Wie schätze ich die Kosten realistisch ein?
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- Martin Heintze
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1 3 Vergütung und Abrechnung Wie schätze ich die Kosten realistisch ein? Notdienste Wichtig! Vor Auftragsvergabe mehrere Kostenvoranschläge einholen Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung entstehen Kosten Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich Außerordentliches Kündigungsrecht bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlags 32 GB Handwerker druck indd 32
2 Mit einem Kostenvoranschlag gibt der Unternehmer Ihnen als sein Kunde Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Kosten für den gewünschten Auftrag. Somit kann der Kostenvoranschlag eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Auftragsvergabe sein, eine endgültige Festlegung bedeutet er jedoch nicht. Denn er ist unverbindlich es sei denn, die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags muss der Kunde nur zahlen, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist; andernfalls ist er kostenlos ( 632 Abs. 3 BGB). Wenn der Auftragnehmer für seinen Kostenvoranschlag eine Vergütung berechnet, muss der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, ihn auf eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen, die der Kunde durch seine Unterschrift akzeptiert habe so ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Ak- tenzeichen 19 U 57/05). Ob ein Kostenvoranschlag gegen eine Vergütung vereinbart wurde, muss der Unternehmer beweisen. Prüfen Sie die eingeholten Kostenvoranschläge gründlich, vergleichen Sie die Angebote Punkt für Punkt und achten Sie bei großen Preisunterschieden darauf, ob Ihnen auch tatsächlich dieselbe Leistung angeboten wird. Dank der vielen Schlupflöcher beim Kostenvoranschlag hat ein Billiganbieter unzählige Möglichkeiten, Ihnen Zusatzkosten unterzujubeln. Vermeiden Sie nach Möglichkeit, während der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Kleinaufträge oder Sonderwünsche zu erteilen. Das öffnet bei unseriösen Anbietern der Preistreiberei Tür und Tor. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Einzelposten wie Arbeitszeit, Fahrt- und Materialkosten enthalten sind. Wird nach Aufwand abgerechnet, ist der Handwerker verpflichtet, ständig zu kontrollieren, ob die Kosten für die Erstellung des Werks auf den Auftrag 33 GB Handwerker druck indd 33
3 3. Vergütung und Abrechnung Wie schätze ich die Kosten realistisch ein? Tipp Wenn Sie insbesondere bei größeren Aufträgen Kostensicherheit haben wollen, sollten Sie versuchen, mit dem Unternehmer einen Festpreis zu vereinbaren. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist der Festpreis nämlich verbindlich. Der Auftragnehmer darf dann nachträglich nicht mehr Geld verlangen. durchschlagen. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf die Rechnung zwar höher ausfallen (zum Beispiel weil für den Handwerker durch unvorhergesehene Ereignisse ein erheblicher Mehraufwand entsteht), doch wenn die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, ist er gesetzlich ( 650 Abs. 2 BGB) verpflichtet, den Kunden unverzüglich, das heißt so bald wie möglich, zu informieren. Wann eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorliegt, regelt das Gesetz nicht. Eine Überschreitung von bis zu 20 Prozent in besonderen Ausnahmefällen sogar bis zu 25 Prozent wird von der Rechtsprechung noch als unwesentlich und damit als vertretbare Abweichung toleriert. Als Richtschnur sollte gelten, dass die Rechnung den Kostenvoranschlag um höchstens 15 Prozent überschreiten kann. Eine unwesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags muss vom Kunden akzeptiert werden. Aber auch in diesem Fall sollten Sie den Mehrbetrag nur bezahlen, wenn Ihnen der Auftragnehmer plausibel begründen kann, warum es teurer als kalkuliert geworden ist. Bei einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags räumt Ihnen das Gesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Der Umfang des Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers richtet sich dann danach, ob Sie von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen oder nicht. Kündigen Sie den Auftrag, kann der Unternehmer nur den Teil der Vergütung verlangen, der den bereits geleisteten Arbeiten entspricht. Dabei sind die vom Auftragnehmer tatsächlich schon erbrachten Leistungen ins Verhältnis zur vereinbarten Gesamtvergütung zu setzen. Hat der Handwerker also das Werk 34 GB Handwerker druck indd 34
4 zu drei Vierteln erbracht, kann er 75 Prozent der Vergütung in Rechnung stellen. Wenn Sie den Auftrag nicht kündigen, kann der Unternehmer die tatsächlich anfallende Vergütung verlangen. Versäumt es der Auftragnehmer, Sie über eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu informieren, können Sie Schadenersatz verlangen. In der Regel ist davon auszugehen, dass der Unternehmer die Mehrkosten dann verschuldet hat. Um den entstandenen Schaden zu bestimmen, ist ausschlaggebend, welche Entscheidung Sie bei rechtzeitiger Information über die tatsächlich entstehenden Kosten getroffen hätten: Wäre der Auftrag dann gar nicht erst erteilt worden, würde auch der Anspruch des Unternehmers auf die Vergütung entfallen. Wäre nach Beginn der Arbeiten unverzüglich informiert worden, dass die Kalkulation im Kostenvoranschlag überschritten wird, hätten Sie als Kunde den Auftrag kündigen können. In diesem Fall hätte der Unternehmer dann Anspruch auf Ersatz der Kosten, die bis zu dem fiktiven Kündigungszeitpunkt entstanden sind. Allerdings muss sich der Kunde immer den Wert der Arbeiten anrechnen lassen, die bis dahin ausgeführt worden sind. Beispiel Sie lassen sich von einer Maurerfirma einen Kostenvoranschlag für die Sanierung des Haussockels erstellen. Um die Euro werde es kosten, so die Prognose des Handwerkers. Nach Fertigstellung werden Ihnen aber nicht die kalkulierten Euro, sondern insgesamt Euro in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer begründete die Mehrkosten damit, dass die notwendigen Sanierungsarbeiten doch umfangreicher als gedacht gewesen seien. Darüber sind Sie aber erst nach Abschluss der Arbeiten informiert worden. Deshalb können Sie Schadenersatz verlangen. Die Schadensberechnung ist allerdings recht kompliziert, sodass Sie immer fachkundigen Rat einholen sollten. 35 GB Handwerker druck indd 35
5 4 Probleme und Streitfälle Worauf muss ich bei der Abnahme des Werks achten? Wichtig! Mit der Abnahme wird die Leistung als vertragsgemäß anerkannt Die Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen Die Abnahme hat gravierende rechtliche Folgen Bei mangelhafter Leistung kann die Abnahme verweigert werden 50 GB Handwerker druck indd 50
6 h e Wenn der Handwerker seine Arbeiten abgeschlossen hat und damit seine vertraglichen Verpflichtungen als erfüllt betrachtet, erwartet er von Ihnen als Auftraggeber, dass Sie die erbrachten Leistungen begutachten und billigen. In diesem Zusammenhang spricht der Jurist von der Abnahme des Werks. Über die Abnahme des Werks wird häufig gestritten, weil der Erfolg vieler Rechtsstreitigkeiten davon abhängt. Die Abnahme ist eine Besonderheit des Werkvertrags. Sie ist eine Hauptleistungspflicht aus dem Vertrag. Hat der Unternehmer sein Werk vertragsgemäß hergestellt, so sind Sie als Besteller verpflichtet, das Werk abzunehmen. Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass der Handwerker den Auftrag vertragsgerecht erfüllt hat; mit ihr wird dessen Arbeit als korrekt anerkannt. Etwas salopper könnte man sagen: Sie als Kunde schauen sich das Werk genau an und erklären Ihr Einverständnis mit den Leistungen des Handwerkers oder Kundendienstes. Dieser kann Ih- nen dann die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Die Abnahme kann erklärt werden, indem zum Beispiel ein Abnahmeprotokoll unterschrieben wird (siehe unten) oder sich der Kunde ausdrücklich mit dem Werk einverstanden erklärt. Sie kann aber auch stillschweigend erfolgen, indem die Rechnung des Handwerkers beglichen oder eine reparierte Sache wieder in Gebrauch genommen wird. Um Zweifel auszuschließen, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist, wird bei umfangreicheren Werkverträgen häufig im Vorfeld eine förmliche Abnahme vereinbart. Sie können dies aber auch nachträglich mit dem Unternehmer vereinbaren oder einfach eine förmliche Abnahme durchführen. Mit der Abnahme billigt der Kunde die Arbeit des Handwerkers bzw. Kundendienstes als vertragsgemäß. Sie beinhaltet die Feststellung, dass die vertraglich geschuldete Leistung mangelfrei erbracht worden ist. Daneben hat die Abnahme der Leistung noch weitere 51 GB Handwerker druck indd 51
7 4. Probleme und Streitfälle Worauf muss ich bei der Abnahme des Werks achten? Achtung Wenn Ihnen der Handwerker ein Abnahmeprotokoll vorlegt, sollten Sie den Inhalt genau überprüfen, bevor Sie es unterschreiben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen eine vorgefertigte Erklärung unterbreitet wird. Vorliegende Mängel müssen im Abnahmeprotokoll aufgeführt werden. Nehmen Sie ein mangelhaftes Werk trotz Kenntnis der Mängel an, können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (siehe Seite 55 ff.) nur geltend machen, wenn Sie sich diese wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehalten. Bei größeren Mängeln sollten Sie die Abnahme auf jeden Fall ausdrücklich verweigern. rechtliche Folgen: Nach Abnahme der Arbeiten kann Ihnen der Unternehmer seine Leistungen in Rechnung stellen und Sie sind verpflichtet, ihm die vereinbarte Vergütung zu zahlen (siehe Seite 39 ff.). Bis zur Abnahme hat der Handwerker zu beweisen, dass seine Ar- beit nicht mangelhaft ist. Nach Abnahme des Werks geht die Beweislast für sämtliche Mängel auf Sie als Auftraggeber über. Mit der Abnahme beginnt die Frist, innerhalb derer Sie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Handwerker geltend machen müssen (siehe Seite 55 ff.). Welche Rechte Sie bei mangelhafter Leistung gegen den Handwerker haben, hängt davon ab, ob Sie den Mangel vor oder nach der Abnahme beanstanden (siehe Seite 55 ff.). Akzeptieren Sie bei der Abnahme die erbrachten Leistungen ohne Vorbehalt und begleichen dann die Rechnung, haben Sie also deutlich schlechtere Karten, wenn Sie die mangelhafte Arbeit später beanstanden wollen. Schließlich haben Sie ja die Leistung des Handwerkers als korrekt anerkannt! Bei mangelfreier Arbeit hat der Handwerker Anspruch auf Abnahme; andernfalls darf der Kunde die Abnahme verweigern, womit auch der Anspruch auf die Vergütung nicht fällig wird. 52 GB Handwerker druck indd 52
8 Wird eine Werkleistung in Kenntnis des Mangels angenommen, verliert der Kunde seine auf Seite 55 ff. aufgeführten Gewährleistungsrechte, wenn er sich diese Rechte nicht ausdrücklich vorbehält ( 640 Abs. 2 BGB). Bei nur unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Allerdings können sich mehrere unwesentliche Mängel addieren, sodass sich wieder ein wesentlicher Mangel ergibt. Gegebenenfalls muss der Handwerker beweisen, dass kein Mangel vorliegt oder dieser nur unwesentlich ist. Achtung Bietet Ihnen der Handwerker eine mangelhafte Leistung an, dürfen Sie auf keinen Fall den Anschein erwecken, dass Sie damit in dieser Form einverstanden sind. Lassen Sie vielmehr in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll detailliert festhalten, welche Leistungen nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprechen. 53 GB Handwerker druck indd 53
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