The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht. Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL

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1 The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL

2 The Power of the Crowd Bilanzierung / Steuern Agenda Bilanzierung und steuerliche Behandlung beim Schuldner Bilanzierung und steuerliche Behandlung beim Investor Zusammenfassende Beispiele Fragen 5

3 Überblick Eigen- vs Fremdkapital

4 Überblick Finanzierungsinstrumente Nach 2 des AltFG sind folgende alternative Finanzierungsinstrumente umfasst: Aktien, GmbH- und Genossenschaftsanteile Anleihen Genussrechte Stille Beteiligungen Nachrangdarlehen ohne unbedingten Rückzahlungsanspruch, dh welcher unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Emittenten ohne Nachschussverpflichtung

5 Bilanzierung: Qualifikation von Finanzierungsinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital Bilanzierung UGB Steuerrecht Eigenkapital Kapital bei Beendigung gegenüber anderen Gläubigern nachrangig + keine Befristung der Kapitalüberlasung (außer analog Kapitalherabsetzung etc) + Vergütung abhängig von der Erwirtschaftung eines Gewinns Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös Folgen bilanzieller Ausweis als Eigenkapital, allenfalls Sonderposten nach den unversteuerten Rücklagen für Hybridfinanzierung Vergütung ist nicht abzugsfähige Einkommensverwendung Die Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital hat wesentlichen Konsequenzen für die steuerliche Behandlung beim Emittenten und beim Anleger

6 Bilanzierung: Darstellung der Behandlung ausgewählter alternativer Finanzierungsinstrumente stille Gesellschaft Genussrechte UGB KStG Ausweis als EK nur bei ausdrücklichem echte stille G: Fremdkapital Rangrücktritt sonst: Verbindlichkeit "unechte" stille G: Mitunternehmerschaft - Eigenkapital --> Rangrücktritt entscheidend --> Teilnahme am Liquidationserlös entscheidend rückzahlbar wenn Beteiligung am Gesamtgewinn und gesamten Liquidationserlös wenn nachrangig, dauerhaft und --> Substanzgenussrecht gewinnabhängig = Eigenkapital = Eigenkapital sonst: Fremdkapital sonst: obligationsartiges Genussrecht nicht rückzahlbar = Fremdkapital = Eigenkapital

7 Steuerliche Effekte von crowd-investments

8 Investor: Übersicht der steuerlichen Behandlung einer Veranlagung durch eine natürliche Person Einkünfte aus ESt Anmerkung Aktien, GmbH Anteilen 27,50% KESt abzug Anleihen 27,50% KESt abzug sozietäre Genussrechte laufende Vergütung, Abschichtung 27,50% KESt abzug Veräußerungsgewinn 27,50% Veranlagung verbriefte Nachrangdarlehen + öffentl Angebot laufende Vergütung, Abschichtung 27,50% KESt abzug Veräußerungsgewinn 27,50% Veranlagung obligationenartige Genussrechte / Nachrangdarlehen laufende Vergütung bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei Überschuss aus Abschichtung bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei Veräußerungsgewinn bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei (Privat)- Darlehen bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei stille Gesellschaft bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei Kein Abzug von Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) Regelbesteuerungsoption nach 27 (5) Alles oder nichts Verlustausgleich nach 27 (8) EStG

9 Investor: Übersicht Verlustverrechnung nach 27 (8) EStG bei natürlichen Personen Verlust stammt aus: verrechenbar mit NICHT verrechenbar mit Realierung (Veräußerung, Abschichtung) stille Gesellschaft Verluste aus 27,5% besteuerten Kapitaleinkünften mit positiven Einkünften aus diesen Quellen zukünftigen Gewinnen der stillen Beteiligung ("Wartetaste") mit anderen 27,5% Einkünften Einlagenzinsen; Zuwendung Privatstiftung allen so. Einkünften Kapitaleinkünften, die progressiv besteuert sind Verlustverrechnungsbeschränkung gilt auch bei Regelbesteuerung Verluste der Einkünfte aus crowd-investments sind NICHT mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig, ABER: Verluste aus anderen Einkunftsarten sind mit progressiv besteuerten Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgleichsfähig, zb Verlust aus Vermietung mit Überschuss aus Nachrangdarlehen

10 Sonstige Investoren: Übersicht der steuerlichen Behandlung bei betrieblicher Veranlagung Einkünfte aus Betrieb Anmerkung Aktien, GmbH Anteilen 27,50% KESt abzug, endbesteuert Anleihen 27,50% KESt abzug, endbesteuert sozietäre Genussrechte laufende Vergütung, Abschichtung 27,50% KESt abzug, endbesteuert Abschichtung (strittig) bis 50% Veranlagung zu Progression Veräußerungsgewinn 27,50% Sondersteuersatz verbriefte Nachrangdarlehen + öffentl Angebot laufende Vergütung, Abschichtung 27,50% KESt abzug Veräußerungsgewinn 27,50% Veranlagung obligationenartige Genussrechte / Nachrangdarlehen laufende Vergütung bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei Überschuss aus Abschichtung bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei Veräußerungsgewinn bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei (Privat)- Darlehen bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei stille Gesellschaft bis 50% bis EUR 730,- steuerfrei Bei betrieblichen Einkünfte: Verrechnung Verlustüberhang zu 55% mit sonstigen Einkünften; Ansatz der Anschaffungsnebenkosten

11 Sonstige Investor: Übersicht der steuerlichen Behandlung bei Privatstiftungen und Kapitalgesellschaften Einkünfte aus Privatstiftung Anmerkung Kapitalgesellschaft Anmerkung Aktien, GmbH Anteilen 0,00% 0,00% Rückerstattung Anleihen 25,00% Zwischensteuer 25,00% Anrechnung sozietäre Genussrechte laufende Vergütung, Abschichtung 0,00% 0,00% Abschichtung (strittig) 25,00% Zwischensteuer 25,00% Veräußerungsgewinn 25,00% Zwischensteuer 25,00% verbriefte Nachrangdarlehen + öffentl Angebot laufende Vergütung, Abschichtung 25,00% Zwischensteuer 25,00% Veräußerungsgewinn 25,00% Zwischensteuer 25,00% obligationenartige Genussrechte / Nachrangdarlehen laufende Vergütung 25,00% definitiv 25,00% Überschuss aus Abschichtung 25,00% definitiv 25,00% Veräußerungsgewinn 25,00% definitiv 25,00% (Privat)- Darlehen 25,00% definitiv stille Gesellschaft 25,00% definitiv Privatstiftung Kein Abzug von Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) Verlustausgleich nach 27 (8) EStG Kapitalgesellschaft: kein Betriebsausgabenabzug; Siebtelregelung für Substanzverluste

12 Zusammenfassendes Beispiel Optimierung in Abhängigkeit des Investors

13 Zusammenfassendes Beispiel 1: Steuereffekte Genussrecht Anzahl Investoren Investition je Investor gesamt Zinssatz / Rendite 8,00% Unternehmen einzelner Investor (privat) crowd gesamt Effekt gesamt verbrieftes obligationenartiges Genussrecht Zinsaufwand / ertrag Steuersatz 25% 27,5% 27,5% steuerlicher Effekt verbrieftes sozietäres Genussrecht Zinsaufwand / ertrag Steuersatz 0% 27,5% 27,5% steuerlicher Effekt

14 Zusammenfassendes Beispiel 2: Steuereffekte Nachrangdarlehen Anzahl Investoren Investition je Investor gesamt Zinssatz / Rendite 8,00% Unternehmen einzelner Investor crowd gesamt Effekt gesamt Nachrangdarlehen - mit Freibetrag Zinsaufwand / ertrag Steuersatz 25% 0% 0% bei Freibetrag steuerlicher Effekt Nachrangdarlehen - ohne Freibetrag Zinsaufwand / ertrag Steuersatz 25% 50% 50% ohne Freibetrag steuerlicher Effekt

15 Fragen

16 Günther Stenico Tel Dw 20 TPA Horwath Innsbruck Steuerberatungsgesellschaft Marktgraben 16, 6020 Innsbruck Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Präsentation wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine wie immer geartete Gewähr übernehmen.

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