Inhaltsverzeichnis Kapitel 8

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1 HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN Inhaltsverzeichnis Kapitel 8 8 INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN Interne Verrechnungen Abgeltungen Personalaufwand Interne Verrechnung innerhalb steuerfinanziertem Bereich Interne Verrechnung mit Spezialfinanzierungen/Ortsbürgergemeinde Interne Verzinsungen Erforderliche Verzinsungen Zinssätze Verbuchung... 4 ANHANG 8A Arbeitsrapport Bauamt B Verwaltungsentschädigungen C Vorschuss, Verpflichtungsverzinsung Spezialfinanzierungen... 7 Stand: V1 / Kapitel 8

2 HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8 INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8.1 Interne Verrechnungen Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen innerhalb des eigenen Gemeinwesens. Sie bezwecken die Förderung des Kostendenkens und der Eigenverantwortlichkeit durch eine angemessene Ermittlung des verursachten Aufwands und des erzielten Ertrags. Interne Verrechnungen sind vorzunehmen, wenn sie für eine genaue Rechnungsstellung, für die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung oder für die Vergleichbarkeit unter den Gemeinden erforderlich oder sinnvoll sind. Indem Personal, Sachund übriger Betriebsaufwand, Abschreibungen und Finanzaufwand sowie Erträge zwischen einzelnen Funktionen verrechnet werden, wird die Grundlage geschaffen, um die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung eines bestimmten Bereichs beurteilen zu können Abgeltungen Abgeltungen sind Entschädigungen für bestimmte Dienstleistungen. Sie sind als interne Verrechnung zwischen Funktionen der Erfolgsrechnung auszuweisen. Es gilt der Grundsatz, wonach alle für andere Aufgabenbereiche (Funktionen) und Körperschaften im eigenen Verwaltungsbereich erbrachten Leistungen intern verrechnet werden. Als Basis für die Bemessung der internen Verrechnung kommen in Frage: Aufwand / Ertrag eines Aufgabenbereichs oder Funktion Kosten / Erlöse einer Dienstleistung Mengenerfassung (Stückzahl, Ausmass) Einkaufspreise Marktpreise für Material aus Eigenproduktion Personalaufwand (Leistungserfassung, Arbeitszeitrapporte) Die Gemeinden sind grundsätzlich frei in der Bestimmung von Art und Höhe der internen Verrechnungen. Sie müssen jedoch sachgerecht und in der Höhe angemessen festgelegt und konstant jährlich verbucht werden. Auf die Verrechnung geringfügiger Leistungen (Empfehlung unter ) ist zu verzichten Personalaufwand Personalaufwand (Löhne und Soziallasten), der verschiedene Funktionen betrifft, ist nach einem sachgerechten Verteilschlüssel intern aufzuteilen. Mit Vorteil erfolgt die Verteilung über die Lohnbuchhaltungssoftware direkt. Andernfalls werden die Löhne und Soziallasten verbucht und anschliessend intern verrechnet. Die Lohnverteilung sollte monatlich vorgenommen werden, damit aussagekräftige Zwischenabschlüsse erstellt werden können. Die Verteilung der Löhne kann anhand der effektiven Stunden vorgenommen werden. Die Erfassung der Stunden erfolgt mit entsprechenden Formularen (á Anhang 8A). Werden die Löhne nicht direkt verbucht, sind sie in der Funktion 9905 Allgemeine Personalkosten zu sammeln und intern zu verrechnen (Konti / ). Die Verrechnung von Löhnen an Spezialfinanzierungen und andere Rechnungskreise wird über die Konti / (Entschädigungen an/von Gemeinden und Gemeindeverbänden) vollzogen. Die Soziallasten sind nach effektiver Lohnsumme auf die einzelnen Funktionen zu übertragen. Sofern die Verbuchung der Soziallasten nicht direkt in den einzelnen Funktionen (0 8) erfolgt, werden sie in der Funktion 9905 Allgemeine Personalkosten gesammelt und intern verrechnet (Konti / ). Die Verrechnung von Soziallasten an Spezialfinanzierungen und andere Rechnungskreise wird über die Konti / (Entschädigungen an/von Gemeinden und Gemeindeverbänden) vollzogen. Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 1

3 HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN Interne Verrechnung innerhalb steuerfinanziertem Bereich Die interne Verrechnung innerhalb des eigenen Gemeinwesens (ohne Spezialfinanzierungen / Ortsbürgergemeinde) ist über die Sachgruppen 39/49 vorzunehmen. Eine Verrechnung von Verwaltungsentschädigungen innerhalb des steuerfinanzierten Bereichs ist nicht zulässig. Beispiele interne Verrechnung Für Benützungskosten von Schul und Sportanlagen durch Sport und kulturelle Vereine wird die Verrechnung aufgrund der Belegung und des Aufwands der Funktion 2170 Schulliegenschaften vorgenommen. Konto an Interne Verrechnung Benützungskosten Theater und Konto an Verrechnung Lohn Konto an Musikvereine Interne Verrechnung Benützungskosten an Sportvereine Lohnanteil Schulanlagen Verrechnung Soziallasten Konto an Anteil Soziallasten Schulanlagen Verrechnung von kalkulatorischen Zinsen und Finanzaufwand an Stiftungen (in der Funktion 9951) Konto an Interne Verrechnung mit Spezialfinanzierungen/Ortsbürgergemeinde Interne Verrechnungen von Dienstleistungen, Löhnen und Soziallasten zwischen dem steuerfinanzierten Bereich und den Spezialfinanzierungen (Gemeindebetriebe wie Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Elektrizitätswerk usw.) und anderen Rechnungskreisen (z.b. der Ortsbürgergemeinde) sind über die Konti 3612/4612 Entschädigungen an/von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu buchen. Die Konti 39/49 dürfen nicht verwendet werden, Entschädigungen an/von Spezialfinanzierungen sind wie Entschädigungen an/von Dritte zu behandeln. Beispiele interne Verrechnung von Dienstleistungen, Löhnen, Soziallasten Hydrantenentschädigung Entschädigung an das Wasserwerk zur Abgeltung der gesetzlichen Pflicht für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung. Als Richtwert können 200 bis 400 Franken pro Hydrant eingesetzt werden. Konto an Verwaltungsentschädigungen Der Aufwand der Verwaltung zugunsten von Spezialfinanzierungen, anderen Rechnungskreisen oder Gemeindeverbänden ist angemessen abzugelten. Entschädigt werden damit beispielsweise die Aufwendungen für Personal und Infrastruktur (Informatik, Räumlichkeiten). Die Ansätze sind periodisch zu überprüfen und betriebswirtschaftlich zu berechnen (áanhang 8B). Die Verbuchung erfolgt über den Transferaufwand/ertrag, Konti 3612/4612. Der Ertrag kann auf die Funktionen 0210 Abteilung Finanzen und Steuern und 0220 Allgemeine Dienste prozentual aufgeteilt werden. Konto an / Verwaltungsentschädigung Abwasserbeseitigung Verrechnung Lohn Konto an Verrechnung Soziallasten Konto an Lohnanteil Wasserwerk Anteil Soziallasten Wasserwerk Die interne Verrechnung übriger Aufwände und Erträge zwischen dem steuerfinanzierten Bereich und den Spezialfinanzierungen bzw. anderen Rechnungskreisen wird mit sachbezogenen Konti (Sachgruppen 3038 bzw. 4048) gebucht. Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 2

4 HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN Beispiele interne Verrechnung übriger Aufwand / Ertrag Strassenentwässerung Abgeltung für die Entwässerung der Kantons und Gemeindestrassen zugunsten der Abwasserbeseitigung, berechnet aufgrund der Fläche des Strassennetzes. Als Richtwert können 40 Rappen je m2 entwässerte Strassenfläche angenommen werden. Konto an Strassenentwässerung Kantonsstrassen Konto an Strassenentwässerung Gemeindestrassen Konzessionen Konzessionsgebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und Boden (z.b. Elektrizitätswerk, Deponien) sind über die Konti 3192/4120 zu verbuchen. Konzessionsgebühren können bis maximal 7 % des Betriebsumsatzes verrechnet werden. Darüber hinausgehende Ablieferungen verletzen das Kostendeckungsprinzip. Konto an Konzession Elektrizitätswerk an Einwohnergemeinde Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 3

5 HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8.2 Interne Verzinsungen Die Geldmittelverwaltung innerhalb eines Gemeinwesens bzw. Verwaltungsbereichs wird zentral bei der Einwohnergemeinde geführt. Die Guthaben und Schulden gegenüber Spezialfinanzierungen, Gemeindeverbänden oder anderen Rechnungskreisen, Fonds und Depotgeldern werden in separaten Bilanzkonti ausgewiesen. Damit ist eine optimale Geldmittelbewirtschaftung möglich, welche die Kapitalkosten möglichst gering hält. Dies bedingt jedoch, dass Zinsen intern verrechnet werden Erforderliche Verzinsungen Zu verzinsen sind Nettoschuld/ vermögen gegenüber Spezialfinanzierungen, Kontokorrente mit Dritten (Gemeindeverbänden, Kirchgemeinden, Regionalschulen, Ortsbürgergemeinde usw., Konti 1011 und 2001), Depotgelder und Kautionen (Konto 2006), Legate und Stiftungen (Konti 2092/2911), Forstreservefonds (Konto ). Weitere interne Verzinsungen können vorgenommen werden, soweit dies für eine transparente und betriebswirtschaftlich korrekte Rechnungslegung notwendig ist. Fonds im Eigenkapital werden in der Regel nicht verzinst (Ausnahme Forstreservefonds) Zinssätze Für die Festlegung der Zinssätze ist der Gemeinderat zuständig. Die Zinssätze müssen finanzpolitisch vertretbar sein und marktüblichen Konditionen entsprechen. In die Überlegungen muss die Situation der Gemeinde miteinbezogen werden. Der Zinssatz wird beeinflusst durch folgende Faktoren: Zu welchen Konditionen hat die Gemeinde ihre langfristigen Darlehen aufgenommen? Welche Zinssätze werden auf dem Markt angeboten? Wie hat die Gemeinde evtl. vorhandenes Kapital angelegt? Haben die zu verzinsenden Guthaben/Schulden kurz oder langfristigen Charakter? Die internen Verzinsungen werden in der Regel vom Anfangsbestand vorgenommen. Wesentliche Bestandesänderungen während des Jahres können berücksichtigt werden Verbuchung Die Verbuchung von internen Verzinsungen vom steuerfinanzierten Bereich in Spezialfinanzierungen oder direkt in die Bilanz (Kontokorrente, Depotgelder und Fonds) erfolgt in der Funktion 9610 Zinsen mit den Artennummern 34 und 44. Beispiele Konto Soll Konto Haben Verzinsung Kontokorrent Gemeindeverband XX EG Verband XX xxxx.4401 Verzinsung Depotgelder (z.b. Grabunterhaltsdepot) xx Verzinsung Kontokorrent Einwohner/ Ortsbürgergemeinde EG OG Verzinsung Nettoschuld Wasserwerk (á Anhang 8C) Verzinsung Nettovermögen Abwasserbeseitigung inkl. allfälliger Erneuerungsfonds (á Anhang 8C) Verzinsung Forstreservefonds OG OG Interne Verrechnungen von kalkulatorischen Zinsen innerhalb des steuerfinanzierten Bereiches erfolgen über die Konti 3940/4940. Beispiel Konto Soll Konto Haben Verzinsung Stiftungen Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 4

6 ANHANG 8A ARBEITSRAPPORT Bauamt Monat: Name:... Lohnansatz Stundenlohn CHF... Monatslohn CHF... = CHF.. pro Std. Funktion Total Funktion Verwaltungsliegenschaften 0290 Feuerwehr 1500 Zvilschutz 1620 Schulliegenschaften 2170 Kultur 3290 Freizeit 3420 Gemeindestrassen 6150 Wasserwerk 7101 Abwasserbeseitigung 7201 Abfallwirtschaft 7301 Gewässerverbauungen 7410 Friedhof und Bestattung 7710 Strukturverbesserungen 8120 Schädlingsbekämpfung 8140 Ferien, Feiertage Militärdienst Unfall, Krankheit Total Stunden Total Überzeit Nachtarbeit Autokm Total Visum Bemerkungen Arbeitnehmer Vorgesetzter Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 5

7 ANHANG 8B VERWALTUNGSENTSCHÄDIGUNGEN SPEZIALFINANZIERUNGEN UND ORTSBÜRGERGEMEINDE Basis: Rechnung 20_1 Ortsbürgergemeinde % Basis Betrag neu 3 % des Betriebsumsatzes 3 41' Total Verwaltungsentschädigung (gerundet auf 100) 1' ' Wasserversorgung effektive Aufwendungen Stunde à 75 erfassen der Zählerablesungen im RgProgramm (1/2) 4 Drucken und Einpacken von 2 Rechnungsläufen (1/2) Porti für 2x 300 Rechnungen à 0.85 (1/2) weitere Büromaterial pauschal Gebäudeanteil/Miete inkl. Fernsteuerung, pauschal 4' EDVAnlage: 3 % der jährlichen Unterhaltskosten erfassen von Mutationen während des Jahres (1/2) 2 erstellen von Budget, Aufgaben und Finanzplan 4 Neuberechnung von Wasserzinsen etc. 2 erfassen von ca. 50 Kreditorenrechnungen erfassen von ca. 120 Buchungen 2 Berechnung von Abschreibungen/Zinsen Berechnung und in Rechnungsstellung von Anschlussgebühren etc durch Bauverwaltung 10 x 120 1' Beantragen von AGVBeiträgen 2 Bearbeiten von Projekten, Erweiterungen, Gemeindeversammlungsvorlagen durch GR/GS inkl. Sitzungen 40 3' Mehrwertsteuerabrechnungen und Vorsteuerkürzungsberechnungen, 4x pro Jahr Kopieren/Drucken von Katasterplänen für Bauherrsch Total 13' Abwasserbeseitigung effektive Aufwände Stunde à 75 erfassen der Zählerablesungen im RgProgramm (1/2) 4 Drucken und Einpacken von 2 Rechnungsläufen (1/2) Porti für 2x 300 Rechnungen à 0.85 (1/2) weitere Büromaterial pauschal Gebäudeanteil/Miete, pauschal 1' EDVAnlage: 3 % der jährlichen Unterhaltskosten erfassen von Mutationen während des Jahres (1/2) 2 erstellen von Budget, Aufgaben und Finanzplan 4 Neuberechnung von Abwassergebühren etc. 2 erfassen von ca. 120 Buchungen 2 Berechnung von Abschreibungen/Zinsen Berechnung und in Rechnungsstellung von Anschlussgebühren etc durch Bauverwaltung 10 x 120 1' Bearbeiten von Projekten, Erweiterungen, Gemeindeversammlungsvorlagen durch GR/GS inkl. Sitzungen 40 3' Mehrwertsteuerabrechnungen und Vorsteuerkürzungsberechnungen, 4x pro Jahr Kopieren/Drucken von Katasterplänen für Bauherrsch Total, gerundet 10' Abfallwirtschaft effektive Aufwendungen Stunde à 75 Verkauf von Kehricht und Grünabfuhrvignetten am 110 8' Schalter, 0,5 h pro Tag Lagerbewirtschaftung Rechnungsstellungen für grössere Abnehmer Porti pauschal Büromaterial pauschal 1' Gebäudeanteil/Miete inkl. Lager, pauschal 3' EDVAnlage: 5 % der jährlichen Unterhaltskosten 1' Erstellen von Budget, Aufgaben und Finanzplan 4 Neuberechnung von Kehrichtgebühren etc. 2 erfassen von ca. 250 Buchungen 4 Berechnung von Abschreibungen/Zinsen Bearbeiten von Projekten, Erweiterungen, Gemeindeversammlungsvorlagen durch GR/GS inkl. Sitzungen pauschal 1' Mehrwertsteuerabrechnungen und Vorsteuerkürzungsberechnungen, 4x pro Jahr Total 18' Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 6

8 ANHANG 8C VORSCHUSS/VERPFLICHTUNGSVERZINSUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN Gemeinde: Wasserwerk Bilanzkonti für die Berechnung der Nettoschuld Grundstücke Wasserwerk Tiefbauten Wasserwerk Hochbauten Wasserwerk Mobilien Wasserwerk Anlagen im Bau Wasserwerk Software Wasserwerk Immaterielle Anlagen in Realisierung Wasserwerk Übrige Immaterielle Anlagen Wasserwerk Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände Wasserwerk Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Wasserwerk Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Wasserwerk Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Wasserwerk Investitionsbeiträge an private Haushalte Wasserwerk Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Wasserwerk Passivierte Investitionsbeiträge vom Kanton Wasserwerk Passivierte Investitionsbeiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Wasserwerk Passivierte Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen Wasserwerk Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen Wasserwerk Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen ohne Erwerbszweck Wasserwerk Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten Verpflichtungen/Vorschüsse/Erneuerungsfonds Wasserwerk Aufwertungsreserve Wasserwerk RG Nettoschuld / Nettovermögen Budget 2013 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2013 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis BU Budget 2014 Verzinsung Wasserwerk 1.5% 0 Verbuchung Verzinsung bei Nettoschuld an Verbuchung Verzinsung bei Nettovermögen an Budget 2014 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2014 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis RG Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 7

9 ANHANG 8C VORSCHUSS/VERPFLICHTUNGSVERZINSUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN Gemeinde: Abwasserbeseitigung Bilanzkonti für die Berechnung der Nettoschuld Grundstücke Abwasserbeseitigung Tiefbauten Abwasserbeseitigung Hochbauten Abwasserbeseitigung Mobilien Abwasserbeseitigung Anlagen im Bau Abwasserbeseitigung Software Abwasserbeseitigung Immaterielle Anlagen in Realisierung Abwasserbeseitigung Übrige Immaterielle Anlagen Abwasserbeseitigung Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände Abwasserbeseitigung Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Abwasserbeseitigung Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Abwasserbeseitigung Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Abwasserbeseitigung Investitionsbeiträge an private Haushalte Abwasserbeseitigung Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Abwasserbeseitigung Passivierte Investitionsbeiträge vom Kanton Abwasserbeseitigung Passivierte Investitionsbeiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Abwasserbeseitigung Passivierte Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen Abwasserbeseitigung Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen Abwasserbeseitigung Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen ohne Erwerbszweck Abwasserbeseitigung Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten Verpflichtungen/Vorschüsse/Erneuerungsfonds Abwasserbeseitigung Aufwertungsreserve Abwasserbeseitigung RG Nettoschuld / Nettovermögen Budget 2013 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2013 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis BU Budget 2014 Verzinsung Abwasserbeseitigung 1.5% 0 Verbuchung Verzinsung bei Nettoschuld an Verbuchung Verzinsung bei Nettovermögen an Budget 2014 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2014 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis RG Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 8

10 ANHANG 8C VORSCHUSS/VERPFLICHTUNGSVERZINSUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN Gemeinde: Abfallwirtschaft Bilanzkonti für die Berechnung der Nettoschuld Grundstücke Abfallwirtschaft Tiefbauten Abfallwirtschaft Hochbauten Abfallwirtschaft Mobilien Abfallwirtschaft Anlagen im Bau Abfallwirtschaft Software Abfallwirtschaft Immaterielle Anlagen in Realisierung Abfallwirtschaft Übrige Immaterielle Anlagen Abfallwirtschaft Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände Abfallwirtschaft Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Abfallwirtschaft Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Abfallwirtschaft Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Abfallwirtschaft Investitionsbeiträge an private Haushalte Abfallwirtschaft Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Abfallwirtschaft Passivierte Investitionsbeiträge vom Kanton Abfallwirtschaft Passivierte Investitionsbeiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Abfallwirtschaft Passivierte Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen Abfallwirtschaft Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen Abfallwirtschaft Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen ohne Erwerbszweck Abfallwirtschaft Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten Verpflichtungen / Vorschüsse Abfallwirtschaft Aufwertungsreserve Abfallwirtschaft RG Nettoschuld / Nettovermögen Budget 2013 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2013 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis BU Budget 2014 Verzinsung Abfallwirtschaft 1.5% 0 Verbuchung Verzinsung bei Nettoschuld an Verbuchung Verzinsung bei Nettovermögen an Budget 2014 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2014 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis RG Stand: V1 / Kapitel 8 / Seite 9

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