3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen

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1 3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen A Erstellen Sie die folgende Übersicht, indem Sie die richtigen Bezeichnungen in die Kästchen setzen. Rechtsformen der Unternehmung Kommanditges. B Die Bilanz einer Aktiengesellschaft zeigt folgendes Bild (Kurzzahlen); es sind keine stillen Reserven vorhanden: Aktiven Bilanz am Passiven Umlaufvermögen 200 Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital: 0000Aktienkapital 500 Verlust Reserven ) Wie bezeichnet man diese finanzielle Situation? 2) Welches ist die gesetzliche Folge? C Die Reservebildung und Gewinnverteilung gemäss Ziff. 11 a und b unseres AG Statuten Beispiels (siehe S. 69) kommt in der Praxis häufig vor. Entspricht diese Regelung den Mindestvorschriften von OR 671? 1

2 Ausschnitt aus den Statuten einer Genossenschaft Firma, Sitz und Zweck Statuten der landwirtschaftlichen Genossenschaft Burikon 1. Unter der Firma «Landwirtschaftliche Genossenschaft Burikon» besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Burikon. 2. Die Genossenschaft bezweckt die Wohlfahrt ihrer Mitglieder und die Förderung der bäuerlichen Berufsbildung. Sie sucht diese Zwecke zu erreichen durch: a) Einkauf und Vermittlung von preiswürdigen und guten Artikeln des land- und hauswirtschaftlichen Bedarfs für die Mitglieder; b) möglichst vorteilhaften Verkauf von Erzeugnissen der Mitglieder; c) Veranstaltung von Kursen und Vorträgen. 3. Die Erzielung eines Geschäftsgewinnes ist nicht beabsichtigt. Mitgliedschaft 4. Mitglied kann jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes von Burikon sein, der im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte ist. 5. Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, die Interessen der Genossenschaft zu wahren, insbesondere den Warenbedarf bei ihr zu decken und ihr die im Betrieb erzeugten Produkte in erster Linie abzuliefern. 6. Sofern sich in der Jahresrechnung eine Unterbilanz ergibt, ist jeder Genossenschafter verpflichtet, davon einen der Zahl der Mitglieder entsprechenden Anteil zu übernehmen und auf Verlangen des Vorstandes einzuzahlen. Organe 7. Organe der Genossenschaft sind a) die Generalversammlung der Mitglieder b) der Vorstand c) die Revisionsstelle 8. Die Generalversammlung findet jährlich wenigstens einmal statt. Die Einladung dazu ergeht minde s tens 10 Tage zum Voraus durch Zirkular. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Befugnisse: a) Wahl und Abberufung des Vorstandes, des Präsidenten und der RPK; b) Genehmigung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung und Entlastung der Geschäftsleitung; 9. Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Er leitet die Genossenschaft und vertritt sie durch Kollektivunterschrift je zu zweien nach aussen. Den laufenden Geschäftsverkehr und die gesamte Rechnungsführung besorgt ein Verwalter nach den Weisungen des Vorstandes. 10. Die Revisionsstelle besteht aus drei Mitgliedern. Sie hat zu prüfen, ob die Bücher ordnungsgemäss geführt sind, namentlich, ob die Einträge sich auf korrekte Belege stützen, der Abschluss mit den Büchern übereinstimmt und die Bilanz gestützt auf eine sorgfältige Bewertung der Bestände auf gestellt worden ist. Finanz- und Rechnungswesen 11. Die Genossenschaft beschafft sich das zum Betrieb notwendige Kapital durch Darlehen. 12. Ein Rechnungsüberschuss wird verwendet zur Bildung von Reserven und als Rückvergütung an die Warenbezüger. Der Reserve müssen mindestens 5 % des jährlichen Überschusses zugewiesen werden. 13. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet in erster Linie das Genossenschaftsvermögen. Reicht dieses dazu nicht aus, so haften die Mitglieder den Gläubigern der Genossenschaft solidarisch und unbeschränkt. 2

3 D In Ziff. 13 unserer Genossenschaftsstatuten ist eine Bestimmung enthalten, die für einen Genossenschafter sehr gefährlich werden könnte. Welche ist es, und warum birgt sie für das Mitglied ein grosses Risiko? (Als Hinweis siehe OR 143 ff.) E Nach Ziff. 13 unseres Beispiels von Genossenschaftsstatuten haften neben dem Genossenschaftsvermögen auch die Mitgieder der Genossenschaft persönlich und subsidiär. Was für einen Nachteil brächte der Genossenschaft das Fehlen dieser Bestimmung? F Füllen Sie in der folgenden Tabelle bitte die leeren Felder zu den rechtlichen Unterschieden zwischen AG und Genossenschaft aus: AG Genossenschaft Mindestzahl der Mitglieder bei der Gründung Mindestzahl der Mitglieder der Verwaltung Mindestgrundkapital Erfordernisse bei der Gründung Stimmrecht in der Generalversammlung a) Statuten b) c) Meist im Verhältnis zum Kapitalanteil G Welche modernen Begriffe der Unternehmungsverbindung passen auf die folgenden zwei Definitionen? 1) Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen verschiedener Länder, meist mit Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zum Zweck von Produktion, Vertrieb oder F&E (Forschung und Entwicklung). 2) Langfristig auf gemeinsame Unternehmungsziele angelegte Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren multinationalen Unternehmungen, wobei diese rechtlich und finanziell wirtschaftlich selbstständig bleiben. 3

4 H Beantworten Sie anhand des OR folgende Fragen zu verschiedenen Rechtsformen. 1) Welche fünf Rechtsformen gehören zu den Handelsgesellschaften? 2) Kann die Finanz AG Teilhaberin der Kollektivgesellschaft Bienz & Kummer werden? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie den betreffenden OR Artikel. 3) Von einer Aktiengesellschaft sind folgende Bilanzzahlen bekannt: Vermögen 100, Schulden 80, Aktienkapital 50, Verlustvortrag? Welche Pflicht hat der Verwaltungsrat gemäss OR? 4) Bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft leisten Teilhaber Huber eine Kapitaleinlage von CHF und Teilhaber Müller eine solche von CHF a) Wie viele Franken Jahreszins darf Teilhaber Müller gemäss der obligationenrechtlichen Regelung zur Kollektivgesellschaft beziehen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmung über den Zinsfuss enthält? Nennen Sie auch den zutreffenden OR Artikel. b) Wie ist der erste Jahresgewinn von CHF zu verteilen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmung über die Gewinnverteilung enthält? Geben Sie die Beträge an. 4

5 I Füllen Sie die nachfolgende Übersichtstabelle aus, soweit wie möglich ohne nachzuschlagen. Rechtsformen der Unternehmung Genossen schaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktien gesellschaft Einzelfirma Kommanditgesellschaft Kollektiv gesellschaft... darf nicht festgelegt sein Mindestens 2 Personen oder... Einige bis viele Aktionäre bilden zusammen die Mindestens 1 Komplementär und Inhaber Mindestens 2... Personen Analog zur... und Nur Namen von Beliebig, jedoch immer mit.... Deutliche Unterscheidung... Familienname des... mit... Name eines oder... Gesellschafter, evtl. mit Gesellschaftszusatz Beliebig; Zusatz... nötig. Deutliche Unter scheidung von in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen... Sofern die Statuten nichts anderes bestimmen, haftet nur das...; Grundkapital darf nicht zum Voraus... sein Nur das Gesellschaftsvermögen der GmbH haftet. Eventuell der Gesellschafter.... mindestens CHF Nur das... haftet, kein Privatvermögen. Aktienkapital mind. CHF , Nennwert einer Aktie mind. 1 Rp....: voll und evtl. solidarisch;...: nur mit eingetragener Jeder Gesellschafter haftet... und..., mit dem Privatvermögen nur subsidiär Inhaber haftet Gewinn fällt ins......, sofern nichts anderes in den... steht; Auszahlung nur beschränkt Normalerweise im Verhältnis zu den..., Reserven sind Gemäss..., anderenfalls zu Alles dem Inhaber... Bildung von... vorge schrieben, nachher Dividende, evtl. Tantieme an..., gemäss Statuten und... Gemäss Vertrag, anderenfalls nach Entscheid des (nach...) Analog zur... Entweder wie bei der Kollektivgesellschaft oder wie bei der... (gemäss...) Jeder Komplementär Verwaltungsrat oder von diesem bestimmte Direktoren oder... (Beauftragte) des VR Inhaber Jeder Gesellschafter sofern nichts anderes im... eingetragen Ursprünglich für gemeinnützige, soziale und Heute auch für kommerzielle Grossunternehmungen Kleine bis mittelgrosse Betriebe mit stärkerer persönlicher Bindung als bei der..., aber geringerem Risiko als bei der... Bei grossem... und Wunsch nach Beschränkung des... der Teilhaber... und... Betriebe mit nicht mitarbeitenden Teilhabern Kleine und mittlere Betriebe ohne grossen......, aber mit Bedürfnis nach Arbeitsteilung Kleinere Unternehmungen...gesellschaften...gesellschaften... Genossenschaften... Inhaber/ Teilhaber Firma Haftung/ Kapital Gewinnverteilung Geschäftsführung, Vertretung nach aussen Eignung Einzelunternehmung 5

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