Betreuungsvertrag, incl. Preisvereinbarung/Kostenaufstellung 1 Generelle Verpflichtungen der MMA

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1 1 MMA GbR. Wallweg 3, Eichenzell Gerd Farnung & Nicolas Bachmann Telefon: Telefax: info@mmaportal.de Anlage 1 zum Rahmenvertrag ZVK RPS / MMA vom svertrag, incl. Preisvereinbarung/Kostenaufstellung 1 Generelle Verpflichtungen der MMA Die MMA steht im Rahmen der von dem Beitretenden in Anspruch genommenen Leistungsmodule dafür ein, dass alle für Krankengymnastik-/Physiotherapiepraxen geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung erfüllt werden. Sie kann sich zur Erfüllung dieser Verpflichtungen Dritter bedienen, die die notwendige berufliche Qualifikation in eigener Person aufweisen. Nach Maßgabe der Beitrittserklärung (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) ist das die MMA zur Erbringung der Leistungsmodule r ( 2), Geräteprüfung ( 3), Betriebsärztliche ( 4) verpflichtet. Auf zusätzlichen Wunsch des Praxisinhabers können Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Zusatzleistungen ( 5) der MMA in Anspruch genommen werden. 2 gemäß DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die sicherheitstechnische erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der MMA. Diese steht gegenüber der betreuten Praxis für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Aufgaben im Rahmen der sicherheitstechnischen ein. Sie führt hierzu insbesondere die vorgeschriebenen Überprüfungen, Begehungen und Untersuchungen durch, dokumentiert deren Ergebnisse und bescheinigt diese im erforderlichen Umfang. Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 gemäß 3 bzw. 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes. 1. Grundbetreuungen gemäß DGUV Vorschrift 1 bis 10 Beschäftigte: Arbeitszeit Berechnungstabelle Berechnungszeit und Arbeitsmedizinische < = 10 Std. 0, Std. 0, Std. 0,75 >30 Std. 1,0 (Gilt für die Berechnung der der Beschäftigten zu 1.; 1.1.und 4.)

2 Modell 1 Die. MMA wird sowohl mit der sicherheitstechnischen als auch mit der Medizingeräteüberprüfung beauftragt. In diesem Fall führt die MMA die sicherheitstechnische im Zusammenhang mit der Geräteprüfung durch und verteilt diese Dienstleistung auf die Jahre 1,3 und 5. 2 Modell h h h 1-10 Modell 2 Wird die. MMA nicht mit der Geräteüberprüfung durch die Praxis (= Modell 1) beauftragt, findet die sicherheitstechnische einmalig im 5-Jahreszeitraum statt: Modell ,9.h Grundbetreuungen gemäß DGUV Vorschrift für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten 11 80,00 3.3h ,00 3.6h ,00 3.9h ,00 4.2h ,00 4.5h ,00 4.8h ,00 5.1h ,00 5,4h ,00 5.7h ,00 6,0h ,00 6,3h ,00 6,6h ,00 6,9h ,00 7,2h ,00 7,5h Alle Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Abrechnung der sicherheitstechnischen Begehung erfolgt jeweils nach erbrachter Leistung.

3 Leistungsbeschreibung zu 1 und 1.1: 3 Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei: der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung um die Gefahren und spezifischen in der Praxis zu beurteilen Begehung des Betriebes Einführung in unser ssytem Vollständige Dokumentation der Leistungen Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. 2. Anlassbezogene en: 1 Stunde jede weitere Stunde 50,00 30,00 Alle Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die: Leistungsbeschreibung zu 2. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben, grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren, Einführung neuer Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe, Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben, Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen. Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unter anderem die: Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sein. Weitere Anlässe für das Tätigwerden eines Betriebsarztes können unter anderem sein: eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen, die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen, Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen, Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden, die Häufung gesundheitlicher Probleme, das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände..

4 4 3 Geräteprüfung ( 11 Medizinproduktegesetz Medizinprodukte- Betreiberverordnung BGV A3) Die sicherheitstechnische Kontrolle der Medizingeräte und die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel (Geräteprüfung) erfolgen durch von der MMA gestellte Personen welche die jeweils erforderliche Qualifikation besitzen ( 6 Abs. 4 Medizinprodukte- Betreiberverordnung), Durchführungsanweisung zu 2 Abs.1 BGV A3. Die MMA steht gegenüber der betreuten Praxis für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Aufgaben im Rahmen der Geräteprüfung ein. Sie führt die vorgeschriebenen Prüfungen gem. Herstellerangaben durch, dokumentiert deren Ergebnisse und bescheinigt diese im erforderlichen Umfang. Die Geräteprüfungen werden in der betreuten Praxis durchgeführt. Das Bestehen und der Umfang einer Prüfpflicht richtet sich nach 6 Abs. 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung und 5 Abs. 1 BGV A3 in der jeweils gültigen Fassung. Für die untenstehenden Prüffristen gilt dies entsprechend, sofern nicht vom Hersteller, Inverkehrbringer oder der Bauartzulassung eine andere Frist vorgegeben oder nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist. Geräteprüfung: Gerätegruppe Prüfintervall Preis Menge Gerät Gr. 1 Elektrotherapiegerät (Reizstrom usw.) 40,00 pro Gerät Gerät Gr. 3 Fangogerät, Sonogerät, Bestrahlungsgerät usw. / 2 jährlich, entsprechend Herstellerangaben 18,00 pro Gerät Behandlungsbänke Elektrisch verstellbare Behandlungsbänke 2 jährlich 10,00 pro Gerät BGV A3 Haushaltsgeräte und Bürogeräte 2 jährlich 2.80 bis 50 Geräte BGV A3 dto. 2 jährlich 2.50 ab 51 Geräten Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Dienstleistung Die Erstellung und Führung des Medizingerätebuchs sowie die erforderliche Beratung des Praxisinhabers und /oder der / Arbeitnehmer sind inbegriffen. Anfahrtskosten: Erfolgt eine Beauftragung der MMA mit der Geräteprüfung, die nicht im Zusammenhang mit der sicherheitstechnische durchgeführt wird, so werden Anfahrtskosten in Höhe von 42,00 zzgl. MwSt. je Termin berechnet.

5 4 Betriebsärztliche 5 Leistungsumfang 1-10 Beschäftigte: der Praxis in allen betriebsärztlichen Belangen sichergestellt gem. DGUV Vorschrift 2 durch eine Betriebsärztliche Hotline. Modell 1 Arbeitsmedizinische h h h h h 1-10 Leistungsumfang bei mehr als 10 Beschäftigten: Einmal in 5 Jahren einen Besuch durch unseren Betriebsarzt. Betriebsbegehung mit dem Schwerpunkt Arbeitsmedizinische Belange. Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen. Information und Aufklärung. Motivieren zum gesundheitsgerechten Verhalten. Kollektive arbeitsmedizinische der Beschäftigten, mit vollständiger Bewertung und Protokollierung der festgestellten Ergebnisse. Die weitere erfolgt über die Betriebsärztliche Hotline. Praxen mit n: Arbeitsmedizinische 11 40, h , h , h , h ,00 3,0 h Praxen mit n: Arbeitsmedizinische 16 60,00 3.2h ,00 3.4h ,00 3.6h ,00 3.8h ,00 4.0h ,00 4.2h ,00 4.4h ,00 4.6h ,00 4.8h ,00 5.0h Alle Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen MwSt.

6 Die betriebsärztliche wird durch folgenden Betriebsarzt durchgeführt: 6 Dr. med. Benedikt Ziegler Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin, Umweltmedizin Notfallmedizin Reise-/Tropenmedizin. Beratung (DTG) -Gelbfieberimpfstelle- Verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle Ernährungsmedizin Mörfelder Landstrasse Frankfurt Tel. Praxis Tel./FAX/AB od Mail: PraxisDr@BenediktZiegler.de 5 Zusätzliche Leistungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Wunsch Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach BioStoffV/G42 in der Praxis: Beinhaltet: körperliche Untersuchung, Erhebung der Krankengeschichte, Blutentnahme mit Blutbild, Leber-/Nierenwerte und Hepatitis B und Hepatitis C-Serologie, Urintest Preis: 85,00 Euro / Person Weitere Zusatzleistungen Arbeitsmedizin können bei Herrn Dr. Ziegler erfragt werden. Weitere Zusatzleistungen können bei der MMA erfragt werden. 6 Termine Termine zur Erbringung der Leistung in der betreuten Praxis werden von der MMA mindestens sieben Kalendertage vorher vereinbart. Auf die Bedürfnisse der betreuten Praxis ist bei der Terminfestlegung angemessen Rücksicht zu nehmen. Vereinbarte Termine die eine Seite gleich aus welchem Grund nicht wahrnehmen kann, sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Gleichwohl trifft bei Ausfall eines vereinbarten Termins keine Seite eine Aufwendungs- oder Schadenspflicht. Werden rechtzeitig vereinbarte Termine von der zu betreuenden Praxis dreimal in einem sintervall abgesagt so ist das Honorar ohne Leistung fällig. 7 Vergütung Die Honorierung der Leistungen der MMA richtet sich nach der Anlage 1 zum Rahmenvertrag in der jeweiligen Fassung. Anmeldegebühren, Schreibgebühren, Kommunikationskosten, Auslagen oder andere Nebenkosten werden von der MMA nicht erhoben. Alle für die Erbringung der Leistung nach diesem Vertrag erforderlichen Geräte und technischen Hilfsmittel werden von der MMA ohne besondere Berechnung gestellt.

7 7 8 Datenschutz Die MMA und die von ihm beauftragten Fachkräfte gewährleisten die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes. Die MMA ist jedoch berechtigt und verpflichtet, jährlich eine Liste der von ihr betreuten Praxen an den ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. zu übermitteln. 10 Schlussbestimmungen Dieser Vertrag mit allen Anlagen läuft ab Eingang der Beitrittserklärung Anlage 2 zum Rahmenvertrag bei der MMA bis zum Eine vorzeitige Kündigung durch einen der Vertragspartner ist ausgeschlossen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dieses gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. ****************

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