DGVT Ausbildungsakademie
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- Ulrike Roth
- vor 8 Jahren
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1 DGVT Ausbildungsakademie Praxisfragen
2 A. Einführung 3 Abgabenordnung Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. (Absatz 1)
3 B. Rechtsformen Haftung - Steuern Rechtsformen 1. Einzelunternehmung 2. Personengesellschaften a) GbR b) OHG c) KG 3. Gesellschaften (juristische Person) a) Verein b) GmbH
4 Haftung 1. persönliche Haftung der Gesellschafter bei a) Einzelunternehmung b) Personengesellschaften (bei KG nur Komplementär) 2. Haftungsbeschränkung der Gesellschafter bei a) Gesellschaften (juristische Person) b) KG bezogen auf die Kommanditisten
5 Steuern 1. Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei a)einzelunternehmung b)personengesellschaften 2. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei a) Gesellschaften (juristische Person)
6 C. Ertragsteuern (hier Gewerbesteuer) 1. Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform 2 Abs 2 GewStG GmbH 2 Abs 3 GewStG Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2. Gewerbesteuerbefreiungen 3 Nr. 6 GewStG Gemeinnützige Einrichtungen (Ausnahme: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z.b. Cafeteria) 3 Nr. 13 GewStG Bescheinigung nach 4 Nr. 21 UStG liegt vor
7 3. Abgrenzung bei Personenunternehmungen ( -gesellschaften) a) Merkmale für Selbständige Arbeit (keine Gewerbesteuer) Der Einsatz von Kapital tritt ggü. der geistigen Arbeit und der eigenen Arbeitskraft in den Hintergrund. Die Ausübung der auf Ausbildung und Können beruhenden Tätigkeit bildet das beherrschende Moment. Charakteristisch und erforderlich ist die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers. Bei Zuhilfenahme von fachlich vorgebildeten Mitarbeitern muss der Berufsträger die Organisation und die Durchführung überwachen sowie grundsätzliche Fragen selber entscheiden. Die persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit muss in ausreichendem Umfang gewährleistet sein Stempel der Persönlichkeit.
8 b) Merkmale für Gewerbebetrieb ( Gewerbesteuer) Die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers tritt in den Hintergrund, d.h. die Zeit des Berufsträgers pro Auftrag wird gering. Beachte: Abfärbe- oder Durchsäuerungstheorie
9 4. Anrechnung der Gewerbesteuer Nach 35 Abs 1 EStG wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet und zwar mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages; d.h. bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 % erfolgt die Anrechnung zu 100 %. Beispiele: München 490 % Anrechnung 78 % Dortmund 485 % Anrechnung 78 % Berlin 410 % Anrechnung 93 % Monheim 300 % (!) Anrechnung 100 % (max. Anrechnung 100 %)
10 D. Umsatzsteuer Steuerbefreiungen a) 4 Nr. 14 UStG Die Leistungen i.s. einer Heilbehandlung (medizinisch-therapeutische Leistungen) sind steuerfrei.
11 b) 4 Nr. 21 a) bb) UStG Die Leistungen der Bildungseinrichtung sind steuerfrei, wenn eine von der zuständigen Landesbehörde (z.b. NRW = Bezirksregierung) ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Insoweit liegt ein Grundlagenbescheid vor, der die Finanzverwaltung bindet. Die Finanzbehörden entscheiden jedoch in eigener Zuständigkeit, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit im Übrigen vorliegen.
12 E. Lohnsteuer / Sozialversicherung a) Deutsches Wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.v. ( ) Für Ausbildungsteilnehmer liegt kein Dienstverhältnis vor. Damit sind die Ausbildungsteilnehmer für die Versteuerung der ihnen zufließenden Einnahmen selbst verantwortlich.
13 b) DRV Deutsche Rentenversicherung ( ) Ausbildungsteilnehmer unterliegen während der beruflichen Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nicht der Sozialversicherungspflicht.
14 F. Fazit Diese Übersicht ist nicht abschließend und berücksichtigt insoweit nicht alle möglichen und denkbaren Fallkonstellationen und Sachverhalte. Die Erscheinung des Humors im Recht verschwand allmählich, seitdem das Recht sich vom Volksleben ablöste und in den Alleinbesitz gelehrter Juristen überging. (Otto von Gierke, )
15 Kontaktdaten Diplom-Finanzwirt Dieter Stemmer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Briener Straße Kleve Telefon: Telefax: info@steuer-stemmer.de Internet:
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