Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
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- Liane Heinrich
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1 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen) - 33 UStDV...3 III. Ergänzende Erläuterungen/Anmerkungen Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers ( 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) Frtlaufende Rechnungsnummer Leistungsbeschreibung Leistungs- der Vereinnahmungszeitpunkt Entgelt und Entgeltsminderung Steuersatz und Steuerbetrag der Hinweis auf eine Steuerbefreiung Steuernummer der Umsatzsteuer-Identifikatinsnummer Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen) - 33 UStDV...6
2 I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 ) Fahrradshp Meier OHC Eckstraße Neustadt Unternehmer Leistender Unternehmer Fahrradshp Meier - OHG Eckstraße Neustadt Leistungsempfänger Firma Fahrradbringdienst Schulz e.k. Hauptstraße Neustadt frtlaufende Rechnungsnummer Leistungsdatum Rechnungsnummer 002-F-2013 Kd.-Nr Lieferung vm Datum Neustadt, Ausstellungsdatum Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte überweisen Sie den flgenden Rechnungsbetrag innerhalb vn 14 Tagen auf das unten angegebene Knt. Aufstellung der Leistung Lfd. Nr. Menge Artikel Eur 1 10 Fahrradschlauch Meise 100,- 2 3 Repair-Kits 60,- 3 1 Racing-Bike Speedy" 1.400,- Summe, nett 1.560,- zzgl. 19% MwSt 296,40,- Mit freundlichen Grüßen g Nett-Summe Steuersatz/ -betrag Gesamtbetrag inkl. MwSt ,40,- Brutt- Rechnungsbetrag Ernst Meier Fahrradshp Meier OHG Eckstraße Neustadt Steuer-Nr.: 209/7048/1212 USt.lD-Nr.:DE1234S678 Bankverbindung: Sparkasse Neustadt IBAN: DE771234S BIC:ABCDEFC1234 Achtung: In biger Darstellung sind Sachverhalte gem. Ziffer III. Punkt 5, 6 und 8 (siehe ff. Seiten) nicht enthalten. Steuernummer der Umsatzsteuer- Identifikatinsnummer 2
3 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen) - 33 UStDV NICHT erfrderlich sind: Steuernummer der Umsatzsteuer-Identifikatinsnummer Leistungs- der Vereinnahmungszeitpunkt Frtlaufende Rechnungsnummer die Erleichterungen gelten NICHT in flgenden Fällen Ort der Lieferung in besnderen Fällen ( 3c UStG) innergemeinschaftliche Lieferung ( 6a UStG) Leistungsempfänger als Steuerschuldner III. Ergänzende Erläuterungen/Anmerkungen 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers ( 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) den Anfrderungen ist genügt, wenn sich auf Grund der in die Rechnung aufgenmmenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift swhl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen ( 31 Abs. 2 UStDV) gemeint ist grundsätzlich der bürgerliche Name Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen der Symble können verwendet werden, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung der in anderen Unterlagen eindeutig festgelegt ist ( 31 Abs. 3 UStDV) als Anschrift reicht auch ein Pstfach der eine c/ Adresse, sweit eine Identifizierung weiterhin möglich ist. 2. Frtlaufende Rechnungsnummer durch sie sll sichergestellt werden, dass die vm Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist; es ist zulässig, eine der mehrere Zahlen- der Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kmbinatin vn Ziffern mit Buchstaben ist möglich; im Fall der Gutschrift ist die frtlaufende Nummer durch den Gutschriftsaussteller zu vergeben; Beachte: Hinweis zu Kleinbetragsrechnungen in Punkt 8. 3
4 3. Leistungsbeschreibung angegeben werden muss: die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. der Umfang und die Art der snstigen Leistung, handelsübliche Bezeichnungen sind slche, die sich im geschäftlichen und wirtschaftlichen Verkehr als üblich durchgesetzt haben. Beschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Angaben wie Beratungsleistung" der technische Beratung und technische Kntrlle" reichen nicht aus, wenn weitere Angaben in der Rechnung der in anderen Geschäftsunterlagen, auf die Bezug genmmen wird, fehlen. Gruppen- der Gattungsbezeichnungen (Cmputerware, Zubehör etc.) reichen nicht aus, da hier eine Identifizierung nicht möglich ist; pauschale Aussagen, die nicht weiter knkretisiert werden können, wie wie vereinbart", wie bestellt" der nach Absprache" etc., sind ebenfalls nicht ausreichend. 4. Leistungs- der Vereinnahmungszeitpunkt der Zeitpunkt der Lieferung der snstige Leistung ist auch dann anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum identisch ist; dies gilt nicht, wenn die Lieferung der snstige Leistung nch nicht ausgeführt ist ( 14 Abs. 5 S. 1 UStG); der Zeitpunkt der Lieferung der snstige Leistung ist auch bei der Vereinnahmung des Entgelts der eines Teils des Entgelts für eine nch nicht ausgeführte Leistung anzugeben, sfern der Zeitpunkt der Vereinnahmung jeweils feststeht und nicht mit dem Rechnungsdatum identisch ist; in den Fällen, in denen der Zeitpunkt nicht feststeht, etwa bei einer Rechnung über Vraus- der Anzahlungen, ist eine Angabe entbehrlich; allerdings ist auf der Rechnung kenntlich zu machen, dass über eine nch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird; als Zeitpunkt der Lieferung der snstigen Leistung kann der Kalendermnat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird ( 31 Abs. 4 UStDV) Beachte: Hinweis zu Kleinbetragsrechnungen in Punkt 8. 4
5 5. Entgelt und Entgeltsminderung das Entgelt der die jeweiligen Entgelte aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen getrennt anzugeben; Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedch abzüglich der Umsatzsteuer; im Fall der Vereinbarung vn Bni, Sknti und Rabatten, bei denen im Zeitpunkt der Rechnungserstellung die Höhe der Entgeltsminderung nicht feststeht, ist in der Rechnung auf die entsprechende Vereinbarung hinzuweisen ( 31 Abs. 1 UStDV); ebens ist jede im Vraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sfern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, anzugeben. 6. Steuersatz und Steuerbetrag der Hinweis auf eine Steuerbefreiung im Fall einer Steuerbefreiung muss ein Hinweis darauf enthalten sein, dass für die Lieferung der snstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt; dabei ist es nicht erfrderlich, dass der Unternehmer die entsprechende Vrschrift des UStG nennt. 7. Steuernummer der Umsatzsteuer-Identifikatinsnummer es ist entweder die vm inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer der die vm Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikatinsnummer anzugeben; verfügt der Unternehmer nicht über eine Umsatzsteuer- Identifikatinsnummer: erteilte Steuernummer ist zwingend anzugeben; wenn das Finanzamt eine gesnderte Steuernummer für Zwecke der Umsatzbesteuerung erteilt hat, ist diese anzugeben. 5
6 8. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen) - 33 UStDV Erfrderliche Mindestangaben: vllständiger Name und vllständige Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände der den Umfang und die Art der snstigen Leistung und Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung der snstige Leistung in einer Summe swie der anzuwendende Steuersatz der im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung der snstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt damit sind NICHT erfrderlich: Steuernummer der Umsatzsteuer-Identifikatinsnummer Leistungs- der Vereinnahmungszeitpunkt Frtlaufende Rechnungsnummer die Erleichterungen gelten NICHT in flgenden Fällen Ort der Lieferung in besnderen Fällen ( 3 c UStG) innergemeinschaftliche Lieferung ( 6 a UStG) Leistungsempfänger als Steuerschuldner. Anmerkung: Juni 2014 Mit Srgfalt recherchiert, aber hne Gewähr Angelika Sauer, vbpin/stbin 6
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