Offenlegungsbericht 2014 Bremer Kreditbank AG

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1 Offenlegungsbericht 2014 Bremer Kreditbank AG

2 Inhaltsverzeichnis 1. Motivation und Ziele der Offenlegung Risikomanagementziele und -politik... 5 Tabelle 1: Auslastung der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum in TEUR Anwendungsbereich... 7 Tabelle 2: Anwendungsbereich Eigenmittel (CRR Art. 437)... 7 Tabelle 3: Hauptmerkmale hartes Kernkapital... 8 Tabelle 4: Hauptmerkmale zusätzliches Kernkapital... 9 Tabelle 5: Hauptmerkmale Ergänzungskapital Tabelle 6: Eigenmittelstruktur zum (Mio. ) Tabelle 7: Aufgliederung der Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz und Zuordnung zur Eigenmittelstruktur zum (Mio. ) Eigenmittelanforderungen Tabelle 8: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung zum (TEUR) Tabelle 9: Zusammenfassung zur Angemessenheit des Kapitals zum Adressausfallrisiken Tabelle 10a: Durchschnittliches Bruttokreditvolumen bis (TEUR) Tabelle 10b: Bruttokreditvolumen Stichtag und Durchschnitt ab (TEUR) Tabelle 11: Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung (TEUR) Tabelle 12: Bruttokreditvolumen nach Branchen (TEUR) Tabelle 13: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten (TEUR) Tabelle 14: Entwicklung der bilanziellen Risikovorsorge (TEUR) Tabelle 15: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach Hauptbranchen zum (TEUR) Tabelle 16: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach geographischen Hauptgebieten zum (TEUR) Tabelle 17: Mit ECAIs bewertete Forderungen eingeteilt nach aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufen zum (TEUR) Kreditrisikominderung Tabelle 18: Risikopositionen vor und nach Kreditminderung zum (TEUR) Tabelle 19: Gesamtbetrag der gesicherten Positionswerte (ohne Verbriefungen) zum (TEUR) Beteiligungspositionen des Anlagebuchs Tabelle 20: Wertansätze von Beteiligungen (TEUR) Gegenparteiausfallrisiko Tabelle 21: Positive Wiederbeschaffungswerte zum (TEUR) Unbelastete Vermögenswerte Seite 2

3 Tabelle 22: Buchwerte der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) Tabelle 23: Erhaltene Sicherheiten für belastete und unbelastete Vermögenswerte (TEUR) Tabelle 24: Belastete Vermögenswerte/erhaltende Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (TEUR) Marktrisiko Operationelles Risiko Zinsrisiko im Anlagebuch Tabelle 25: Auswirkungen aufsichtlicher Zinsschock (TEUR) Unternehmensführungsregeln Vergütungspolitik Schlusserklärung Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten. Seite 3

4 1. Motivation und Ziele der Offenlegung Gemäß des Teil VIII der zum 01. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (im folgenden CRR genannt) in Verbindung mit 26a Kreditwesengesetz (KWG) ist die Bremer Kreditbank AG (im folgenden BKB Bank) verpflichtet, mindestens im jährlichen Turnus qualitative und quantitative Informationen zu folgenden Punkten zu veröffentlichen: Risikomanagementzielen und -politik, Anwendungsbereich, Eigenmittel und -anforderungen, den Kredit- bzw. Adressausfallrisiken inkl. Kreditrisikominderung, Beteiligungspositionen, Gegenparteiausfallrisiko, Unbelastete Vermögenswerte, Marktrisiko, Operationelles Risiko, Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, Unternehmensführungsregeln und Vergütungspolitik. Der hiermit vorliegende Bericht dient zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen für die BKB Bank zum Berichtsstichtag Als Medium der Offenlegung dieses Berichts wird die Internetseite der Bank genutzt. Gemäß Artikel 432 CRR und in Einklang mit der EBA/GL/2014/14 zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung unterliegen die dargestellten Berichtsinhalte dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine adäquate Offenlegungspraxis zu gewährleisten, finden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte statt. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind in Arbeitsanweisungen geregelt. Die BKB Bank geht davon aus, dass die nachfolgenden Berichtsinhalte eine umfassende Information über das Gesamtrisikoprofil bietet. Es wird davon Gebrauch gemacht auf andere, bereits offengelegte, Informationen zu verweisen, sofern sie dort auf Grund bestehender Regelungen bereits veröffentlicht wurden. Seite 4

5 2. Risikomanagementziele und -politik Die BKB Bank beschreibt in Kapitel 5 ihres Lagebericht ausführlich die Strategien und Verfahren der Steuerung sowie die Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagementfunktionen. Dabei wird sowohl auf den Umfang und die Art der Risikoberichts- und Messsysteme als auch auf die Leitlinien für die Risikoabsicherung und minderung sowie deren Überwachung eingegangen dabei werden alle wesentlichen Risiken sowohl nach Risikoarten als auch kombiniert/risikoartenübergreifend betrachtet. Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren nach CRR Art. 435, Abs. 1 e) Die BKB Bank hat das Ziel, eine nachhaltige risikoadäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals für ihre Gesellschafter zu erwirtschaften. Die Bank nutzt gezielt die sich an ihren Märkten ergebenden Chancen. Hierzu ist sie bereit, Risiken bewusst und in wirtschaftlich tragbarer Höhe einzugehen. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der BKB Bank ist bestimmt durch ihre Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Strategien ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Die Risikostrategie leitet sich konsistent aus der nachhaltigen Geschäftsstrategie der Bank ab. Sie definiert Regeln für den Umgang mit Risiken, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsaktivitäten der Bank ergeben. Diese Regeln bilden die Grundlage für ein unternehmensweit einheitliches Verständnis der Unternehmensziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Die Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und ist ein auf die Marktaktivitäten und die interne Steuerung ausgerichtetes Instrument, das jährlich überprüft und ggf. angepasst wird. Risiken dürfen nur im Rahmen der Risikotragfähigkeit eingegangen werden. Das notwendige Risikobewusstsein wird unterstützt durch eine funktionierende Kommunikation. Dies wird nur in begrenztem Maße durch Anweisungen, Kontrollmaßnahmen und Sanktionsmechanismen erreicht. Risikobewusstsein ist vielmehr Ausdruck einer chancen- und risikoorientierten Unternehmenskultur. Diese wiederum wird maßgeblich geprägt durch den Managementstil und den Umgang mit Risiken durch die Geschäftsleitung. Der Risikomanagement-Prozess umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Unternehmensbereich. Dazu gehören die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken im Unternehmen, die operative Überwachung des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Effektivität und Angemessenheit der Maßnahmen des Risikomanagements. Zusammenfassend geht die BKB Bank davon aus, dass die implementierten Methoden, Modelle und Prozesse jederzeit geeignet sind, ein an der Strategie und dem Gesamtrisikoprofil orientiertes Risikomanagementsystem sicherzustellen. Seite 5

6 Erklärung des Leitungsorgans zum Risikoprofil der BKB Bank nach CRR Art. 435 Abs. 1 f) Im Rahmen der 2. Baseler Säule 1 erfolgt die risikoseitige Steuerung der Bank. Der Gesetzgeber hat sich hier im Rahmen des 25a KWG und diversen themenbezogenen Rundschreiben umfassend geäußert. Für die BKB Bank ist es oberstes Ziel, die Risikotragfähigkeit jederzeit sicherzustellen. Im Rahmen der Risikoinventur hat die BKB Bank folgende wesentliche Risiken identifiziert: 1. Adressausfallrisiken 2. Liquiditätsrisiken 3. Marktpreisrisiken 4. Operationelle Risiken Sofern diese Risiken sinnvoll messbar sind, werden Sie im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung entsprechend limitiert. Hierbei ergeben sich zum für die ökonomische Risikotragfähigkeit in einem wertorientierten Liquidationsansatz folgende Auslastungen: Tabelle 1: Auslastung der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum in TEUR Risikoart Limit Risiko Adressausfallrisiko Liquiditätsrisiken Marktpreisrisiko Operationelles Risiko Sonstige Risiken 92 Puffer für allgemeine Risiken Gesamt Die BKB Bank kalkuliert die Risikotragfähigkeit darüber hinaus auch in einem periodischen Going-Concern Steuerungskreis. Weiterführende Informationen sind im Risikobericht unseres Lageberichts enthalten. 1 Im Wesentlichen umgesetzt in Form der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Seite 6

7 3. Anwendungsbereich Die BKB Bank ist als CRR-Institut einzustufen und unterliegt somit den Offenlegungsvorschriften der CRR. Aufsichtsrechtlich ist die BKB Bank als Einzelinstitut ohne Konzernzugehörigkeit einzustufen. Die Bank wird ebenso in keinen handelsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen und erstellt lediglich einen Einzelabschluss ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die dargestellte Klassifizierung basiert auf dem Art. 4 der CRR. Sie wird um sonstige Unternehmen, die nicht zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gehören, erweitert. Tabelle 2: Anwendungsbereich Name Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung Konsolidierung gemäß Art. 18 CRR Befreiung gemäß Art. 19 CRR Berücksichtigung gemäß Art. 470 Abs. 2b und 3 CET 1 Abzug gemäß 32 SolvV Risikogewichtete Beteiligungen nach Rechnungslegungsstandard voll 2 voll CRR (Schwellwertverfahren) Bremer Kreditbank AG X X Vermögensverwaltungs- gesellschaft Merkur mbh X - 4. Eigenmittel (CRR Art. 437) Zum 31. Dezember 2014 betragen die Eigenmittel nach Artikel 72 CRR der BKB Bank 354 Mio. und setzen sich aus hartem Kernkapital, zusätzlichem Kernkapital und Ergänzungskapital zusammen. Das harte Kernkapital setzt sich im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital sowie der Kapital- und Gewinnrücklage zusammen. Anrechenbare Gewinne werden nicht berücksichtigt. Im zusätzlichen Kernkapital verfügt die Bank über eine bedingte Wandelanleihe, während das Ergänzungskapital aus einer Nachranganleihe sowie Genussrechtskapital besteht. Beschreibung der Hauptmerkmale Nachstehend werden die Hauptmerkmale der von der BKB Bank begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals dargestellt. 2 at Equity einbezogen Seite 7

8 Tabelle 3: Hauptmerkmale hartes Kernkapital Merkmale CT1 Nr. 1 1 Emittent Bremer Kreditbank AG 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Aktienkapital 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo /Konzern /Solo- und Konzernebene Solo 7 lnstrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Aktie 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 231 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 231 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Bei Gründung der AG 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Seite 8

9 Merkmale CT1 Nr Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu Instrumenten des zusätzl. Kernkapitals 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle 4: Hauptmerkmale zusätzliches Kernkapital Merkmale AT1 Nr. 1 1 Emittent Bremer Kreditbank AG 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für A13SK1 Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit zusätzliches Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo /Konzern /Solo- und Konzernebene Solo 7 lnstrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Pflichtwandelanleihe 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 2 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfalltermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keiner 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Frühestens 5 Jahre nach Emission oder gem. 78(4) CRR 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Keine 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Keiner 19 Bestehen eines,dividenden-stopps 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Seite 9

10 Merkmale AT1 Nr Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung s. Anleihebedingungen 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise ganz 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate Variabel, s. Anleihebedingungen 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Obligatorisch und fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Hartes Kernkapital 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Bremer Kreditbank AG 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu Instrumenten des Ergänzungskapitals 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Keine 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle 5: Hauptmerkmale Ergänzungskapital Merkmale T2 Nr. 1 T2 Nr. 2 1 Emittent Bremer Kreditbank AG 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Bilateraler Privatplatzierung) Vertrag 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung Bremer Kreditbank AG A12UD5 Deutsches Recht 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo /Konzern /Solo- und Konzernebene Solo Solo 7 lnstrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Genussrechte Nachrang- Anleihe 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments Seite 10

11 Merkmale T2 Nr. 1 T2 Nr. 2 9a Ausgabepreis 100% 97% 9b Tilgungspreis 100% 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfalltermin mit Verfalltermitermin mit Verfall- 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Jederzeitige Kündigungsoption ohne Kündigungsfrist. Tilgung zum Nominalbetrag Jederzeitige Kündigungsoption mit Kündigungsfrist. Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest Fest bis , danach Zinsanpassung 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 6% p.a. Fest 9% p.a., ab Jahres- Swapsatz + 8,53% p.a. 19 Bestehen eines,dividenden-stopps Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug zwingend zwingend auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Seite 11

12 Merkmale T2 Nr. 1 T2 Nr Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig ggü. allen nichtnachrangigen Gläubigern Nachrangig ggü. allen nichtnachrangigen Gläubigern 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Die vollständigen Bedingungen aller Kapitalinstrumente der BKB Bank sind auf unserer Internetseite unter offengelegt. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die folgende Tabelle zeigt die Eigenmittelstruktur der BKB-Bank und ist gemäß Anhang VI zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 der Kommission dargestellt. Tabelle 6: Eigenmittelstruktur zum (Mio. ) (A) 3 (B) 4 (C) 5 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: gezeichnetes Kapital 15 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur (1) Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 483 (2) Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 84, 479, Betrag am Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/ Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Seite 12

13 (A) 3 (B) 4 (C) 5 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 232 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende (1) (b), 37, Steuerschulden) (negativer Betrag) 472 (4) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, Steueransprüche, ausgenommen diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 472 (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwert-bilanzierten 33 (a) Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 36 (1) (d), 40, Verlustbeträge 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt 32 (1) (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 33 (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage 36 (1) (e), 41, (negativer Betrag) 472 (7) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 36 (1) (f), 42, Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von 36 (1) (g), 44, Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in lnstrumenten des 36 (1) (h), 43, harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des lnstituts in 36 (1) (i), 43, Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 20 In der EU: leeres Feld Seite 13

14 (A) 3 (B) 4 (C) 5 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht 36 (1) (k) von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors 36 (1) (k) (i), (negativer Betrag) 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in 36 (1) (i), 48 Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht 467, 468 realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug 36 (1) (j) zubringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -1 Seite 14

15 (A) 3 (B) 4 (C) 5 29 Hartes Kernkapital (CET1) 231 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1,7 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0,4 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 1,3 Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 483 (3) Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 486 (3) Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 2 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) Seite 15

16 (A) 3 (B) 4 (C) 5 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge 472, in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge 477, 477 (3), in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug 56 (e) zubringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 2 45 Kernkapital insgesamt (T1 = CET1 + AT1) 233 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio , Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 483 (4) Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte 87, 88, 480 Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-lnstrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) Seite 16

17 (A) 3 (B) 4 (C) 5 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 122 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in lnstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite 17

18 (A) 3 (B) 4 (C) 5 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende 472, 472 (5), Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug 475, 475 (2) zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) (b). 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 477, 477 (2) bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,64% 92 (2) (a), ,74% 92 (2) (b), ,93% 92 (2) (c) Seite 18

19 (A) 3 (B) 4 (C) 5 64 lnstitutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer CRD 128, 129, (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an die Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G- SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für globalsystemrelevante lnstitute (G-SRI) oder CRD 131 andere systemrelevante lnstitute {A.SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 9,14% CRD 128 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0,3 36 (1) (h), 45, Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4), 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des 36 (1) (i), 45, harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 48, 470, 472 (11) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Seite 19

20 (A) 3 (B) 4 (C) 5 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1 -Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) Seite 20

21 Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften Abschluss Die Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz werden im Folgenden derart erweitert, dass alle Bestandteile so dargestellt sind wie in der Tabelle Eigenmittelstruktur. Gleichzeitig wird eine Zuordnung mittels Verweis auf die entsprechende Zeilennummer in der obengenannten Tabelle vorgenommen. Tabelle 7: Aufgliederung der Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz und Zuordnung zur Eigenmittelstruktur zum (Mio. ) Aktiva Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere davon Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche Beteiligungen Handelsrechtliche Bilanz Verweis auf Eigenmittelstruktur 54 davon Instrumente des harten Kernkapitals von 23 Unternehmen der Finanzbranche Immaterielle Vermögenswerte 1 8 Passiva Eigenkapital 239 davon Gezeichnetes Kapital 15 1 davon Kapitalrücklagen davon Gewinnrücklagen davon Bilanzgewinn 6 7 Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a Nachrangige Verbindlichkeiten/Genussrechtskapital 129 davon Anleihen zusätzliches Kernkapital 2 30, 32 davon Anleihen Ergänzungskapital davon Genussrechtskapital Eigenmittelanforderungen Angemessenheit des Internen Kapitals Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzeptes. Aufsichtliche Eigenmittelanforderung Die BKB Bank ermittelt die aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderung im Einklang mit den Regularien der CRR. Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der CRR, für das operationelle Risiko nach dem Standardansatz gemäß Teil 3 Titel III der CRR. Da die BKB Bank kein Handelsbuch führt und darüber hinaus die Fremdwährungsgesamtposition unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2% der Eigenmittel liegt, ist aus dem Bereich Markt- und Abwicklungsrisiko lediglich das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das sogenannte credit valuation adjustment ( CVA ), 6 Keine Anrechnung als Eigenmittel Seite 21

22 relevant; dieses wird auf Basis der Standardmethode nach Artikel 384 CRR berechnet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung für die einzelnen Risikopositionsklassen der Bank zum Tabelle 8: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung zum (TEUR) Eigenkapitalanforderungen Kreditrisiko Kreditrisikostandardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - Öffentlichen Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationalen Organisationen - Institute Unternehmen Mengengeschäft - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - Gedeckte Schuldverschreibungen - Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - Beteiligungsrisikopositionen 30 sonstige Posten 621 Marktrisiko Standardansatz Positionsrisiko für Handelsbuchtätigkeit - Großkredite oberhalb der Obergrenze für Handelsbuchtätigkeit - Abwicklungsrisiko - Operationelles Risiko Standardansatz Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) Standardmethode 423 Gesamt Seite 22

23 Zum stellen sich unsere Kapitalquoten zusammenfassend wie folgt dar: Tabelle 9: Zusammenfassung zur Angemessenheit des Kapitals zum Kapitalquote Harte Kernkapitalquote 13,64% Kernkapitalquote 13,74% Gesamtkapitalquote 20,93% Damit liegen die Kapitalquoten jeweils deutlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. 6. Adressausfallrisiken Das Kreditvolumen ist nach CRR Art. 442 nach kreditrisikotragenden Instrumenten, geografischen Hauptgebieten, Hauptbranchen und Restlaufzeiten zu unterteilen. Die nachfolgenden quantitativen Angaben für das gesamte Kreditportfolio bilden das maximale Kreditrisiko der Bank ab. Das maximale Kreditrisiko stellt einen Bruttowert dar. Die risikotragenden Finanzinstrumente werden ohne Anrechnung von Kreditrisikominderungstechniken und nach Ansatz von Wertberichtigungen ausgewiesen. Das Bruttokreditvolumen basiert bei Krediten und offenen Zusagen auf Buchwerten, bei Wertpapieren des Anlagebuchs auf Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Marktwerten sowie bei Derivaten auf Kreditäquivalenzbeträgen. Im Bruttokreditvolumen sind auch noch nicht in Anspruch genommene, zugesagte Kreditlinien enthalten. Die BKB Bank zählte bis einschließlich zu den IRB-Instituten und hat folglich die Eigenmittelmeldung nach den Vorschriften des IRB-Basisansatzes vorgenommen. Die folgende Tabelle stellt daher den Durchschnitt der ersten drei Quartale 2014 dar, gefolgt von einer Tabelle mit den Werten des vierten Quartals Tabelle 10a: Durchschnittliches Bruttokreditvolumen bis (TEUR) Aufsichtliche Forderungsklassen Durchschnittsbetrag des Bruttokreditvolumens Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen sonstige Posten Gesamt Mit dem Gesellschafterwechsel zum erlosch die Zulassung zum IRB-Basisansatz seitdem ermittelt die Bank die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA). In der folgenden Tabelle unterscheiden sich Stichtags- und Durchschnittswert nicht, da hier aufgrund des unterjährigen Wechsels vom IRB-Basisansatz in den KSA lediglich ein Quartal einbezogen wird. Seite 23

24 Tabelle 10b: Bruttokreditvolumen Stichtag und Durchschnitt ab (TEUR) Aufsichtliche Forderungsklassen Bruttokreditvolumen per Stichtag Durchschnittsbetrag des Bruttokreditvolumens 4. Quartal 2014 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationalen Organisationen 0 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft 0 0 Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Seite 24

25 Die drei folgenden Tabellen zeigen das Bruttokreditvolumen zum nach geografischen Hauptgebieten, Branchen und vertraglichen Restlaufzeiten. Tabelle 11: Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung (TEUR) Aufsichtsrechtliche Forderungsklassen Deutschland andere Mitglieder der EU Rest der Welt Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Seite 25

26 Der Darstellung ist zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der Kreditportfolios in Deutschland lokalisiert ist und damit dort der Schwerpunkt der Kreditvergabe der Bank liegt. Tabelle 12: Bruttokreditvolumen nach Branchen (TEUR) Forderungsklassen Banken öffentliche Haushalte Privatpersonen und Unternehmen keiner Branche zugeordnet Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Seite 26

27 Vom gesamten Bruttokreditvolumen entfallen zum insgesamt 163 Mio. EUR auf kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Tabelle 13: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten (TEUR) Forderungsklassen kleiner 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre größer 5 Jahre bis unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Risikovorsorge und Definitionen Zur Früherkennung von Adressausfallrisiken hat die Bank ein Verfahren integriert, das die Erkennung von risikorelevanten Faktoren und die Einleitung geeigneter Maßnahmen vorsieht. So werden frühzeitig Engagements erkannt und überwacht, die erste Anzeichen auf eine mögliche negative Entwicklung aufweisen. Ein Kredit gilt als überfällig, wenn für eine Gesamtheit von Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers seit mehr als 90 aufeinander folgenden Kalendertagen eine dauerhafte Überziehung in wesentlicher Höhe 7 vorliegt. Demgegenüber führt die Einschätzung der Bank, dass der Kreditnehmer seinen wesentlichen Kreditverpflichtungen gegenüber der Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Fälligkeit nicht in voller Höhe nachkommen kann sowie ein aufgrund von bonitätsbedingten Kreditrisiken gekündigtes Kreditengagement 8 zur Klassifizierung als wertgemindert. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) bzw. Rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko hat die BKB Bank Pauschalwertberichtigungen (PWB) 7 Das ist dann gegeben, wenn die Summe der auf diese Verbindlichkeiten entfallenden Inanspruchnahmen abzüglich des für diese Verbindlichkeiten bestehenden Gesamtrahmens größer als EURO 100,-- ist und mehr als 2,5% des für diese Verbindlichkeiten bestehenden Gesamtrahmens beträgt. 8 gekündigte Geschäftsbeziehung und Insolvenz Seite 27

28 in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Tabelle 14: Entwicklung der bilanziellen Risikovorsorge (TEUR) Anfangsbestand zum Fortschreibung Umgliederung Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Änderungen Endbestand zum Einzelwert berichtigungen Rückstellung Zwischensumme Pauschalwert berichtigungen Gesamt Tabelle 15: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach Hauptbranchen zum (TEUR) Banken Öffentliche Haushalte Unternehmen und Privatpersonen Keiner Branche zugeordnet Gesamt Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf Gesamtbetrag wertgeminderter Forderungen (notleidende Kredite) Bestand EWB und Rückstellungen Bestand PWB Nettozuführung oder Auflösung Abschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Seite 28

29 Tabelle 16: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach geographischen Hauptgebieten zum (TEUR) Deutschland Andere Mitglieder der EU Rest der Welt Gesamt Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf Gesamtbetrag wertgeminderter Forderungen (notleidende Kredite) Bestand EWB und Rückstellungen Bestand PWB Nettozuführung oder Auflösung Abschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Inanspruchnahme von nominierten Ratingagenturen (ECAI) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisikostandardansatz hat die BKB Bank ausschließlich für die Forderungskategorie Zentralstaaten und Zentralbanken die Ratingagentur Moody's ("Moody's Investors Service") nominiert. Übertragungen von Emittenten-/Emissionsratings auf vergleichbare, gleich- oder höherrangige Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Seite 29

30 Tabelle 17: Mit ECAIs bewertete Forderungen eingeteilt nach aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufen zum (TEUR) KSA-Positionen (ohne Verbriefungen) vor und nach Kreditrisikominderung (KRM) vor KRM Bonitätsstufen Kapitalabzug Sonstiges Zentralstaaten und Zentralbanken Regionale und lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Posten Gesamt nach KRM Zentralstaaten und Zentralbanken Regionale und lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Seite 30

31 KSA-Positionen (ohne Verbriefungen) vor und nach Kreditrisikominderung (KRM) Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Posten Gesamt Seite 31

32 7. Kreditrisikominderung Die BKB Bank bringt für die Eigenmittelmeldung folgende Sicherheiten risikomindernd in Anrechnung: Barsicherheiten, Grundpfandrechte (für Immobilien in Deutschland) sowie Gewährleistungen/Bürgschaften. Barsicherheiten werden nur dann risikomindernd angerechnet, sofern die Konten im Haus der BKB Bank geführt werden. Grundpfandrechte spielen vor allem im Bereich der Real Estate Finanzierungen eine große Rolle und werden sowohl für gewerbliche als auch wohnwirtschaftliche Objekte risikomindernd berücksichtigt. Bei den Gewährleistungen/Bürgschaften handelt es sich in der Regel um staatliche Deckung sowie Bankbürgschaften. Die Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten wird vor jeder Kreditvergabe im Rahmen der Protokollerstellung beurteilt und dokumentiert. Dabei werden insbesondere die aufsichtlichen Anforderungen zur eigenkapitalmindernden Anrechnung von Sicherheiten geprüft. Die Grundsätze zur Überprüfung der Durchsetzbarkeit sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Besicherung sind in einer Arbeitsanweisung festgelegt. Für die Standardverträge des Bankverlages stellt dieser entsprechende Rechtsgutachten zur Verfügung. Für Individualverträge stellen die Prozesse der Bank eine entsprechende Prüfung durch Juristen sicher. Die Bank prüft anlassbezogen, mindestens aber jährlich, dass dies weiterhin gewährleistet ist und dokumentiert dies durch eine Stellungnahme durch einen Juristen. Der Risikopositionswert nach CRR Art. 111 CRR beschreibt die Höhe des ausfallgefährdeten Betrags und bildet damit die Grundlage zur Bestimmung der risikogewichteten Positionsbeträge sowie der Eigenkapitalunterlegung. Nachfolgende Tabelle zeigt den Risikopositionswert vor und nach Sicherheiten im KSA. Tabelle 18: Risikopositionen vor und nach Kreditminderung zum (TEUR) Forderungsklasse Positionswerte vor Kreditrisikominderung Positionswerte nach Kreditrisikominderung Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken - - Internationalen Organisationen - - Institute Unternehmen Mengengeschäft - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene - - Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen - - Verbriefungspositionen - - Seite 32

33 Forderungsklasse Positionswerte vor Kreditrisikominderung Positionswerte nach Kreditrisikominderung Institute und Unternehmen mit kurzfristiger - - Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen - - (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Die nachfolgende Übersicht zeigt die berücksichtigungsfähigen Sicherheiten in Form von Garantien, Bürgschaften und Kreditderivaten nach Risikopositionsklassen. Tabelle 19: Gesamtbetrag der gesicherten Positionswerte (ohne Verbriefungen) zum (TEUR) Garantien/ Finanzielle Sonstige Gesamt Bürgschaften Sicherheiten Sicherheiten Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Beteiligungspositionen des Anlagebuchs Die BKB Bank geht nur aus strategischen Gründen Beteiligungen ein. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt 9 Die Gesamtsumme nach Kreditrisikominderung ist geringer, da finanzielle Sicherheiten den Positionswert verringern. Seite 33

34 gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten. Dauerhafte Wertminderungen der Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Tabelle 20: Wertansätze von Beteiligungen (TEUR) Beteiligungen (nicht börsengehandelt) Buchwert Bürgschaftsbank Bremen GmbH, Bremen 24 Liquiditäts-Konsortialbank GmbH, Frankfurt am Main 26 AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbh, Frankfurt am Main 256 S.W.I.F.T. Society for Worldwide Interbank Financial 19 Telecommunication SCRL, La Hulpe, Belgien Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mbh, Bremen 51 Gesamt 376 In 2014 haben sich für die BKB Bank keine Gewinne oder Verluste aus Verkäufen oder der Liquidation von Beteiligungsinstrumenten ergeben. 9. Gegenparteiausfallrisiko Zur Steuerung des Zins- und Währungsrisikos setzt die BKB Bank Derivate ein, die stets unter einem Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Sie dienen ausschließlich als Absicherungsinstrument zur Reduzierung von Aktiv- und Passivüberhängen, die aus Grundgeschäften mit Kunden resultieren. Sofern es sich bei unserem Kontrahenten um eine Bank handelt, bestehen in der Regel gegenseitige Besicherungsvereinbarungen, nach denen ausschließlich Barsicherheiten gestellt werden. Tabelle 21: Positive Wiederbeschaffungswerte zum (TEUR) Positiver Bruttozeitwert vor Aufrechnung und Sicherheiten Aufrechnungsmöglichkeiten Positiver Bruttozeitwert nach Aufrechnung und Sicherheiten Zinsderivate Währungsderivate Kreditderivate Aktienderivate Gesamt Das gesamte Kontrahentenausfallrisiko (EAD der derivativen Positionen) der BKB Bank beläuft sich zum auf TEUR, die entsprechenden positiven Marktwerte betragen TEUR. Kreditderivate, die zur Besicherung von derivativen Adressenausfallrisikopositionen genutzt werden, hält die BKB Bank derzeit nicht. Seite 34

35 10. Unbelastete Vermögenswerte Neben Kundeneinlagen und Bankengeldern stellt die Refinanzierung über die Bundesbank eine weitere Refinanzierungsquelle für die BKB Bank dar. Zur Teilnahme an den Bundesbank-Refinanzierungsprogrammen tritt die BKB Bank daher Wirtschaftskredite im Rahmen des Kredit-Einreicher-Verfahrens (KEV) sicherungsweise an die Bundesbank ab und hinterlegt Wertpapiere im Bundesbank-Pfanddepot. Die Haircuts, die den Übersicherungsgrad darstellen, werden dabei seitens der Bundesbank festgelegt. Sicherheiten für potentielle Verpflichtungen im Derivategeschäft spielen für die BKB Bank nur eine untergeordnete Rolle. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über den Grad der Belastung der Vermögenswerte und hieraus abgeleitet eine Einschätzung über die Zahlungsfähigkeit der Bank. Vermögenswerte gelten dann als belastet bzw. gebunden, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie verpfändet bzw. verliehen sind oder zur Absicherung eigener Kredite und zur Besicherung potentieller Verpflichtungen aus dem Derivategeschäft oder zur Bonitätsverbesserung im Rahmen von bilanziellen oder außerbilanziellen Transaktionen genutzt werden. Die folgenden Ausführungen basieren auf den in den EBA- Leitlinien enthaltenden Vorgaben zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte (EBA/GL/2014/03): Tabelle 22: Buchwerte der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) Buchwert belastete Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Unbelastete Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Die unbelasteten sonstigen Vermögenswerte in Höhe von kommen fast ausschließlich nicht für eine Belastung in Frage (99%). Tabelle 23: Erhaltene Sicherheiten für belastete und unbelastete Vermögenswerte (TEUR) Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen Erhaltene Sicherheiten insgesamt Aktieninstrumente - - Schuldtitel - - Sonstige erhaltene Sicherheiten - - Andere ausgegebene Schuldtitel - - Seite 35

36 Tabelle 24: Belastete Vermögenswerte/erhaltende Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (TEUR) verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Marktrisiko Wie in Kapitel 5 Eigenmittelanforderungen beschrieben, ist das Marktrisiko für die BKB Bank aktuell nicht relevant. 12. Operationelles Risiko Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko wird im Kapitel 5 Eigenmittelanforderungen beschrieben. 13. Zinsrisiko im Anlagebuch Die BKB Bank beschreibt in Kapitel 5 des Lageberichts die Art des relevanten Zinsänderungsrisikos sowie die Verfahren der Messung des Zinsänderungsrisikos inkl. der wesentlichen Parameter. Die sich aus dem von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschock von aktuell +/- 200 Basispunkten ergebenden quantitativen Auswirkungen eines aufsichtsrechtlichen Zinsschocks gemäß BaFin-Rundschreiben 11/2011 sind wie folgt: Tabelle 25: Auswirkungen aufsichtlicher Zinsschock (TEUR) Schwankung wirtschaftlicher Wert Zinsschock Basispunkte Zinsschock 200 Basispunkte -809 In der BKB Bank bestehen keine für das Zinsrisiko relevanten Fremdwährungspositionen. Daher erfolgt kein separater Ausweis der Auswirkungen des Zinsschocks auf einzelne Währungen. 14. Unternehmensführungsregeln Die Mitglieder des Leitungsorgans haben neben ihrer Tätigkeit als Vorstand der BKB Bank keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsfunktionen. Seite 36

37 Die Bestellung der Vorstände erfolgt im Einklang mit den Regelungen des AktG und KWG durch den Aufsichtsrat. Dabei spielen Sachverstand sowie Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eine wesentliche Rolle. Da der Vorstand der BKB Bank aktuell aus 2 Mitgliedern besteht, steht eine Aufteilung in Markt und Marktfolge im Vordergrund. Eine weitere Diversifizierung ist nicht möglich und nötig. Die BKB Bank hat als Unterausschuss des Aufsichtsrats einen Risiko- und Prüfungsausschuss eingerichtet, der neben ausgewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates auch den Vorstand sowie die Leiter Risikocontrolling, Interne Revision und Compliance als permanente Gäste vorsieht. Das Gremium tagt mind. 2 x jährlich. Das Risikocontrolling informiert den Vorstand regelmäßig über wesentliche risikorelevante Sachverhalte, insbesondere im Rahmen der vierteljährlichen Risikoberichterstattung. Darüber hinaus hat die Bank ein umfangreiches Management-Informationssystem im Einsatz, über das wesentliche Informationen wöchentlich bzw. monatlich adressatengerecht verteilt werden. 15. Vergütungspolitik Die BKB Bank ist kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung. Über die Ausgestaltung des Vergütungssystems informiert die BKB Bank in einer der Größe der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeit des Instituts entsprechenden Weise auf ihrer Internetseite Schlusserklärung Der Vorstand der BKB Bank erklärt mit seiner Unterschrift, dass die in der BKB Bank eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements geeignet sind, stets ein umfassendes Bild über das Risikoprofil der Bank abzugeben. Mithilfe der eingesetzten Modelle wird insbesondere ermöglicht, die Risikotragfähigkeit der Bank nachhaltig sicherzustellen. Der Vorstand Axel Bartsch Jens Rammenzweig Seite 37

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