Stadtwerke Sangerhausen GmbH Druck: V - A

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1 Ihre Rechnung von den Stadtwerken Sangerhausen für Sie erklärt Es ist uns wichtig, dass unsere Rechnungen für Sie verständlich sind. Deshalb sollen die nachfolgenden Ausführungen zu zwei ausgewählten Beispielrechnungen (Rechnung 1 Guthaben, Rechnung 2 Forderungen) Ihnen dabei ein wenig helfen Rechnung_erklärt.doc Seite 1 von 13

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4 Text wenn den Stadtwerken keine Bankverbindung bekannt ist: Wir bitten Sie, die Forderungen bis zu dem genannten Termin auszugleichen. Überweisen Sie bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer auf die folgende Bankverbindung: Deutsche Bank BLZ KTO Verwendungszweck Rechnung_erklärt.doc Seite 4 von 13

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8 Wir verrechnen Altforderungen in Höhe von 12,00 EUR. 21 Rechnung_erklärt.doc Seite 8 von 13

9 Die Markierungen auf den Beispielrechnungen Rechnungsbetrag, künftiger Abschlag, Fälligkeiten, Zahlungsarten Markierung 1 Empfänger und Absender Hier steht die von Ihnen angegebene Rechnungsanschrift. Häufig sind Rechnungsanschrift und Anschrift der Verbrauchsstelle identisch. Die Rechnungen werden entweder von unserem Unternehmen selbst oder in unserem Auftrag erstellt. Absender ist jedoch immer unser Unternehmen. Markierung 2 Rechnungs-, Vertrags- und Serviceinformationen Rechnungsinformationen sind das Rechnungsdatum, die Kundennummer und die Rechnungsnummer (gemäß Umsatzsteuergesetz 14). Bei Nachfragen und Überweisungen an uns ist immer die Kundennummer anzugeben. Die Kundennummer ermöglicht einen einfachen Zugriff zu Ihren Stammdaten. In der Rubrik Verbrauchsstelle sind der Vertragspartner und die Adresse der Verbrauchsstelle angegeben. Der untere Teil dieses Blocks enthält Kontaktinformationen wie Rufnummer, Postanschrift und Adresse für Nachfragen zur Rechnung. Markierung 3 Abrechnungszeitraum An dieser Stelle ist der Abrechnungszeitraum angegeben. Im Allgemeinen sind das 12 Monate. Markierung 4 Rechnungszusammenfassung Die Rechnungszusammenfassung enthält in übersichtlicher Form die Nettoentgelte für den Strom- und / oder Erdgasverbrauch des Abrechnungszeitraums (siehe Markierung 3 Abrechnungszeitraum). Im Nettoentgelt Strom ist die Stromsteuer und im Nettoentgelt Erdgas ist die Energiesteuer enthalten. Beide Steuern sind Verbrauchssteuern und unterliegen deshalb auch einer Besteuerung durch die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Die Umsatzsteuer ist auf das angegebene Nettoentgelt bezogen (Summe Nettoentgelt für Strom und Erdgas). Das Nettoentgelt und die Umsatzsteuer summiert ergeben den Gesamtbetrag (Bruttobetrag) der Rechnung. Markierung 5 Geleistete Zahlungen Summe aller von Ihnen mit Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Rechnungsdatum geleisteten Zahlungen. Lediglich zur Information dient die Angabe des darin enthaltenen Anteils der Umsatzsteuer. Markierung 6 Guthaben / Forderungen Vom Gesamtbetrag der Rechnung werden die geleisteten Zahlungen abgezogen. Sind die geleisteten Zahlungen größer als der Gesamtbetrag der Rechnung ergibt sich ein Guthaben für Sie. Im anderen Fall haben wir noch Forderungen an Sie. Markierung 7 Künftiger monatlicher Abschlag An dieser Stelle ist der künftige monatliche Abschlag angegeben. Der Abschlag ist gerundet. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Strom- und / oder Erdgasverbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum und der zum Rechnungsdatum aktuellen Preise. Rechnung_erklärt.doc Seite 9 von 13

10 Markierung 8 Fälligkeitstermine Es sind hier die spätesten Termine angegeben, an denen die Abschläge bei unserem Unternehmen eingegangen sein müssen. Deshalb sollten Sie, bei Beachtung einer Banklaufzeit von etwa 3 Tagen, die Überweisung spätestens 3 Tage vorher veranlassen. Markierung 9 Zusammensetzung des Abschlags Angabe des monatlichen Abschlags (Bruttowert, also mit Umsatzsteuer) getrennt für Strom und / oder Erdgas. Zur Information sind die Nettowerte auch angegeben. Markierung 10 Gesamtbetrag - Gutschrift / Forderung Der hier angegebene Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem 1. Abschlag (Markierung 7 Künftiger monatlicher Abschlag) und aus dem Guthaben oder der Forderung vom letzten Abrechnungszeitraum (Markierung 6 Guthaben / Forderungen). Bitte beachten Sie für eine Forderung den angegebenen Fälligkeitstermin. Markierung 11 Zahlungsart Der überwiegende Teil unserer Kunden nutzt die Vorteile einer Einzugsermächtigung. Das ist für Sie erheblich bequemer und spart Zeit. Sie verpassen nie einen Fälligkeitstermin. Die Abbuchungen erfolgen immer am Ende des laufenden Monats für den laufenden Monat. Einen Tag exakt zu benennen ist leider nicht möglich. Selbstverständlich ist es auch möglich Abschlagszahlungen oder Forderungen aus Rechnungen per Überweisung zu begleichen. Dazu finden Sie hier die Angabe unserer Bankverbindung. Bitte geben Sie bei Einzahlungen Ihre Kundennummer im Feld Verwendungszweck auf dem Formular Ihrer Bank an. Berechnungsnachweis über den Stromverbrauch Markierung 12 Ermittlung des Elektroenergieverbrauchs (Stromverbrauch) Die angegebene Zählpunktnummer dient nur zur Information. Jeder Zählerstandort in einem Netzgebiet besitzt eine einmal vergebene Zählpunktnummer zur eindeutigen Identifikation. Diese ist unabhängig von der Zählernummer. Der Zähler misst die verbrauchte elektrische Arbeit (Maßeinheit kwh). Der Verbrauch im Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums. Wie in der Beispielrechnung angegeben, kann der Abrechnungszeitraum in mehrere Zeiträume unterteilt (gesplittet) sein. Mögliche Gründe dafür sind u. a. Zählerwechsel, Vertragswechsel, Preisänderungen oder Steueränderungen. 1. Spalte Zeitraum Beginn und Ende eines Zeitraums (Split) innerhalb des Abrechnungszeitraums. 2. Spalte Zählernummer Von uns vergebene und auf dem Zähler angebrachte Eigentumsnummer. Jeder Zähler hat eine eigene Nummer, die auch vom Typ abhängig ist. 3. Spalte Messung Im Beispiel die elektrische Arbeit (Verbrauch) eines Eintarifzählers (häufigster Anwendungsfall). Bei Zweitarifzählern sind es die Arbeit HT (HT für Hochtarif) und Arbeit NT (NT für Niedrigtarif). Die Umschaltung zwischen den beiden Tarifen erfolgt mit einer zusätzlich zum Zähler eingebauten Zeitschaltuhr. Rechnung_erklärt.doc Seite 10 von 13

11 4. bis 7. Spalte Zählerstände, Differenz und Verbrauch Der Elektroenergieverbrauch in kwh (Stromverbrauch) ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endzählerstand. Die Zählerstände zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums werden von unseren Mitarbeitern oder von uns Beauftragten abgelesen bzw. Sie lesen selbst ab und teilen uns das Ergebnis mit. Die Berechnung von Zählerständen erfolgt meist nur zum Tag einer Preisänderung. Teilen Sie uns zeitnah den Zählerstand zum Tag der Preisänderung mit, wird selbstverständlich dieser Wert verwendet. Schätzungen des Zählerstandes erfolgen nur, wenn eine Ablesung nicht möglich ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Eigentümer des Objektes nicht erreichbar ist und damit kein Zugang zum Zähler möglich ist. Markierung 13 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes für Strom Teil 1 Über der Tabelle ist die angewendete Preisregelung angegeben. In der Tabelle erscheinen dann die dazugehörigen Bestandteile (Arbeitsentgelt und Grundpreis) mit den betreffenden Preisen sowie dem Zeitraum der Anwendung dieser Preise. Arbeitsentgelt Die Multiplikation des Verbrauchs mit dem Nettoarbeitspreis ergibt das Arbeitsentgelt für den betreffenden Zeitraum. Die Nettoentgelte aller Zeiträume werden addiert. Grundpreis oder Servicepreis Grundpreis oder bei anderen Preisregelungen Servicepreis, sind vom Verbrauch unabhängig und als Jahrespreis angegeben. Die Preisbestandteile sind dargestellt. Für den genannten Zeitraum erfolgt eine taggenaue anteilige Berechnung. Markierung 14 Staatliche Umlagen und Steuern Im Arbeitsentgelt sind die hier angeführten Entgelte und die Stromsteuer enthalten. Diese Entgelte und die Stromsteuer müssen von uns abgeführt werden. Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern und wird deshalb lt. Umsatzsteuergesetz auch noch mit der Umsatzsteuer besteuert. Das Entgelt gemäß Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWKG) wird jährlich vom BDEW zentral berechnet und ist für alle Lieferanten verbindlich. Die Berechnung des Entgelts gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt nach vorgegebenen Regeln. Alle Lieferanten müssen eine prozentual festgelegte EEG-Elektroenergiemenge zu einem festgelegten Preis kaufen. Die Vorgaben für Menge und Preis werden zentral vom VDEW im Laufe des Jahres entsprechend der tatsächlich erzeugten Menge Erneuerbarer Energie angepasst. Markierung 15 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes für Strom Teil 2 Einführung geänderter Preise und Preisbestandteile. Ansonsten wie in Markierung 13 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes für Strom Teil 1 beschrieben. Die Summe aus den einzelnen Nettoentgelten (Teil 1 und Teil 2) und der Umsatzsteuer ergibt das Entgelt brutto für die von uns geleistete Stromlieferung (Elektroenergielieferung). Markierung 16 Netznutzungsentgelt Jeder Lieferant muss an den Netzbetreiber, in dessen Netz sich die von ihm belieferte Verbrauchsstelle befindet, für die Nutzung des Netzes Netzentgelte bezahlen. Rechnung_erklärt.doc Seite 11 von 13

12 Netzentgelte sind praktisch als Entgeltbestandteil für Stromtransportleistungen zu sehen und unterliegen der Genehmigungspflicht. Die angegebenen Entgelte sind anteilig in den vorgenannten Preisen enthalten. Markierung 17 Stromkennzeichnung Diese Angaben enthalten die vom Gesetzgeber geforderten Informationen über die Zusammensetzung des gelieferten Stromes und die bei der Erzeugung entstandenen Auswirkungen auf die Umwelt. Die Angaben beziehen sich auf das vorletzte Lieferjahr (EnWG 42). Berechnungsnachweis über den Erdgasverbrauch Markierung 18 Ermittlung des Erdgasverbrauchs Die angegebene Zählpunktnummer dient nur zur Information. Jeder Zählerstandort in einem Netzgebiet besitzt eine einmal vergebene Zählpunktnummer zur eindeutigen Identifikation. Diese ist unabhängig von der Zählernummer. Der Zähler misst die verbrauchte Gasmenge (Maßeinheit m 3 ). Der Verbrauch im Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums. Wie in der Beispielrechnung angegeben, kann der Abrechnungszeitraum in mehrere Zeiträume unterteilt (gesplittet) sein. Mögliche Gründe dafür sind u. a. Zählerwechsel, Vertragswechsel, Preisänderungen oder Steueränderungen. 1. Spalte Zeitraum Beginn und Ende eines Zeitraums (Split) innerhalb des Abrechnungszeitraums. 2. Spalte Zählernummer Von uns vergebene und auf dem Zähler angebrachte Eigentumsnummer. Jeder Zähler hat eine eigene Nummer, die auch vom Typ abhängig ist. 3. bis 7. Spalte Zählerstände, Differenz, Faktor und Verbrauch Der Erdgasverbrauch in m 3 (Kubikmeter) ist die Differenz zwischen dem Anfangsund Endzählerstand. Auf Grund der natürlich gegebenen und nicht beeinflussbaren Schwankung der chemischen Zusammensetzung von Erdgas hat der Gesetzgeber die thermische Abrechnung des Gasverbrauchs vorgeschrieben. Hier werden die jeweils pro Monat gelieferten Gasmengen und der mittlere Brennwert dieses Gases berücksichtigt und zur Berechnung des gewichteten Jahresdurchschnitts herangezogen. Mit dem angegebenen Faktor erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter in kwh. Mit diesem Faktor werden auch die physikalischen Parameter bei der Gaslieferung (Druck, Temperatur) berücksichtigt. Am gleichen Standort zeigt somit ein größerer Faktor einen höheren Energiegehalt des Gases an. Sie bezahlen damit genau die tatsächlich bezogene Energie. Die Zählerstände zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums werden von unseren Mitarbeitern oder von uns Beauftragten abgelesen bzw. Sie lesen selbst ab und teilen uns das Ergebnis mit. Die Berechnung von Zählerständen, z. B. zum Tag einer Preisänderung, erfolgt mit Hilfe der Gradtagszahlen nach DIN. Dabei werden die jahreszeitlich bedingten Unterschiede im Verbrauch beim Heizen, also beispielsweise zwischen Sommer und Winter, berücksichtigt. Teilen Sie uns zeitnah den Zählerstand zum Tag der Preisänderung mit, wird selbstverständlich dieser Wert verwendet. Schätzungen des Zählerstandes erfolgen nur, wenn eine Ablesung nicht möglich ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Eigentümer des Objektes nicht erreichbar ist und uns damit der Zugang zum Zähler verwehrt bleibt. Rechnung_erklärt.doc Seite 12 von 13

13 Markierung 19 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes Über der Tabelle ist die angewendete Preisregelung angegeben. In der Tabelle erscheinen dann die dazugehörigen Bestandteile (Arbeitsentgelt und Grundpreis) mit den betreffenden Preisen sowie dem Zeitraum der Anwendung dieser Preise. Arbeitsentgelt Die Multiplikation des Verbrauchs mit dem Nettoarbeitspreis ergibt das Arbeitsentgelt für den betreffenden Zeitraum. Die Nettoentgelte aller Zeiträume werden addiert. Das angegebene Arbeitsentgelt enthält die Energiesteuer mit dem jeweils gültigen Satz. Grundpreis Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig und als Jahrespreis angegeben. Für den genannten Zeitraum erfolgt eine taggenaue anteilige Berechnung. Die Summe aus den einzelnen Nettoentgelten und der Umsatzsteuer ergibt das Entgelt brutto für die von uns geleistete Erdgaslieferung. Markierung 20 Energiesteuer Die Energiesteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern und wird deshalb lt. Umsatzsteuergesetz auch noch mit der Umsatzsteuer besteuert. Sie ist Bestandteil des Arbeitspreises und im angegebenen Arbeitsentgelt enthalten. Besonderheit bei der Jahresabrechnung 2007 Markierung 21 Altforderungen Wir verrechnen Altforderungen in Höhe von:, dieser Satz wird nur auf den Jahresabrechnungen für 2007 zu finden sein. Ab 1. Januar 2007 benutzt das von uns beauftragte Dienstleistungsunternehmen A / V / E ein anderes Abrechnungssystem. Die Jahresabrechnung 2006 erfolgte noch im alten Abrechnungssystem. Die Forderungen aus der Jahresabrechnung 2006 wurden in das neue System als Altforderungen übernommen. Sind diese Forderungen beglichen, erscheinen sie dann als geleistete Zahlungen. In der Musterrechnung stellt sich das wie folgt dar: 1. Abgebuchte oder vom Kunden überwiesene Forderungen aus der Jahresabrechnung 2006 = 12,00 (Altforderungen). 2. Monatlicher Abschlag 2007 von 18, Auflistung aller 2007 geleisteten Abschlagszahlungen - 12 monatliche Abschläge 12 * 18 = 216,00 - Bezahlte Altforderungen 12,00 - Geleistete Zahlungen insgesamt 228,00 4. Diese geleisteten Zahlungen werden vom Gesamtbetrag abgezogen (auf der Musterrechnung mit Minuszeichen versehen). - Gesamtbetrag 235,66 - Geleistete Zahlungen insgesamt -228,00 - Somit beträgt unsere Forderung 7,66 Rechnung_erklärt.doc Seite 13 von 13

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