Unterrichtung. Sie stellte fest, dass die Mitglieder des Ortsgemeinderates nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen waren.
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- Petra Böhm
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1 Unterrichtung über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Merschbach am Mittwoch, den um Uhr im Gemeindehaus Merschbach Gemäß 34 GemO hatte die Ortsbürgermeisterin Iris Hornberg die Mitglieder des Ortsgemeinderates durch schriftliche Einladung zur Sitzung eingeladen. Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Sie stellte fest, dass die Mitglieder des Ortsgemeinderates nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen waren. Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Reihenfolge der Tagesordnung zu ändern und TOP 6 mit TOP 3 zu tauschen. Somit ergab sich folgende Tagesordnung: I. Öffentlich 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Breitbandversorgung DSL 4. Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages 5. Öffnung Gemeindehaus 6. Abnahme der Jahresrechnung Informationen a) Kommunalreform 2012 b) Gemeindestrassen und Wege c) Forstweg d) Einmalige Beiträge Abwasserreinigung Nichtöffentlich: 8. Pachtangelegenheiten 9. Jagdangelegenheiten 10. Rechtsangelegenheiten Zu 1: Einwohnerfragestunde Ratsmitglied Eberhard wies darauf hin, dass in Merschbach vermutlich ein nicht genehmigter Getränkeverkauf erfolgt. Die Verwaltung wird um entsprechende Überprüfung gebeten. Zu 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010
2 - 2 - Zum Haushaltsplan 2010 führte Fachbereichsleiter Suska aus, dass der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen und nachstehend aufgezeigten Korrekturen mit einem Fehlbedarf von abschließt, wobei das zahlungswirksame Defizit beträgt. Entgegen der Verwaltungsvorlage beschloss der Rat folgende Änderungen: 1. Der vorgesehene Ansatz von für Hinweisschilder der öffentlichen Einrichtungen wird ersatzlos gestrichen. 2. Ebenfalls gestrichen wird der im Entwurf enthaltene Ansatz von für die Dorfplatzgestaltung 3. Für ggfs. erforderliche Rechtsstreite im Zusammenhang mit einmaligen Beiträgen Abwasserreinigung wirde in den Ergebnishaushalt zusätzlich ein Betrag von eingestellt. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen sind folgende Ansätze im investiven Finanzhaushalt vorgesehen: Investitionskostenumlage Grundschulen 210 einmalige Beiträge Wasser/Abwasser für gemeindeeigene Einrichtungen Restkosten Ausbau Innerortsstraßen Gesamtkosten Die Investitionen werden durch die vollständige Auflösung der vorhandenen Liquiditätsreserve in Höhe von ca sowie durch einen Anteilsbetrag aus der verfügbaren Sonderrücklage Forstverband Thalfang finanziert. Bei planmäßiger Abwicklung ergeben sich zum Ende des Haushaltsjahres Gesamtverbindlichkeiten von rd , wovon auf Investitionskredite und auf Liquiditätskredite entfallen. Die Steuerhebesätze und die Entgelte für die Gemeindeeinrichtungen bleiben gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert, lediglich die Ziffer 1 im 6 der Haushaltssatzung wird erweitert um den Tatbestand, wonach Telefongebühren mit 0,30 je Einheit den jeweiligen Nutzern in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 in der von der Verwaltung vorgelegten und vom Ortsgemeinderat abgeänderten Form wie folgt: Der Inhalt der Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bekanntgegeben. Zu 3: Breitbandversorgung DSL FB-Leiter Suska trug die verschiedenen Möglichkeiten einer DSL-Versorgung vor. Es wurde bereits eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Um eine Förderung des Landes zu
3 - 3 - erhalten, ist es zwingend erforderlich, zunächst ein Interessebekundungsverfahren durchzuführen. Der Rat beschloss dies unverzüglich unter Einbindung der Ortsgemeinde Gräfendhron (falls von deren Seite gewünscht) einzuleiten und alle weiteren Schritte zur zügigen Realisierung der DSL-Versorgung zu unternehmen. Zu 4:Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages Der laufende Straßenbeleuchtungsvertrag der Ortsgemeinde endete am Vor diesem Hintergrund wurden von der RWE-Netz AG Kommunalbetreuung neue Verträge vorbereitet. Die Ortsbürgermeisterin erläuterte kurz die wesentlichen Eckdaten des neuen Vertragsangebotes. Mit dem neuen Vertrag möchte RWE dem Wunsch der Kommunen nach mehr Flexibilität und geringeren Preisen im Bereich der Straßenbeleuchtung nachkommen und hat daher ein modulares Vertragswerk mit obligatorischen Grundmodellen und diversen Wahlleistungen konzipiert. Beispielsweise besteht nunmehr die Möglichkeit mit bereits standardmäßig eingesetzten Leuchtmitteln der neuesten Generation den Wartungszyklus von bisher 3 auf 4 Jahre auszudehnen und so zu einer deutlichen Kostenersparnis beizutragen. Die Verträge beginnen am und haben eine Erstlaufzeit von 5 Jahren. Sie verlängern sich automatisch jeweils um 3 Jahre, wenn sie nicht vorher fristgerecht gekündigt werden. Neben dem deutlich reduzierten Preis für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage in Höhe von 29,31 zzgl. Mwst. je Leuchte und Jahr (Preis für die Module Betrieb, Instandhaltung Straßenbeleuchtungsnetz, Instandhaltung Leuchtstelle u.a.) ist auch eine gegenüber der alten vertraglichen Vereinbarung verbesserte Endschaftsregelung Gegenstand des Vertragsangebotes. Neben dem neuen Vertragsangebot Licht und Service ist ebenfalls ein Angebot zur Stromlieferung im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlage unterbreitet worden. RWE hält sich an die vorliegenden Angebote (Dienstleistungsvertrag Licht und Service Stromlieferungsangebot ) bis zum gebunden. Zurzeit verhandelt RWE mit dem Gemeinde- und Städtebund über einen Mustervertrag. Wenn sich daraus neue bzw. geänderte Regelungen ergeben, welche die Ortsgemeinde besser stellen würden, könnte dieser Mustervertrag auf Wunsch der Ortsgemeinde nachträglich übernommen werden. Eine Verlängerung der Laufzeit würde sich daraus nicht ergeben. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, - dem Rahmenvertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung für RWE-eigene Anlagen mit der Option "Pflichtmodul" - der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag "Licht & Service" - dem Stromliefervertrag ohne Leistungsmessung zuzustimmen.
4 - 4 - Zu 5: Öffnung Gemeindehaus Von einigen Ratsmitgliedern wurde der Wunsch geäußert, das Gemeindehaus in den Wintermonaten sonntags vormittags u.a. zum Getränkeausschank öffentlich nutzen zu können. Zu diesem Zeck sind die konzessionsrechtlichen Erfordernisse zu prüfen. Entsprechendes wurde von der Verwaltung zugesagt, wobei sich die Konzession gemäß mehrheitlicher Auffassung des Rates auf den kleinen und alternativ auch auf den großen Saal im Gemeindehaus beziehen soll. Der Beschluss erfolgte mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Zu 6: Abnahme der Jahresrechnung 2005 Ratsmitglied Michaelis trug vor, dass die für das Haushaltsjahr 2005 gelegte Jahresrechnung entsprechend den Bestimmungen der 110 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz geprüft und für richtig befunden wurde. Die Jahresrechnung 2005 wird wie folgt festgesetzt: Im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,51 in der Ausgabe auf ,51 Im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,99 in der Ausgabe auf ,99 Die Haushaltsüberschreitungen entsprechend der Nachweisung in der Haushaltsrechnung werden nachträglich genehmigt. Den Haushaltsüberschreitungen stehen Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in gleicher Höhe gegenüber. Dem Bürgermeister, Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird aufgrund der Prüfung für die Rechnung des Jahres 2005 Entlastung erteilt. Ortsbürgermeisterin Hornberg hat gem. 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht und hat daher nicht an der Abstimmung teilgenommen. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 8 der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, Thalfang zur Einsicht aus. Zu 7: Informationen Es wurde informiert über a) Kommunalreform
5 - 5 - Es wurde angeregt, dass sich die Ortsgemeinde Merschbach mit den Ortsgemeinden Gräfendhron und Horath in Verbindung setzt, um die Angelegenheit zu erörtern. Die Ortsbürgermeisterin wird Entsprechendes zu veranlassen. b) Gemeindestrassen und Wege Es wurde festgestellt, dass die Angelegenheit seitens der Verwaltung bzw. der GVV- Kommunalversicherung noch nicht abeschließend geprüft wurde. Im Hinblick auf eine zügige Erledigung soll umgehend erinnert werden. c) Forstweg Die bauliche Umsetzung des vom Forstverband in Richtung Gräfendhron ausgebauten Weges wurde erörtert. Mit Revierleiter Anell soll ein Termin anberaumt werden,, um evtl. Mängel vor Ort zu erörtern. d) Einmalige Beiträge Abwasserreinigung Nach Auskunft der Verbandsgemeindewerke werden die Bescheide in Kürze erstellt.
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