Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16 6 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 7 Auskünfte 18 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 18 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 Erstellung einer SparCard (auf Kundenwunsch) Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 0,00 EUR nach Aufwand 20,00 EUR 20,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 15,00 EUR 15,00 EUR 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 0,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigung 0,05 % Spareinlagen VR-Primax 0,10 % Vermögenswirksame Spareinlagen (bei Neuabschluss) 0,05 % VR-Bonussparen (bei Neuabschluss) 0,04 % VR-Flexsparen (Grundzins) 0,05 % ab 25 TEUR = 0,10 % ab 50 TEUR = 0,10 % VR-AnlageConcept flex bzw. VR Cash 0,05 % 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat Seite 3 Stand:

4 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR Komfort-Konto (Pauschalabrechnung) monatliche Pauschale 8,95 Klassik-Konto (Einzelpostenabrechnung) monatlich Grundgebühr 4,95 zuzügl., im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): Überweisung - beleghaft 0,45 - beleglos - Online-/Homebanking, SB Terminal 0,15 - Datenfernübertragung, Dauerauftrag 0,25 - Gutschrift 0,25 Lastschrift - Einzug 0,45 - Einlösung 0,25 Scheck - Einzug 0,35 - Einlösung 0,25 Barein- u. Barauszahlungen am Schalter und Geldautomaten 0,00 Komfort-Plus-Konto (Pauschalabrechnung) Monatliche Pauschale incl. zwei Kreditkarten 16,50 Guthabenverzinsung ab EUR von 0,05 % KontoDirekt (Einzelpostenabrechnung) Keine monatliche Grundgebühr zuzügl., im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): Überweisung - beleghaft - beleglos - Online-/Homebanking, SB Terminal - Datenfernübertragung, Dauerauftrag - Gutschrift Lastschrift - Einzug - Einlösung Scheck - Einzug - Einlösung Barein- u. Barauszahlungen am Schalter und Geldautomaten SIZE S XL für Schüler/Azubis/Studenten/Wehrpflichtige 0,00 1,20 0,15 0,25 0,25 0,35 0,25 0,35 0,25 0,00 kostenlos 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 0,00 EUR 0,30 EUR 0,60 EUR 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt Seite 4 Stand:

5 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 2,50 EUR 5,00 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Online-Banking Mobile TAN für ebanking Sm@rtTAN plus Generator (inkl. MwSt.) ab der 6. SMS je Stück 0,10 EUR 12,50 EUR Nachttresoreinzahlung -Privatkunden Hartgeldannahme Kunden: -bis 100 EUR -darüber -Spardosen bzw. Minderjährige Nichtkunden: -bis 10 EUR -darüber 1,30 EUR (je Einzahlung) kostenfrei 3% min. 2,50 EUR kostenfrei kostenfrei 5% min. 4,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Raiffeisenbank Grevenbroich eg Straße: Rheydter Str. 6-8 PLZ/Ort: Grevenbroich Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 8 Genossenschaftsregister Nr. 306, Amtsgericht Mönchengladbach Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 5 Stand:

6 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - Werktage, an denen die Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Karneval) geschlossen und dies im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht hat - mittwochs für die Geschäftsstelle Jackerath, Gohr und Frimmersdorf 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Ziffer 3.1 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,60 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Ziffer 3.1 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,60 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Seite 6 Stand:

7 Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Ziffer 3.1 Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 5,00 EUR 0,60 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am 8 Verfügungen pro Monat BankCard ServiceNetz: frei, darüber 3,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten 4,95 EUR 4,95 EUR 4,95 EUR 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 7 Stand:

8 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 0,00 EUR - Ersatzkarte 14 5,00 EUR Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1 % vom Umsatz VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr 10,00 EUR - Ersatzkarte 18 5,00 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,00 EUR 0,50 EUR 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,50 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist Seite 8 Stand:

9 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 19 20,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 3,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 5,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 20,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 70,00 EUR BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 20,00 EUR Platinum Plus (Visa) pro Jahr 279,00 EUR Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard Gold und Visa Karte Gold zusammen) pro Jahr 110,00 EUR 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 9 Stand:

10 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen VR-BankCard: PIN Nachbestellung auf Wunsch des Kunden 3,00 EUR 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen - Annahmefrist in Filialen: Uhr an Geschäftstagen der Bank mit Ausnahme der Geschäftsstellen Frimmersdorf, Gohr und Jackerath: Uhr - Annahmefrist per Online-Banking: Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 10 Stand:

11 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 siehe Ziffer 3.1 2,00 EUR 4,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 2,00 EUR 7,50 EUR 5,00 EUR 18,00 EUR 2,00 EUR 5,00 EUR 18,00 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland alle Länder Überweisungs- Konventionelle Abwicklung betrag 0 1 bis zu EUR EUR EUR unbegrenzt 1,5 min. 8,50 max. 75,00 zzgl. Courtage 0,25 min. 2,50 max. 100,00 1,5 min. 8,50 max. 75,00 zzgl. 30,00 Fremdbankengebühr zzgl. Courtage 0,25 min. 2,50 max. 100,00 EUR 30 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich Seite 11 Stand:

12 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 0,60 EUR 10,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,00/0,00/2,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Buchungsposten unbegrenzt Bank siehe Ziffer 3.1 Überweisung in Euro von einem Buchungsposten unbegrenzt anderen Zahlungsdienstleister siehe Ziffer 3.1 Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet unbegrenzt Buchungsposten siehe Ziffer Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 33 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 32 Zum Beispiel US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 12 Stand:

13 Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland / Währung alle Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu EUR EUR EUR unbegrenzt 1,50 min. 8,50 max. 75,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 2,50 max. 100,00 1,50 min. 8,50 max. 75,00 zzgl. 30,00 Fremdbankgebühr zzgl. Courtage 0,25 mind. 2,50 max. 100, Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 0,60 EUR 10,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,00/0,00/2,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung alle Länder bis zu EUR EUR 1,50 min. 10,00 max. 50,00 unbegrenzt zzgl. Courtage 0,25 min. 2,50 max. 100, Seite 13 Stand:

14 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Geld wechseln (EURO) an Nichtkunden 1 % mindestens 2,00 EUR Seite 14 Stand:

15 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 1,50 EUR 1,50 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 100,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 50,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 50,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 EUR maximal 25,00 EUR per Bankscheck in Euro: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 50,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 50,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 EUR maximal 25,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 50,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 50,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 EUR maximal 25,00 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Seite 15 Stand:

16 Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 34 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen nach 3 Arbeitstagen am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks Barauszahlung von Euro-Reiseschecks pro Stück 2,00 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bereitstellung eines WGZ-Bank-Schecks 30,00 EUR 34 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein Seite 16 Stand:

17 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 36 10,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 75,00 EUR 10,00 EUR 150,00 EUR bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 6,00 EUR 6,00 EUR 100,00 EUR 100,00 EUR 130,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 6.2 Avale Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde Provision 25,00 EUR 3 % min. 10,00 EUR 6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 35 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 36 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet Seite 17 Stand:

18 7 Auskünfte Im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt. Bankauskunft im Inland einholen zzgl. fremde Kosten Bankauskunft im Ausland einholen zzgl. fremde Kosten sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 15,00 EUR 25,00 EUR 15,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für pro Verwahrstück Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Höherversicherung, je EUR Versicherungssumme, incl. Vers.St. Schlüssel- bzw. Schlosserneuerung: Bearbeitungsgebühr zzgl. fremde Kosten 1 Jahr von 6,16 EUR bis 184,65 EUR 1 Jahr 20,00 EUR 12,31 EUR 1,00 EUR mind. 30,00 EUR 20,00 EUR Seite 18 Stand:

19 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen siehe Anlage Information über Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,85 EUR - ansonsten 15,00 EUR Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 2,00 EUR 5,00 EUR 1,00 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 15,47 EUR - ansonsten 13,00 EUR Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR - ansonsten 25,00 EUR Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 23,80 EUR - ansonsten 20,00 EUR Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten 10,00 EUR Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5,95 EUR - ansonsten 5,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,85 EUR - ansonsten 15,00 EUR Mahnung 37 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 2,98 EUR - ansonsten 2,50 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 46,41 EUR/ Stunde - ansonsten 39,00 EUR/ Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Immobilienvermittlung 3 % zzgl. der ges. MWSt. 37 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde Seite 19 Stand:

20 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 20 Stand:

21 Juli 2015 Information über Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis über ihre Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG. Neben den nachfolgend aufgeführten Kosten und Nebenkosten können im Zusammenhang mit der Auftragsausführung noch weitere Kosten oder Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank Kapitel Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Die Bank wird die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (soweit gesetzlich zulässig) zusätzlich in Rechnung stellen. Soweit möglich, wird die Bank auf Anfrage die Aufgliederung der fremden Kosten mitteilen. 1.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf Provision Aufträge an inländischen Börsenplätzen: a. Aktien, Optionsscheine und Investmentanteile Staffel nach Kurswerten Grundpreis zuzüglich ab Euro bis Euro in Euro Staffelpreis 0, ,00 20,00 0,80 % 2500, ,00 20,00 0,60 % 5000,01 20,00 0,40 % b. Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero-Bonds, Genußscheine/Genußrechte und sonstige Wertpapiere Staffel nach Kurswerten Grundpreis zuzüglich ab Euro bis Euro in Euro Staffelpreis 0, ,00 20,00 0,50 % 2500, ,00 20,00 0,40 % 5000,01 20,00 0,30 % c. Bezugsrechte/Teilrechte/Bonusrechte vom Kurswert bis 500 Euro 10,-- Euro beim Kurswert ab 500,01 Euro wie unter a. oder b. siehe oben Aufträge an ausländischen Börsenplätzen: Fixpreis pro Ausführung 75,-- Euro Aufträge in Fremdwährung Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage werden die Mitarbeiter unserer Bank Einzelheiten zum Wechselkurs erläutern Zeichnungsaufträge Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. Die Abwicklungsgebühr für nicht ausgeführte Zeichnungsaufträge bei Neuemissionen beträgt 10,-- Euro Seite 21 Stand:

22 Abwicklungsentgelt für Erwerb/Veräußerung und die Einlieferung/Auslieferung in Girosammelverwahrung 1,00 Euro in Streifbandverwahrung 2,50 Euro in Wertpapierrechnung 2,50 Euro Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet Vormerkung von Aufträgen 0,00 Euro Ablauf/Vormerkung eines Limits 0,00 Euro Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) 0,00 Euro Streichung eines Auftrags auf Wunsch des Kunden 0,00 Euro Online Brokerage und HBCI Für die Online Brokerage und HBCI Depots gelten grundsätzlich die unter bis genannten Konditionen. Ausgenommen hiervon sind: A. bei VR-Mischdepots (bei Ausführung über Brokerage und HBCI) Aufträge an inländischen Börsenplätzen: a. Aktien, Optionsscheine und Investmentanteile Staffel nach Kurswerten Grundpreis zuzüglich ab Euro bis Euro in Euro Staffelpreis 0, ,00 15,00 0,65 % 2500, ,00 15,00 0,45 % 5000,01 15,00 0,25 % b. Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero-Bonds, Genußscheine/Genußrechte und sonstige Wertpapiere Staffel nach Kurswerten Grundpreis zuzüglich ab Euro bis Euro in Euro Staffelpreis 0, ,00 15,00 0,35 % 2500, ,00 15,00 0,25 % 5000,01 15,00 0,15 % B. bei VR-Direktdepots Aufträge an inländischen Börsenplätzen: Fixpreis pro Ausführung 15,00 Euro Seite 22 Stand:

23 1.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren einschließlich Erstellung eines Jahresdepotauszuges (inkl. MwSt) (Die Berechnung erfolgt für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des Vorjahres) VR-Mehrwertdepot (Beratungs- und Mischdepots): Depotführung (inkl. MwSt): je Depot zzgl. je Depotposten Depotschließung innerhalb des lfd. Geschäftsjahres (inkl. MwSt): Depotführungsgebühr zzgl. je Depotposten VR-Direktdepot: jährlich jährlich pro angefangenes Quartal pro angefangenes Quartal 19,04 EUR 7,14 EUR 4,76 EUR 1,79 EUR Depotführung (inkl. MwSt): je Depot pauschal (inkl. Depotposten) jährlich 33,32 EUR Depotschließung innerhalb des lfd. Geschäftsjahres (inkl. MwSt): Depotführungsgebühr (inkl. Depotposten) Sonderkonditionen: pro angefangenes Quartal 8,33 EUR Die Depotführungsgebühr bei Depots, die ausschließlich Inhaberschuldverschreibungen der Raiffeisenbank Grevenbroich eg beinhalten. Die Depotpostengebühr für Inhaberschuldverschreibungen der Raiffeisenbank Grevenbroich eg Übertragung von Wertpapieren zugunsten eines Depots - Wertpapiereingang - (inkl. MwSt; steuerfrei, wenn die Übertragung anlässlich eines Verkaufs/Kaufs erfolgt) - Girosammelverwahrung 0,00 EUR - Wertpapierrechnung 0,00 EUR Kapitalveränderungen Bezug von Inland EUR Ausland EUR junge Aktien bis 500,00 Euro 10,00 bis 500,00 Euro 40,00 ab 500,01 Euro Kurswert wie ab 500,01 Euro 75,00 unter angegeben Options-, Wandelanleihen Berechnung wie unter ,00 Genussscheinen Berechnung wie unter ,00 Ausgabe von Bonus- und Berechnung wie unter ,00 Berichtigungsaktien, Stockdividenden, Split und Umtausch, Spin off, Reverse Split Re-Investitionen Berechnung wie unter , Seite 23 Stand:

24 1.2.4 Ausübung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. MwSt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen - wie unter angegeben Ausübung von Wandelrechten 0,00 EUR 0,00 EUR Gutschrift von Erträgnissen - in Euro 0,00 EUR - Fremdwährung 10,00 EUR Einlösung fälliger Wertpapiere und Gutschrift - in Euro 0,00 EUR - Fremdwährung 10,00 EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. MwSt) - Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen je nach Zeitaufwand pro angefangene halbe Stunde 19,50 EUR - Abrechnungskorrekturen (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer) Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 29,75 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: (inkl. MwSt) - automatische Erträgnisaufstellung pro Posten 1,79 EUR pro Aufstellung mindestens 29,75 EUR - manuelle Erträgnisaufst. je nach Zeitaufwand pro angefangene halbe Stunde 19,50 EUR Erstellung von Zweitschriften (inkl. MwSt) Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 29,75 EUR Weitere Dienstleistungen (inkl. MwSt) - Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter 29,75 EUR - Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften 29,75 EUR Einlieferung effektiver Stücke in ein Kundendepot (inkl. MwSt) pro Gattung 1,19 % mind. 119,00 EUR 1.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung des Kundendepots (Schaltergeschäfte) Einlösung von Kupons zum Inkasso (inkl. MwSt) Inland/Ausland 0,42 % mindestens 35,70 EUR Einlösung fälliger Wertpapiere zum Inkasso (inkl. MwSt) Inland/Ausland 0,42 % mindestens 35,70 EUR höchstens 119,00 EUR Bogenerneuerung (inkl. MwSt) je nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. MwSt) je nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde 19,50 EUR 19,50 EUR Ihre Raiffeisenbank Grevenbroich eg Seite 24 Stand:

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