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1 Pressedienst Mainz den Bundesverband für Umweltberatung e.v. Tel: 0421/ Gemeinsame Presseerklärung von: Bundesverband für Umweltberatung bfub e.v. Deutsches Energieberaternetzwerk DEN e.v. Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure/Handwerker GiH Umwelt- und Energieberater-Verbände beschließen gemeinsame Qualitätsstandards für Energiepassaussteller Während einer Festveranstaltung anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Umweltberatung am in Mainz, stellten der Bundesverband für Umweltberatung bfub e.v, der Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker GIH e.v und das Deutsche Energieberaternetzwerk DEN e.v. ein gemeinsames Konzept für eine unabhängige Akkreditierungsstelle vor, die mit der Einführung des Energiepasses aus Sicht der Verbände neu geschaffen werden muss. Dies beinhaltet auch eine bundeseinheitliche Richtlinie zur Zertifizierung und Qualitätssicherung der Gebäudeenergieberater zur Energiepass- Ausstellung. Wir können damit einheitliche Eingangs- und Qualitätsvoraussetzungen für Aussteller und Ausbildung, bezüglich der Erstellung des Energiepasses sichern betonte Michael Harjes, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker GIH e.v. Thomas Pensel, Vorsitzender des Bundesverbandes für Umweltberatung bfub e.v. bestätigte: Wir können mit diesem Konzept die fristgerechte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie unterstützen. Die Energieeinsparverordnung 2006 sollte diese Akkreditierungsstelle enthalten Eine qualitätsgesicherte, unabhängige Energieberatung kann nur durch einheitliche Standards, kontinuierliche Fortbildung und Güteanerkennung gewährleistet werden ergänzte Hermann Dannecker, Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerkes DEN e.v. Die unabhängige Zertifizierungsstelle in Trägerschaft der drei Verbände soll gewährleisten, dass bis 2006 die erforderlichen 5000 bis Energieberater für die Ausstellung von Energiepässen nach der EU-Richtlinie anerkannt werden können. Kriterien für die Zulassungsvoraussetzungen, die Arbeitsstandards sowie die Berichts- und Fortbildungspflichten zum Erhalt der Zertifizierung wurden festgelegt. Interessenungebundenheit und Neutralität sind weitere essentielle Kriterien für Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung. "Nun ist die Politik am Zuge, uns mit der Einrichtung einer Zertifizierungsstelle zur Umsetzung der Richtlinie zur Energiepasseinführung zu beauftragen und somit den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten", so unisono die Verbandsvorsitzenden. ViSdP: Raymond Krieger, Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e.v Zeichen Bundesverband für Umweltberatung Kompetenz für Umwelt und Zukunft

2 Konzept zur Einrichtung einer Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle zur Energiepass- Ausstellung 1. Problem und aktuelle Situation: Ab 2006 wird der Gebäudeenergiepass auf Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie verpflichtend in Deutschland eingeführt. Der Feldversuch der DENA hat gezeigt, dass der bedarfsorientierte Energiepass ein geeignetes Instrument ist. Der Energiepass stellt in einem Gesamt-Beratungssystem einen Baustein dar: Initialberatung: gibt Hinweise auf Sanierungsbedarf und chancen, motiviert für vertiefende Untersuchungen. Kann insbesondere durch Handwerker, Fachverkäufer in Baumärkten, Verbraucherberatungen beim Kundenkontakt erfolgen und ist kostenlos. Energiepass-Erstellung: Gebäudediagnose aufgrund Vor-Ort-Erhebung mit Klassifizierung des Gebäudes, Unterbreitung von Vorschlägen für Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäude und technischen Anlagen. Ein qualifiziertes Rückgabegespräch ist erforderlich. Bedarf eines Fachkundenachweises und des Einsatzes von geeigneter Software. Kostenpflichtig. Vor-Ort-Energieberatung: Genauere Analyse des Gebäudes mit konkreten Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen, Einbeziehung einer finanziellen Kalkulation zur Ermittlung des Kostenrahmens für die relevanten Investitionen. Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Sanierungsförderung (KfW). Erfordert anerkannte Ausbildung. Kostenpflichtig. Umsetzungsberatung: Begleitung der konkreten Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen durch qualifizierte, zertifizierte und unabhängige Energieberater. Beinhaltet auch die Schlusskontrollen z.b. durch Blower-Door-Test. Diese vier Stufen bauen aufeinander auf. Die Vor-Ort-Beratung sollte die Ausstellung des Energiepasses für das Gebäude direkt umfassen, muss aber nicht Voraussetzung für die Erstellung eines Energiepasses sein. Um den Bedarf an rund 2 Mio Energiepässen pro Jahr abdecken zu können, rechnen die Verbände mit Energieberatern, die die Qualifikation zur Erstellung eines Energiepasses haben müssen. Die Zeit drängt, um bis Ende 2005 die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sicherzustellen.

3 2. Lösungsvorschlag Die bundesweiten Verbände, in denen aktuell Energieberater/innen organisiert sind, - der Bundesverband für Umweltberatung e.v. (bfub) - das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.v. (DEN) - der Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure/Handwerker (GIH-BV) (im weiteren Text zusammenfassend kurz die Verbände genannt) stellen im Folgenden ein Zertifizierungs- und Qualitätssicherungskonzept für die Gebäudeenergieberater vor, die Energiepässe erstellen dürfen bundeseinheitliche Regelung Zurzeit wird diskutiert, dass die Zulassungsvoraussetzungen für Energiepass- Aussteller länderweise geregelt werden sollen. Dies erlaubt jedoch keine Vergleichbarkeit der Energiepässe und der Qualität der Information für Hauseigentümer und Mieter. Die Verbände lehnen daher unterschiedliche Lösungen und Zulassungsverfahren in den einzelnen Bundesländern ab und setzen sich für eine bundeseinheitliche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Gebäudeenergieberater zur Energiepass- Ausstellung ein, die über regionale Zertifizierungsstellen die Abdeckung in der Fläche gewährleistet. Die Verbände setzen sich dafür ein, dass dieser Vorschlag in die EnEV 2006 aufgenommen wird. 2.2 Qualifikation der Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung Die Zulassung von Gebäudeenergieberatern zur Energiepassausstellung kann nicht nach formalen Gesichtspunkten anhand von Bildungsabschlüssen (Hochschulabschluss im Bereich Architektur) oder baurechtlichen Befugnissen (Bauvorlageberechtigung) entschieden werden. Zum einen ist mit dem Erreichen solcher Formalqualifikationen nicht notwendig die für die Durchführung der konkreten Aufgabe erforderliche fachliche Qualifikation verbunden. Drastisches Beispiel: die Bauvorlageberechtigung ist in den Landesbauordnungen mit großen Unterschieden geregelt, eine spezielle Kenntnis der Energiethematik wird dabei nicht verlangt. Zum anderen sollte bei der Entscheidung über die Regelung der Energiepassausstellung nicht nur die EU-Gebäuderichtlinie betrachtet werden, sondern auch die in der Abstimmung befindliche Dienstleistungsrichtlinie, die Endenergieeffizienz-Richtlinie und noch stärker die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Nur wenn konkrete Anforderungen an das Qualifikationsprofil gestellt werden unabhängig von der Nationalität sowie des Wohn- und hauptsächlichen Arbeitsorts des Antragstellers kann die Zulassung von Gebäudeenergieberatern zur

4 Energiepassausstellung, die in anderen EU-Ländern zugelassen wurden, an die im Inland geltenden Regelungen gebunden werden. Es sollte somit auf die tatsächliche Qualifikation und Kompetenz der Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung abgestellt werden: In der vorgeschlagenen bundeseinheitlichen Richtlinie zur Zertifizierung und Qualitätssicherung der Energiepassaussteller sind daher Anforderungen hinsichtlich der - Fachkompetenz und Methodenkompetenz - sozialen Kompetenz - persönliche Kompetenz enthalten. 2.3 Kriterien für Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung Eine Zulassung als Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung sollte nach folgenden Regeln erfolgen: Kompetenznachweis: Es sollte verlangt werden, dass ein auf den Kompetenzbedarf ausgerichteter Lehrgang erfolgreich absolviert wurde. Dabei sollte sowohl der Lehrgang als auch die Lehrgangsprüfung akkreditiert sein. Unabhängigkeit: Laut EU-Gebäuderichtlinie hat die Erstellung von Energieausweisen ebenso wie die Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen von unabhängigen qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten zu erfolgen. In einem verpflichtenden Ehrenkodex sollte der Begriff der Unabhängigkeit definiert sein. Zulassung auf Zeit: Da das Wissen rasch veraltet (und vermieden werden sollte, dass die Zulassung nur auf Vorrat erfolgt), sollte die Zulassung jeweils nur für eine Dauer von 3 Jahren erfolgen, die bei Nachweis der erfolgten Fortbildungen um jeweils 2 Jahre verlängert werden kann. Fortbildungspflicht: Eine Verlängerung der Zulassung sollte an den Nachweis gebunden werden, dass innerhalb von 2 Jahren einschlägige, fachliche Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 20 Stunden Dauer besucht wurden, die gewerke- und themenübergreifend sein sollten und soziale und persönliche Fortbildung berücksichtigen. Qualitätssicherungssystem: Zugelassen sollte nur werden, wer sich verpflichtet, ein umfassendes System der Qualitätssicherung anzuwenden und sich stichprobenweise Kontrollen zu unterwerfen Haftpflichtversicherung: Eine ausreichende Versicherungssumme sollte nachgewiesen werden.

5 2.4 Zulassung von Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung Um unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Interessenunabhängigkeit zu wahren streben die Verbände eine gemeinsame Akkreditierungs- und Zulassungsstelle zur Energiepassausstellung an. Hierzu wird eine Beleihung der Zulassungsstelle im Rahmen der EnEV 2006 vorgeschlagen. Das Verfahren hat sich bereits bei der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbh (DAU) bewährt. Für die Energiepass-Ausstellung kann ein entsprechender Weg verfolgt werden. 2.5 Zulassung von Weiterbildungsträgern Auch an die Weiter- und Fortbildung der Gebäudeenergieberater zur Energiepass- Ausstellung sind Qualitätsanforderungen geknüpft, die am besten durch eine Anerkennung der Weiter- und Fortbildungsträger durch eine Zertifizierungsstelle gewährleistet werden können. Die Verbände streben daher an, dass die Akkreditierungs- und Zulassungsstelle zur Energiepassausstellung gleichzeitig als Zertifizierungsstelle entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) anerkannt wird. 2.6 Rahmenbedingungen für die Akkreditierungs- und Zulassungsstelle zur Energiepassausstellung Die Verbände sind aktiv bemüht, die Voraussetzungen für die Akkreditierungsund Zulassungsstelle zur Energiepassausstellung zu schaffen: Die Einigung mit weiteren relevanten Verbände auf ein einheitliches Verfahren ( z.b. mit Architekten- und Ingenieurkammern sowie Handwerksorganisationen) wird angestrebt. Die Eintragung von Experten, die nicht Mitglied der Verbände sind, wird ermöglicht. Es wird garantiert, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern gibt. Dies gilt auch für ggf. zu entrichtende Gebühren (keine Rabatte oder sonstige Vorteile für Mitglieder). Die Verbände organisieren ein Qualitätsmanagementsystem, dessen Umsetzung die Unabhängigkeit der Gebäudeenergieberater zur Energiepassausstellung garantiert. Hierzu gehört nicht nur die Überprüfung der Gebäudeenergieberater zur Energiepassausstellung (sowie der Anbieter von Kursen), sondern auch die Bereitschaft, selbst im Rahmen von Evaluationen extern überprüft zu werden. Die zu schaffende Datenbank wird auch für die Evaluation der Energiepass- Ausstellung nutzbar gemacht.

6 Die Verbände sind davon überzeugt, dass sie mit einem besonderen Maß an Zuverlässigkeit die Übertragung dieser öffentlichen Aufgabe rechtfertigen. Die vorgeschlagene Bundeseinheitliche Richtlinie zur Zertifizierung und Qualitätssicherung der Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung kann dazu beitragen, die fristgerechte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zu gewährleisten. Mainz, den

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