Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen Tierheim
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- Horst Lichtenberg
- vor 8 Jahren
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1 1 Es lohnt sich! Ein kleiner Aufwand mit großem Nutzen! Mit dem Anwenden dieser Handlungshilfe erhalten Sie als Unternehmer ein Führungsinstrument für ein sicheres und gesundes Arbeiten Ihrer Mitarbeiter. Sie erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzliche Pfl icht 1 zum Beurteilen der Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen. Ihren Unternehmenserfolg sichern, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren reduzieren und die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz fördern ist unser gemeinsames Ziel. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter zu erkennen, zu bewerten und Verbesserungen abzuleiten. Mit der Dokumentation Ihrer Ergebnisse erstellen Sie einen Nachweis und eine Grundlage für Ihr weiteres unternehmerisches Handeln im Arbeitsschutz. Mit Sicherheit in die Zukunft! Ihre Unternehmensdaten Unternehmen: Anschrift: (Stempel) Beschäftigtenzahl: sicherheitstechnische Betreuung 2 durch: betriebsärztliche Betreuung 2 durch: Sie haben nach der vorliegenden Handlungshilfe (Anlage) die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen beurteilt: durchgeführt am: Wirkungskontrolle am: wiederholt am: Name Unterschrift Name Unterschrift Name Unterschrift Das Wiederholen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist in angemessenen Zeitabständen, bei Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Umgestaltung der Arbeitsplätze, nach Unfällen und nach Änderung gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Rechtliche Grundlage 1 Arbeitsschutzgesetz 2 BG-Vorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2) Weiterführende Informationen: Info-MAP (Artikelnummer ) Die ist für Sie da: Servicenummer: (14 Cent/ Minute) und unter Gefährdungen erkennen/ermitteln und bewerten Maßnahmen festlegen Maßnahmen umsetzen Wirksamkeit kontrollieren
2 2 1. Ziel: Die Arbeit ist so organisiert, dass alle Mitarbeiter die Arbeitsaufgaben produktiv und motiviert erfüllen können. Zum Schutz der Beschäftigten und der betrieblichen Einrichtungen sind für Notfälle zum Beispiel Arbeitsunfälle, Brände alle erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen getroffen. / Termin 1.1 Die erforderlichen Betriebsanweisungen zum Beispiel Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen, Leitern, Gefahrstoffen sind erstellt und den Mitarbeitern bekannt gegeben! 1.2 Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung wird sichergestellt! Notwendige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durchgeführt. Zur Information und Motivation nutzen Sie das -Seminar Arbeitsschutz als Chefsache oder das Unternehmerseminar Arbeitsschutz in Tierheimen (Teil I + II). 1.3 Es ist ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden, der Aufbewahrungsort ist gekennzeichnet, die Ersthelfer sind ausgebildet beziehungsweise fortgebildet. Fälle zur Ersten Hilfe werden aufgezeichnet. Die Mitarbeiter sind über das Verhalten bei Unfällen unterwiesen und die Notfall-Rufnummern sind bekannt! 1.4 Es sind ausreichende, geeignete und geprüfte Feuerlöscheinrichtungen vorhanden. Ihre Kennzeichnung und der freie Zugang sind gewährleistet. Die Flucht- und Rettungswege sind frei und ermöglichen ein schnelles und sicheres Verlassen. Die Mitarbeiter sind im vorbeugenden Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall unterwiesen! 2. Ziel: Die Arbeitsstätte und die Anordnung der Arbeitsmittel fördern ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten. / Termin 2.1 Der Fußboden in Arbeitsräumen und Gehegen ist rutschhemmend, leicht zu reinigen, ohne Stolperstellen und gegebenenfalls ausreichend gekennzeichnet! Hinweis: zum Beispiel Fußboden reparieren, keine elektrischen Leitungen in Verkehrswegen verlegen, notfalls Kabelbrücken verwenden, gegebenenfalls Stufenkanten der Treppen und Vorsprünge farblich markieren 2.2 Verkehrswege sind ausreichend bemessen und werden immer freigehalten! 2.3 In den Arbeits- und Funktionsräumen zum Beispiel Büro, Tierarztraum, Spülküche ect. wird auf Ordnung und Sauberkeit geachtet. Die Arbeitsmittel zum Beispiel Arbeitstische, Geräte, Maschinen, Handwerkszeuge sind optimal angeordnet, die Arbeitsfl ächen sind ausreichend bemessen! 2.4. Es steht für jeden Arbeitsbereich zum Beispiel Futterlager mit Ablagenhöhen von mehr als 1,80 m eine Leiter oder ein Tritt bereit. Regale und Schränke sind standsicher und nicht überladen! Hinweis: zum Beispiel Regale befestigen, Nutzlast beachten
3 3 3. Ziel: Die Arbeitsumgebung, das Klima, die Lichtverhältnisse, die akustischen Bedingungen fördern ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten. 3.1 Die Umgebungsbedingungen zum Beispiel Sonnenstrahlung, Kälte, Hitze, Klima, Beleuchtung, Lärm werden bei den auszuführenden Tätigkeiten berücksichtigt! Hinweis: zum Beispiel Einsatz von Sonnenschutz, Auswahl geräuschgeminderter Geräte, Wetterschutzkleidung, Sichtschutz zum öffentlichen Bereich als Lärmschutz Ja Nein / Termin 4. Ziel: Die Arbeitsmittel zum Beispiel Büroarbeitsstühle, -tische, Software, Werkzeuge, Leitern sind sicher und ergonomisch und unterstützen ein gefährdungs- und belastungsfreies Arbeiten. 4.1 Die sicheren und ergonomischen Arbeitsmittel werden bestimmungsgemäß benutzt. Es wird auf die Sicherheits- und Prüfzeichen des Herstellers geachtet zum Beispiel GS-Zeichen oder BG-PRÜFZERT-Zeichen! 4.2 Die Arbeitsmittel und Betriebseinrichtungen werden vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung sowie in angemessenen Zeiträumen überprüft. Mangelhafte, nicht funktionsfähige Arbeitsmittel werden nicht verwendet! / Termin 5. Ziel: Die Arbeitsaufgaben sind klar formuliert und so gestaltet, dass ihre Anforderungen der Eignung und der Kompetenz der Mitarbeiter entsprechen und ein stressfreies Arbeiten ermöglichen. 5.1 Bei der Gestaltung und Verteilung der Arbeitsaufgaben werden die Mitarbeiter beteiligt fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und Fertigkeiten, Erfahrungen sowie Gesundheitsaspekte werden berücksichtigt! / Termin
4 4 6. Ziel: Die aufgabenbezogene Information und Unterweisung der Mitarbeiter ermöglicht ein störungs- und unfallfreies Arbeiten. 6.1 Die Mitarbeiter werden regelmäßig über die möglichen Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen bei der Umsetzung der Arbeitsaufgaben insbesondere im Umgang mit Tieren informiert und an Hand der Betriebsanweisungen unterwiesen. Die Unterweisung wird dokumentiert! Hinweis: zum Beispiel Seminarbesuch bei der 6.2 Das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk sowie aushangpfl ichtige Gesetze sind ausgelegt. Mögliche Beschäftigungsbeschränkungen werden beachtet! Hinweis: / Termin Arbeitshilfe: Arbeitssystem Tierheim (BGI 889), BG-Vorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) 7. Ziel: Bei allen spezifischen Tätigkeiten sind die Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz aufgenommen. Die Arbeitsanweisungen sind darauf abgestimmt. / Termin Tätigkeit: Außendienst 7.1 Die Rahmenbedingungen für den Außendienst zum Beispiel Tierinspektionen, Tierrettung, usw. werden bezüglich Gesundheitsaspekten oder spezieller Gefährdungen beim Einsatz berücksichtigt und mit den Mitarbeitern besprochen! 7.2 Bei der Auswahl, Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge sind die Sicherheitsstandards und besondere Gefährdungen der Tätigkeit berücksichtigt zum Beispiel niedrige Ladebordkante, ABS, Klimaanlage, Freisprechanlage, Winterreifen, Verbandkasten, Warndreieck, Warnkleidung, Inspektion! Tätigkeit: Pflege und Instandhaltung 7.3 Grünpfl ege: Die Sicherheitseinrichtungen, wie Prallschutz, Grasfangeinrichtung, Zweihandschaltung, Kettenfang bei den Gartengeräten zum Beispiel Rasenmäher, Heckenschere, Freischneider, Motorkettensäge sind wirksam!
5 5 7.4 Die organisatorischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind entsprechend der Tätigkeiten festgelegt und werden realisiert! zum Beispiel Fremdkörper vor dem Mähen vom Rasen entfernen Sichelmäher quer zum Hang führen sicherer Stand während des Schnittes eingeklemmtes Schnittgut nur bei gezogenem Gerätestecker oder abgestelltem Motor entfernen Obacht beim Nachführen der elektrischen Leitungen 7.5 Vor Benutzung von Motorkettensägen ist eine besonders intensive Einweisung zum Beispiel durch Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang erforderlich! Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schnittschutzhose, Schutzstiefel mit Schnittschutzeinlagen, Schutzhandschuhe, Helm mit Gesichtsschutz und gegebenenfalls Gehörschutzmittel 7.6 Raum-, Gebäudepfl ege: Es werden Reinigungs- und Pfl egemittel mit geringem gesundheitlichen Risiko verwendet. Sie werden bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise Sicherheitsdatenblatt eingesetzt. Auf der Basis der Betriebsanweisung wird unterwiesen! 7.7 Bei der Benutzung der Leitern sind die organisatorischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt und werden realisiert! 7.8 Elektrische Anlagen, Einrichtungen und Geräte werden von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instandgehalten! Ausnahme: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ohne Gefahr zum Beispiel Auswechseln von Glühlampen, Überglocken, Schraubsicherungen 7.9 Die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zum Beispiel Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Schutzschuhe, usw. ist zur Verfügung gestellt, die Mitarbeiter sind unterwiesen und zum Tragen verpfl ichtet. Maßnahmen für den Hautschutz sind festgelegt! / Termin Arbeitshilfe: Info-MAP Hausmeister Umgang mit Reinigungs- und Pflegemittel BGR 209 Tätigkeit: Umgang mit Tieren 7.10 Der Umgang mit Tieren ist verbindlich geregelt. Zur Verringerung von Biss- und Kratzverletzungen, Vermeiden von Infektionen sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen getroffen worden! 7.11 Über die vorhandenen Hunde liegen Informationen vor Werdegang, Krankheitsgeschichte, usw. beziehungsweise bei unklaren Verhältnissen wird ein Wesenstest durchgeführt!
6 Für das Einfangen und den Transport von Tieren sind spezielle Arbeitsmittel wie zum Beispiel Netze, Stockschlingen, Maulkörbe usw. vorhanden. Transportfahrzeuge ermöglichen den sicheren Transport von Tieren! 7.13 Für besonders gefährliche Tiere sind Gehege mit Schleusen und Schieber ausgerüstet; Türen gehen nach innen auf. An den Gehegetüren befi nden sich Informationen über das Tier Um die Ausbreitung von Krankheiten zu unterbinden, sind für erkrankte Tiere Quaratänebereiche eingerichtet! 7.15 Die Hygienemaßnahmen werden durchgeführt. Es bestehen Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienepläne. Für die Mitarbeiter besteht ein Hautschutzplan Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel G 42 Infektionskrankheiten und die Impfungen zum Beispiel Tollwut werden angeboten beziehungsweise durchgeführt! / Termin Arbeitshilfe: Arbeitssystem Tierheim (BGI 889) Hinweis: Ergeben sich durch besondere Betriebssituationen und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Fragen, sollten Sie fachkundige Berater, wie den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Ansprechpartner der nutzen!
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