Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010
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1 Markus Hüllmann Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010 PwC Agenda/Contents I. II. Einleitung Prüfungsaufbau III. Entstehung der Umsatzsteuer (Ausgangsseite) IV. V. Rechnungserteilung Vorsteuerabzug VI. Besteuerungsverfahren VII. Praxisnahe Fallgestaltungen/Besonderheiten VIII. Jahressteuergesetz 2009/ VAT Package IX. Einzelfragen & Diskussion 1
2 I. II. Einleitung Prüfungsaufbau III. Entstehung der Umsatzsteuer (Ausgangsseite) IV. V. Rechnungserteilung Vorsteuerabzug VI. Besteuerungsverfahren VII. Praxisnahe Fallgestaltungen/Besonderheiten VIII. Jahressteuergesetz 2009/ VAT Package IX. Einzelfragen & Diskussion I. Einleitung - Die Umsatzsteuer Slide 4 2
3 I. Einleitung - Allgemeines Die Unkenntnis der Steuergesetze t befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig. (Amschel Meyer Rothschild, ) Slide 5 I. Einleitung - Allgemeines Allphasennettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Selbstberechnungssteuer Umsatzsteueraufkommen 2007 ca. 155 Mrd. EUR Slide 6 3
4 I. Einleitung - Ergebnisse von Betriebsprüfungen: Umsatzsteuer Mio Quelle: Bundesministerium der Finanzen. Korrigierte Jahresergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfungen 2006 ohne Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ( ) Slide 7 I. Einleitung - Ergebnisse von Umsatzsteuersonderprüfungen Mio Quelle: Bundesministerium der Finanzen. Statistiken über die USt-Sonderprüfungen ( , , , Slide 8 4
5 I. Einleitung - Bestandskräftige Mehrsteuern der Steuerfahndung Mio Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren (August 2008) Slide 9 I. Einleitung - Wichtige gesetzlichen Grundlagen Slide 10 5
6 I. Einleitung - Wichtige gesetzlichen Grundlagen 1. UStG 2. UStDV 3. UStR MwStSystRl (früher 6. EG-Richtlinie) EG-Richtlinie / 13. EG-Richtlinie Slide 11 I. Einleitung - Verhältnis EU Recht zu nationalem Recht Vorrang von Gemeinschaftsrecht BVerfGE 58, 1 ff (Eurocontrol) und 73, 339 ff (Solange II) Art. 24 Abs. 1 GG Unmittelbarkeit von Gemeinschaftsrecht EG Verordnungen EG Richtlinien, soweit Berufungsrecht besteht Slide 12 6
7 I. Einleitung - Verhältnis EU Recht zu nationalem Recht Berufungsrecht auf EG Richtlinien Begünstigende Rechtsnorm RL wurde nicht, nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. RL-norm gibt Steuerpflichtigen Anspruch. RL-norm ist hinreichend klar und konkret. RL-norm ist inhaltlich unbedingt. Slide 13 I. Einleitung II. Prüfungsaufbau III. Entstehung der Umsatzsteuer (Ausgangsseite) IV. Rechnungserteilung V. Vorsteuerabzug VI. Besteuerungsverfahren VII. Praxisnahe Fallgestaltungen/Besonderheiten VIII. Jahressteuergesetz 2009/ VAT Package IX. Einzelfragen & Diskussion 7
8 II. Prüfungsaufbau - Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Slide 15 II. Prüfungsaufbau - Umsatzsteuer (Ausgangsseite) 1. Steuerbarkeit, 1 UStG 2. Steuerpflicht/Steuerbefreiungen, 4UStG 3. Steuersatz, 12 UStG 4. Bemessungsgrundlage, 10, 11 UStG 5. Steuerschuld/ Entstehung, 13, 13b UStG 6. Steuerschuldner, 13a, 13b UStG Slide 16 8
9 II. Prüfungsaufbau - Vorsteuerabzug ( 15 UStG) 1. Allgemeine Voraussetzungen, 15 Abs. 1 UStG 2. Ausschlusstatbestände, 15Abs Abs. 1a, 2, 3 UStG 3. Aufteilung der Vorsteuer, 15 Abs. 4 UStG 4. Ausnahme: Private Fahrzeuglieferer Slide 17 I. Einleitung II. Prüfungsaufbau III. Entstehung der Umsatzsteuer (Ausgangsseite) IV. Rechnungserteilung V. Vorsteuerabzug VI. Besteuerungsverfahren VII. Praxisnahe Fallgestaltungen/Besonderheiten VIII. Jahressteuergesetz 2009/ VAT Package IX. Einzelfragen & Diskussion 9
10 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Prüfungsaufbau 1. Steuerbarkeit, 1 UStG 2. Steuerpflicht/Steuerbefreiungen, 4UStG 3. Steuersatz, 12 UStG 4. Bemessungsgrundlage, 10, 11 UStG 5. Steuerschuld/ Entstehung, 13, 13b UStG 6. Steuerschuldner, 13a, 13b UStG Slide 19 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Steuerbare Umsätze 1 Abs. 1 UStG Nr. 1 Lieferungen (Leistungsaustausch) Nr. 1 - Sonstige Leistungen (Leistungsaustausch) Nr. 4 - Einfuhr Nr. 5 - Innergemeinschaftlicher Erwerb Slide 20 10
11 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Leistungsaustausch - 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Tatbestandsvoraussetzungen: 1. Leistung 2. Unternehmer 3. im Inland 4. im Rahmen des Unternehmens 5. gegen Entgelt Rechtsfolge: Steuerbarkeit! Slide 21 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Leistungsaustausch - 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Leistung als Oberbegriff Leistung Lieferung 3 Abs. 1 UStG Sonstige Leistung 3 Abs. 9 UStG Slide 22 11
12 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Lieferungen Begriff / Gegenstand der Lieferung Lieferungen sind Leistungen, durch die ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, in eigenem Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht) Slide 23 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Lieferungen Begriff / Gegenstand der Lieferung Unmaßgeblich ist insoweit, wer der Abnehmer ist; d.h. auch Lieferungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, ggf. unter Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage Ausnahmen: Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses i (Blumen, Pralinen etc.) Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind (Arbeitsschutzkleidung, Betriebskindergarten etc.) Slide 24 12
13 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Lieferungen Verschaffung der Verfügungsmacht Die Verfügungsmacht kann auf verschiedene zivilrechtlich geregelte Arten verschafft werden. Verfügungsmacht ist die umfassende Herrschaftsmacht über eine Sache, d.h. der Inhaber der Verfügungsmacht kann die Sache benutzen, verbrauchen, veräußern und zerstören. Slide 25 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Lieferungen Verschaffung der Verfügungsmacht Besonderheiten: Eigentumsvorbehalt -> Bei Veräußerung unter Eigentumsvorbehalt wird eine Lieferung zu dem Zeitpunkt angenommen, an dem die Sache dem Vorbehaltskäufer übergeben wird. Sicherungsübereignung -> Keine Verschaffung der Verfügungsmacht liegt trotz der bürgerlichrechtlichen Eigentumsübertragung bei der Sicherungsübereignung vor. Zur Lieferung kann es erst bei Verwertung des Pfandrechts kommen. Slide 26 13
14 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind (auch Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes). Slide 27 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Unternehmer Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist jedes selbständig tätige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt (Einnahmeerzielungsabsicht). Slide 28 14
15 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Unternehmer natürliche Personen Kapitalgesellschaften Personengesellschaften Vereine, Stiftungen, Genossenschaften Juristische Personen des öffentlichen Rechts Slide 29 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Unternehmer Organschaft OT Organkreis OG OG OG Wirkung der Organschaft auf Inland beschränkt Slide 30 15
16 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Unternehmer Organschaft Innerhalb des Organkreises werden die Leistungen zu Innenumsätzen umqualifiziert nicht steuerbar keine Umsatzsteuer Slide 31 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Unternehmer Organschaft Organgesellschaft = juristische Person finanzielle Eingliederung organisatorische Eingliederung BFH v V R 76/05: keine abweichende tatsächliche Willensbildung wirtschaftliche Eingliederung Merkmale müssen nicht gleich stark ausgeprägt sein kein Wahlrecht (BFH v XI 74/07) Slide 32 16
17 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Unternehmer Organschaft Im Einzelfall sinnvoll für umsatzsteuerliche Optimierung Ausgangslage: regelmäßige Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen bei nicht vorsteuerabzugsberechtigtem Leistungsempfänger g ist Umsatzsteuer ein Kostenfaktor Slide 33 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland Inland = Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Ausnahme: Büsingen Insel Helgoland die Freihäfen die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören Slide 34 17
18 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der Lieferung Bewegte Lieferung 3 Abs. 6 UStG Die Lieferung eines Gegenstandes gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt ( bewegte Lieferung ). Slide 35 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der Lieferung Bewegte Lieferung HH 3 Abs. 6 UStG Ddorf Ort: Hamburg Slide 36 18
19 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der Lieferung Unbewegte Lieferung 3 Abs. 7 UStG Wird der Gegenstand nicht befördert, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet ( unbewegte Lieferung ). Slide 37 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland Ort der Lieferung Ort der Lieferung HH 3 Abs. 7 UStG Ddorf Beispiel: Grundstückskauf in HH Ort: Hamburg Slide 38 19
20 Ort der "sonstigen Leistung" Allgemeines Der Ort, an dem eine sonstige Leistung ausgeführt wird, muss entsprechend klar definiert werden; insbesondere dann, wenn an einem Leistungsaustausch Unternehmer in verschiedenen Mitgliedsstaaten beteiligt sind. Slide 39 Ort der "sonstigen Leistung" Allgemeines Europäisches Recht (MwStSyst-Richtlinie) Sitzort, Art. 43 Belegenheitsort, Art. 45 Tätigkeitsort, Art. 52 Vermittlungsleistung, Art. 44 Empfängerortprinzip, Art. 56 Beförderungsleistung, Art. 46, 47 Use & Enjoyment, Art. 58 Deutsches Recht (UStG) Sitzort, 3a I Belegenheitsort, 3a II Nr. 1 Tätigkeitsort, 3a II Nr. 3 Vermittlungsleistung, 3a II Nr. 4 Empfängerortprinzip, 3a III, IV Beförderungsleistung, 3b Nutzung & Auswertung, 1 UStDV Slide 40 20
21 Ort der "sonstigen Leistung" Allgemeines Prüfungsreihenfolge für 3a UStG: Belegenheitsort des Grundstückes, 3a Abs. 2 Nr. 1 Tätigkeitsort, 3a Abs. 2 Nr. 3 Vermittlungsleistung, 3a Abs. 2 Nr. 4 Sitzort des Leistungsempfängers, 3a Abs. 3, 4 Sitzort des Leistenden, 3a Abs. 1 Use-and-enjoyment, 1 UStDV Slide 41 Ort der "sonstigen Leistung" Allgemeines Ort der sonstigen Leistung 3a und 3b UStG Ausnahmeregelungen Grundsatzregel: Sitzort des Unternehmers 3a Abs. 1 Katalog des 3a Abs. 2 Katalog des 3a Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 3b Slide 42 21
22 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Weitere Ortsbestimmungen 3b Beförderungsleistungen und damit zusammenhängender Leistungen 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen 3d Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs 3e Ort der Lieferung während bestimmter Beförderung 3f Ort unentgeltlicher Leistungen 3g Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität Slide 43 Typische sonstige Leistungen sind: Vermietungsleistung Darlehensgewährung Beratungsleistung (z. B. Steuerberater) Werkleistung (z. B. Handwerker) Beförderungsleistung Vermittlungsleistung etc. Slide 44 22
23 Lieferung 3 Abs. 1 UStG Sonstige Leistung 3 Abs. 9 UStG schlichte Lieferung Werklieferung Werkleistung Andere sonstige 3 Abs. 4 UStG 3a Abs. 2 Nr. 3c Leistung Slide 45 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Definition Werklieferung: Der Unternehmer hat die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet hierbei Stoffe, die er selbst beschafft und bei denen es sich nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt. Slide 46 23
24 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Gemäß der Definition für die Werklieferung kann bei der Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes auch eine Werkleistung vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer bei der Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes überhaupt keine Stoffe verwendet, oder nur Stoffe verwendet, die Zutaten oder sonstige Nebensachen sind, oder nur Stoffe verwendet, die nicht er, sondern der Auftraggeber beschafft hat Slide 47 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Verwendung von Stoffen: Unter dem Begriff Stoff versteht man das Material, das nach erfolgter Be- oder Verarbeitung gegenständlich in irgendeiner Form in dem Werk enthalten ist. Sollten die Stoffe bei der Be- oder Verarbeitung verbraucht werden, so handelt es sich nicht um eine Werklieferung. Slide 48 24
25 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Zutaten oder sonstige Nebensachen: Sind diese Stoffe ihrer Art nach sowie nach dem Willen der Beteiligten als Hauptstoffe oder als Nebenstoffe bzw. Zutaten des herzustellenden Werkes anzusehen? Bei der Abgrenzung kommt es weder auf das Verhältnis des Wertes, noch auf dessen Unentbehrlichkeit an. Beispiel: Nägel, Schrauben, Leim, Knöpfe, Strom Slide 49 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Beschaffung der Stoffe: Der Werkunternehmer hat einen Stoff beschafft, wenn er ihn selbst erworben, hergestellt oder gewonnen hat (z. B. Kiesgewinnung in Kiesgrube). Slide 50 25
26 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Beispiel: Auftraggeber A bringt eine zerbrochene Brosche aus Gold zum Goldschmied G und beauftragt ihn, daraus einen Ring herzustellen. Da das Gold für die Herstellung eines Rings im Gesamtgewicht von 10 g nicht ausreicht, verwendet G 0,5 g Gold aus eigenen Beständen. Slide 51 Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Lösung: Das Gold stellt für die Fertigung des Rings einen Hauptstoff dar. Dabei ist unmaßgeblich, ob das Gold vom Besteller A oder Werkunternehmer G stammt. Somit ist auch das von G beschaffte Gold als Hauptstoff anzusehen, trotz seiner geringen Menge. G erbringt an A eine Werklieferung ( 3 Abs. 4 UStG) Mit dem von A zur Verfügung gestellten Gold bewirkt dieser eine Materialbeistellung (vgl. Abschn. 27 Abs. 2 UStR). Slide 52 26
27 Sonstige Abgrenzungsfälle - Software Software Individual-Software Standard-Software Übertragung per Datenträger Übertragung per "Download" sonstige Leistung Lieferung sonstige Leistung Slide 53 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Rahmen seines Unternehmens Ein Unternehmer kann stets nur ein Unternehmen haben. Innerhalb des Unternehmens kann kein Leistungsaustausch zustande kommen. Innenumsätze kommen insbesondere innerhalb eines Organkreises vor. Slide 54 27
28 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) gegen Entgelt Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer t ( 10 Abs. 1 UStG). Slide 55 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) gegen Entgelt Bsp.: Maschinenhersteller M verkauft an K eine Maschine. Im Kaufvertrag wird ein Kaufpreis i.h.v. EUR vereinbart. K zahlt jedoch nur EUR , weil die Maschine nicht der vereinbarten Spezifikation entspricht. Beträgt das Entgelt EUR ( USt) oder EUR ( USt)? Slide 56 28
29 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) gegen Entgelt Lösung: K hat als Entgelt i.s.d. 10 Abs. 1 S. 1, 2 UStG lediglich EUR aufgewendet. M muss jedoch zunächst das vereinbarte Entgelt i.h.v. EUR der USt unterwerfen, da die USt eine sog. Soll-Besteuerung vorsieht (vgl. 13 Abs. 1 Nr. 1 a) i.v.m. 16 Abs. 1 S. 1 UStG). Erst später ist eine Reduzierung des Entgelts auf EUR möglich (vgl. 17 Abs. 1 S. 1 UStG). Slide 57 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) gegen Entgelt - Entgelt von dritter Seite Bsp.: Maschinenhersteller M verkauft an K eine Maschine. Im Kaufvertrag wird ein Kaufpreis i.h.v. EUR vereinbart. K zahlt EUR Darüber hinaus zahlt E, die Ehefrau des K, EUR an M. Bsp.: Der Energieberater E berät Privatkunden für EUR 100, wie diese Energie einsparen können. Pro beratenem Kunden mit Sitz in Düsseldorf erhält er von der Stadtverwaltung Düsseldorf zusätzlich EUR 50. Slide 58 29
30 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) gegen Entgelt - Entgelt von dritter Seite Lösung: K hat als Entgelt isd i.s.d. 10 Abs. 1 S. 1, 2 UStG lediglich EUR aufgewendet. Die Zahlung der E ist jedoch als zusätzliches Entgelt von dritter Seite anzusehen ( 10 Abs. 1 S. 3 UStG). M hat daher EUR als Entgelt der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Lösung: Die Privatkunden haben als Entgelt i.s.d. 10 Abs. 1 S. 1, 2 UStG jeweils lediglich EUR 84,03 (EUR 100 USt i.h.v. EUR 15,78) aufgewendet. Die Zahlung der Stadt Düsseldorf ist jedoch als zusätzliches Entgelt von dritter Seite anzusehen. E muss daher EUR 126,05 als bemessungsgrundlage für seinen Umsatz erklären. (vgl. EuGH-Urteil v , C-353/00, DB 2002 S ff.) Slide 59 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) gegen Entgelt Kein Entgelt ist: Schadensersatz Bsp.: A beschädigt das Kfz des B und erstattet ihm die Reparaturkosten. echte Mitgliedsbeiträge Bsp.: A ist Mitglied einer politischen Partei und zahlt an diese EUR 10 im Monat. echte Zuschüsse Bsp.: Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt an den Arbeitgeber A Kurzarbeitergeld. durchlaufende Posten Rechtsanwalt R verauslagt Gerichtsgebühren für seinen Mandanten M. Slide 60 30
31 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Prüfungsaufbau 1. Steuerbarkeit, 1 UStG 2. Steuerpflicht/Steuerbefreiungen, 4UStG 3. Steuersatz, 12 UStG 4. Bemessungsgrundlage, 10, 11 UStG 5. Steuerschuld/ Entstehung, 13, 13b UStG 6. Steuerschuldner, 13a, 13b UStG Slide 61 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Fallbeispiele Leistung ist die bewusste Zuwendung eines wirtschaftlichen Vorteils an einen anderen: Bsp.: A schließt mit B am einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Pkw ab. A zahlt den Kaufpreis am und holt das Fahrzeug am bei B ab. Bsp.: A ist Einzelunternehmer und betreibt sowohl ein Autohaus, als auch ein Mietwagenunternehmen. Die Mietwagen lässt er durch Mitarbeiter seines Autohauses reparieren. Slide 62 31
32 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Fallbeispiele Lösung: Gem. 13 Abs. 1 Nr. 1 a) UStG entsteht die USt, in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Die Verfügungsmacht am Fahrzeug wird am übertragen. Die übrigen Zeitpunkte sind unbeachtlich. Lösung: Das Unternehmen des A besteht sowohl aus dem Autohaus als auch dem Mietwagenunternehmen. Die Reparatur der Mietwagen findet somit innerhalb eines Unternehmens statt. Die Leistung wird nicht an einen ANDEREN erbracht und ist daher nicht steuerbar. Slide 63 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Fallbeispiele Leistung ist die bewusste Zuwendung eines wirtschaftlichen Vorteils an einen anderen: Bsp.: A betreibt mit B in der Form einer ohg ein Autohaus. Das Grundstück, auf dem das Autohaus betrieben wird, wird von A an die ohg vermietet. Abwandlung: A betreibt das Autohaus in Form einer GmbH, deren Alleingesellschafter er ist. Slide 64 32
33 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Fallbeispiele Lösung: Umsatzsteuerlicher Unternehmer für den Betrieb des Autohauses ist die A & B ohg. Leistender Unternehmer hinsichtlich der Vermietung des Grundstücks ist hingegen A, so dass leistender Unternehmer und Leistungsempfänger unterschiedliche Unternehmer sind. Die Vermietung des Grundstücks von A an die A & B ohg ist somit steuerbar. Abwandlung: A ist leistender Unternehmer und die A GmbH ist Leistungsempfänger. Es liegt somit grundsätzlich ein steuerbarer Vorgang vor. Es könnte jedoch eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegen, wenn die A GmbH in das Unternehmen des A finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. In diesem fall wäre die Vermietung des Grundstücks ein nichtsuerbarer Innenumsatz. Slide 65 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland Fallbeispiele Wechselseitiger Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Bsp.: Student A ist nebenberuflich als Straßenmusiker tätig. Passanten werfen Geld in den eigens dafür aufgestellten Geigenkasten. Abwandlung: Student A bringt seiner Großmutter ein Geburtstagsständchen. Die Großmutter ist so gerührt, dass sie ihm EUR 100 zusteckt. Slide 66 33
34 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Fallbeispiele Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht Bsp.: A vermietet seine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus an B ab Februar Im Oktober 2009 gewinnt B im Lotto und bietet dem A an, die Wohnung zu kaufen. A nimmt das Angebot im November 2009 an und schließt einen notariellen Kaufvertrag mit B. Nutzen und Lasten sollen direkt nach Unterzeichnung des Vertrages auf B übergehen. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt im Dezember Bsp.: A überlässt B eine Maschine zu Testzwecken in Januar B setzt die Maschine in seiner Betriebsstätte in Belgien ein. Nach Ablauf der Testphase im Juli 2009 kauft er die Maschine von A. Slide 67 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Regelungen im Detail Warenbewegte Lieferung Bsp.: A verkauft an B Stahl. Der Stahl befindet sich in einem Warenlager in Hamburg. a) A transportiert den Stahl von Hamburg nach Düsseldorf. b) B holt den Stahl in Düsseldorf ab. c) B beauftragt den Spediteur C, den Stahl von Hamburg nach Düsseldorf zu transportieren. d) B beabsichtigt, den Stahl weiter zu veräußern und findet zunächst keinen Abnehmer. A gestattet dem B die Ware bis zu 3 Monaten in seinem Warenlager zu belassen. Während dieser Zeit trägt B die Gefahr des Untergangs der Ware. Slide 68 34
35 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Regelungen im Detail Abgrenzung Werklieferung / Werkleistung Bsp.: A kauft sich bei Autohändler B einen Neuwagen. Er bestellt den Pkw in seiner Wunschfarbe und mit seiner Wunschausstattung. Das Fahrzeug wird in Portugal gebaut und dem A nach Fertigstellung in Düsseldorf übergeben. Bsp.: A beauftragt B bei seinem Pkw einen Ölwechsel vorzunehmen. A entsorgt das Altöl und füllt von ihm selbst beschafftes Öl nach. Slide 69 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Regelungen im Detail Abgrenzung Lieferung / sonstige Leistung am Bsp. von Software a) A kauft in einem Elektronikmarkt eine DVD mit einem Betriebssystem. b) A lädt diese Software im Online-Shop des Herstellers der Software herunter. c) B programmiert im Auftrag des A eine Software, die es A ermöglicht, seine Produktionsmaschine per Computer von seinem Büro zu überwachen. B sendet an B eine DVD mit dem Programm. Slide 70 35
36 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Regelungen im Detail Haupt- und Nebenleistung: Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf umsatzsteuerrechtlich nicht in Einzelbestandteile aufgeteilt werden. Bsp.: A verkauft an B einen MP3-Player und verpflichtet sich, den MP3-Player stoßsicher zu verpacken und an B zu senden. Er rechnet wie folgt ab: MP3-Player EUR 100 Verpackung EUR 5 Transport EUR 10 Netto : EUR % USt EUR 21,85 Gesamt EUR 136,85 Slide 71 Belegenheitsort des Grundstücks Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück Slide 72 36
37 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Belegenheitsprinzip - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung (zb Grundstücksmakler, Grundstückssachverständiger, Notare im Rahmen der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen) - sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken und der Vorbereitung / Ausführung von Bauleistungen dienen (zb Architekt, Bauingenieur, Abbruch- und Erdarbeiten) - Leistungen im engen Zusammenhang mit einem Grundstück (zb die Vermittlung einer Vermietung) Slide 73 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Belegenheitsprinzip Beispiel 1 Der Unternehmer U vermietet seine Ferienwohnung in Spanien an deutsche Urlauber für deren Ferienaufenthalt. Slide 74 37
38 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Belegenheitsprinzip Beispiel 2 Der Unternehmer B aus Belgien reinigt die Gebäude einer Versicherung in Bonn. Slide 75 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort -> künstlerisch, wissenschaftlich, unterrichtend, sportlich, unterhaltend oder ähnlich -> 3aAbs.2Nr.3aUStG Slide 76 38
39 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort Beispiel 1 Der Konzertveranstalter K engagiert den Sänger S aus Schweden für ein Konzert in Köln. Die Konzertbesucher haben hierfür an K ein Eintrittsgeld zu zahlen. S erhält für das Konzert eine Gage von K. Slide 77 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort Beispiel 2 Der Zirkus Krone gibt ein Gastspiel in Bonn auf der Museumsmeile. Slide 78 39
40 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort -> Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen -> ggf. Verlagerung durch Verwendung USt-ID-Nr. -> 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG Slide 79 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort Beispiel 3 Die Imprägnierfirma I aus Iserlohn imprägniert für Kunden (Privatpersonen) aus aller Welt Mäntel. Slide 80 40
41 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort Beispiel 4 Die Imprägnierfirma I aus Iserlohn imprägniert Mäntel für den Mantelverkäufer F (Frankreich) in ihrer Werkstatt in Iserlohn und sendet die Mäntel anschließend wieder zurück an F. F verwendet gegenüber I seine französische USt-Id Nr. I ist nicht für umsatzsteuerliche Zwecke in Frankreich registriert. Slide 81 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Tätigkeitsort Beispiel 5 Die Imprägnierfirma I imprägniert Mäntel für den Mantelverkäufer F (Frankreich) in ihrer Werkstatt in Iserlohn und sendet die Mäntel anschließend zum deutschen Lager des F in Iserlohn. F verwendet gegenüber der Firma I seine französische USt-ID-Nr. Slide 82 41
42 Vermittlungsleistungen Grundsatz: Besteuerungsort der vermittelten Leistung Hat der Leistungsempfänger eine USt-IDNr. eines anderen EU-Staates verwendet? ja nein Ort der Leistung in dem Staat, der die USt-IDNr. erteilt hat 3a Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG Ort der Besteuerung der vermittelten Leistung 3a Abs. 2 Nr. 4 S.1 UStG Slide 83 Vermittlungsleistungen Unternehmer Frankfurt Chiphersteller USA Vermittlung Unternehmer Köln Beispiel: Unternehmer F aus Frankfurt vermittelt für den Chiphersteller C aus den USA die Lieferung von Computerbestandteilen an den Unternehmer K aus Köln. Slide 84 42
43 Ort der "sonstigen Leistung" Vermittlungsleistungen 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG gilt nicht für: Vermittlung im Zusammenhang mit einem Grundstück; 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG Vermittlung von Katalogleistungen, 3a Abs. 4 Nr. 10 UStG Vermittlung von innergemeinschaftlichen Beförderungen und damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen; 3b Abs. 5, 6 UStG Slide 85 Beförderungsleistungen Grundsatz: 3b Abs. 1 UStG dort, wo die Beförderung bewirkt wird Ausnahme: 3b Abs. 3 UStG (Innergem. Güterbeförderungen) dort wo die Beförderung beginnt Slide 86 43
44 Beförderungsleistungen Bsp.: Spediteur S befördert tware von: a) Düsseldorf nach Köln b) Düsseldorf nach Amsterdam c) Düsseldorf nach Zürich Slide 87 Beförderungsleistungen Bsp.: Busunternehmer B befördert die Fußballer von Fortuna Düsseldorf von: a) Düsseldorf nach Köln b) Düsseldorf nach Amsterdam c) Düsseldorf nach Zürich Slide 88 44
45 Beförderungsleistungen Beförderungsleistung: 3b Abs. 1 mit Beförderung zusammenhängende Leistung: 3b Abs. 2 innergemeinschaftliche Güterbeförderung: 3b Abs. 3 mit innergemeinschaftlicher Güterbeförderung zusammenhängende Leistung: 3b Abs. 4 Vermittlungsleistungen in diesem Bereich: 3b Abs. 5, 6 Slide 89 Empfängerortprinzip intellektuelle Dienstleistungen (Katalogleistungen) ( 3a Abs. 4) Empfänger ist in der EU ansässig (nur Unternehmer) oder im Drittstaat (auch Nicht-Unternehmer) Folge Leistungsort richtet sich nach dem (Wohn-)Sitz des Leistungsempfängers Slide 90 45
46 Empfängerortprinzip Katalogleistungen Status Empfänger (Wohn-)Sitz Empfänger Empfänger Unternehmer Nicht-Unternehmer EU Sitzort des Empfängers Sitzort des Leistenden Drittland Sitzort des Empfängers Sitzort des Empfängers Slide 91 Empfängerortprinzip Katalogleistungen i. S. d. 3a Abs. 4 UStG sind z. B.: Überlassung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Ingenieurleistungen Datenverarbeitung Überlassung von Informationen Finanzumsätze Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel etc. Slide 92 46
47 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland Ort der sonstigen Leistung Ort der sonstigen Leistung Beratungsleistungen ( 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG) berufstypische Leistungen der in der Vorschrift genannten Berufsgruppen (u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Aufsichtsratsmitglieder) rechtliche, wirtschaftliche oder technische Beratungsleistungen (z.b. beratende Volks- und Betriebswirte, Unternehmensberater, EDV-Berater, Informatiker und Rechtsbeistände) Slide 93 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Sonstige Leistungen - Fallbeispiel Beratungsleistungen ( 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG) Beispiel 1 Der Rechtsanwalt R (Köln) vertritt den Mandanten F (Frankreich) im Rahmen seiner Streitigkeiten mit Kunden in Deutschland. R ist nicht für umsatzsteuerliche Zwecke in Frankreich registriert. Slide 94 47
48 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Sonstige Leistungen - Fallbeispiel Beratungsleistungen ( 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG) Beispiel 2 Der Rechtsanwalt R (Köln) vertritt den Mandanten F (Frankreich) im Rahmen seiner Erbschaftsangelegenheiten. Es geht um das Erbe des Vaters des F. Slide 95 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Sonstige Leistungen - Fallbeispiel Beratungsleistungen ( 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG) Beispiel 3 Der Rechtsanwalt R (Köln) vertritt den Mandanten NY (USA) im Rahmen seiner Erbschaftsangelegenheiten. Es geht um das Erbe des Vaters des NY. Slide 96 48
49 Empfängerortprinzip elektronisch erbrachte Dienstleistungen Definition gemäß Abschn. 39 c (1) UStR: Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung ist eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistungen in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist. Slide 97 Empfängerortprinzip elektronisch erbrachte Dienstleistungen Ausgewählte Beispiele für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen: Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung Programmen und Ausrüstungen Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung über das Internet Bereitstellung von Datenbanken, wie z. B. die Benutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen Erbringung von Fernunterrichtsleistungen (online) Slide 98 49
50 Empfängerortprinzip elektronisch erbrachte Dienstleistungen Nicht zu den auf elektronischen Weg erbrachten sonstigen Leistungen gehören u. a.: Lieferungen von körperlichen Datenträgern (z. B. CD-ROM, Disketten, CD, DVD, Audiokassetten, Videokassetten) Zugang zum Internet ( 3a Abs. 4 Nr. 12 UStG) Reparatur von EDV-Ausrüstung ( 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c UStG) Kommunikation wie z. B. ( 3a Abs. 4 Nr. 12 UStG) Slide 99 Use and Enjoyment Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gelten bestimmte Leistungen abweichend vom Grundsatz (Sitzort des leistenden Unternehmers) als in Deutschland ausgeführt, sofern diese im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Slide
51 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung Bsp.: Die amerikanische Telefongesellschaft Americom bietet auf dem deutschen Markt Telekommunikationsleistungen an: a) Leistungsempfänger ist der Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf b) Leistungsempfänger ist die Stadt Düsseldorf Slide 101 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) im Inland - Ort der sonstigen Leistung VAT Package Regelungen zur Ortsbestimmung durch Jahressteuergesetz 2009 weitreichend geändert. Neuregelung ab gültig Slide
52 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) - Steuerbare Umsätze 1 Abs. 1 UStG Nr. 1 Lieferungen (Leistungsaustausch) Nr. 1 - Sonstige Leistungen (Leistungsaustausch) Nr. 4 - Einfuhr Nr. 5 - Innergemeinschaftlicher Erwerb Slide 103 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Einfuhr - 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1. physische Warenbewegung von einem Drittland 2. ins Inland 3. Zollrechtliche Abfertigung Slide
53 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) Einfuhr - 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Bsp.: Unternehmer U aus den USA verkauft Jeanshosen über das Internet t an Abnehmer in Europa. a) Abnehmer ist Unternehmer A mit Sitz in Berlin. b) Abnehmer ist Privatperson P mit Wohnsitz in Düsseldorf. Slide 105 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) i. g. Erwerb - 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG 1. Tatbestandsvoraussetzungen des 1a UStG 2. im Inland, beachte auch 3d UStG 3. gegen Entgelt Slide
54 III. Umsatzsteuer (Ausgangsseite) i. g. Erwerb - 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG Bsp.: Unternehmer U mit Sitz in Belgien verkauft Jeanshosen über das Internet an Abnehmer in Europa. a) Abnehmer ist Unternehmer A mit Sitz in Berlin. b) Abnehmer ist Privatperson P mit Wohnsitz in Düsseldorf. Slide 107 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! All rights reserved. refers to the German firm AG WPG and the other member firms of International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. PwC 54
15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
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