundsätze

20 130 Kostenrecht 20.3 Höhe der Gebühr

21 Kostenrecht 131 Sonderfall des 25a StVG 20.4 Die gebührenrechtliche Behandlung im Einzelfall v o r n a c h 20.5 Bewertung - Hauptverhandlung mit Urteil oder Beschluss ohne Hauptverhandlung ( 72 OWiG)

22 132 Kostenrecht Beispiele:

23 Kostenrecht 133

24 134 Kostenrecht

25 Kostenrecht Bewertung - Rücknahme des Einspruchs nach Eingang der Akten bei Gericht und v o r Beginn der Hauptverhandlung Beispiel: 20.7 Bewertung - Zurücknahme des Einspruchs n a c h Beginn der Hauptverhandlung Beispiel: 20.8 Bewertung - Verwerfung des Einspruchs als unzulässig v o r und n a c h Beginn der Hauptverhandlung

26 Leseprobe Juristischer Verlag Pegnitz GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

27 144 Kostenrecht III. Strafsachen - P R I V A T K L A G E V E R F A H R E N 21. Privatklage - allgemein 21.1 Was ist eine Privatklage? 21.2 Gegenstand des Privatklageverfahrens

28 Kostenrecht Stellung des Privatklägers 21.4 Die Erhebung der Privatklage 21.5 Rechtscharakter und Rechtsfolgen

29 146 Kostenrecht 21.6 Besonderheiten des Privatklageverfahrens

30 Kostenrecht 147

31 148 Kostenrecht 22. W i d e r k l a g e 22.1 Wesen der Widerklage ( 388 Abs. 1 StPO) 22.2 Verfahrensrechtliche Besonderheiten 22.3 Selbständiges Verfahren

32 Kostenrecht Kostengrundsätze der Widerklage

33 150 Kostenrecht 23. Welche Grundsätze gelten im Privatklageverfahren für die V o r s c h u s s e r h e b u n g? 23.1 Gesetzliche Grundlagen der Vorschusserhebung sind: 23.2 Gebührenvorschuss Vorschusspflicht allgemein

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