Fortbildungsprofil Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (IT Engineer)

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2 Anhang 2 IT-Professionalprofile Fortbildungsprofil Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (IT Engineer) 1. Arbeitsgebiete und Aufgaben: Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerinnen (IT Engineer) sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren sowie Mitarbeiterführungsaufgaben wahrzunehmen. Sie üben die Aufgaben unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements aus. Sie stellen sich dabei auf neue Technologien, wandelnde lokale und globale Marktverhältnisse sowie sich verändernde Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Arbeitsprozess, den die Geprüften IT-Entwickler/Geprüften IT-Entwicklerinnen (IT Engineer) beherrschen müssen, um den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis zu entsprechen: Analysieren der vorgegebenen Projektkenngrößen (fachliches Modell); Designen des zu entwickelnden Produkts; Entwickeln und Erstellen der Lösungskomponenten (Implementierung); Integrieren der Komponenten, Durchführen der Tests und Abnahme des Produkts; Planen, Budgetieren, Leiten und Überwachen von IT-Projekten, Vorgeben der Rahmenbedingungen für die Projektarbeit; Bewerten und Evaluieren der Produkte und Entwicklungsprozesse im Hinblick auf wirtschaftlichen Erfolg und Kundenzufriedenheit; Planen und Zusammenstellen des Projektteams, Führen und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der Kooperation und Kommunikation und Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen; Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs, Einleiten und Unterstützen von Qualifizierungsmaßnahmen, Planen und Leiten der Ausbildung. Betriebliche IT-Prozesse Fremdsprachenkompetenz, Technical Engineering, Projektmanagement und Betriebswirtschaft Mitarbeiterführung und Personalmanagement, einschließlich Personalplanung und -auswahl, Mitarbeiter- und Teamführung, Qualifizierung und Arbeitsrecht 125

3 Die unter Nr. 2 und 3 beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften IT-Entwickler/Geprüften IT-Entwicklerinnen (IT Engineer) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes* vom... (Bundesgesetzblatt Teil I S....) nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt. Zur Prüfung zum Geprüften IT-Entwickler/zur Geprüften IT-Entwicklerin (IT Engineer) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Informations- und Telekonmmunikationstechnik zugeordnet werden kann, und danach über eine zweijährige einschlägige Berufspraxis oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach über eine dreijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis verfügt. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten oder eine nach Breite und Tiefe inhaltlich entsprechende Qualifikation beinhalten. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, die sich am Arbeitsprozess orientieren sollen. Fortbildungsprofil Geprüfter IT-Organisator/Geprüfte IT-Organisatorin (IT Manager) 1. Arbeitsgebiete und Aufgaben Geprüfte IT-Organisatoren/Geprüfte IT-Organisatorinnen (IT Manager) sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie eine projektspezifische Organisation, in der Projekt- und Linienorganisation selbständig und eigenverantwortlich zu leiten sowie Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen. Sie üben die Aufgaben unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements aus. Sie stellen sich dabei auf neue Technologien, wandelnde lokale und globale Marktverhältnisse sowie sich verändernde Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Arbeitsprozess, den die Geprüften IT-Organisatoren/Geprüften IT-Organisatorinnen (IT Manager) beherrschen müssen, um den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis zu entsprechen: Beraten von Kunden, Mitarbeiten an der Erstellung von Angeboten; Einrichten einer projektspezifischen Organisation, Rekrutieren des Projektpersonals sowie Auswählen der Arbeitsmittel, Festlegen von Standards und Konventionen; 126

4 Strukturieren des Projektablaufes, Auswählen und Anpassen eines projektspezifischen Vorgehensmodells, Erstellen und verantwortliches Umsetzen von Plänen, insbesondere Projekt-, Kosten- und Einsatzmittelplänen, sowie Konzipieren und Organisieren der Qualifizierungsprozesse der Projektmitarbeiter; Erstellen und Fortschreiben der Personaleinsatz- und Hilfsmittelplanung; Beauftragen, Verfolgen und Abnehmen von Arbeitspaketen sowie Überwachen und Steuern des Projektablaufes unter Berücksichtigung definierter Prioritäten; Wahrnehmen der Aufgaben des Konfigurations- und Claimmanagements, Durchführen der Qualitätssicherung, Erkennen und Begrenzen von Risiken; Durchführen von Projektnachkalkulationen, Erstellen von Abschlussberichten, Auflösen der Projektorganisation; Pflegen des Kundenkontaktes, Präsentieren der Projektergebnisse gegenüber dem Kunden und den verschiedenen Mitarbeitergruppen beim Kunden, Sichern der Akzeptanz des Projektes bzw. seiner Ergebnisse; Planen und Zusammenstellen des Projektteams, Führen und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der Kooperation und Kommunikation und Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen; Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs sowie Einleiten und Unterstützen von Qualifizierungsaktivitäten; Planen und Leiten der Ausbildung. Betriebliche IT-Prozesse Fremdsprachenkompetenz, Projektanbahnung, Projektorganisation und -durchführung sowie Projektmarketing Mitarbeiterführung und Personalmanagement, einschließlich Personalplanung und auswahl, Mitarbeiter- und Teamführung, Qualifizierung und Arbeitsrecht Die unter Nr. 2 und 3 beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften IT-Organisatoren/ Geprüften IT-Organisatorinnen (IT Manager) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund der Rechtsverordnung* des Bundes vom (Bundesgesetzblatt Teil I S. ) nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt. Zur Prüfung zum Geprüften IT-Organisator/zur Geprüften IT-Organisatorin (IT Manager) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Informations- und Telekonmmunikationstechnik zugeordnet werden kann, und danach über eine zweijährige einschlägige Berufspraxis oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach über eine dreijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis 127

5 verfügt. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten oder eine nach Breite und Tiefe inhaltlich entsprechende Qualifikation beinhalten. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, die sich am Arbeitsprozess orientieren sollen. Fortbildungsprofil Geprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin (IT Consultant) 1. Arbeitsgebiete und Aufgaben Geprüfte IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterinnen (IT Consultant) sind befähigt, Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition, Konzeptentwicklung und -umsetzung von IT-Lösungen zu beraten, um die Entwicklungspotenziale sowie die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und den Unternehmen neue oder erweiterte Geschäftschancen zu ermöglichen sowie Mitarbeiterführungsaufgaben wahrzunehmen. Sie üben die Aufgaben unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements aus. Sie stellen sich dabei auf neue Technologien, wandelnde lokale und globale Marktverhältnisse sowie sich verändernde Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Arbeitsprozess, den die Geprüften IT-Berater/Geprüften IT-Beraterinnen (IT Consultant) beherrschen müssen, um den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis zu entsprechen: Bewerten von Kunden-, Mitbewerber- und eigenen IT-Systemen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten Gestalten von Veränderungsprozessen in Unternehmen; Akquirieren und Durchführen von IT-Beratungsprojekten; Erstellen kundenspezifischer Lösungsangebote; Planen und Überwachen der Umsetzung der IT-Lösung beim Kunden; Organisieren von effizienten Arbeits- und Systemabläufen; Planen und Zusammenstellen des Projektteams, Führen und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der Kooperation und Kommunikation und Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen; Planen des Personalbedarfs und der Personalentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarf und Einleiten von Qualifizierungsaktivitäten, Planen und Leiten der Ausbildung. Betriebliche IT-Prozesse Fremdsprachenkompetenz, Geschäftsprozessanalyse, Angebotserstellung, IT-Projektcontrolling und Produktmarketing Mitarbeiterführung und Personalmanagement, einschließlich Personalplanung und -auswahl, Mitarbeiter- und Teamführung, Qualifizierung und Arbeitsrecht 128

6 Die unter Nr. 2 und 3 beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften IT-Berater/Geprüften IT-Beraterinnen (IT Consultant) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes* vom... (Bundesgesetzblatt Teil I S....) nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt. Zur Prüfung zum Geprüften IT-Berater/zur Geprüften IT-Beraterin (IT Consultant) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Informations- und Telekonmmunikationstechnik zugeordnet werden kann, und danach über eine zweijährige einschlägige Berufspraxis oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach über eine dreijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis verfügt. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten oder eine nach Breite und Tiefe inhaltlich entsprechende Qualifikation beinhalten. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, die sich am Arbeitsprozess orientieren sollen. Fortbildungsprofil Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin (IT Commercial) 1. Arbeitsgebiete und Aufgaben Geprüfte IT-Ökonomen/Geprüfte IT-Ökonominnen (IT Commercial) sind befähigt, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen bereitzustellen, Vermarktung und Einkauf von IT-Produkten und IT-Dienstleistungen zu leiten und unter kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten strategische Unternehmensentscheidungen vorzubereiten sowie Mitarbeiterführungsaufgaben wahrzunehmen. Sie üben die Aufgaben unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements aus. Sie stellen sich dabei auf neue Technologien, wandelnde lokale und globale Marktverhältnisse sowie sich verändernde Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Arbeitsprozess, den die Geprüften IT-Ökonomen/Geprüften IT-Ökonominnen (IT Commercial) beherrschen müssen, um den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis zu entsprechen: Entwickeln von Marketingstrategien, Analysieren von Kunden- und Marktdaten, Planen und Durchführen von Werbung für IT-Produkte, IT-Lösungen oder IT-Dienstleistungen; Erstellen von Projektverlaufsplänen für Marketing-, Beschaffung und Vertriebsaktivitäten und deren Umsetzung; 129

7 Durchführen fremdsprachlicher Präsentationen und Korrespondenz; Planen und Zusammenstellen von Projektteams, Führen und Motivieren von Mitarbeitern, Fördern der Kooperation und Kommunikation und Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen; Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs, Einleiten und Unterstützen von Qualifizierungsmaßnahmen, Planen und Leiten der Ausbildung. Betriebliche IT-Prozesse Fremdsprachenkompetenz, rechtsbewusstes Handeln, Wirtschaften und Finanzieren sowie betriebliches Kostenwesen Mitarbeiterführung und Personalmanagement, einschließlich Personalplanung und -auswahl, Mitarbeiter- und Teamführung, Qualifizierung und Arbeitsrecht Die unter Nr. 2 und 3 beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften IT-Ökonomen/Geprüften IT-Ökonominnen (IT Commercial) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes* vom (Bundesgesetzblatt Teil I S. ) nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt. Zur Prüfung zum Geprüften IT-Ökonom/zur Geprüften IT-Ökonomin (IT Commercial) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann, und danach über eine zweijährige einschlägige Berufspraxis oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach über eine dreijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis verfügt. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten oder eine nach Breite und Tiefe inhaltlich entsprechende Qualifikation beinhalten. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, die sich am Arbeitsprozess orientieren sollen. Fortbildungsprofil Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin (IT Systems Engineer) 1. Arbeitsgebiete und Aufgaben Geprüfte Informatiker/Geprüfte Informatikerinnen (IT Systems Engineer) sind befähigt die Geschäftsfelder eines IT-Unternehmens oder die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens oder 130

8 einer Organisation dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend fortzuentwickeln, strategische Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Technologie, Entwicklung und Personal strategische Entscheidungen zu treffen sowie Führungskräfte zu führen. Arbeitsprozess, den die Geprüften Informatiker/Geprüften Informatikerinnen (IT Systems Engineer) verantwortlich festlegen und koordinieren können müssen, um den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis zu entsprechen: Entwickeln von Ideen und Strategien für geschäftliche Unternehmensentwicklung im jeweiligen Marktsegment auf der Basis aktueller geschäfts- und branchenpolitischer Entwicklungen, eigener Visionen und existierender Rahmenbedingungen; Koordinieren des geschäftlichen Bereichs auf strategischer Ebene im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens; Präsentieren von Marktanalysen und Vertriebsstrategien innerhalb des Unternehmens sowie Einleitung von entsprechenden Aktivitäten zu den Vertriebsstrategien; Verhandeln und Verantworten von Budgets innerhalb des eigenen Unternehmens für Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie Verhandeln von Verträgen mit Kooperationspartnern; Bilden von ggf. internationalen Teams für die Bereiche Marketing- und Vertrieb sowie Finanzwesen und Controlling, Vereinbaren von entsprechenden Zielen, Wahrnehmung von Mitarbeiterführungsaufgaben im Rahmen der strategischen Verantwortung; Transparente Darstellung der Marketing- und Vertriebsprozesse für alle im eigenen Unternehmen Beteiligten; Entwickeln von langfristigen Qualitätssicherungskonzepten bezogen auf den eigenen Verantwortungsbereich und deren Umsetzung auf allen Unternehmensebenen; Bilden von strategischen Partnerschaften mit Unternehmen des Marktes für Marketing-, Vertriebs- und Beratungsprozesse, um Risiken zu minimieren und Chancen zu erhöhen; Führen von Mitarbeitern gemäß der quantitativen und qualitativen Zielvorgaben und Zielerreichung; die Vorgabe der Gebiete, Quoten und Vertriebsaktivitäten für das Geschäftsjahr und die Quartale; Entwicklung und Förderung von Sensibilität gegenüber fremden Kulturen; Entwicklung und Pflege fremdsprachlicher Kommunikation im eigenen Unternehmen. Strategische Prozesse Internationale Projekt- und Geschäftsbeziehungen Strategisches Personalmanagement Die unter Nr. 2 und 3 beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften Informatiker/Geprüften Informatikerinnen (IT Systems Engineer) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes* vom (Bundesgesetzblatt Teil I S. ) nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt. 131

9 Zur Prüfung zum Geprüften Informatiker/zur Geprüften Informatikerin (IT Systems Engineer) wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zu einem Operativen Professional und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis und Kenntnisse im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement sowie englische Sprachkenntnisse nachweist. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandsaufenthalts. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines operativen Professionals entsprechend dieser Verordnung oder eine nach Breite und Tiefe inhaltlich entsprechende Qualifikation beinhalten. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, die sich am Arbeitsprozess orientieren sollen. Fortbildungsprofil Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin (IT Business Engineer) 1. Arbeitsgebiete und Aufgaben Geprüfte Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerinnen (IT Business Engineer) sind befähigt die Geschäftsfelder eines IT-Unternehmens oder die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens oder einer Organisation dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend fortzuentwickeln, strategische Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Marketing, Vertrieb, Finanzwesen, Controlling, Beratung und Personal strategische Entscheidungen zu treffen sowie Führungskräfte zu führen. Arbeitsprozess, den die Geprüften Wirtschaftsinformatiker/Geprüften Wirtschaftsinformatikerinnen (IT Business Engineer) verantwortlich festlegen und koordinieren können müssen, um den aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis zu entsprechen: Entwickeln von Ideen und Strategien für geschäftliche Unternehmensentwicklung im jeweiligen Marktsegment auf der Basis aktueller geschäfts- und branchenpolitischer Entwicklungen, eigener Visionen und existierender Rahmenbedingungen; Koordinieren des geschäftlichen Bereichs auf strategischer Ebene im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens; Präsentieren von Marktanalysen und Vertriebsstrategien innerhalb des Unternehmens sowie Einleitung von entsprechenden Aktivitäten zu den Vertriebsstrategien; Verhandeln und verantworten von Budgets innerhalb des eigenen Unternehmens für Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie Verhandeln von Verträgen mit Kooperationspartnern; Bilden von ggf. internationalen Teams für die Bereiche Marketing- und Vertrieb sowie Finanzwesen und Controlling, Vereinbaren von entsprechenden Zielen, Wahrnehmung von Mitarbeiterführungsaufgaben im Rahmen der strategischen Verantwortung; 132

10 Transparente Darstellung der Marketing- und Vertriebsprozesse für alle im eigenen Unternehmen Beteiligten; Entwickeln von langfristigen Qualitätssicherungskonzepten bezogen auf den eigenen Verantwortungsbereich und deren Umsetzung auf allen Unternehmensebenen; Bilden von strategischen Partnerschaften mit Unternehmen des Marktes für Marketing-, Vertriebs- und Beratungsprozesse, um Risiken zu minimieren und Chancen zu erhöhen; Führen von Mitarbeitern gemäß der quantitativen und qualitativen Zielvorgaben und Zielerreichung; die Vorgabe der Gebiete, Quoten und Vertriebsaktivitäten für das Geschäftsjahr und die Quartale; Entwicklung und Förderung von Sensibilität gegenüber fremden Kulturen; Entwicklung und Pflege fremdsprachlicher Kommunikation im eigenen Unternehmen. strategische Prozesse Internationale Projekt- und Geschäftsbeziehungen Strategisches Personalmanagement Die unter Nr. 2 und 3 beschriebenen Kompetenzen haben die Geprüften Wirtschaftsinformatiker/Geprüften Wirtschaftsinformatikerinnen (IT Business Engineer) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes* vom (Bundesgesetzblatt Teil I S. ) nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt. Zur Prüfung zum Geprüften Wirtschaftsinformatiker/zur Geprüften Wirtschaftsinformatikerin (IT Business Engineer) wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung in einem operativen Professional und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis und Kenntnisse im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement sowie englische Sprachkenntnisse nachweist. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandsaufenthalts. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines operativen Professionals entsprechend dieser Verordnung oder eine nach Breite und Tiefe inhaltlich entsprechende Qualifikation beinhalten. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, die sich am Arbeitsprozess orientieren sollen. 133

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