Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar Rolf Koch

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1 Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann

2 Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit Kapital Firma Ein Unternehmer / Eine Unternehmerin natürliche Person BGB nein kein festes Kapital keine eigene Firma nein Rechtsformen 2

3 Einzelunternehmung Haftung Gewinn- und Verlustbeteiligung Geschäftsführung Vertretung Organe Beschlussfassung Unternehmer/Unternehmerin persönlich und unbeschränkt gesamter Gewinn oder Verlust auf Unternehmer/ Unternehmerin Unternehmer/Unternehmerin keine Unternehmer/Unternehmerin Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Rechtsformen 3 keine gesetzliche Bestimmungen, Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung (bis ,00 Umsatz p.a.) Entschluss des Unternehmers/der Unternehmerin, Tod, Insolvenz

4 Einzelunternehmung (e.k.) Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit Kapital Firma Ein Unternehmer/Eine Unternehmerin natürliche Person HGB nein kein festes Kapital Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz e.k./e.kfm./e.kfr. ja Rechtsformen 4

5 Einzelunternehmung (e.k.) Haftung Gewinn- und Verlustbeteiligung Geschäftsführung Vertretung Organe Beschlussfassung Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Unternehmer/Unternehmerin persönlich und unbeschränkt gesamter Gewinn oder Verlust auf Unternehmer/ Unternehmerin Unternehmer/Unternehmerin keine Unternehmer/Unternehmerin Bilanzierung Entschluss des Unternehmers/der Unternehmerin, Tod, Insolvenz, Anmeldung des Löschens der Firma Rechtsformen 5

6 BGB-Gesellschaft (GbR/GdbR) Gründung Unternehmensform mindestens zwei Gesellschafter Personengesellschaft Rechtsgrundlage BGB Eigene Rechtspersönlichkeit Kapital Firma nein kein festes Kapital keine eigene Firma nein Haftung Rechtsformen 6 gesamtschuldnerische, also unmittelbare und unbeschränkte persönlich Haftung aller Gesellschafter

7 BGB-Gesellschaft (GbR/GdbR) Gewinn- und Verlustbeteiligung Geschäftsführung Vertretung Organe Beschlussfassung Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Köpfen, dispositiv alle Gesellschafter, abweichende Regelung im Gesellschaftervertrag möglich keine besonderen Organe jeder Gesellschafter hat eine Stimme, Beschlüsse werden einstimmig gefasst, abweichende Regelungen möglich keine gesetzliche Bestimmungen, Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung Kündigung, Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters, Liquidation wird von den Gesellschaftern bestimmt Rechtsformen 7

8 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Gründung Unternehmensform mindestens zwei Gesellschafter, die einen notariellen Vertrag schließen Personengesellschaft Rechtsgrundlage HGB BGB Eigene Rechtspersönlichkeit nein Kapital Firma kein festes Kapital Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz OHG ja Haftung Rechtsformen 8 gesamtschuldnerische, also unmittelbare und unbeschränkte persönlich Haftung der Gesellschafter

9 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Gewinn- und Verlustbeteiligung Geschäftsführung Vertretung Organe Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Köpfen, dispositiv alle Gesellschafter, abweichende Regelung im Gesellschaftervertrag möglich keine besondere Organe Beschlussfassung Jahresabschluss jeder Gesellschafter hat eine Stimme, Beschlüsse werden einstimmig gefasst, abweichende Regelungen möglich Bilanzierung Auflösung und Beendigung Kündigung, Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters, Liquidation wird von den Gesellschaftern bestimmt. Anmeldung des Erlöschens der Firma Rechtsformen 9

10 Kommanditgesellschaft (KG) Gründung Unternehmensform mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist, die formfreien Vertrag schließen. Entstehung durch Personengesellschaft Rechtsgrundlage HGB BGB Eigene Rechtspersönlichkeit nein Kapital Firma Organe Effektive Einlagenbeträge des Kommanditisten und der Komplementäre Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz KG ja keine Rechtsformen 10

11 Kommanditgesellschaft (KG) Haftung Vermögen der Gesellschaft, Komplementär = Gesamtschuldner (Privatvermögen) Kommanditist nur ausstehende Einlage Gewinn- und Verlustbeteiligung Geschäftsführung Vertretung Beschlussfassung Jahresabschluss Komplementäre: Gewinn wie OHG Verlust in angemessenen Verhältnis Kommanditist: Gewinn 4% auf die Eigenkapitalanteile, Rest in angemessenem Verhältnis. Verlust nur in Höhe Einlage Komplementär Komplementär Bilanzierung Auflösung und Beendigung Kündigung oder Insolvenz der Gesellschafter, Liquidation wird von den Gesellschaftern bestimmt. Anmeldung des Erlöschens der Firma Rechtsformen 11

12 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gründung Unternehmensform mindestens ein Gesellschafter, der einen notariellen Vertrag schließt. Entstehung durch Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit GmbHG Ja, juristische Person Kapital Stammkapital mindestens ,00 Firma Haftung Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz GmbH ja Vermögen der Gesellschaft Rechtsformen 12

13 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gewinn- und Verlustbeteiligung Im Verhältnis der Stammeinlagen Geschäftsführung/Vertretung Organe Beschlussfassung Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Geschäftsführer Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat fakultativ Stimmrecht nach Geschäftsanteilen, Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung, üblich Mehrheitsbeschlüsse Bilanz + GuV Rechnung und Anhang. Aufstellung durch Geschäftsführung (3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres), Feststellung durch Gesellschaft ( innerhalb von 8 Monaten) Gesellschafterbeschluss, rechtliches Urteil oder Insolvenz. Liquidation durch Geschäftsführer. Anmeldung des Erlöschens der Firma Rechtsformen 13

14 Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Gründung Unternehmensform mindestens ein Gesellschafter, der einen notariellen Vertrag schließt. Entstehung durch Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit GmbHG Ja, juristische Person Kapital Stammkapital mindestens 1,00 Firma Haftung Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz UG (haftungsbeschränkt) ja Vermögen der Gesellschaft Rechtsformen 14

15 Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Gewinn- und Verlustbeteiligung Geschäftsführung Vertretung Organe Beschlussfassung Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Rechtsformen 15 Im Verhältnis der Stammeinlagen Geschäftsführer Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat fakultativ Stimmrecht nach Geschäftsanteilen, Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung, üblich Mehrheitsbeschlüsse Bilanz + GuV Rechnung und Anhang. Aufstellung durch Geschäftsführung (3 Monate nach Schluss Geschäftsjahr) Feststellung durch Gesellschaft ( innerhalb von 8 Monaten) Gesellschafterbeschluss, rechtliches Urteil oder Insolvenz. Liquidation durch Geschäftsführer. Anmeldung des Erlöschens der Firma

16 GmbH & Co. KG Gründung Unternehmensform min. ein Komplementär und ein Kommanditist, die formfreien Vertrag schließen. GmbH Entstehung durch Handelsregister Eintrag Personengesellschaft Rechtsgrundlage HGB BGB GmbHG Eigene Rechtspersönlichkeit nein Kapital Firma Effektive Einlagenbeträge des Kommanditisten und der Komplementäre Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz GmbH & Co. KG ja Rechtsformen 16

17 GmbH & Co. KG Haftung Vermögen der Gesellschaft, Komplementär = Gesamtschuldner (Privatvermögen), Kommanditist nur ausstehende Einlage Geschäftsführung Vertretung Organe Komplementär = Geschäftsführer der GmbH Siehe GmbH Beschlussfassung Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Komplementär Wenig strenge Rechnungslegungsvorschriften Kündigung oder Insolvenz der Gesellschafter, Liquidation wird von den Gesellschaftern bestimmt. Anmeldung des Erlöschens der Firma Rechtsformen 17

18 Aktiengesellschaft (AG) Gründung Unternehmensform Notariell beurkundete Satzung mindestens eines Gründers. Entstehung durch Eintragung ins Handelsregister. Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit AktG Ja, juristische Person Kapital Festes Stammkapital von mind ,00 Firma Wahl zwischen Sach- oder Personenfirma oder Phantasiefirma mit Zusatz AG ja Rechtsformen 18

19 Aktiengesellschaft (AG) Haftung Geschäftsführung Vertretung Organe Beschlussfassung Jahresabschluss Auflösung und Beendigung Vermögen der Gesellschaft Vorstand Hauptversammlung, Aufsichtsrat Vorstand strenge Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätsvorschriften Gesellschafterbeschluss, gerichtliches Urteil oder Insolvenz. Liquidation erfolgt durch Vorstand aufgrund gesetzlicher Vorschriften, nach Beendigung der Liquidation Anmeldung des Erlöschens der Firma Rechtsformen 19