801 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) -VOL Standard-

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1 Vergabestelle 801 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Datum der Versendung: Maßnahme-Nr.: Vergabe Nr.: Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Einreichungstermin Datum: Ort (Anschrift wie oben) Raum: Bindefrist endet am: Uhrzeit: Tel.: AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Maßnahme Leistung Anlagen A) die beim Bieter verbleiben 802 Bewerbungsbedingungen 804 Besondere Vertragsbedingungen 805 Zusätzliche Vertragsbedingungen Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: B) die immer zurück zu geben sind 803 Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

2 801 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung 2 Die beigefügten Bewerbungsbedingungen (Formblatt 802) sind zu beachten. 3 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten. Fax Nicht beigefügte Unterlagen sind Tel. 4 Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe ist unbedingt erforderlich nein ja Bitte wenden Sie sich an beim Tel.: 5 Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. Nachunternehmer 5.1 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 2) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 5.2 Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen siehe Vergabebekanntmachung 6 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose Bedingungen für die Abgabe von Losen VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

3 801 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 7 Nebenangebote sind zugelassen ja, zusätzlich zu Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen 802 gilt folgendes: nein, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen 802 gilt nicht. 8 Elektronische Angebotsabgabe ist mit fortgeschrittener Signatur zugelassen. mit qualifizierter Signatur zugelassen. nicht zugelassen. 9 Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben vom Bieter zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungs- /Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, sowie mit Namen des Bieters (Firma), der Anschrift des Bieters und der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs- /Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. 10 Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn dem Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt worden ist. 11 VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

4 Vergabestelle Datum der Versendung: Maßnahme-Nr.: Vergabe Nr.: Vergabeart offenes Verfahren nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Einreichungstermin Datum: Ort (Anschrift wie oben) Raum: Bindefrist endet am: 801EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EG) -VOL Standard - Uhrzeit: Tel.: AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Maßnahme Leistung Anlagen A) die beim Bieter verbleiben 802EG Bewerbungsbedingungen EG 804 Besondere Vertragsbedingungen 805 Zusätzliche Vertragsbedingungen Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: B) die immer zurück zu geben sind 803EG Angebotsschreiben EG 244 Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind 235EG Verzeichnis der Unternehmerleistungen EG 236EG Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EG VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

5 801EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EG) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung 2 Die beigefügten Bewerbungsbedingungen (Formblatt 802EG) sind zu beachten. 3 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten. Fax Nicht beigefügte Unterlagen sind Tel. 4 Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe ist unbedingt erforderlich nein ja Bitte wenden Sie sich an beim Tel.: 5 Vorlage von Nachweisen/Angaben für den Bieter und die von ihm nach Formblatt 236EG verpflichteten Unternehmen 5.1 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 2) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 5.2 Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen siehe Vergabebekanntmachung 5.3 Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Beim Einsatz anderer Unternehmen das Formblatt 236EG Verpflichtungserklärung von jedem benannten Unternehmen VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

6 6 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose Bedingungen für die Abgabe von Losen 801EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EG) 7 Nebenangebote sind nicht zugelassen. ja, zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen 802EG gilt folgendes: nein, Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen 802EG gilt nicht. 8 Elektronische Angebotsabgabe ist mit fortgeschrittener Signatur zugelassen. mit qualifizierter Signatur zugelassen. nicht zugelassen. 9 Nach Durchführung der drei vorrangigen Wertungsstufen erfolgt die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebotes nach folgenden Zuschlagskriterien: Kriterien Gewichtung 1. Preis % 2. % 3. % 4. % 5. % 6. % Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet: 10 Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben vom Bieter zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungs- /Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, sowie mit Namen des Bieters (Firma), der Anschrift des Bieters und der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs- /Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. 11 Vergabekammer ( 104 GWB) 12 VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

7 BEWERBUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN 802 (Bewerbungsbedingungen) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" der aktuellen Fassung (VOL/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. 3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 Abs. 3 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 3 a) VOL/A). 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen diese gleichwertig zu den Hauptangeboten sein, d.h. leistungsbezogene, sachlich-technische Mindestanforderungen sind zwingend zu erfüllen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsummen). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

8 5 Bietergemeinschaften 802 (Bewerbungsbedingungen) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

9 BEWERBUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN 802EG (Bewerbungsbedingungen EG) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" der aktuellen Fassung (VOL/A, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. 3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 16 EG Abs. 3 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 19 EG Abs. 3 a) VOL/A). 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

10 5 Nebenangebote 802EG (Bewerbungsbedingungen EG) 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen diese gleichwertig zu den Hauptangeboten sein, d.h. leistungsbezogene, sachlich-technische Mindestanforderungen sind zwingend zu erfüllen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsummen). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

11 Name und Anschrift des Bieters Maßnahme-Nr.: Vergabe Nr.: Einreichungstermin Datum: Ort (Anschrift wie oben) Raum: Bindefrist endet am: Uhrzeit: Tel.: 803 (Angebotsschreiben) ANGEBOT Maßnahme Leistung 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen die ausgefüllte Leistungsbeschreibung, alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 801 Abschnitt B und C). 1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen die Besonderen Vertragsbedingungen (804), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (805), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 53 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. dass ich/wir in den letzten 3 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

12 803 (Angebotsschreiben) 3 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), 3.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen 3.2 Ich bin/wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en) 3.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens 4 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir: anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen) Ich/Wir werde(n) die Leistungen, die ich/wir nicht in dem Formblatt 233 angegeben habe(n), im eigenen Betrieb ausführen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. 6 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- u. alle Nebenangebote Summe Angebot % Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 7 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss zur Folge haben kann. 8 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Ich/Wir gebe(n) eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne(n) mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Ort, Datum, Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben oder wie vorgeschrieben signiert, gilt das Angebot als nicht abgegeben. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

13 Name und Anschrift des Bieters Maßnahme-Nr.: Vergabe Nr.: Einreichungstermin Datum: Ort (Anschrift wie oben) Raum: Bindefrist endet am: Uhrzeit: Tel.: 803EG (Angebotsschreiben EG) ANGEBOT Maßnahme Leistung 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen die ausgefüllte Leistungsbeschreibung, alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 811EG Abschnitte B und C). 1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen die Besonderen Vertragsbedingungen (814), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (805), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 53 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. dass ich/wir in den letzten 3 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

14 803EG (Angebotsschreiben EG) 3 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), 3.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen 3.2 Ich bin/wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en) 3.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens 4 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir: anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen) Ich/Wir werde(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt 235EG angegeben habe(n), im eigenen Betrieb ausführen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die nach Formblatt 236EG verpflichteten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. 6 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- u. alle Nebenangebote Summe Angebot % Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 7 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss zur Folge haben kann. 8 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Ich/Wir gebe(n) eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne(n) mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Ort, Datum, Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben oder wie vorgegeben signiert, gilt das Angebot als nicht abgegeben. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 2

15 Name und Anschrift des Bieters Maßnahme-Nr.: Vergabe Nr.: Einreichungstermin Datum: Ort (Anschrift wie oben) Raum: Bindefrist endet am: Uhrzeit: Tel.: 803 (Angebotsschreiben) ANGEBOT Maßnahme Leistung 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen die ausgefüllte Leistungsbeschreibung, alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 801 Abschnitt B und C) 1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen die Besonderen Vertragsbedingungen (804), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (805), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 53 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. dass ich/wir in den letzten 3 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

16 803 (Angebotsschreiben) 3 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), 3.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen 3.2 Ich bin/wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en) 3.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens 4 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir: anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen) Ich/Wir werde(n) die Leistungen, die ich/wir nicht in dem Formblatt 233 angegeben habe(n), im eigenen Betrieb ausführen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. 6 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- u. alle Nebenangebote Summe Gesamtangebot über alle Lose Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

17 803 (Angebotsschreiben) An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 7 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss zur Folge haben kann. 8 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Ich/Wir gebe(n) eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne(n) mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Ort, Datum, Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben oder wie vorgegeben signiert, gilt das Angebot als nicht abgegeben. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

18 Name und Anschrift des Bieters Maßnahme-Nr.: Vergabe Nr.: Einreichungstermin Datum: Ort (Anschrift wie oben) Raum: Bindefrist endet am: Uhrzeit: Tel.: 803EG (Angebotsschreiben EG) ANGEBOT Maßnahme Leistung 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen die ausgefüllte Leistungsbeschreibung, alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 801EG Abschnitte B und C). 1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen die Besonderen Vertragsbedingungen (804), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (805), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 53 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. dass ich/wir in den letzten 3 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

19 803EG (Angebotsschreiben EG) 3 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), 3.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen 3.2 Ich bin/wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en) 3.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens 4 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir: anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen) Ich/Wir werde(n) die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt 235EG angegeben habe(n), im eigenen Betrieb ausführen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die nach Formblatt 236EG verpflichteten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. 6 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- u. alle Nebenangebote Summe Gesamtangebot über alle Lose Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

20 803EG (Angebotsschreiben EG) An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 7 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss zur Folge haben kann. 8 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Ich/Wir gebe(n) eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne(n) mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Ort, Datum, Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben oder wie vorgeschrieben signiert, gilt das Angebot als nicht abgegeben. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 3

21 804 (Besondere Vertragsbedingungen) Maßnahme Leistung BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich Nachfolgende Bestimmungen gelten für die oben gekennzeichneten Leistungen. 2 Überwachung der Liefer-/Dienstleistungen Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat die nutzende Verwaltung mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von der beauftragten nutzenden Verwaltung getroffen werden. 3 Laufzeit des Vertrages bzw. Ausführungsfristen Beginn: Ende: 4 Rechnungen Alle Rechnungen einschl. aller Abrechnungsunterlagen sind beim Auftraggeber -fach einzureichen. Alle Leistungen sind durch vom Auftraggeber bestätigte Rapporte nachzuweisen. 5 Versicherung 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich für unten genannte Schadensfälle eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit folgender Deckungssumme abzuschließen und nachzuweisen: - für Personenschäden pro Schadensfall Euro - für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall Euro - für Bearbeitungsschäden Euro - für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen Euro 5.2 Zusätzlicher Versicherungsschutz VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 4

22 804 (Besondere Vertragsbedingungen) 5.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, dem Auftraggeber auf Verlangen eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass der Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und unverzüglich von dem Versicherer benachrichtigt wird. 5.4 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. 6 Zahlungsbedingungen frei - Die Vergütung ist auf ein vom Auftragnehmer zu bestimmendes Konto zu überweisen: - für laufende Leistungen monatlich, nachträglich zum Ende des Monats - für sonstige Leistungen 4 Wochen nach Eingang der Rechnung 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Vergütung Die Vergütung des Auftragnehmers ergibt sich aus dem Angebot. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistungen gehören. Ändert sich nach Erteilung des Zuschlages das Leistungsverzeichnis, so ändert sich die Vergütung entsprechend Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. Der Auftragsnehmer muss bei der Angebotsabgabe offenlegen und sicherstellen, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den jeweils für den Erfüllungsort anzuwendenden Mantel-, Lohn- und Gehaltsflächentarifverträgen zwischen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzips eingesetzt werden Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Er kann jedoch schon vorher von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist auf Monatsende gekündigt werden Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, a) nachhaltig vertragswidriges Verhalten und wenn der Auftragnehmer trotz eines schriftlichen Hinweises es unterlässt, die ihm mitgeteilten Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen unverzüglich und auf Dauer abzustellen. b) Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 4

23 804 (Besondere Vertragsbedingungen) Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Die Mängel- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen Vertragserfüllung Bessert der Auftragnehmer nicht fristgerecht nach, verliert er den auf diese Position entfallenden Vergütungsanspruch; bei mangelhafter Ausführung / Leistung mindert sich die Vergütung im Verhältnis des Wertes der tatsächlich erbrachten zur vertraglich zu erbringenden Leistung Der Auftraggeber ist bei der nicht fristgerechten Nachbesserung berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers durch einen Dritten besorgen zu lassen (Ersatzvornahme) Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftragnehmer gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmen, zu vertreten Der Auftragnehmer darf als Sachwalter des Auftraggebers keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden und Schäden durch Schlüsselverlust, die durch ihn, seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Ihm obliegt der Nachweis, dass diese Schäden weder von ihm noch von seinen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten oder aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, freizustellen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers Auf Verlangen des Auftraggebers ist Schadensersatz in Geld zu leisten Der Auftragnehmer verzichtet auf alle Ansprüche, die er gegenüber dem Land deshalb geltend machen könnte, weil das Land seine Verkehrssicherungspflicht leicht fahrlässig verletzt hat. Er stellt das Land von allen Ansprüchen seines Personals frei, die dieses aus dem gleichen Rechtsgrund geltend macht. Dies gilt nicht bei a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) Der Auftraggeber haftet nicht für Diebstähle und Beschädigungen der vom Auftragnehmer oder seinem Personal in das Gebäude eingebrachten Sachen Überzahlung Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 4

24 10.12 Urheberrecht 804 (Besondere Vertragsbedingungen) Soweit urheberrechtliche Leistungen vorliegen, verbleibt das Urheberrecht bei den Beteiligten. Dem Auftraggeber wird die Nutzung übertragen. Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Benennung der beteiligten Urheber zu veröffentlichen Schweigepflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können Erfüllungsort, Streitigkeiten, Schriftform Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand ist Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die dem Auftraggeber unmittelbar vorgesetzte Behörde ( ) anrufen. Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. - Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - VOL-Richtlinie VBV, Stand März von 4