Information über die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und ihre Dienstleistungen

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1 Seite 1 von 24 Information über die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und ihre Dienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 und 4b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland nachfolgend über sich und ihre Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Kontaktdaten Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Deutschland Buxacher Straße Memmingen Telefon / Telefax / memmingen@btv-bank.de Internet Sitz und Amtsgericht Memmingen HRB Verantw. Leiter: Dr. Hansjörg Müller, Mag. Peter Kofler UID Nr.: DE Steuer Nr.: 138/105/00608 BLZ: Swift: BTVADE61 Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die Bank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß 53b Kreditwesengesetz (KWG), Art. 20 Bankenrichtlinie (2000/12/EG) welche durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn (im Internet unter: bestätigt wurde. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Bank Die Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nach 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG wie z. B. die Anlageberatung, das Kommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung, die Finanzportfolioverwaltung und das Depotgeschäft. Kommunikationsmittel und Sprachregelung Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief, per Fax oder per in deutscher Sprache während der Geschäftszeiten mit der Bank zu kommunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich oder per Brief in deutscher Sprache übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung können Aufträge auch telefonisch, per Fax oder per erteilt werden. Information zu veröffentlichten Wertpapierprospekten Ist für ein von der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem WpHG veröffentlicht, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Buxacher Straße 1, Memmingen bereitgehalten. Nach dem WpHG veröffentlichte Prospekte für andere öffentlich angebotene Wertpapiere sind über den Emittenten oder die Bank erhältlich.

2 Seite 2 von 24 Angaben zur Berichterstattung Informationen über den Stand des Kundenauftrages Die Bank übermittelt dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines Auftrages. Bestätigung der Auftragsausführung Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages oder, sofern die Bank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Bei regelmäßig ausgeführten Aufträgen, z. B. bei Fondssparplänen wird dem Kunden mindestens alle sechs Monate ein Bericht über die in diesem Zeitraum ausgeführten Geschäfte übermittelt. Jahresdepotaufstellung Weiters wird dem Kunden mindestens einmal jährlich eine Aufstellung über die von der Bank für den Kunden gehaltenen Finanzinstrumente oder Gelder übermittelt. Portfolioverwaltung Im Rahmen der Portfolioverwaltung wird dem Kunden alle sechs Monate eine Aufstellung über sämtliche Daten übermittelt. Auf Verlangen des Kunden wird diesem die periodische Aufstellung alle drei Monate vorgelegt. Wird dem Kunden über jedes Geschäft einzeln berichtet, so ist eine periodische Aufstellung alle zwölf Monate ausreichend. Information über Verluste bei Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten Soweit die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland mit dem Kunden ein Geschäft mit Eventualverbindlichkeiten wie Garantien, Übernahmen von Bürgschaften und sonstigen Gewährleistungen abgeschlossen hat, welches ungedeckte Positionen enthält, wird die Bank den Kunden unverzüglich über Verluste informieren, die einen etwaigen zuvor vereinbarten Schwellenwert übersteigen. Die Mitteilung über die besonderen Verluste erfolgt spätestens am Ende des Geschäftstages, an dem der Schwellenwert überschritten wird oder, falls der Schwellenwert an einem geschäftsfreien Tag überschritten wird, am Ende des darauf folgenden Geschäftstages. Maßnahmen zum Schutz der bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft verwahrten Finanzinstrumente und Gelder der Kunden Aufgrund einer EU-Richtlinie, in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Zweigniederlassung Deutschland, unterliegt der österreichischen und der deutschen Einlagensicherung. Zusätzlich gelten nach österreichischen Recht die Bestimmungen der Anlegerentschädigung. Information über die Anlegerentschädigung Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Die Sicherungseinrichtungen haben Anleger für Forderungen aus sicherungspflichtigen Wertpapierdienstleistungen zu entschädigen, die dadurch entstanden sind, dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage war, 1. Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern geschuldet werden oder gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten werden oder

3 Seite 3 von den Anlegern Instrumente zurückzugeben, die diesen gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten, verwahrt oder verwaltet werden. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens ,- EUR gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. Auszahlungshöchstbetrag ,- EUR Selbstbehalt bei nicht-natürlichen Personen 10 % Auszahlungsfristen 3 Monate Kundenantrag erforderlich Ja Ausnahmen von der Anlegerentschädigung Bestimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften sind gemäß 47 Abs 2 ESAEG von der Sicherung durch die Sicherungseinrichtung ausgeschlossen wie beispielsweise: - Forderungen aus Wertpapiergeschäften anderer Kredit- oder Finanzinstitute oder Wertpapierfirmen oder in einem Mitgliedstaat oder Drittland zugelassener CRR-Kreditinstitute, - Forderungen in Zusammenhang mit Transaktionen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt worden sind ( 165 StGB), - Forderungen von Staaten und Zentralverwaltungen sowie Forderungen regionaler und örtlicher Gebietskörperschaften, - Forderungen naher Angehöriger ( 72 StGB) der unter Z 5 genannten Forderungsberechtigten, die für Rechnung der unter Z 5 genannten Forderungsberechtigten handeln, sowie Dritter, die für Rechnung der unter Z 5 genannten Forderungsberechtigten handeln, - Forderungen, die nicht auf Euro, Schilling, Landeswährung eines Mitgliedstaates oder auf ECU lauten, wobei diese Einschränkung jedoch nicht für Finanzinstrumente gemäß 1 Z 6 WAG 2007 gilt. Die vollständige Aufzählung dieser Ausnahmen finden Sie in 47 Abs 2 ESAEG. Weiters verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (ESAEG). Diese stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung.

4 Seite 4 von 24 Kundeninformation über die Ausführungsgrundsätze der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland (gem. Nr. 2 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) Allgemeine Grundsätze Regelungsbereich Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze der Bank gelten für die Ausführung von Kundenaufträgen, die unter den Geltungsbereich der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte fallen. Geschäftsarten Die Bank wird Orders des Kunden entweder als Kommissionsgeschäft oder als Festpreisgeschäft ausführen. Führt die Bank Orders als Festpreisgeschäft gemäß der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte aus, entspricht sie ihrer Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung, wenn der mit dem Kunden vereinbarte Preis der jeweils aktuellen Marktlage entspricht. Weisungen des Kunden Die Bank wird Weisungen des Kunden zur Orderausführung berücksichtigen, soweit dies aufgrund der an den jeweiligen Märkten geltenden Handelsbedingungen möglich ist. Sofern der Kunde eine Weisung zur Orderausführung erteilt, kommen die im Folgenden aufgeführten Ausführungsgrundsätze der Bank und damit die Verpflichtung der Bank zur bestmöglichen Ausführung nicht zum Tragen. Orders mit Order- oder Limitzusätzen, wie z. B. Interessen wahrend oder Stopp Loss, werden von der Bank als Orders mit Kundenweisung eingestuft. Die Ausführungsgrundsätze der Bank finden keine Anwendung. Werden sonstige individuelle Absprachen zwischen der Bank und dem Kunden hinsichtlich der Ausführung von Orders getroffen, so werden Orders des Kunden, die auf diesen Absprachen beruhen, von der Bank als Orders mit Weisung eingestuft. Die Ausführungsgrundsätze der Bank finden keine Anwendung. Behandlung von weitergeleiteten Kundenaufträgen Bringt ein Kunde der Bank im Rahmen seiner Dienstleistungstätigkeit die Order seines eigenen Kunden ( Drittkunde ) über die Bank zur Ausführung, so wird die Bank diese Ausführungsgrundsätze bei der Ausführung dieser Orders anwenden. Übermittelt ein Kunde Weisungen des Drittkunden an die Bank, so wird diese die ihr übermittelten Weisungen des Drittkunden bei der Ausführung der Order berücksichtigen. Erteilt der Kunde eine von den Weisungen des Drittkunden abweichende Weisung, so wird die Weisung des Kunden bei der Orderausführung berücksichtigt. Eine differenzierende Einstufung des Kunden (Privatkunde, Professioneller Kunde) wird durch die Bank nur berücksichtigt, sofern aus der weitergeleiteten Order eine Information über die Kundeneinstufung ersichtlich ist. Fehlt diese Information, unterstellt die Bank die Ordererteilung durch einen Privatkunden. Verhalten bei Marktstörungen oder sonstigen außergewöhnlichen Situationen Kommt es zu Marktstörungen oder sonstigen außergewöhnlichen Situationen und ist daher eine Ausführung nach diesen Ausführungsgrundsätzen nicht möglich, wird die Bank die von der Marktstörung oder von sonstigen außergewöhnlichen Situationen beeinträchtigten Aufträge nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Kundeninteressen gem. 384 HGB ausführen. Bestimmung der Ausführungsplätze

5 Seite 5 von 24 Bildung von Produktgruppen Im Zusammenhang mit der Ausführung von Kundenorders fasst die Bank die relevanten Finanzinstrumente zu Produktgruppen zusammen (siehe Anhang 1). Relevante Kriterien zur Erzielung des bestmöglichen Ausführungsergebnisses Zur Erzielung des bestmöglichen Ausführungsergebnisses von Kundenorders berücksichtigt die Bank insbesondere folgende Kriterien: Preis des Finanzinstrumentes mit der Auftragsausführung verbundene Kosten Werden die oben genannten Faktoren maßgeblich durch nachfolgende Faktoren beeinflusst, so werden diese angemessen berücksichtigt: Geschwindigkeit der Ausführung Wahrscheinlichkeit der Ausführung Wahrscheinlichkeit der Abwicklung Umfang und Art des Auftrages. Gewichtung der Kriterien Die Bank gewichtet die vorgenannten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages, des Finanzinstrumentes sowie des Ausführungsplatzes. Die en können der Anlage 2 entnommen werden. Festlegung der Ausführungsplätze Die Bank analysiert unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien und deren Gewichtung mögliche Ausführungsplätze und legt je Produktgruppe denjenigen Ausführungsplatz fest, an dem aus Sicht der Bank grundsätzlich das im Interesse des Kunden bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Die im Rahmen der Analyse ermittelten Ausführungsplätze sind der Anlage 1 zu entnehmen. Ausführung von Aufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder Multilateralen Handelssystems Für bestimmte Produktgruppen sehen diese Ausführungsgrundsätze die Ausführung von Aufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder Multilateralen Handelssystems vor. In diesen Fällen wird die Bank vor Ausführung eine ausdrückliche generelle Zustimmung des Kunden zur Ausführung von Aufträgen an diesen Ausführungsplätzen ( OTC- Zustimmung ) einholen. Behandlung von Zeichnungsaufträgen für Neuemissionen Eigene Emissionen der Bank Die Bank erfüllt ihre Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung, indem sie Zeichnungsaufträge in von ihr öffentlich oder nicht öffentlich angebotenen Wertpapieren durch Annahme des Zeichnungsauftrages sowie Zuteilung der Wertpapiere an den Kunden ausführt. Bei eigenen Wertpapieren tritt die Bank als Gegenpartei des Kunden auf.

6 Seite 6 von 24 Fremdemissionen Die Bank erfüllt ihre Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung, indem sie Zeichnungsaufträge in Fremdemissionen an das Konsortium/den Emittenten weitergibt und gemäß den Vorgaben des Konsortiums/des Emittenten eine Zuteilung der ihr überlassenen Wertpapiere vornimmt. Behandlung von Kundenorders in Investmentanteilen Führt die Bank Kundenorders in Investmentanteilen im Rahmen von Festpreisgeschäften aus, so erfüllt sie ihre Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung der Order, indem sie die Order zum nächstmöglichen von der Kapitalanlagegesellschaft festgestellten Ausgabe-/Rücknahmepreis ausführt. Führt die Bank Kundenorders in Investmentanteilen, bei denen die Preisbildung unter Berücksichtigung 71 Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen wird, im Rahmen eines Vermittlungsgeschäftes aus, so fallen diese Geschäfte nicht in den Geltungsbereich dieser Ausführungsgrundsätze. Neben den in der Anlage 1 angeführten Ausführungsplätzen gibt es weitere Bezugsquellen für Fondsanteile (z. B. Börsen), über die eine Beschaffung im Einzelfall gegebenenfalls günstiger dargestellt werden könnte. Bestimmung von Ausführungspartnern Führt die Bank die Kundenorder nicht selbst aus, sondern lässt die Order durch einen Dritten ausführen, so wird sie bei der Auswahl des Ausführungspartners die unter Anlage 2 genannten Kriterien entsprechend berücksichtigen. Die Bank überprüft regelmäßig die Ausführungsqualität des Ausführungspartners. Sofern der Kunde eine Weisung zur Orderausführung erteilt, wird diese Weisung an den Dritten zur Berücksichtigung bei der Ausführung weitergegeben. Die Einhaltung der Weisung wird durch die Bank überwacht. Produktgruppen, bei denen Kundenorders über Dritte zur Ausführung gebracht werden, sind in Anlage 1 aufgeführt. Anlage 1: Ausführungsplätze Anlage 2: en

7 Seite 7 von 24 Kundeninformation über die Ausführungsgrundsätze der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Anlage 1: Ausführungsplätze Auftragsart - Auswahlkriterium Ausführung über Privatkunden Ausführungsplatz Ausführungsplatz Ausführungsplatz Prof. Kunden Aktien, Exchange-Traded-Funds (ETF s), Bezugs- und Teilrechte (vor endgültiger Verwertung) Inland Bis Kurswert 10 TSD. Kauf/ Verkauf Kauf/ Verkauf Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX, SDAX Uhrzeit: 20:00 17:30 Uhr Indexzugehörigkeit: DAX 30, Uhrzeit: 17:30 20:00 Uhr WGZ BANK 1. Tradegate 2. Xetra Größer Kurswert 10 TSD. 1. Xetra 2. Tradegate WGZ BANK 1. Tradegate 1. Frankfurt 2. Tradegate 1. Xetra 2. Düsseldorf Düsseldorf Kauf/ Verkauf Kauf/ Verkauf Ausland Kauf/ Verkauf Kauf/ Verkauf Indexzugehörigkeit: MDAX, TecDAX, SDAX Uhrzeit: 17:30 20:00 Uhr Sonstige: Gesamte Handelszeit * bis 17:30 Uhr Nicht in Deutschland gehandelt Auch in Deutschland gehandelt (GS verwahrt) WGZ BANK 1. Tradegate 1. Frankfurt 2. Tradegate WGZ BANK 1. Tradegate 2. Xetra* 3. Frankfurt 4. München 5. Hamburg/ Hannover 6. Düsseldorf 7. Berlin 8. Stuttgart 1. Xetra* 2. Tradegate 3. Frankfurt 4. München 5. Hamburg/ Hannover 6. Düsseldorf 7. Berlin 8. Stuttgart Düsseldorf 1. Xetra* 2. Düsseldorf 3. Frankfurt WGZ BANK Hauptbörse 1,2 Hauptbörse 1,2 WGZ BANK 1. Tradegate 2. Xetra* 3. Frankfurt 4. München 1. Xetra* 2. Frankfurt 3. Tradegate 4. München 1. Frankfurt 2. Düsseldorf 1 Eine Ausführung von Kundenorders erfolgt hier über dritte Ausführungspartner. 2 Zu durch die WGZ BANK bedienten Ausführungsplätzen siehe unten ( Ausländische Ausführungsplätze )

8 Seite 8 von 24 Auftragsart - Kauf/ Verkauf Auswahlkriterium * bis 17:30 Uhr Auch in Deutschland gehandelt (WR verwahrt) Ausführung über WGZ BANK Ausführungsplatz 5. Hamburg / Hannover 6. Düsseldorf 7. Berlin 8. Stuttgart Wie Kauf/Verkauf Auch in Deutschland gehandelt (GS verwahrt) Ausführungsplatz 5. Hamburg / Hannover 6. Düsseldorf 7. Stuttgart 8. Berlin Wie Kauf/Verkauf Auch in Deutschland gehandelt (GS verwahrt) Ausführungsplatz Hauptbörse Optionsscheine Kauf/ Verkauf Optionsscheine WGZ BANK 1. Stuttgart 2. Frankfurt Emittent Zertifikate (inkl. Aktienanleihen) BTV eigene Emissionen Kauf Zeichnung BTV BTV BTV BTV Kauf Freihändiger Verkauf BTV BTV BTV BTV Kauf/ Verkauf Sekundärmarkt BTV BTV BTV BTV Sonstige Emissionen Kauf Zeichnung WGZ BANK WGZ BANK WGZ Bank WGZ Bank Kauf/ Verkauf Sekundärmarkt WGZ BANK 1. Stuttgart 2. Frankfurt 1. Stuttgart 2. Frankfurt WGZ Bank Zinsprodukte BTV eigene Emissionen Kauf Zeichnung BTV BTV BTV BTV Kauf Freihändiger Verkauf BTV BTV BTV BTV Kauf Sekundärmarkt BTV BTV BTV BTV Verkauf Sekundärmarkt BTV BTV BTV BTV Nicht strukturierte Anleihen sonstiger Emittenten Kauf/Verkauf Staatliche Anleihen, Jumbos WGZ Bank 1. Stuttgart 2. Frankfurt 3. Hamburg / Hannover 4. Berlin 5. Heimatbörse Kauf/ Verkauf Unternehmen WGZ BANK 1. Stuttgart 2. Frankfurt 3. Hamburg / Hannover 1. Stuttgart 2. Frankfurt 3. Hamburg / Hannover 4. Berlin 5. Heimatbörse 1. Stuttgart 2. Frankfurt 3. Hamburg / Hannover WGZ Bank WGZ Bank

9 Seite 9 von 24 Auftragsart - Kauf/ Verkauf Auswahlkriterium Sonstige (Banken, Covered, Nachrang) Ausführung über Ausführungsplatz Ausführungsplatz Ausführungsplatz 4. Berlin 4. Berlin 5. Heimatbörse 5. Heimatbörse WGZ BANK WGZ BANK WGZ Bank Strukturierte Anleihen sonstiger Emittenten Kauf/ Verkauf Strukturierte Anleihen WGZ BANK WGZ BANK WGZ Bank Derivate Börsengehandelte Derivate Kauf/ Verkauf Optionen & Futures WGZ Bank EUREX bzw. ausländische Terminbörse (ATB) 3 Kauf/ Verkauf Optionen & Futures nach Absprache (prearranged) WGZ Bank EUREX bzw. ausländische Terminbörse (ATB) 3 EUREX bzw. ausländische Terminbörse (ATB) 3 EUREX bzw. ausländische Terminbörse (ATB) 3 OTC-Derivate Kauf/ Verkauf unverbrieft WGZ BANK WGZ BANK WGZ Bank 3 ) eine Ausführung von Kundenorders erfolgt hier über dritte Ausführungspartner 333 Investmentanteilscheine Preisfeststellung über KAG möglich Kauf/ Verkauf 3 Banken Generali KAG BTV 3 Banken Generali KAG 3 Banken Generali KAG; Attrax S.A. Kauf/ Verkauf Union Investment WGZ Bank Union Investment Union Investment Kauf/ Verkauf Attrax, Sonstige WGZ Bank Attrax S.A., Emittierende Fondsgesellschaft Attrax S.A., Emittierende Fondsgesellsch. Sonstige Kauf/ Verkauf Outrights & Swaps BTV BTV BTV Kauf/ Verkauf Geldhandel (Währung) BTV BTV BTV Kauf/ Verkauf Geldmarkt-papiere BTV BTV BTV Repos BTV BTV BTV WP-Leihe BTV BTV BTV

10 Seite 10 von 24 Ausländische Ausführungsplätze Hauptbörse Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel Brüssel - Belgien Kopenhagen - Dänemark Helsinki - Finnland Paris - Frankreich Athen - Griechenland London - Großbritannien Dublin - Irland Mailand - Italien Luxemburg - Luxemburg Amsterdam - Holland Oslo - Norwegen BRU KOP HEL PAR ATH LON DUB MAI LUX AMS OSL In Wien notiert Wien - Österreich WIE In Sofia notiert Sofia - Bulgarien EBS In Zagreb notiert Zagreb - Kroatien ZAG In Bukarest notiert Bukarest - Rumänien BUK In Moskau notiert Moskau - Russland MOS Lissabon - Portugal Stockholm - Schweden LIS STO Auf VIRT-X notiert VIRT-X London/Schweiz VXS Sonstige SWX Swiss Exchange ZUR Madrid - Spanien Budapest - Ungarn MAD BUD

11 Seite 11 von 24 Hauptbörse Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel Istanbul - Türkei Warschau - Polen Tallin - Estland Riga - Lettland Wilna - Litauen Sydney - Australien Hongkong - Hongkong Tel Aviv - Israel Tokio - Japan IST WAR TAL RIG WIL SYD HON TEL TOK Auf Toronto Stock Exchange Toronto - Kanada TOR (TSX) notiert Sonstige Toronto Venture Exchange NCC Mexiko City - Mexiko Singapur - Singapur Johannesburg - Südafrika MEX Auf NASDAQ notiert NASDAQ - USA NAN/NPS/NQB/NQX SIN JOH Sonstige New York - USA NYS Wellington - Neuseeland Bangkok - Thailand Jakarta - Indonesien Shenzhen - China Shanghai - China Prag - Tschechien WEL BAN JAK FCZ SHG PRA

12 Seite 12 von 24 Hauptbörse Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel 74 Kuala Lumpur - Malaysia KLP 75 Bratislava - Slowakei BRA 76 Ljubljana - Slowenien ESL

13 Seite 13 von 24 Kundeninformation über die Ausführungsgrundsätze der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Anlage 2: en - Aktien - DAX Preis 40 % Kosten 40 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10 % Geschwindigkeit der Ausführung 10 % MDAX / SDAX / TecDAX Preis 40 % Kosten 35 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15 % Geschwindigkeit der Ausführung 10 % Sonstige Inland Preis 40 % Kosten 35 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15 % Geschwindigkeit der Ausführung 10 % Ausland Preis 50 % Kosten 35 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10 % Jeder anderweitig relevante Aspekt 5 % Ausland (GS verwahrt) Preis 40 % Kosten 35 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15 % Geschwindigkeit der Ausführung 10 % Ausland (WR verwahrt) Preis 40 % Kosten 30 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 20 %

14 Seite 14 von 24 Geschwindigkeit der Ausführung 10 % - Optionsscheine - Optionsscheine (Covered / aus Kapitalerhöhung) Preis 50 % Kosten 50 % - Zertifikate - Zeichnung / Freihändiger Verkauf fremde Zertifikate (Vertriebsübersicht) sowie BTV eigene Emissionen Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100 % Sekundärmarkt BTV eigene Emissionen Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100 % Sekundärmarkt BTV fremde Zertifikate (Vertriebsübersicht) sowie sonstige Fremdprodukte Preis 15 % Kosten 65 % Geschwindigkeit der Ausführung 10 % Größe der Order 10 % Zeichnung sonstige Fremdprodukte Preis 50 % Kosten 50 % - Zinsprodukte - Zeichnung / Freihändiger Verkauf BTV eigene Emissionen Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100 % Sekundärmarkt BTV eigene Emissionen Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100 % Nicht strukturierte Anleihen (Staatliche / Unternehmen) Preis 50 % Kosten 35 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 15 % Sonstige nicht strukturierte Anleihen (Banken, Covered, Nachrang) sowie strukturierte Anleihen Preis 40 %

15 Seite 15 von 24 Kosten 10 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 50 % - Derivate - OTC- Derivate Wahrscheinlichkeit der Ausführung 100 %

16 Seite 16 von 24 Kundeninformation über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen die Bank sich in der gegenseitigen Geschäftsbeziehung leiten lässt. Bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten der Bank können jedoch Interessenkonflikte auftreten. Nachfolgend informieren wir, welche Vorkehrungen die Bank getroffen hat, um diese Interessenkonflikte zu vermeiden. Interessenkonflikte können etwa bei der Erbringung von Dienstleistungen wie dem An- und Verkauf bzw. der Vermittlung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, dem Emissions- oder Platzierungsgeschäft und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft, eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten, dem Depotgeschäft, der Finanzierung von Finanzinstrumenten, der Beratung von Unternehmen beispielsweise über ihre Kapitalstruktur und bei Unternehmenskäufen oder Unternehmenszusammenschlüssen, Devisengeschäften im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten sowie der Weitergabe von Finanzanalysen Dritter an Kunden auftreten. Dabei können Interessenkonflikte insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen der Bank, einschließlich mit der Bank verbundenen Unternehmen oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter der Bank entstehen. Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zum Nachteil des Kunden auswirken, hat die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft vielfältige organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind: die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen die Trennung von Verantwortlichkeiten die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Kunden, für die Bank oder privaten Geschäften der Mitarbeiter die tourliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter die Verpflichtung zur Meldung von Mandaten der Geschäftsleitung in anderen börsenotierten Gesellschaften die Nennung von über 5 %-igen Beteiligungen der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und deren Konzerngesellschaften an anderen Emittenten die Durchführung von Neuemissionen nach einem transparenten Aufteilungsschlüssel personelle Trennung von Kundenhandel und Eigenhandel die Beachtung des Prioritätsprinzips, d. h. sämtliche Aufträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlangen ausgeführt bzw. weitergeleitet die interne Einschaltung des Compliance-Verantwortlichen bzw. dessen Genehmigungspflichten bei möglichen Interessenkonflikten der Umgang mit vertraulichen Informationen unter Einschaltung des Compliance-Verantwortlichen sowie die Hintanhaltung von verpönten Verhaltensweisen, welche im Standard Compliance Code aufgezählt wurden Zuwendungen von Dritten wie beispielsweise Vertriebsprovisionen, werden von der Bank nur im gesetzlich zulässigen Rahmen angenommen. Entsprechendes gilt auch für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte. Sollten die Vorkehrungen der Bank nicht ausreichen, um eine Beeinträchtigung von Kundeninteressen auszuschließen, wird die Bank den zugrunde liegenden Interessenkonflikt vorab offen legen, um eine Entscheidung auf informierter Grundlage zu ermöglichen.

17 Seite 17 von 24 Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine kundenorientierte, anleger- und anlagegerechte Beratung vornehmen und neben Produkten anderer Anbieter auch Produkte des BTV Konzerns anbieten. Die Einhaltung sämtlicher Vorkehrungen wird von einer unabhängigen Stelle in der Bank (Compliance-Stelle) laufend kontrolliert und regelmäßig durch die Revision geprüft. Informationen zu Einzelheiten Weitere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die Bank erbringt, sowie die zum Schutz des Kunden ergriffenen Vorkehrungen erteilt gerne der zuständige Berater.

18 Seite 18 von 24 Informationen über Honoraranlageberatung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland, erbringt die Wertpapierdienstleistung Anlageberatung nicht in Form einer Honorarberatung. Das heißt, dass die BTV kein Honorar von ihren Kunden erhält, sondern im Zusammenhang mit der Anlageberatung Zuwendungen von Dritten annimmt. Diese Zuwendungen entsprechen den Regelungen des 31d WpHG (siehe unten) und dürfen angenommen und behalten werden. Information über Zuwendungen der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Gemäß 31d WpHG sind Banken im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienst-leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen die Annahme von Vorteilen von Dritten oder die Gewährung von Vorteilen an Dritte nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Ausgenommen sind Zahlungen des Kunden an das Kreditinstitut und Zuwendungen an den Kunden. Der Begriff Zuwendungen ist weit gefasst, darunter fallen alle Gebühren, Provisionen, sonstige Geldleistungen oder nicht in Geldform angebotene Dienstleistungen. Kreditinstitutsinterne Zuweisungen von Vertriebsprovisionen aus Produktmargen sowie Bonusprogramme gelten nicht als Zuwendungen. Geschenkannahme Gemäß dem Standard Compliance Code hat die BTV Richtlinien erlassen, damit Mitarbeiter bei der Annahme von Zuwendungen bzw. Geschenken und bei Bewirtungen und Einladungen zu Reisen und Veranstaltungen nicht gegen gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verstoßen. Zulässigkeit von Zuwendungen 31d WpHG definiert, in welchen Fällen die Gewährung oder Annahme von Zuwendungen rechtens ist. Zuwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind unzulässig. Die Gewährung oder Annahme von Zuwendungen ist demnach zulässig, wenn dem Kunden vor Erbringung der betreffenden Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleitung Existenz, Art und Betrag der Zuwendung oder wenn der Betrag nicht feststellbar ist die Art und Weise der Berechnung dieses Betrages in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise offen gelegt, und die Zahlung bzw. die Leistung der Zuwendung ist generell, d. h. bezogen zumindest auf bestimmte Kundenund/oder Produktgruppen geeignet, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und das Kreditinstitut wird nicht in seiner Pflicht behindert, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Investmentfondsgeschäft Im Geschäft mit Investmentfonds bietet die Bank sowohl hauseigene Fonds, das sind Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. als auch fremde Fonds diverser Fondsgesellschaften an. An der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. hält die BTV eine Beteiligung. Ankauf und Verkauf von Investmentfonds: Beim Kauf eines Investmentfonds durch den Kunden fällt in der Regel der so genannte Ausgabeaufschlag an. Dieser Satz wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben. Die Differenz zwischen dem vom Kunden bezahlten Ausgabeaufschlag und dem von der Fondsgesellschaft einbehaltenen Anteil am Ausgabeaufschlag erhält die Bank als Vertriebsprovision.

19 Seite 19 von 24 Bestand an Investmentfonds: Für den Bestand an Investmentfonds kann die Bank Vergütungen (Bestandsprovisionen) von der jeweiligen Fondsgesellschaft erhalten. Die Bestandsprovisionen werden in Prozenten der Managementgebühren im Fonds ausgewiesen und variieren von Fonds zu Fonds. Die Bank erhält diesen Satz multipliziert mit dem aktuellen Wert des Bestands. Strukturierte Produkte/Zertifikate Zertifikate werden teilweise mit Ausgabeaufschlag (siehe Investmentfonds) angeboten. Daneben gibt es auch Zertifikate ohne Ausgabeaufschlag bzw. den Sekundärmarkt. Es werden je nach Ausgestaltung die üblichen Spesen für An- und Verkauf von Aktien bzw. Anleihen verrechnet. Bei strukturierten Produkten / Zertifikaten von Fremdanbietern gewährt der Emittent der Bank im Normalfall eine Up- Front-Fee, die sich regelmäßig aus der Kursdifferenz zwischen einem unter-pari-kurs und dem Emissionskurs ergibt. Die Höhe der Up-Front-Fee bei Emissionen variiert, kann aber einmalig bis zu vier Prozent betragen. Auf Nachfrage des Kunden werden ihm weitere Einzelheiten offen gelegt. Immobilienaktien Für den Bestand an Immobilienaktien erhält die Bank Vergütungen (Bestandsprovisionen) von der jeweiligen Gesellschaft. Die Bestandsprovisionen werden in Prozenten vom Kurswert ausgewiesen und variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft. Die Bank erhält diesen Satz multipliziert mit dem aktuellen Wert des Bestandes. Bei Kapitalerhöhungen erhält die Bank ab gewissen Volumina Provisionen. Zuwendungen Die Bank erhält regelmäßig folgende Zuwendungen: Vertriebsprovision bei Fonds bis zum maximalen Ausgabeaufschlag laut Fondsprospekt bei strukturierten Produkten/Zertifikaten bis zum maximalen Ausgabeaufschlag laut Zeichnungsbedingungen Bestandsprovision bis 2 % vom Wert der Anteile im Depot des Kunden bei Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. bis 2 % vom Wert der Anteile im Depot des Kunden bei Fremdfondsgesellschaften bis 0,50 % vom Wert der Anteile im Depot des Kunden bei Immobilienaktiengesellschaften Up-Front bis 4 % vom Wert der Anteile bei strukturierten Produkten/Zertifikaten Verbesserung der Dienstleistungsqualität Alle oben angeführten Vertriebs- bzw. Bestandsprovisionen haben für die Kunden keine nachteiligen Auswirkungen, insbesondere entstehen dadurch auch keine Interessenkonflikte: Provisionen, die für Bestände in Dachfonds vereinnahmt werden, werden diesen vollständig zugebucht. Die Bank bietet umfangreiche Aufklärungs- und Beratungsleistungen für den Kunden an. Hierfür berechnet sie zunächst keine gesonderte Gebühr. Daher sind zur Abdeckung dieser Wertschöpfung Erträge aus den Geschäften mit Wertpapieren nötig.

20 Seite 20 von 24 Die Vertriebs- und Bestandsprovisionen dienen der Schaffung eines Vertriebsnetzes (z. B. die Fondsgesellschaften wenden sich nicht direkt an das Anlagepublikum) und der Stärkung des Betreuungsangebots. Abgedeckt werden insbesondere: Notwendige Investitionen: Personalkosten, Schulungsaufwand, Systemkosten, Marktexpertise und Produktentwicklung Gesprächsvorbereitung mit dem Kunden Ergebnisoffene, bedarfsorientierte und kundenindividuelle Beratung im Einklang mit dem WpHG Erstellung und Aushändigung von Unterlagen/Beantwortung von Rückfragen Risikoaufklärung über die einzelnen Produkte Der Kunde kann jederzeit und ohne Bezahlung eine qualitativ hochwertige Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen, mit der keine Abschlussverpflichtung verbunden ist. Damit wird deutlich, dass die indirekte Vergütung durch die Refinanzierung aus den Produkten für den Kunden sehr vorteilhaft ist. Bestandsprovisionen dienen der Entlastung der Erwerbskosten. Die Provision wird somit auf die Haltedauer des Papiers gestreckt. Ferner dienen Bestandsprovisionen als Anti-Churning-Fee, also der Vermeidung des Anreizes zu ständigem Umschichten. Zusammenfassend handelt es sich also um Zuwendungen, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten aufzubauen oder zu erhalten. Informationen zu Einzelheiten Weiterführende Auskünfte zu den vorstehend angesprochenen Provisionsvereinbarungen werden dem Kunden auf Anfrage selbstverständlich erteilt.

21 Seite 21 von 24 Die Anlageberatung bzw. die Vermögensverwaltung der BTV Sehr geehrter Kunde, Die Vermögensanlage ist ein sensibler Bereich, der größtes Vertrauen zu Ihrem Berater voraussetzt. Insbesondere die Wertpapierveranlagung birgt oft unvorhersehbare Risiken. Umso mehr ist die BTV bemüht, bei Anlageberatungen und Vermögensverwaltungen darauf zu achten, Ihnen nur sorgfältig geprüfte Finanzinstrumente und Dienstleistungen anzubieten. Um beurteilen zu können, ob ein Finanzinstrument oder eine Dienstleistung für Sie geeignet ist, führt Ihr Berater eine sogenannte Geeignetheitsprüfung durch. Darunter ist der gesamte Prozess der Einholung von Informationen und die nachfolgende Beurteilung der Geeignetheit eines bestimmten Finanzinstruments zu verstehen. Im Einzelnen benötigt Ihr Berater dazu Informationen über Ihre persönlichen Anlageziele, Ihre finanziellen Verhältnisse, Ihrer Risikobereitschaft, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Wertpapieren sowie über Ihre wesentlichen Anliegen. Ohne diese relevanten Angaben dürfen wir Ihnen im Rahmen einer Anlageberatung oder Beratung zu einem Vermögensmanagement keine Anlageprodukte empfehlen ( 31 Abs. 4 WpHG). In Bezug auf Ihre Risikobereitschaft wird Ihnen Ihr Berater auch das Prinzip des Anlagerisikos, das Verhältnis zwischen Risiko und Rendite sowie die Auswirkungen von Kosten auf Ihre Anlage erklären. Zudem erhalten Sie die Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, die einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Formen der Vermögensanlage in Wertpapieren vermitteln und die mit diesen Geschäften typischerweise verbundenen Risiken ausführlich darstellen. Die Geeignetheitsprüfung beschränkt sich nicht auf Empfehlungen, ein bestimmtes Finanzinstrument zu erwerben, sondern wird auch bei Halten- oder Verkaufsempfehlungen durchgeführt. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität Ihrer Angaben ist für die Beurteilung der Geeignetheit von großer Wichtigkeit, daher überprüft Ihr Berater bei jeder Anlageempfehlung, ob Ihre Angaben noch aktuell sind. Bezogen auf Anlageberatungen gelten in der BTV folgende Leitlinien: Die BTV Anlageliste beinhaltet eine Selektion an Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Strukturierten Produkten, die von den BTV Wertpapierspezialisten auf Basis von internem und externem Researchmaterial ausgewählt werden. Auch BTV-eigene Wertpapiere berücksichtigen wir in der Anlageberatung.

22 Seite 22 von 24 Kosten und Nebenkosten der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 1. Depotverwaltung Leistung Entgelt BTV Namensdepot Depot-Eröffnung Verwahrung 1) eigene Emissionen spesenfrei inländische Werte 0,15 % (Girosammelverwahrung) ausländische Werte 0,30 % (Wertpapierrechnung) Minimum pro Depot EUR 25,00 p. a. Wertpapiereinlösung (pro Position) spesenfrei (+ fremde Spesen) Überträge an andere Institute spesenfrei (+ fremde Spesen) Überträge an die BTV Österreich Überträge innerhalb der BTV, Zndl. Deutschland Sonstige Wertpapiergeschäfte Bezugsrechte/Teilrechte Inland Bezugsrechte/Teilrechte Ausland Zeichnung/Bezug bei Aktienemissionen Inland Zeichnung/Bezug bei Aktienemissionen Ausland Erträgnisaufstellung Kupongutschriften Tilgungsgutschriften Wertpapier-Verrechnungskonten spesenfrei (+ fremde Spesen) spesenfrei (+ fremde Spesen) 1 % v. Kurswert/Min. EUR 2,50 1 % v. Kurswert/Min. EUR 5,00 1 % v. Kurswert/Min. EUR 30,00 1 % v. Kurswert/Min. EUR 40,00 spesenfrei spesenfrei spesenfrei spesenfrei 1) Zuzüglich 19 % MwSt., Berechnung vom Kurswert. Die Belastung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein. 2. An- und Verkauf von Wertpapieren Kauf/Verkauf: 0,50 %/Min. EUR 30,00 Wertpapier Gültigkeit Entgelte eigene Anleiheemissionen Kauf: spesenfrei Verkauf: 0,50 %/Min. EUR 30,00 Anleihen Inland Ausland 2) Kauf/Verkauf: 0,50 %/Min. EUR 40,00 Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate, Investmentfonds (Kauf/Verkauf Börse) Inland Ausland 2) Kauf/Verkauf: 1,00 %/Min. EUR 30,00 Kauf/Verkauf: 1,00 %/Min. EUR 40,00 Exchange Traded Funds Inland Kauf/Verkauf: 1,00 %/Min. EUR 30,00 Ausland 2) Kauf/Verkauf: 1,00 %/Min. EUR 40,00 Order-/Limitgebühr EUR 2,50 Investmentfonds Inland/ Kauf: Ausgabepreis/Min. EUR 17,00 (Kauf/Verkauf Kapitalanlagegesellschaft) Ausland 2) Verkauf: EUR 0,00 2) Zusätzlich wird die Bank fremde Kosten und gegebenenfalls länderspezifische Abwicklungsentgelte in Rechnung stellen. Länderspezifische Abwicklungsentgelte fallen bspw. bei Orders über Auslandsbörsen an.

23 Seite 23 von Vermögensmanagement Produkt VM Strategie Klassik Dynamik Dynamik CHF Aktien/Offensiv Trend Zehn Entgelt All-in-Fee 1,10 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,50 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,50 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,80 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,30 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,30 % 3) vom Kurswert 3) Die Belastung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein. Bewertung mit den zum Quartalsultimo im Abrechnungssystem vorhandenen Kursen. Bei Auflösung wird die All-in-Fee bis zum Schließungstag aliquot verrechnet. Bewertung mit den zum Schließungstag im Abrechnungssystem vorhandenen Kursen. 4. Wertpapier-Verrechnungskonto Leistung Zinssatz p. a. Habenzinssatz ab 0 % Sollzinssatz ab 6,875 % 5. Duplikate und Abschriften Leistung Erträgnisaufstellung Depotjahresbescheinigung Depoterträgnisaufstellung Zinsbescheinigung Jahresbescheinigung Jahressteuerbescheinigung Entgelt EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt.

24 Seite 24 von 24 Information über die Kundeneinstufung nach dem Wertpapierhandelsgesetz Aufgrund der gesetzlichen Regelung im Wertpapierhandelsgesetz hat die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland eine Einstufung ihrer Kunden in Geeignete Gegenpartei, Professioneller Kunde oder Privatkunde vorzunehmen. Das WpHG verknüpft jede Kundenkategorie mit einem differenzierten Pflichtenkatalog. Dem Kunden wird in Abhängigkeit von seiner Einstufung ein angemessenes Schutzniveau zuteil. Das höchste Schutzniveau genießen Privatkunden. Die Kriterien, die für die Einstufung in eine dieser Kategorien erfüllt sein müssen, sind gesetzlich genau definiert: Kundenkategorie Geeignete Gegenpartei Professioneller Kunde Gesetzliche Voraussetzungen für die Einstufung Rechtsträger, die berechtigt sind zur Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden oder zum Handel für eigene Rechnung oder zur Annahme und Weiterleitung von Aufträgen Unternehmen, die mindestens zwei der nachfolgenden Eigenschaften aufweisen: Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro Eigenmittel von mindestens 2 Mio. Euro Zusätzlich muss der Kunde über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken beurteilen zu können. Unterschiede im Schutzniveau geringe Informationspflichten keine besonderen Schutzpflichten geringere Informationspflichten Vermutung im Rahmen der Anlageberatung, dass der Kunde über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, dass Produktrisiken verstanden werden und die Anlage finanziell tragbar ist Privatkunde alle übrigen umfassendes Schutzniveau Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit uns eine Heraufstufung bzw. Herabstufung in eine andere Kundenkategorie zu vereinbaren, womit natürlich eine Änderung des Schutzniveaus verbunden ist. Für derartige Umstufungsprozesse bestehen genaue gesetzliche Vorgaben. Sollte der Kunde eine Heraufstufung oder Herabstufung in Betracht ziehen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Berater. Eine Umstufung in Bezug auf einzelne Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen bietet die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland nicht an.

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