EIN GESEGNETES WEIHNACHTSFEST
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- Sylvia Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 SEITE 1 EIN GESEGNETES WEIHNACHTSFEST Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg. Henry Ford Das ablaufende Jahr war geprägt durch das Zusammenfinden vieler engagierter Personen mit dem einen Ziel: die Pflegesituation für alle Beteiligten stetig zu verbessern. In mehreren laufenden Projekten haben wir deutliche Fortschritte erzielt, neue Vorhaben sind hinzugekommen. Das Thema Demenz hat viel Raum eingenommen und wird uns auch in den kommenden Jahren begleiten. Gespannt können wir der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in den folgenden Jahren entgegensehen. Auch wenn das neue Begutachtungssystem in der Praxis vorab erprobt wurde, so wird es doch bei der bundesweiten Einführung zu neuen Herausforderungen kommen. Mehr zum PSG II finden Sie auf der nächsten Seite. Eine personelle Änderung im Aufgabengebiet Örtliche Planung im Fachdienst Pflege gab es in diesem Jahr ebenfalls. Herr Stefan Egger hat alle Aufgaben von Frau Rinke - bis hin zur Telefonnummer - übernommen. Herr Egger stellt sich auf Seite 4 vor. Hinter uns gelassen haben wir in diesem Jahr den vertrauten Begriff Pflegekonferenz. Durch die Einführung des GEPA NRW, das fortan auch für nichtpflegebedürftige ältere Menschen gilt, wurde die Pflegekonferenz zur Kommunalen Konferenz Alter und Pflege weiterentwickelt. Dies bringt inhaltlich nun auch deutlicher die Aufgaben des Gremiums zum Ausdruck. Denn es geht nicht nur um die Pflege, sondern um alle Aspekte des Lebens im Alter. Wir danken allen Mitwirkenden für die Zusammenarbeit in diesem Jahr, wünschen Ihnen und Ihren Familien und Partnern ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und hoffen, dass wir auch im Jahr 2016 unsere erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen. Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises
2 SEITE 2 ZWEITES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ AUF DEM WEG Der Bundestag hat am das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz wird am 01. Januar 2016 in Kraft treten und neben weiteren neuen Regelungen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen. Zentraler Punkt im neuen Gesetz ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser soll es ab 2017 ermöglichen, die Individualität in der Pflege, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und die Ansprüche von Menschen mit Demenz nachhaltig zu stärken. Die Leistungshöhe hängt dann davon ab, was jemand noch selbst kann und wo Unterstützung benötigt wird unabhängig davon, ob jemand an einer Demenz oder körperlichen Einschränkung leidet. Neben den körperlichen werden somit zukünftig auch die geistigen und psychischen Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung mit einbezogen. Als Ergebnis soll erreicht werden, für alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherzustellen. Pflegerelevante Bereiche des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Im Rahmen der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und mit unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Wer hat Zugang zu den Pflegeleistungen Der Kreis der Menschen, die erstmals Leistungen der Pflegeversicherung bekommen, wird durch das neue System deutlich erweitert. So werden in Pflegegrad 1 auch Menschen eingestuft, die zwar noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber zum Beispiel eine Pflegeberatung, eine Anpassung des Wohnumfeldes (z.b. altengerechte Dusche) oder Leistungen der allgemeinen Betreuung benötigen. Für die kommenden Jahre wird nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit mit zusätzlich Anspruchsberechtigten gerechnet. In der vollstationären Pflege kommt es für die Betroffenen nicht auf die Höhe der Leistungsbeträge an, sondern auf die Höhe des Eigenanteils, der aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Dieser Eigenanteil steigt bisher mit der Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Künftig wird der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr ansteigen. Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser unterscheidet sich zwischen den Pflegeheimen. Im Bundesdurchschnitt wird der pflegebedingte Eigenanteil im Jahr 2017 voraussichtlich bei rund 580 liegen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Hinzu kommen für die Pflegebedürftigen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen. Auch diese unterscheiden sich von Pflegeheim zu Pflegeheim. Überleitungsregelungen bei bestehenden Pflegestufen Für Personen, die zum Umstellungszeitpunkt bereits Leistungen der Pflegeversicherung bekommen, gibt es Überleitungsregelungen. So wird bei den vorwiegend körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen aus Pflegestufe 1 (alt) automatisch Pflegegrad 2 (neu) und aus Pflegestufe 2 (alt) automatisch Pflegegrad 3 (neu). weiter auf Seite 3 Auf die Bilder klicken um zu den Broschüren im Internet zu gelangen. Die Website des Bundesministeriums für Gesundheit mit weiterführenden Informationen finden Sie HIER
3 SEITE 3 ZWEITE ALLIANZ FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ Im Rahmen der Abschlussveranstaltung Begleiten beim Vergessen am im Rathaus Plettenberg wurde mit der Gründung des Demenznetzwerks Plettenberg-Herscheid die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz Plettenberg-Herscheid an den Start geschickt. Sie wird im Rahmen eines Bundesmodellprojektes über zwei Jahre hinweg mit einer Fördersumme von insgesamt EUR gefördert. Das Demenznetzwerk möchte über die Krankheit Demenz informieren, niedrigschwellige Betreuungsangebote ausbauen und den Raum Plettenberg-Herscheid zu einer demenzfreundlichen Region weiterentwickeln. Es handelt sich bei diesem Projekt um die zweite Lokale Allianz im Märkischen Kreis. Bereits im Jahr 2013 ist mit dem Netzwerk Demenz Hemer die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz Hemer im Märkischen Kreis gestartet. Bis jetzt sind folgende Partner dem Demenznetzwerk Plettenberg-Herscheid beigetreten: Demenzservicezentrum Region Dortmund Kreissportbund Märkischer Kreis e.v. Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises Gemeinde Herscheid Dienstleistungen Erika Glöckner, Herscheid CMS Seniorenzentrum Herscheid GmbH CDU Herscheid Stadt Plettenberg Krankenhaus Plettenberg ggmbh Therapiezentrum Plettenberg GmbH Seniorenzentrum Krankenhaus Ambulante Altenpflege Stahlschmidt, Plettenberg Diakonie Mark-Ruhr, Diakoniestation Plettenberg Märkische Sozialstation e.v., Plettenberg Pflegedienst Kerstin Liebeskind, Plettenberg, Herscheid und Werdohl Caritasverband für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid, Altenzentrum St. Josef, Plettenberg Seniorenvertretung Plettenberg Plettenberger Turnverein Physiotherapie im Zentrum Julia Stute Stadtsportverband Plettenberg Schwimmverein Plettenberg Senior-Berater Hartmut Damschen Musikschule Lennetal e.v. Netzwerk Hospizarbeit Plettenberg e.v. Matthias-Claudius-Haus, Altenhilfeeinrichtung im Ev. Perthes-Werk e.v., Münster Fortsetzung von Seite 2 Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz z.b. Menschen mit einer demenziellen Erkrankung wird bei der Überleitung +2 gerechnet. Erprobung vor der Einführung Vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist das neue Begutachtungssystem praktisch erprobt worden. Die Ergebnisse sind in die Gesetzesarbeit eingeflossen. Die Erprobung wurde im Rahmen von zwei Modellprojekten durchgeführt. Die Erprobungsstudien wurden durch ein Gremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören.
4 SEITE 4 PFLEGEKONFERENZ HEISST JETZT KOMMUNALE KONFERENZ ALTER UND PFLEGE Am 24. Juni 2015 tagte die ehemalige Pflegekonferenz im Märkischen Kreis aufgrund einer gesetzlichen Änderung erstmals unter dem neuen Namen Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Märkischen Kreis. Durch die Einführung des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) sind seit dem in jedem Kreis örtliche Konferenzen einzurichten, die bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mitwirken können. Der Märkische Kreis konnte auf ein bereits bestehendes Gremium zurückgreifen und die Pflegekonferenz durch kleinere Änderungen bzw. Neustrukturierungen in der Zusammensetzung sowie einer neuen Geschäftsordnung zur Kommunalen Konferenz Alter und Pflege im Märkischen Kreis weiterentwickeln. Die Konferenz tagt zukünftig - wie auch zuvor die Pflegekonferenz - in der Regel zweimal jährlich. Über die Ergebnisse der Beratungen ist dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu berichten. Die Mitglieder der Konferenz sowie Protokolle der vergangenen Sitzungen können Sie HIER einsehen. Pflegeberatungstermine/Sprechstunden Balve - Jeden 1. Donnerstag im Quartal, von Uhr, Rathaus, Zimmer 26 Halver - Jeden 2. Dienstag im Monat, von Uhr, Bürgerzentrum Am Park, Von-Vincke-Str. 22 (im hinteren Raum) Hemer - Mittwochs, von Uhr, Jugend- u. Kulturzentrum (Raum 2), Parkstr. 3 Kierspe - Jeden 1. Mittwoch im Monat, von Uhr, Rathaus, Raum 3 Meinerzhagen - Jeden 1. Freitag im Monat, von Uhr, Bürgerzentrum Mittendrin, Prumbomweg 3 Menden - Freitags, von 9-11 Uhr, Bürgerbüro Neuenrade - Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, von 9-11 Uhr, Rathaus Zimmer 4 Plettenberg - Jeden 2. und 4. Freitag im Monat, von Uhr, Rathaus Zimmer 004 Werdohl - Jeden 3. Donnerstag im Monat, von 9-11 Uhr, Rathaus Zimmer 61 (Neubau) Vorgestellt Mein Name ist Stefan Egger, ich bin 31 Jahre alt und gehöre seit Juli 2015 als Nachfolger von Frau Rinke zum Fachdienst Pflege. Nach Abschluss meiner Ausbildung zum Dipl.- Verwaltungsbetriebswirt (FH) war ich rund 8 Jahre im Finanz- bzw. Personalbereich des Märkischen Kreises tätig. Fortan darf ich auf dem Gebiet der Örtlichen Planung (früher: Kommunale Pflegeplanung ) unter anderem folgende Aufgaben zu meinen Zuständigkeiten zählen: planerische Aufgaben im Bereich der Pflege und Senioren Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege im Märkischen Kreis Entwicklung, Planung und Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Investitionskosten Herausgabe Newsletter Fachdienst Pflege. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Kontaktdaten: Kreishaus II Altena, Bismarckstraße 17, Altena Telefon: / s.egger@maerkischer-kreis.de
5 SEITE 5 HINWEISE Termine und mehr Ein neues Angebot der Pflegeberatung des Märkischen Kreises gibt es seit November 2015 in Kierspe. Es richtet sich an Betroffene und Angehörige im Falle einer Pflegesituation. Jeden ersten Mittwoch im Monat steht Sigrid Weseloh in der Zeit von 10 bis 12 Uhr für persönliche Gespräche im Rathaus (Raum 3) zur Verfügung. Die Beraterin informiert zu allen Fragen, die in einer Pflegesituation auftauchen. Da kann es um die Organisation der Pflege gehen, entweder zu Hause oder in einem Pflegeheim. Viele Menschen haben auch Fragen zur Finanzierung. Dabei möchten die Menschen vor allem wissen, welche Kosten sie selbst tragen müssen und welche von der Pflegeversicherung getragen werden. Aber natürlich gibt es auch Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Pflegedienst. Sigrid Weseloh, 53 Jahre alt, verheiratet, drei Kinder examinierte Krankenschwester mehrere Jahre Tätigkeit im Krankenhaus, davon 4 Jahre Stationsleitung im Marienhospital Balve 18 Jahre Pflegedienstleitung in ambulanten Pflegediensten Wundexpertin in 2016 Abschluss Gedächtnistrainerin IMPRESSUM MÄRKISCHER KREIS - DER LANDRAT Fachdienst Pflege Bismarckstraße Altena Bitte vormerken: Themenfrühstück des Märkischen Kreises am um 08:00 Uhr im Gesundheitscampus Sauerland in Balve. Der Pflegeatlas Stichwort: Pflegeatlas Pflege-Info-Telefon. Rufen Sie uns einfach an!
Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
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