Konzept der Lehrveranstaltungsevaluation an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
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- Stefanie Busch
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1 Stabsstelle Qualitätsmanagement Stand: Konzept der Lehrveranstaltungsevaluation an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe I. Ziele der Lehrveranstaltungsevaluation an der Hochschule Für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe hat die Qualität der Lehre höchste Priorität. Die Lehrveranstaltungsevaluation ist daher ein wesentliches Instrument des Qualitätsmanagements der Hochschule. Die Lehrveranstaltungsevaluation dient dabei unterschiedlichen Zielen und Interessen, abhängig von der Perspektive der Beteiligten: Auf der Ebene der Hochschule insgesamt dient die Lehrveranstaltungsevaluation dazu, kontinuierlich den aktuellen Stand der Lehre an der Hochschule festzustellen und dadurch auch die Entwicklung des Profils der Hochschule über einen längeren Zeitraum zu fördern. Ziel ist eine hinsichtlich der Entscheidungsfindung belastbare Hochschulsteuerung. Auf Fakultätsebene zielt die Lehrveranstaltungsevaluation darauf, den Stand der Lehre innerhalb der Fakultät widerzugeben, die Weitentwicklung der Lehre zu ermöglichen sowie die Entwicklung des Profils der Fakultät zu steuern. Ziel ist eine selbstständige Steuerung der Fakultät als organisatorischer Grundeinheit der Hochschule. Das Interesse der einzelnen Lehrenden liegt dagegen auf der Ebene der Einzelauswertung: Diese gibt dem/der Lehrenden Rückmeldung zur Lehrveranstaltung aus studentischer Sicht und ermöglicht ihr, über die eigene Lehrveranstaltung zu reflektieren. Für die Studierenden ist die Lehrveranstaltungsevaluation ein Beteiligungsforum, über das sie die Möglichkeit haben, ihre Meinung auszudrücken und gegebenenfalls auf Probleme aufmerksam zu machen. II. Qualitätsregelkreise/ Verwendung der Daten Der Aufwand einer fortlaufenden Lehrveranstaltungsevaluation ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die Ergebnisse dieser Evaluationen im Rahmen eines festgelegten Systems auch verwendet werden, um die Qualität an der Hochschule zu verbessern. Dies wird erreicht, indem die Qualitätsregelkreise geschlossen werden. Im Folgenden soll daher dargestellt werden, in welchen Bereichen die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation Verwendung finden. Pädagogische Hochschule Karlsruhe Hauptgebäude: Karlsruhe Telefon Bismarckstraße 10 Germany
2 Hochschulebene: Die Hochschulleitung erhält die für ihren Aufgabenbereich erforderlichen Daten: Dies bedeutet, dass sie die zu übergeordneten Themenblöcken aggregierten Auswertungen der Lehrveranstaltungsevaluation bezogen auf die Fakultäten bekommt. Ein Personenbezug auf einzelne Lehrende ist hier nicht gegeben (siehe hierfür auch die unter Ziffer I aufgezeigten Ziele der Lehrveranstaltungsevaluation). Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation finden dabei Eingang in die Hochschulsteuerung. Sie werden verwendet als Grundlage für Entscheidungen zu Investitionen, im Rahmen der Weiterentwicklung des Studienangebots (Profil der Hochschule) sowie im Rahmen von Projekteinwerbungen und Akkreditierungsverfahren. Außerdem finden die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation Eingang in das Berichtswesen der Hochschule (z.b. Jahresbericht). Ferner findet einmal jährlich eine Arbeitssitzung Qualitätsentwicklung in der Lehre statt, an der das Rektorat, die Studiendekane, die Studiengangleitungen, die Stabsstelle Qualitätsmanagement sowie Vertreter der Studierenden teilnehmen. 2. Fakultätsebene Der Fakultätsvorstand (Dekan/-in, Studiendekan/-in, Prodekan/-in) und die Studienkommission erhalten von der Stabsstelle Qualitätsmanagement die Auswertung der betreffenden Lehrveranstaltung als Mittelwerte über die evaluierten Lehrveranstaltungen der Fakultät sowie zusammengefasst zu übergeordneten Themenblöcken. Dieses Zugangsrecht ergibt sich aus den im Gesetz festgelegten Aufgaben des Fakultätsvorstands und der Studienkommission. Zusätzlich erhalten der Fakultätsvorstand, der Studiendekan/ die Studiendekanin und die Studienkommission semesterweise die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation, die auf die einzelne Fakultät bezogen die Einzelfragen zu übergeordneten Themenblöcken zusammenfasst und zu diesen übergeordneten Themenblöcken das Ergebnis ausweist. Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation finden auf Fakultätsebene Eingang in die selbständige Steuerung der Fakultät. Sie dienen als Grundlage für Entscheidungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der Lehre (Konzeptentwicklungen, Entwicklung neuer Studiengänge) sowie für die Konzeption von Personalentwicklungsangeboten im Sinne einer Weiterbildung ihrer Angehörigen im Bereich der Lehre. 3. Ebene der Einzelauswertung: Der/die jeweilige Lehrende erhält die Auswertung der Einzelfragen des Fragebogens. Die Lehrveranstaltungsevaluation dient auf dieser Ebene in erster Linie dazu, der/dem einzelnen Lehrenden eine Rückmeldung zur Lehrveranstaltung zu geben, um so eine kritische Selbstreflektion zu ermöglichen. Der/die Lehrende hat die Möglichkeit, die Ergebnisse der Evaluationen ihrer Lehrveranstaltungen im Rahmen der Gewährung von Leis-
3 - 3 - tungsbezügen nach der Leistungsbezügeverordnung (LBVO) bzw. der Richtlinie der Pädagogischen Hochschule über die Vergabe von Leistungsbezügen vorzulegen. Der Fakultätsvorstand (Dekan/-in, Studiendekan/-in, Prodekan/-in) und die Studienkommission erhalten von der Stabsstelle Qualitätsmanagement die Auswertung der betreffenden Lehrveranstaltung zusammengefasst zu übergeordneten Themenblöcken. Dieses Zugangsrecht ergibt sich aus den im Gesetz festgelegten Aufgaben des Fakultätsvorstands und der Studienkommission. Soweit dies im begründeten Einzelfall zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben erforderlich ist, haben der Studiendekan/ die Studiendekanin bzw. der übrige Fakultätsvorstand das Recht, die Auswertung der Einzelfragen einzusehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Ergebnis der Lehrveranstaltungsevaluation auf Schwierigkeiten innerhalb einer Lehrveranstaltung hinweisen, da die Studiendekane für das ordnungsgemäße und vollständige Lehrangebot an der Fakultät verantwortlich sind ( 26 Abs. 4 LHG). III. Verfahren Das Verfahren der Lehrveranstaltungsevaluation ist in der Evaluationssatzung für Lehre, Studium, Weiterbildung und administrative Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vom 12. Mai 2010 festgelegt. Jedes Semester werden durch ein softwaregestütztes Verfahren 15 bis 25 % aller Lehrveranstaltungen der Hochschule für die Teilnahme an der Lehrveranstaltungsevaluation ausgewählt. Auch Lehrveranstaltungen, die im Rahmen von Lehraufträgen abgehalten werden, sind Teil der Lehrveranstaltungsevaluation. Der genaue Prozentsatz wird zu Beginn eines jeden Semesters durch das Rektorat festgelegt. Eine Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen der Juniorprofessoren/-professorinnen und Juniordozenten/-dozentinnen: Diese werden jedes Semester evaluiert, da das Gesetz nach vier Jahren eine Evaluation der Juniorprofessur/Juniordozentur zur Grundlage ihrer Verlängerung macht. Bei einer Stichprobengröße von 15% der angebotenen Veranstaltungen ist werden ca. 125 Veranstaltungen evaluiert. Die gleichmäßige Verteilung der Stichprobe auf die Fakultäten und entsprechend ihrer Größe auf die Studiengänge wird sichergestellt. Wenn eine ausgewählte Lehrveranstaltung innerhalb der zwei vorausgegangenen Semester bereits Gegenstand der Lehrveranstaltungsevaluation war, tritt eine andere Lehrveranstaltung an ihre Stelle. Aus diesem Grund werden in erneuten Durchgängen weitere Stichproben gezogen, die Ersatz - Veranstaltungen enthalten. Aus der Stichprobenziehung und den Ersatz -Vorschlägen ergibt sich die Liste der zu evaluierenden Veranstaltungen, die als Basis für Auswertung, Kommunikation und Stud.IP-interne Verwaltung dient. Diese Liste enthält Veranstaltungstitel, Namen der Lehrenden, Fakultäts-/Studienbereichszuordnungen und eine Veranstaltungs-ID, die ermöglicht, Auswertungsschritte ohne Kenntnis der Veranstaltungsgrunddaten durchzuführen. Nach der erfolgten Stichprobenziehung und vor dem Evaluationszeitraum werden die Lehrenden der ausgewählten Lehrveranstaltungen von der Stabsstelle QM über die kommende Evaluation informiert. Neben dem automatisierten Auswahlverfahren ist auch eine freiwillige Evaluation möglich. Hierfür müssen sich die Lehrenden rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungsevaluation bei der Stabsstelle QM melden.
4 - 4 - Die Lehrveranstaltungsevaluation beginnt in der Regel um die neunte Vorlesungswoche und dauert zwei Wochen. Die Lehrenden sollten die Studierenden Ihrer Lehrveranstaltung auf die Evaluation hinweisen und um Teilnahme bitten, um eine möglichst hohe Beteiligungsrate zu erreichen. Die Lehrveranstaltungsevaluation findet computergestützt auf Stud.IP statt. Die Evaluation findet dabei nicht in der durch den Lehrenden angelegten Lehrveranstaltung auf Stud.IP statt, sondern in einer vom ZIM aufgrund der in LSF hinterlegten Informationen angelegten parallelen Veranstaltung, die bis auf den in digitaler Form umgesetzten Fragebogen inhaltsleer ist. In diese Evaluationsveranstaltung werden die Teilnahmelisten der entsprechenden Lehrveranstaltungen importiert. Die Lehrenden selbst haben keinen Zugriff auf die Evaluation ihrer Lehrveranstaltung in Stud.IP (Zwischenergebnisse, Ergebnisse, Teilnehmer der Evaluation). Dies dient einerseits datenschutzrechtlichen Zielen, andererseits entlastet es die Lehrenden. Verwendung findet der seitens der Stabsstelle QM gemeinsam mit den Fakultäten und den Studierenden entwickelte Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation. Eine Durchführung der Evaluation in Papierform ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Stabsstelle QM möglich. IV. Verantwortlichkeiten Verantwortliche Stelle im Sinne von 3 Abs. 3 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) ist die Pädagogische Hochschule Karlsruhe. Für die Durchführung und Auswertung der Evaluation der Arbeit in Lehre, Studium und Weiterbildung ist das Rektorat verantwortlich ( 4 Abs. 1 der Evaluationssatzung); die Lehrveranstaltungsevaluation wird durch die Stabsstelle Qualitätsmanagement in Zusammenarbeit mit dem ZIM durchgeführt. Soweit Lehrende in Eigenverantwortung Evaluationen außerhalb des in der Evaluationssatzung festgelegten Verfahrens durchführen, sind diese Lehrenden persönlich verantwortlich für die Einhaltung der zu beachtenden (datenschutz-)rechtlichen Vorschriften und die Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung. V. Auswertung Nach Ende der Lehrveranstaltungsevaluation erfolgt die Auswertung durch das ZIM. Die Lehrenden erhalten die Auswertung der Einzelfragen durch die Stabsstelle QM/ das ZIM als Stud.IP-Auswertung in einer pdf-datei zugesandt. Voraussetzung ist, dass mindestens acht Studierende an der Evaluation einer Lehrveranstaltung teilgenommen haben. Die Lehrenden sind verpflichtet, das Ergebnis der Evaluation noch im laufenden Semester mit den Studierenden ihrer Lehrveranstaltung zu besprechen. Bei einer Lehrveranstaltung mit weniger als acht Teilnehmern/Teilnehmerinnen oder einer Beteiligung von weniger als acht Studierenden an der Evaluation finden keine Auswertungsschritte statt.
5 - 5 - Neben der Auswertung auf der Ebene der einzelnen Lehrveranstaltung (Einzelfragen) findet eine Auswertung auf Fakultätsebene und bezogen auf die gesamte Hochschule statt. Hier wird nicht mehr personenbezogen nach Lehrenden ausgewertet, sondern die Items sowie Themenblöcke (z.b. Veranstaltungscharakteristika, Raumbedingungen, etc.) werden bezogen auf die einzelne Fakultät bzw. die Hochschule insgesamt analysiert. Die Daten einer freiwilligen Evaluation bzw. der Evaluation der Lehrveranstaltungen von Juniorprofessoren/-professorinnen bzw. Juniordozenten/-dozentinnen fließen nicht in die Gesamtauswertung ein, sondern werden nur den Lehrenden direkt zur Verfügung gestellt. VI. Sicherung der Anonymität der Studierenden Die Anonymität der sich an der Evaluation beteiligenden Studierenden ist sichergestellt. Es besteht weder für die Lehrenden noch für die Stabsstelle QM noch für Administratoren/Administratorinnen der Computersysteme die Möglichkeit herauszufinden, welche Antworten ein bestimmter Student/ eine bestimmte Studentin gegeben hat. Dies ist zum Einen dadurch sichergestellt, dass der Fragebogen so konzipiert wurde, dass auch aus der Kombination der gegebenen Antworten kein Rückschluss auf eine bestimmte Person möglich ist. Eine Lehrveranstaltung, an der weniger als acht Studierende teilnehmen, wird nicht evaluiert. Darüber hinaus findet eine Auswertung der (digitalen) Fragebögen nicht statt, wenn sich in einer Lehrveranstaltung weniger als acht Studierende an der Evaluation beteiligt haben. Zum anderen sind technisch innerhalb von Stud.IP die Tabellen der Evaluationsteilnehmer/-innen und ihrer Antworten getrennt und können einander auch nicht zugeordnet werden. V. Dauer der Aufbewahrung der Ergebnisse Die Evaluationssatzung enthält eindeutige Regelungen darüber, wie lange die auf einzelne Lehrende bezogenen Daten aufbewahrt werden dürfen und müssen. Dies dient dem Schutz der evaluierten Lehrenden. Fakultätsvorstand und Studienkommission haben die Vertraulichkeit sicher zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass die ihnen zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Lehrevaluation, die auf die einzelne Lehrveranstaltung bezogen sind, wie folgt gelöscht werden. Löschung bedeutet hierbei sowohl die Vernichtung der in digitaler Form vorliegenden Daten als auch der in Papierform vorliegenden Daten. Die Studienkommission hat die erhaltenen Daten bis zum nächsten des auf die Lehrevaluation folgenden Semesters zu löschen. Der Fakultätsvorstand, sowie insbesondere der Studiendekan/die Studiendekanin haben die erhaltenen Daten spätestens bis zum übernächsten des auf die Lehrevaluation folgenden Semesters zu löschen. Nach dem Datenexport werden die Evaluationsveranstaltungen und damit auch die entsprechenden Daten durch das ZIM aus Stud.IP gelöscht, die korrespondierenden Lehrveranstaltungen bleiben davon unberührt. Nach der Auswertung werden die Daten auf geeigneten optischen Datenträgern gespeichert und der Stabsstelle QM übergeben, danach werden alle zur Evaluation erhobenen, bearbeiteten und gespeicherten Daten von den Systemen des
6 - 6 - ZIM entfernt. Die Datenträger enthalten sowohl die Rohdaten als auch die Arbeitsdaten und die Auswertungsergebnisse. Die ausgefüllten Einzelfragebögen werden von der Stabsstelle Qualitätsmanagement bis Ende des auf die Lehrveranstaltungsevaluation folgenden Semesters vernichtet. Die auf die einzelne Lehrveranstaltung bezogenen Daten können bis zum übernächsten des auf die Lehrveranstaltung folgenden Semesters in der Stabsstelle Qualitätsmanagement aufbewahrt werden. Dann werden diese Daten gelöscht. Eine Ausnahme stellen die Evaluationsergebnisse der Lehrveranstaltungen der Juniorprofessoren/- professorinnen bzw. Juniordozenten/-dozentinnen dar, da das Gesetz verlangt, dass nach vier Jahren die Leistungen dieser Personengruppen evaluiert werden, um über eine Verlängerung der Juniorprofessur zu entscheiden. Aus diesem Grund werden die Daten der Lehrveranstaltungsevaluationen der Juniorprofessoren/-professorinnen bzw. Juniordozenten/- dozentinnen fünf Jahre aufbewahrt.
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