AUFLÖSUNGSBERICHT vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 AE&S SUBSTANZ SELEKT

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1 AUFLÖSUNGSBERICHT vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 AE&S SUBSTANZ SELEKT

2 INHALTSVERZEICHNIS Management und Verwaltung 2 Tätigkeitsbericht 3 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 5 Entwicklung des Sondervermögens 6 Verwendung der Erträge des Sondervermögens 6 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre 6 Vermögensübersicht zum 30. Juni Vermögensaufstellung im Detail 8 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen 10 Anhang zum geprüften Auflösungsbericht per 30. Juni Vermerk des Abschlussprüfers 14 Besteuerungsgrundlagen 15 Seite 1

3 MANAGEMENT UND VERWALTUNG Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: (Stand: 31. Dezember 2014) Alleingesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg (im Folgenden: M.M.Warburg & CO (AG & Co.)) Aufsichtsrat Joachim Olearius Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) - Vorsitzender - Eckhard Fiene Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) - stellv. Vorsitzender - sowie Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski, Hamburg Geschäftsführung Udo Hirschhäuser Verwahrstelle UBS Deutschland AG, Opernturm Bockenheimer Landstr Frankfurt am Main Telefon Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien Haftende Eigenmittel: ,14 (Stand: 31. Dezember 2014) Anlageausschuss Wolfgang Knipp Geschäftsführender Gesellschafter AGEVIS GmbH, Much Klaus-Martin Tinkloh Geschäftsführender Gesellschafter AGEVIS GmbH, Much Dirk Reinartz AGEVIS GmbH, Much Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhlentwiete Hamburg DEUTSCHLAND seit dem 1. April 2015: Matthias Mansel bis zum 31. März 2015: Dr. Volker van Rüth 2

4 TÄTIGKEITSBERICHT 1. Anlageziel und Anlagepolitik Das Dachfondskonzept des AE&S Substanz Selekt verfolgt mit seiner Anlagestrategie das Ziel, einen möglichst hohen, inflationsgeschützten Wertzuwachs zu erzielen. Zur Erreichung des Anlageziels wird das Fondsvermögen überwiegend in substanzwertbasierte Investments angelegt. Neben Anteilen an offenen Immobilienfonds, internationalen REITs, Immobilienaktienfonds sowie Aktien bzw. Zertifikate auf Indizes und Einzelwerte aus dem Immobiliensektor kann als Beimischung in Zertifikate, Aktien und Investmentfonds aus dem Rohstoffsektor investiert werden; Derivate werden zu Absicherungszwecken eingesetzt. 2. Anlagestrategie und ergebnis Am 4. Dezember 2014 hat die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh die Kündigung des Verwaltungsrechts an dem Sondervermögen mit Wirkung zum 30. Juni 2015 bekanntgegeben. Eine erste Zwischenausschüttung erfolgte am 18. Dezember Durch den Verkauf der Aktien (bis auf eine Position), der Edelmetallinvestments sowie von Offenen Immobilienfondsanteilen über die Börse wurde der Anteil der Liquidität im Verlauf des Berichtszeitraumes kontinuierlich erhöht. Am 18. Juni 2015 erfolgte dann eine weitere Auszahlung (2. Zwischenausschüttung) in Höhe von 14,19 pro Anteil. Damit konnten seit der Kündigung des Verwaltungsrechts 23,19 pro Anteil (über 60 % des Sondervermögens) an die Anleger ausgezahlt werden. Zum Stichtag 30. Juni 2015 setzt sich das Portfolio zu ca. 82 % aus offenen Immobilienfonds, 3,6 % Aktien und 14,6 % Liquidität zusammen. Der AE&S Substanz Selekt verzeichnete im Berichtszeitraum (1. Oktober Juni 2015) einen Wertrückgang von ca. 2,4 % (berechnet gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e. V. BVI). 3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum Zinsänderungsrisiken Bei den Wertpapieranlagen handelt es sich überwiegend um substanzwertbasierte Investments, die Anlage der Liquidität erfolgt auf täglich fälligen Einlagekonten; das Zinsänderungsrisiko wird daher als gering erachtet. Immobilienspezifische Risiken Investitionen in Immobilienanlagen, wie z.b. offene Immobilienfonds, unterliegen Risiken, die sich auf den Anteilwert durch Veränderungen bei den Erträgen, den Aufwendungen und den Verkehrswerten der Immobilien auswirken können. Marktpreisrisiken Der AE&S Substanz Selekt war entsprechend seinem Anlagekonzept unter anderem in REITs/Immobilienaktien/-fonds und Edelmetall- Zertifikaten/Rohstoffaktien investiert und damit den Schwankungen an den Aktien- und Rohstoffmärkten ausgesetzt. Operationelle Risiken Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Dies wird regelmäßig durch die Innenrevision sowie den Jahresabschlussprüfer überprüft. Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Investments in Zertifikaten und Aktien erfolgen mit niedrigen Quoten. Die Bonitäts- und Adressenausfallrisiken der Wertpapieranlagen sind daher auf die niedrige Gewichtung der jeweiligen Emittenten bzw. Unternehmen begrenzt. Die Anlage der Liquidität erfolgt auf Einlagekonten bei mehreren Kreditinstituten. Liquiditätsrisiken Per 30. Juni 2015 ist das nach den Auszahlungen an die Anleger deutlich reduzierte Sondervermögen zu ca. 85,5 % in Assets, die abgewickelt werden und nicht umgehend liquidiert bzw. nur mit Kursabschlägen über die Börse veräußert werden können, investiert. 3

5 TÄTIGKEITSBERICHT Währungsrisiken Bei Investitionen in Ländern außerhalb des Geltungsbereiches des Euro können Wechselkursrisiken entstehen. Die Fondsmanager der im Portfolio allokierten Offenen Immobilienfonds streben i.d.r. an, diese Risiken durch entsprechende Strukturen, Finanzierungen bzw. Sicherungsinstrumente weitgehend abzusichern. Der Anteil der in USD notierten direkten Investments inkl. Liquidität und das damit verbundene Währungsrisiko lag im Berichtszeitraum bei unter 5 %. Die im Fonds investierten Zielfonds können teilweise bis zu 100 % in Nicht-Euro Währungen investieren. 4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh hat am 4. Dezember 2014 die Kündigung des Verwaltungsrechts an dem Sondervermögen mit Wirkung zum 30. Juni 2015 bekanntgegeben. Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Gemischte Sondervermögen am 1. Juli 2015 auf die Depotbank UBS Deutschland AG zwecks Abwicklung des Sondervermögens über. 4

6 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. OKTOBER 2014 BIS 30. JUNI 2015 I. Erträge 1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 4.872,16 2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -248,27 3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 1.017,39 4. Erträge aus Investmentanteilen ,94 5. Abzug ausländischer Quellensteuer -677,33 6. Sonstige Erträge 4.841,23 davon Bestandsprovisionen 4.841,23 II. Summe der Erträge ,12 Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen ,09 2. Verwaltungsvergütung ,47 3. Verwahrstellenvergütung ,13 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,94 5. Sonstige Aufwendungen -698,12 davon Fremde Depotgebühren -698,12 Summe der Aufwendungen ,75 III. Ordentlicher Nettoertrag ,37 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,20 davon aus Wertpapiergeschäften ,33 davon aus Devisenkassageschäften ,87 2. Realisierte Verluste ,16 davon aus Wertpapiergeschäften ,50 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,96 V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,59 1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne ,93 2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste ,02 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,09 VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,59 5

7 ENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres ,26 1. Ausschüttung für das Vorjahr ,12 2. Zwischenausschüttung ,64 3. Mittelzufluss (netto) 0,00 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 0,00 4. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich 0,00 5. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,50 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne ,93 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste ,02 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres ,00 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr ,99 4, Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,59-2, Zuführung aus dem Sondervermögen *) ,49 23,094 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet ,25-2, Vortrag auf neue Rechnung ,25-2,093 III. Gesamtausschüttung ,64 23, Zwischenausschüttung zum 18. Dezember ,00 9, Zwischenausschüttung zum 18. Juni ,64 14, Endausschüttung 0,00 0,000 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. VERGLEICHENDE ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE (Rumpf- ) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des (Rumpf- ) Geschäftsjahres Anteilwert , , , ,41 13,96 37,81 40,34 45,18 6

8 VERMÖGENSÜBERSICHT ZUM 30. JUNI 2015 Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung I. Vermögensgegenstände 1. Aktien Sonstige Finanzunternehmen 3,57 % gesamt 3,57 % Großbritannien 3,57 % gesamt 3,57 % 2. Investmentanteile - 81,84 % - 81,84 % 3. Bankguthaben - 15,55 % - 15,55 % 4. Sonstige Vermögensgegenstände - 0,03 % - 0,03 % II. Verbindlichkeiten - -0,99 % - -0,99 % III. II. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 % Die Angaben der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. 7

9 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Gattungsbezeichnung ISIN / VWG Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Wertpapiervermögen ,09 85,41 Nichtnotierte Wertpapiere ,84 3,57 Aktien Charlemagne BRIC Plus Property Company plc *) IM00B2Q7GZ55 STK USD 0, ,84 3,57 0 Anteile an Immobilien-Sondervermögen ,25 81,84 Gruppenfremde Investmentanteile AXA ImmoselectInhaber-Anteile **) ANT , ,00 8,50 DE / 0,60 % 0 AXA ImmosolutionsInhaber-Anteile **) ANT , ,15 3,16 DE000A0J3GM1 / 0,50 % 0 Degi German BusinessInhaber-Anteile **) ANT , ,00 3,08 DE000A0J3TP7 / 0,70 % 0 Degi Global BusinessInhaber-Anteile **) ANT , ,00 1,64 DE000A0ETSR6 / 0,50 % 0 KanAm SPEZIAL grundinvest FdsInhaber- ANT , ,00 37,17 Anteile **) 0 DE000A0CARS0 / 0,40 % Morgan Stanley P2 ValueInhaber-Anteile **) ANT , ,10 1,00 DE000A0F6G89 / 0,80 % SEB Imm.Portf.Target Ret.FundInhaber-Anteile ANT , ,00 5,83 **) DE / 0,90 % TMW Immobilien WeltfondsInhaber-Anteile P ANT , ,00 5,64 **) 0 DE000A0DJ328 / 1,00 % UBS (D) 3 Sect.Real Est.EuropeInhaber-Anteile ANT , ,00 15,82 **) 0 DE / 0,75 % *) Der Fonds ist teilweise in Produkte investiert, bei denen zum Abschlussstichtag ein liquider Markt nicht vorhanden war. Die Bewertung erfolgt insoweit mit geschätzten Zeitwerten auf der Grundlage von indikativen Broker-Quotierungen oder Bewertungsmodellen. **) Der Fonds ist teilweise in Offenen Immobilienfonds investiert, bei denen zum Abschlussstichtag eine eingeschränkte Liquidität gegeben war. Die Bewertung erfolgte dennoch zum von der Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft festgestellten Nettoinventarwert, da nach Abwägung aller bekannten Sachverhalte keine marktgerechte alternative Bewertung vorgelegen hat. Per 30. Juni 2015 betraf dies den AXA ImmoselectInhaber- Anteile, den AXA ImmosolutionsInhaber-Anteile, den Degi German BusinessInhaber-Anteile, den Degi Global BusinessInhaber-Anteile, den KanAm SPEZIAL grundinvest FdsInhaber-Anteile, den Morgan Stanley P2 ValueInhaber-Anteile, den SEB Imm.Portf.Target Ret.FundInhaber- Anteile, den TMW Immobilien WeltfondsInhaber-Anteile P und den UBS (D) 3 Sect.Real Est.EuropeInhaber-Anteile. 8

10 Gattungsbezeichnung Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Kurswert in % des Fondsvermögens Andere Vermögensgegenstände Bankguthaben ,45 15,55 -Bankguthaben bei: Verwahrstelle , ,20 15,54 Guthaben in nicht EU/EWR-Währungen Verwahrstelle USD 741,96 664,25 0,01 Sonstige Vermögensgegenstände 1.483,50 0,03 Rückforderbare Quellensteuer 1.483, ,50 0,03 Sonstige Verbindlichkeiten ,04-0,99 Rückstellungen aus Kostenabgrenzung , ,04-0,99 Fondsvermögen ,00 100,00 Anteilwert Umlaufende Anteile STK 13,

11 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES ABGESCHLOSSENE GESCHÄFTE, SOWEIT SIE NICHT MEHR IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG ERSCHEINEN: Gattungsbezeichnung ISIN Stück, Anteile bzw.währung Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Wertpapiere, Investmentanteile und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag) Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Barrick Gold Corp. STK CA BHP Billiton PLC STK GB Exxon Mobil Corp. STK US30231G1022 Goldcorp Inc. STK CA Rio Tinto PLC STK GB Royal Dutch Shell PLC A STK GB00B03MLX29 Total S.A. STK FR Zertifikate DB ETC PLC INDEX-ZTF Silber Fein Unze DE000A1EK0J7 Dt Börse Comm INDEX-ZTF Gold Unze o.e DE000A0S9GB0 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Aktien Glencore PLC STK JE00B4T3BW64 10

12 ANHANG ZUM GEPRÜFTEN AUFLÖSUNGSBERICHT PER 30. JUNI 2015 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet. Für Rentenpapiere und Schuldscheindarlehen, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, sind Marktwerte zugrunde zu legen, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet. Investmentanteile werden mit dem von der Investmentgesellschaft veröffentlichten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen. Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtsjahres und der Anteilwert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben. Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Inländische Vermögenswerte Kurse per 29. Juni 2015 Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 29. Juni 2015 Devisen Kurse per 30. Juni 2015 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Reuters AG um Uhr ermittelten Devisenkurses der Währung in Euro taggleich umgerechnet. US-Dollar 1 = USD 1,11699 Kapitalmaßnahmen: Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen. 11

13 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG Aufgrund der Kapitalmarktentwicklung ergaben sich negative Einlagenzinsen, der Ausweis erfolgt weiterhin unter den Erträgen. Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, der Betrag der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließt, der Betrag der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließt und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. ANGABEN NACH DER DERIVATEVERORDNUNG Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage 300 Abs. 2 KAGB): Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Brutto-Methode 0,57132 Festgelegtes Höchstmaß des Leverage nach Brutto-Methode 1,50000 Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Commitment-Methode 1,00000 Festgelegtes Höchstmaß des Leverage nach Commitment-Methode 1,50000 Für das Sondervermögen ergaben sich im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 keine Änderungen des festgelegten Höchstmaßes des Leverage. Für die Ermittlung des Leverage wird das Gesamtexposure des Sondervermögens durch dessen Nettoinventarwert dividiert. Das Gesamtexposure eines Sondervermögens ergibt sich dabei als Summe der Anrechnungsbeträge der Derivate und etwaiger Effekte aus der Wiederanlage von Sicherheiten bei Wertpapierleihe und Pensionsgeschäften zuzüglich des Nettoinventarwerts des Sondervermögens. Bankguthaben auf laufenden Konten und Tagesgelder werden bei der Ermittlung des Gesamtexposures in Abzug gebracht. Bei der Berechnung der Anrechnungsbeträge nach der Bruttomethode (Summe der Nominalwerte) erfolgt keine Verrechnung bzw. Anrechnung von Absicherungsgeschäften. Derivate können von der Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden, einschließlich Absicherung oder spekulativer Ziele. Die Berechnung der Summe der Nominalwerte der Derivate unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes. Aus diesem Grund ist die Angabe des durchschnittlichen Leverage nach der Bruttomethode keine Indikation über den Risikogehalt des Sondervermögens. Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens: 10 % REXP 20 % FTSE EPRA/NAREIT Global Net Return 70 % ScopeX Real Estate GOEF Composite Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko: Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,80846 % Größter potenzieller Risikobetrag 1,67787 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,99270 % Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 auf der Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem potenziellen Marktrisikobetrag im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus der statistisch ungünstigsten Entwicklung von Marktparametern für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des potentiellen Marktrisikobetrags wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Die Angaben gem. 37 Abs. 1 und 2 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren. Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 12

14 ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE Gesamtkostenquote (synthetisch) 1,81 % Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen ( Zielfonds ) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Die Beträge der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds betragen: Ausgabeaufschläge 0,00 Rücknahmeabschläge 0,00 Die Verwaltungsvergütungssätze für die am Berichtstag im Bestand befindlichen Sondervermögen und die Sondervermögen, die im Berichtszeitraum ge- und verkauft wurden, sind in der Vermögensaufstellung bzw. der Auflistung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Die Angaben zu den Vergütungssätzen wurden Wertpapierinformationssystemen wie WM- Datenservice und anderen Wertpapierinformationsportalen wie Morning Star und Onvista entnommen. Transaktionskosten 2.155,54 (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens) Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.r. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke. HINWEIS FÜR DIE ANTEILINHABER Kündigung des Verwaltungsrechts mit Wirkung zum 30. Juni Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen wurde im Februar 2012 eingestellt. WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Hamburg, den 10. September 2015 Die Geschäftsführung 13

15 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH hat uns beauftragt, gemäß 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Auflösungsbericht des Sondervermögens AE&S Substanz Selekt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Auflösungsberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Auflösungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Auflösungsbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Auflösungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Auflösungsbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Auflösungsbericht den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, 11. September 2015 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zemke Wirtschaftsprüfer Rüdiger Wirtschaftsprüfer 14

16 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg AE&S Substanz Selekt Sondervermögen nach InvG Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. Juni 2015 Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A0LBS08 A0LBS0 Ex-Tag: 1. Juli 2015 Zahltag: 1. Juli 2015 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 1. Juli 2015 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 0, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 0, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , , bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) 0, , , b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0,

17 ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG - - 0, nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 0, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , cc) davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) 0, , , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , bb) cc) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, ,

18 ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , , Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. Berechnung des Aktiengewinns für Körperschaften Die Aktiengewinne für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.s.d. 1 Abs. 1 KStG wurden für den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2013 nachträglich ermittelt und können auf der Seite im Menuepunkt Downloads im Rahmen der Fondspreise eingesehen werden. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 1. September 2015 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 17

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