Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus"

Transkript

1 Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Überarbeitet 2015 Inhalt 1. Zweck der Schulordnung Die Volksschule Obligatorische Schulzeit Einschulung Übertritte in die Sekundarschule Unterricht und Unterrichtszeiten Kindergarten: Primarschule Noten und Zeugnisse Gesetzliche Grundlagen Formen der Beurteilung Absenzen, Fernbleiben vom Unterricht Krankheit und Unfall Absenzen Dispensationsgesuche Unbegründete Absenzen Jokertage Soziales Klima Erpressung, Mobbing Waffen Suchtmittel Pornographie

2 6.5 Handy Schulhausregeln Begrenzung Schulareal Pausenaufsicht Aufenthaltszeit auf dem Schulareal Weisungsberechtigung des Schulhauswartes Schulweg Schulweg Fahrrad Andere Fahrzeuge Freizeit Sicherheit Versicherung Disziplinar- und Strafordnung Schlussbestimmung Zweck der Schulordnung Die Schulordnung ist ein Instrument für eine gute Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen, Schulleitung, Erziehungsberechtigten und den Behörden. Erziehungsberechtigte und die Schule sind gleichwertige Partner mit Rechten und Pflichten. Nur durch eine gute Zusammenarbeit kann der Bildungsauftrag erfüllt werden. Die Schulordnung gibt einen Überblick über Bestimmungen zur Organisation der Schule Feldbrunnen- St. Niklaus. Übergeordnet sind das Volksschulgesetz (BGS ) und die dazugehörigen Verordnungen. 2. Die Volksschule 2.1 Obligatorische Schulzeit Die Volksschule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, der sich aus dem Volksschulgesetz ableiten lässt. Gemäss Volksschulgesetz und HarmoS-Konkordat besuchen die Kinder während elf Jahren die Volksschule. In der Regel sind dies 2

3 2 Jahre Kindergarten 6 Jahre Primarschule 3 Jahre Sekundarschule 2.2 Einschulung Der Stichtag ist der 31. Juli. In die Schule tritt ein, wer bis am 31. Juli des laufenden Jahres das 4 Altersjahr vollendet hat. Laut Volksschulgesetz, 19 Absatz 3, liegt es in der Entscheidungskompetenz der Eltern, ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später einzuschulen. Gemäss Volksschulgesetz, 19 Absatz 4, ist eine frühere Einschulung, also vor dem vollendeten vierten Altersjahr ausgeschlossen. 2.3 Übertritte in die Sekundarschule Das Übertritts - Verfahren für Schüler und Schülerinnen von der Primarschule in die Sekundarschule sind im Reglement zum Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I vom 19. Dezember 2008 und im Laufbahnreglement vom 12. Juli 2010 geregelt. 3. Unterricht und Unterrichtszeiten An der Schule Feldbrunnen-St. Niklaus gelten die folgenden Unterrichtszeiten: 3.1 Kindergarten: Vormittag (bei einem Vollpensum, also 16 und mehr Kinder) (bei einem reduzierten Pensum, weniger als 16 Kinder) 1. Kindergartenjahr: Montag, Mittwoch, Freitag 2. Kindergartenjahr: jeden Morgen 3.2 Primarschule Vormittag Nachmittag Lektion 1: Lektion 6: Lektion 2: Lektion 7: Lektion 3: Lektion 8: Lektion 4: Lektion 5:

4 Kantonale Vorschriften über Stundentafeln, Lehrpläne, schulhausinterne Abmachungen und Unterrichtsmethoden geben den Rahmen des Unterrichts vor. Innerhalb dieser Vorgaben gestalten die Lehrpersonen ihren Unterricht frei. Die Erziehungsberechtigten haben jederzeit das Recht, Schulbesuche zu machen. 4. Noten und Zeugnisse 4.1 Gesetzliche Grundlagen Die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen erfolgt gemäss Laufbahnreglement für die Volksschule vom 1. August Formen der Beurteilung Die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen erfolgt ganzheitlich und beinhaltet die Fachleistungen (Sachkompetenz), das Arbeits- und Lernverhalten (Selbstkompetenz) und das Sozialverhalten (Sozialkompetenz). In der 1. bis 3. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in den Fächern Deutsche Sprache inkl. Schreiben/Sachunterricht/Musik und Mathematik am Ende des Schuljahres ausgewiesen. In der 4. bis 6. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in allen Fächern am Ende jedes Semesters ausgewiesen. Die Klassenlehrperson führt in jedem Schuljahr mindestens ein Standortgespräch durch, bei welchem die Eltern der Schüler und Schülerinnen über den momentanen Standort und die Leistungen des Kindes und über allfällige Fördermassnahmen informiert werden. 5. Absenzen, Fernbleiben vom Unterricht 5.1 Krankheit und Unfall Bei Absenzen infolge Krankheit oder Unfall informieren die Erziehungsberechtigten die Lehrpersonen vor Unterrichtsbeginn, bei Notfällen so schnell wie möglich. 4

5 5.2 Absenzen Als eine Absenz zählt der während eines Halbtages versäumte Unterricht. Ob eine Absenz begründet oder unbegründet ist, entscheidet die Klassenlehrperson. Als wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes gelten unter anderem die folgenden: Krankheit / Unfall Schwere Krankheit der Eltern Hochzeit Todesfall Gerichtsvorladung Musikschule Zahnarzt- /Arztbesuche 5.3 Dispensationsgesuche Gesuche für die Bewilligung von Schulversäumnissen sind möglichst frühzeitig einzureichen: a) bis zu vier aufeinander folgende Halbtage mündlich oder schriftlich der Klassenlehrperson, b) für längere Absenzen schriftlich der Schulleitung. Diese entscheidet für eine Dauer bis zwölf Wochen; für eine längere Daue, leitet sie das Gesuch mit einer Stellungnahme an die kantonale Aufsichtsbehörde weiter. Achtung: Primarschule. Mit der Umsetzung des HarmoS-Konkordats bildet der Kindergarten die erste Stufe der 5.4 Unbegründete Absenzen Unbegründete Absenzen werden im Zeugnis eingetragen. 5.5 Jokertage Die Schüler können zwei Tage pro Schuljahr ohne Angaben von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Bitte teilen Sie der Lehrperson rechtzeitig (so früh wie möglich) mit, wann Ihr Kind einen Jokertag bezieht. Mitteilungen können per Mail, Telefon oder kleine Notiz an uns gelangen. Jokertage können nur als ganze Tage bezogen werden, auch wenn Ihr Kind nur einen halben Tag Unterricht hätte, gilt dies als ganzer Jokertag. 5

6 6. Soziales Klima Wir versuchen, auf unserem Schulhausareal ein gutes Klima zu schaffen, damit sich alle wohl fühlen. Deshalb schreiten wir bei Gewalt und Sucht ein. 6.1 Erpressung, Mobbing Wir diskutieren diese Themen im Team und arbeiten vorbeugend in den Klassen. Dabei versuchen wir mit den Schülerinnen und Schülern eine Konfliktkultur zu entwickeln. 6.2 Waffen a) verboten: Messer, Pistolen jeglicher Art, Steinschleudern, Schlagringe, Sprays Alle Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden b) erlaubt: Sackmesser und Messer, wenn sie für Unterrichtszwecke verlangt werden Spiel- und Plastikpistolen bei Schulfasnacht (ohne Knallkörper und Kugelgeschosse) c) Konsequenzen: Waffen werden von der Lehrperson eingezogen. Konfiszierte Gegenstände können durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Im Wiederholungsfall und bei starker Übertretung: Brief an Erziehungsberechtigte, Gespräch Weitere Massnahmen mit den zuständigen Instanzen. 6.3 Suchtmittel Rauchen und jeglicher Konsum von Alkohol oder Drogen ist für Kinder und Jugendliche auf dem Schulareal verboten. a) Konsequenzen: Klassenlehrperson informieren Erziehungsberechtigte informieren Gespräch über weitere Massnahmen 6

7 6.4 Pornographie Pornographisches Material ist auf dem Schulareal nicht erlaubt. a) Konsequenzen: einziehen Erziehungsberechtigte informieren Gespräch über weitere Massnahmen 6.5 Handy Während der Unterrichtszeit muss das Handy ausgeschaltet sein. a) Konsequenzen bei Nichtbeachten werden die Mobiltelefone eingezogen die Erziehungsberechtigten können die Handys abholen 7. Schulhausregeln 7.1 Begrenzung Schulareal Das Schulareal ist wie folgt begrenzt: Westliche Grenze: - Landwirtschaftszone Nördliche Grenze: - Landwirtschaftszone Östliche Grenze: - Veloständer Südliche Grenze: - Zaun Sportplatz 7.2 Pausenaufsicht a) Die Pausenaufsicht wird von der Schulleitung organisiert. b) Das Pausenareal entspricht dem Schulareal mit folgenden Ausnahmen: der Platz beim Veloständer alle Räumlichkeiten der Schule Keller 7

8 7.3 Aufenthaltszeit auf dem Schulareal Die Aufenthaltszeit auf dem Schulareal vor und nach den Unterrichtszeiten unterliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. 7.4 Weisungsberechtigung des Schulhauswartes Der Schulhauswart und dessen Stellvertretung sind im Sinne dieser Schulordnung weisungsberechtigt. 8. Schulweg 8.1 Schulweg Der Schulweg unterliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Lehrpersonen geben Empfehlungen ab und informieren die Eltern bei Zuwiderhandlungen. Die Kinder sollen die Chance nutzen, den Schulweg als Teil der Schule zu erleben. Deshalb bitten wir alle Erziehungsberechtigten, das Chauffieren ihrer Kinder möglichst zu unterlassen. 8.2 Fahrrad Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, fährt ein tadellos ausgerüstetes Fahrrad und trägt einen Helm. Die Velofahrerinnen und Velofahrer bewegen sich grundsätzlich auf der Strasse oder auf dem Radstreifen. Es gelten die allgemein gültigen Verkehrsregeln (siehe auch 8.5). Wenn ein Kind diese Regeln noch nicht befolgen kann, bitten wir sie, ihr Kind zu Fuss in die Schule zu schicken. 8.3 Andere Fahrzeuge Aus der Sicht der Lehrpersonen und der Schulleitung sollen die Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg Spiel- und Sportgeräte (Scooter, Inline-Skates, Rollbrett, Einrad, o.ä.) nicht benutzen. Wer trotzdem mit solchen Fahrzeugen unterwegs ist, muss zumindest einen Helm tragen. Während den Unterrichtspausen dürfen die Fahrzeuge nicht verwendet werden. 8.4 Freizeit Diese Regelungen gelten auf dem gesamten Schulareal auch in der unterrichtsfreien Zeit. Bei Zuwiderhandlungen behalten sich die Lehrpersonen Sanktionen vor. 8

9 8.5 Sicherheit Alle Verkehrsteilnehmer haben das allgemeingültige Verkehrsgesetz zu beachten. Der Schulhausparkplatz darf mit dem Fahrrad und mit Sport- und Spielgeräten nicht befahren werden. 9. Versicherung Anfallende Kosten bei Krankheit, Unfall sowie auch bei Haftpflichtfällen sind normalerweise über die Versicherungen der Erziehungsberechtigten gedeckt. Für spezielle, von den privaten Versicherungen nicht abgedeckte Vorfälle, hat die Schulgemeinde eine Zusatzversicherung abgeschlossen. 10. Disziplinar- und Strafordnung Die Bestimmungen zur Disziplin sind im Volksschulgesetz ( 24 bis ff.) geregelt. Lehrpersonen können entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen unter anderem folgende Disziplinarmassnahmen verfügen: Verwarnung, Wegweisung aus der Lektion oder aus einer Veranstaltung, zusätzliche Arbeiten innerhalb oder ausserhalb der ordentlichen Schulzeit, schriftliche Ermahnung etc. Die Schulleitung kann auf die gleichen Disziplinarmassnahmen zurückgreifen und zusätzlich Schüler und Schülerinnen in eine andere Klasse versetzen oder mehrere Tage / Wochen vom Unterricht verweisen. 11. Schlussbestimmung Die Schulordnung wird regelmässig evaluiert und angepasst. 9

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8 SCHULE TELEFON 041 676 75 30 SCHULHAUSPLATZ 2 ADMIN@GISWIL.EDUCANET2.CH 6074 GISWIL WWW.SCHULE-GISWIL.CH ABC Inhaltsverzeichnis ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA...

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14

Mehr

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15 Volksschulamt Heilpädagogisches Schulzentrum Balsthal Falkensteinerstrasse 20 4710 Balsthal Telefon 062 391 48 64 www.hpsz.ch ab September 2014 (Natel 079 515 40 52) hps-balsthal@bluewin.ch Infoheft SVK

Mehr

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des

Mehr

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil Wer lernt, einen respektvollen Umgang mit allen Menschen zu haben, wer darauf achtet, dass sich alle wohl fühlen können, wer lernt, Sorge zu tragen zu Material, Gebäuden und Umgebung, wer lernt, sich an

Mehr

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Schulleitung Gemeindeschulen Bergstrasse 8 6206 Neuenkirch 041 469 77 11 Liebe Eltern Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Mit der vorliegenden Schrift haben wir für

Mehr

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Die Präsentation des Informationsabends erscheint hier in gekürzter Form und ohne Bildmaterial! Einstieg Ablauf des Abends

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Fahrzeugähnliche Geräte

Fahrzeugähnliche Geräte Fahrzeugähnliche Geräte Mit Spass und Sicherheit unterwegs bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Bewegung draussen macht Spass, erst recht mit fahrzeugähnlichen Geräten. Mit Einsatz der eigenen Körperkraft

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

SCHULVERTRAG. zwischen

SCHULVERTRAG. zwischen SCHULVERTRAG zwischen der Neue Schule Wolfsburg ggmbh, Heinrich Heine Straße 36, 38440 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Schulleitung (im Folgenden auch Schule

Mehr

Tarife Espace d Enfance

Tarife Espace d Enfance Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Reglement über den Schulzahnarztdienst

Reglement über den Schulzahnarztdienst GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010) Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen

Mehr

Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander.

Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander. Hausordnung Verantwortlich: Reinigung: Lehrpersonen Ilario Cotrona Schulhausordnung Primarschule Saas-Grund! Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder ausserhalb des Schulhauses abzuholen. Wir bitten sie, Termine

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?

Mehr

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende

Mehr

Kindergarten. Oberwil-Lieli. Aufgaben Ziele Reglement. (Ausgabe 2015)

Kindergarten. Oberwil-Lieli. Aufgaben Ziele Reglement. (Ausgabe 2015) Kindergarten Oberwil-Lieli Aufgaben Ziele Reglement (Ausgabe 2015) Kindergarten Oberwil-Lieli Aufgaben Ziele - Reglement Liebe Eltern Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind ein neuer

Mehr

in der Wichtiges aus unserer Schule

in der Wichtiges aus unserer Schule Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein

Mehr

Gesundheitsvorsorge in der Schule

Gesundheitsvorsorge in der Schule Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Gesundheitsvorsorge in der Schule Elterninformation Liebe Eltern Die Gesundheit Ihres Kindes liegt auch der Schule am Herzen. Gut sehen und hören sind zum

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Kindergarten Schillerhöhe

Kindergarten Schillerhöhe Kindergarten Schillerhöhe Kontaktdaten: Mozartstr. 7 72172 Sulz a.n. 07454/2789 Fax 07454/407 1380 kiga.schillerhoehe@sulz.de Kindergartenleitung: Marion Maluga-Loebnitz Öffnungszeiten: Montag, Dienstag,

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Es wird ein Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung erlassen.

Mehr

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Dieses System wird im Sommersemester 2015 getestet und gilt nur für das Übehaus. Das Üben in Räumen des Haupthauses wird

Mehr

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t A) Problem In Deutschland sterben jährlich ca. 117.000 Personen vor dem

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Schulordnung der Katholischen Schule Sankt Hedwig

Schulordnung der Katholischen Schule Sankt Hedwig der Katholischen Schule Sankt Hedwig in 15370 Petershagen Elbestraße 48 Wir sind eine Schule, in der verschiedene Menschen zusammen leben. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen. Wir wollen,

Mehr

Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail: regenbogen@geisenfeld.de

Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail: regenbogen@geisenfeld.de _ Anita Breitner- Käser Homepage: regenbogen.geisenfeld.de E- Mail: regenbogen@geisenfeld.de Der Übergang: Der Übergang von der Krippe in den Kindergarten ist mit einer Trennungssituation verbunden. Immer

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Wichtig! Bitte aufmerksam lesen.

Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Freizeit- und Reise-Programm 2016 Teilnahme-BedingungenHaus Hammerstein Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Anmelden: Sie können sich nur mit dem Anmelde-Bogen anmelden. Danach bekommen Sie von uns in den

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT:

WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT: WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT: mehr Förderung der Talente. mehr Zeit füreinander. mehr Flexibilität im Job. mehr Spaß. mehr Erfolg. MEHR VORTEILE FÜR ALLE. mehrmiteinander. mehr Wissen. mehr Bildung.

Mehr

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen

Mehr

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch Sekundarschule Schuljahr 2015/2016 6. Jahrgang Inhalt Inhalte Seite Die Empfehlung der Klassenkonferenz 2 Informationen für Eltern

Mehr

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neues Namens- und Bürgerrecht Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung

Mehr

Umfrage zum Rauchererlass. des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer. im Schuljahr 2004/2005

Umfrage zum Rauchererlass. des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer. im Schuljahr 2004/2005 Umfrage zum Rauchererlass am Teletta-Groß-Gymnasium Leer im Schuljahr 2004/2005 Schülervertretung des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer Matthias Kohnen Juri Solloch - Seite 1 von 6 - Vorwort Am 1. August 2005

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:

Mehr

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität. Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite

Mehr

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

SMS/ MMS Multimedia Center

SMS/ MMS Multimedia Center SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu

Mehr

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...

Mehr

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen www.b-tu.de g Querverweise g elearning g zentrale Lernplattform g für anwendungsorientierte Studiengänge oder http://elearning.hs-lausitz.de/ Inhaltsverzeichnis:

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP.

Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP. Woche 1: Was ist NLP? Die Geschichte des NLP. Liebe(r) Kursteilnehmer(in)! Im ersten Theorieteil der heutigen Woche beschäftigen wir uns mit der Entstehungsgeschichte des NLP. Zuerst aber eine Frage: Wissen

Mehr

Cybermobbing. Müssen wir uns Sorgen machen?

Cybermobbing. Müssen wir uns Sorgen machen? Cybermobbing Müssen wir uns Sorgen machen? Medienzentrum Herford Nutzungsentwicklung Inhaltliche Verteilung Happy Slapping Forsa Grundlagen Quelle: http://www.tk.de/tk/kinder-jugendliche-und-familie/cybermobbing/cybermobbing/343730

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50.

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50. Liebe Eltern, der AWO-Hort bieten für alle Kinder im Alter von 6 12 Jahren ein Ferienprogramm vom an. Das Motto unserer Herbstferien wird dieses Jahr Licht und Schatten sein. Die Betreuung erfolgt ausschließlich

Mehr

LEBEN UNTERM SCHULDACH mit KINDERN IM ZENTRUM KIZ. Gemeinsame REGELN der LUDWIG-UHLAND-SCHULE und des KINDERZENTRUMS

LEBEN UNTERM SCHULDACH mit KINDERN IM ZENTRUM KIZ. Gemeinsame REGELN der LUDWIG-UHLAND-SCHULE und des KINDERZENTRUMS LEBEN UNTERM SCHULDACH mit KINDERN IM ZENTRUM KIZ Gemeinsame REGELN der LUDWIG-UHLAND-SCHULE und des KINDERZENTRUMS 1 Gemeinsame Umgangsformen Wir alle Kinder und Erwachsene leben miteinander und lernen

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Vorderthal, 15. April 2013. Liebe Eltern,

Vorderthal, 15. April 2013. Liebe Eltern, Vorderthal, 15. April 2013 Liebe Eltern, die Qualität unserer Schule ist uns wichtig. Da zum Lernerfolg eines Kindes auch die Erledigung von Hausaufgaben und das Lernen zu Hause gehören, sind Sie als Eltern

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem

Mehr

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT)

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT) Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden einschlägige Begriffe (Schüler, Lehrer, Schulleiter, Wahlleiter u.ä.), nur in der männlichen Form verwendet; die weibliche Form ist dabei jeweils

Mehr

» Das Hort ABC. Städtischer Kinderhort Starnberg Hirschanger 4 82319 Starnberg Tel. 08151 / 904625 Fax. 08151 / 444629 info@kinderhort-starnberg.

» Das Hort ABC. Städtischer Kinderhort Starnberg Hirschanger 4 82319 Starnberg Tel. 08151 / 904625 Fax. 08151 / 444629 info@kinderhort-starnberg. » Das Hort ABC Unser Hort ABC für die Eltern A wie «Alle sind in unserem Hort willkommen. «Abholung der Kinder bei Änderungen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung oder einen Anruf. «Auf Wiedersehen

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann. Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die

Mehr

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

Besondere Rücksicht gegenüber Kindern

Besondere Rücksicht gegenüber Kindern Ihre Polizei Besondere Rücksicht gegenüber Kindern! Kinder haben ein ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis, reagieren spontan und sind unberechenbar. Sie kennen die Gefahren im Strassenverkehr noch nicht. Kinder

Mehr

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 2 1 Anwendungsbereich 2 B. Gebühren 2 2 Gebührenbemessung

Mehr

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land Angaben zum Kind Name des Kindes: Vorname: Geburtsdatum des Kindes: Handynummer des Kindes: Emailadresse

Mehr

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch

Mehr