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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707 Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung Vorbemerkung der Fragesteller DieBerufseinstiegsbegleitungnach 49desDrittenBuchesSozialgesetzbuch SGBIII (vormals 421sSGBIII)wurde2009durchdasFünfte SGBIII-ÄnderungsgesetzalsneuesInstrumentderaktivenArbeitsförderung installiert.zieldesinstrumentesistes,förderungsbedürftigeschülerinnenund SchülerbeimÜbergangvonderallgemeinbildendenSchuleinAusbildung individuellzuunterstützenunddadurchihreberuflicheeingliederungzu erleichtern.dieberufseinstiegsbegleitungwurdezunächstalsbefristetes Instrument MaßnahmenkonntenbeieinemEinstiegbiszum31.Dezember 2011gefördertwerden aufgenommenundan1000allgemeinbildenden Schulenerprobt.VondenamProzessbeteiligtenAkteurenwirddieBerufseinstiegsbegleitunginihrerKonzeptionalsInstrumentwahrgenommen,dassich durchkontinuität,passgenauigkeitundregelmäßigkeitauszeichnetund somitvoraussetzungenerfüllt,umübergängezugestaltenundzubegleiten. JugendlichewerdenabderVorabgangsklasseeinerallgemeinbildenden SchulebismindestenseinhalbesJahr,höchstensjedochbiszweiJahre,nach Aufnahme einer Ausbildung betreut. ImZugedes GesetzeszurVerbesserungderEingliederungschancenamArbeitsmarkt hatderdeutschebundestagbeschlossen,dieberufseinstiegsbegleitungzuentfristenundalsregelinstrumentindassozialgesetzbuchaufzunehmen.allerdingswirddieberufseinstiegsbegleitungnurnochdann durchdiebundesagenturfürarbeitgefördert, wennsichdrittemitmindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. DerBundesrathatinseinerSitzungam14.Oktober2011dieÄnderungenim BereichderaktivenArbeitsmarktförderungdurchdas GesetzzurVerbesserungderEingliederungschancenamArbeitsmarkt umfänglichkritisiert.der federführendeausschussfürarbeitundsozialpolitikempfahldieeinberufungdesvermittlungsausschussesdesdeutschenbundestagesunddesbundesratesmitdemzieldergrundlegendenüberarbeitungdesgesetzes (Bundesratsdrucksache556/1/11).DerAusschusskamfernerzudemErgebnis,dassdurchdiegeplantenÄnderungendieEingliederungschancenam Arbeitsmarktnichtverbessertwerden.StattdessenwerdedieaktiveArbeits- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom2.März 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode marktpolitikweitereingeschränkt.nebeneinerentfristungderberufsorientierungunddereinstiegsqualifzierungfordertederausschussdiebeseitigung deskofinanzierungserfordernissesdurchdrittebeiderberufseinstiegsbegleitung.trotzderimbundesratgeäußertenbedenkenbliebdaskofinanzierungserfordernis im Gesetz bestehen. DieBewertungdesAusschussesfürArbeitundSozialpolitikdesBundesrates machtdeutlich,dassdiebundesländereineablehnendehaltunggegenüber demmodellderkofinanzierungbeiderberufseinstiegsbegleitungeinnehmen.diesistnichtzuletztdaraufzurückzuführen,dasslautgesetzesbegründungunteranderemdieländerselbstalskofinanziererauftretensollen.bisheristjedochnichtbekannt,dasssichdiebundesländerzueinerbeteiligung bereiterklärthätten.einealternativekofinanzierungausmittelndeseuropäischensozialfonds (ESF)scheidetnachjetzigemStandaus,daLänderund KommunenihreMittelbereitsausgeschöpfthabenunddienächsteESF-Förderperiodeerst2014beginnt.SomitscheintderSGB-III-geförderten BerufseinstiegsbegleitungohnegreifbareAlternativediefinanzielleGrundlageentzogenwordenzusein;dieFortführungdesProgrammsistdamittrotz desneuenstatusalsregelleistungnichtgesichert.darüberhinaushatdas BundesministeriumfürBildungundForschungimRahmenderInitiativeBildungsketteneinSonderprogramm BerufseinstiegsbegleitungBildungsketten inslebengerufen,dasparallelzursgb-iii-gefördertenberufseinstiegsbegleitung läuft. Das Verhältnis der beiden Programme zueinander ist unklar. 1.WievieleJugendlichedurchliefenseitBeginnderErprobungsphase2009 einesgb-iii-geförderteberufseinstiegsbegleitung (bittenachschulabschluss, Geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)? DiezudieserunddenfolgendenFragendargestelltenDatensind,soweitnicht anderequellenangegebenwerden,angabenderbundesagenturfürarbeit (BA) aus deren Statistik. SeitBeginnderErprobungsphaseimJahr2009biszumOktober2011sindbundesweitrund48400JugendlicheineinenachdemDrittenBuchSozialgesetzbuch (SGBIII)geförderteMaßnahmezurBerufseinstiegsbegleitungeingetreten.DieDifferenzierungennachSchulabschluss,Geschlecht,Herkunft, Bundesländern und Jahren sind der Tabelle 1 1 im Anhang zu entnehmen. 2.WievieleJugendlichehabenmithilfevonSGB-III-finanziertenBerufseinstiegsbegleiternerfolgreicheineAusbildungaufgenommenundsind mindestenseinjahrinihrverblieben (bittenachschulabschluss,geschlecht,herkunft,bundesländernundjahrenaufschlüsselnundsowohlin absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)? DieEvaluationderBerufseinstiegsbegleitungnach 421sSGBIIIhatinihrem ZwischenberichtvomJuli2011 (S.60,abrufbarunterwww.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/PDF-Publikationen/fb-fb414.pdf)folgendenVerbleibderan einerberufseinstiegsbegleitungteilnehmendennachdemverlassenderschule verzeichnet: 1VoneinerDrucklegungderTabelle1wurdeabgesehen.DieseistalsAnlageaufBundestagsdrucksache 17/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8845 VerbleibAnteil in der gleichen oder einer anderen 37,7 % allgemeinbildenden Schule Berufsvorbereitung27,6 % Berufsausbildung 27,9 % darunter betrieblich 22,8 % schulisch 5,1 % Sonstiges6,8 % DortsindauchnachGeschlechtundbesuchterSchulformdifferenzierendeErgebnisse festgehalten. Tabelle2 2 desanhangsenthälteinenauszugderstatistikderba.diesererfasstfürdiejahre2009und2010ineinemzeitintervallvon6monatennach demaustrittjugendliche,dieeinesozialversicherungspflichtigeausbildung aufgenommenhaben.datenzumweiterenverbleibderjugendlichenindieser AusbildungsteheninderStatistiknichtzurVerfügung.NeuereDatenliegen derbazudieserfragenochnichtvor.aufgrunddeserstmaligenbeginnsder BerufseinstiegsbegleitungimJahr2009konntendieerstenJugendlichendie BerufseinstiegsbegleitunginderRegelerstAnfang2011,inAusnahmefällen bereitsanfang2010regulärabschließen.dieindertabelle2 2 enthaltenendatenkönnendahernochkeinrealistischesbilddesverlaufsderberufseinstiegsbegleitung bezogen auf den Übergang in Ausbildung widerspiegeln. 3.WievieleJugendlichehabeneineSGB-III-geförderteBerufseinstiegsbegleitungauswelchemGrundundzuwelchemZeitpunktderMaßnahme abgebrochen (bittenachschulabschluss,geschlecht,herkunft,bundesländernundjahrenaufschlüsselnundsowohlinabsolutenzahlenalsauch inprozent angeben)? SeitBeginnderErprobungsphaseimJahr2009biszumOktober2011sind nachderstatistikderbavonbundesweitrund25000austrittenrund13700 vorzeitig erfolgt. Dabei muss von einer Untererfassung ausgegangen werden. DieEvaluationderBerufseinstiegsbegleitungnach 421sSGBIIIhatinihrem ZwischenberichtvomJuli2011 (S.45ff.)biszum30.April2011insgesamt 13920Austrittefestgestellt.Wievieledavonvorzeitigwaren,wirdnichtquantifiziert. DiemeistenAustrittegabesdanachimJanuarundFebruar2011 hiergehtdie EvaluationnichtvoneinemvorzeitigenAustrittaus undzumendedesschuljahres2009/2010.dieevaluationvermutet,dassmitdemverlassenderschule indiesenfällenoffenbarzugleichdereigentlichweiterhinvorgesehenekontaktbeendetwordenistundbetrachtetdenabgangvonderschulealskritische Phase für die angestrebte Kontinuität der Begleitung. 2VoneinerDrucklegungderTabelle2wurdeabgesehen.DieseistalsAnlageaufBundestagsdrucksache 17/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Abbildung: Zahl der Austritte nach Berichtsmonat Quelle:IAB-ITM (Stand:April2011);Basis:AlleTeilnahmefällemitAustrittbis30.April2011 (N =13920); ZwischenberichtderEvaluationderBerufseinstiegsbegleitungnach 421sSGBIIIvomJuli2011 (S.46). HauptgrundfürvorzeitigeAustrittewardiefehlendeMotivation.EinenGrund füreinenvorzeitigenaustrittausdermaßnahmestelltaberauchdasvorzeitige ErreichendesMaßnahmezielsdar.DifferenzierungennachAustrittsgründen sowiediedifferenzierungnachschulabschluss,geschlecht,herkunftundjahrensindindentabellen3aund3b 3 derba-statistikimanhangdargestellt. AufdieDifferenzierungnachLändernwurdeverzichtet,weildieFallzahlen dann sehr klein und nicht mehr aussagekräftig wären. 4.WievieleJugendlichedurchliefeneineausdemProgrammBildungsketten geförderteberufseinstiegsbegleitung (bittenachschulabschluss,geschlecht, Herkunft, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)? BundesweitsindseitEinführungimDezember2010biszumOktober2011 rund13000jugendlicheineineausdemprogrammbildungskettengeförderte Berufseinstiegsbegleitungeingetreten.DieDifferenzierungennachSchulabschluss,Geschlecht,Herkunft,BundesländernundJahrensindderTabelle1 4 im Anhang zu entnehmen. 3VoneinerDrucklegungderTabellen3aund3bwurdeabgesehen.DiesesindalsAnlageaufBundestagsdrucksache 17/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4VoneinerDrucklegungderTabelle1wurdeabgesehen.DieseistalsAnlageaufBundestagsdrucksache 17/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievieleJugendlichehabenmithilfevonausdemProgrammBildungskettengefördertenBerufseinstiegsbegleiterinnenund-begleiternerfolgreicheineAusbildungaufgenommenundsindmindestenseinJahrinihr verblieben (bittenachschulabschluss,geschlecht,herkunft,bundesländernundjahrenaufschlüsselnundsowohlinabsolutenzahlenalsauchin Prozent angeben)? DieErmittlungeinererfolgreichenAufnahmeeinerAusbildunganalogder SGBIII-finanziertenBerufseinstiegsbegleitung (sieheantwortzufrage2)ist fürdieausdemprogrammbildungskettengeförderteberufseinstiegsbegleitungnochnichtmöglich,daerstmaligimdezember2010teilnehmerindiese Maßnahmeaufgenommenwurden (i.d.r.schülerdervorabgangsklasse).bei einerangestrebtendreijährigenbegleitungderteilnehmerwerdendiefragen erstimlaufedesjahres2013beantwortetwerdenkönnen (sieheantwortzu Frage6).FüreinevalideErmittlungdesVerbleibsstehenausreichendeDaten noch nicht zur Verfügung. 6.WievieleJugendlichehabeneineausdemProgrammBildungskettenfinanzierteBerufseinstiegsbegleitungauswelchemGrundundzuwelchem Zeitpunktabgebrochen (bittenachschulabschluss,geschlecht,herkunft, BundesländernundJahrenaufschlüsselnundsowohlinabsolutenZahlen als auch in Prozent angeben)? SeitBeginndesProgrammsBildungskettensindvonbundesweitrund1600 Austrittenrund1100Maßnahmeaustrittevorzeitigerfolgt.AufgrunddeserstmaligenBeginnsderBerufseinstiegsbegleitungimProgrammBildungsketten imdezember2010könnendieerstenjugendlichendieberufseinstiegsbegleitunginderregelerstanfang2013,inausnahmefällenanfang2012regulär abschließen.dahermussbeiderstatistischenerfassungdervorzeitigenaustritteunterdenaustritteninsgesamtvoneineruntererfassungausgegangen werden. Die BA arbeitet insoweit an einer Verbesserung der Datenqualität. HauptgründefürdievorzeitigenAustrittewarendiefehlendeMotivationund anderepersönlichegründe.einengrundfüreinenvorzeitigenaustrittausder MaßnahmestelltaberauchdasvorzeitigeErreichendesMaßnahmezielsdar. WeitereAustrittsgründesowiedieDifferenzierungennachSchulabschluss, Geschlecht,HerkunftundJahrensindindenTabellen3aund3b 5 imanhang dargestellt.aufdiedifferenzierungnachländernwurdeverzichtet,weildie Fallzahlen dann sehr klein und nicht mehr aussagekräftig wären. 7.WievieleJugendlichehatteeineBerufseinstiegsbegleiterinbzw.ein Berufseinstiegsbegleiterdurchschnittlichzubetreuen (bittenachsgb-iiigefördertenmaßnahmenundjenenausdemprogrammbildungsketten aufschlüsseln)? SowohlfürdieMaßnahmenderBerufseinstiegsbegleitungnach 421sSGBIII alsauchfürdiemaßnahmenderberufseinstiegsbegleitungimrahmenderinitiativebildungskettenistindenverträgenderpersonalschlüsselverbindlich festgelegt:eineberufseinstiegsbegleiterinodereinberufseinstiegsbegleiterhat 20 junge Menschen zu betreuen. 5VoneinerDrucklegungderTabellen3aund3bwurdeabgesehen.DiesesindalsAnlageaufBundestagsdrucksache 17/8845 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WiehochlagdasDurchschnittseinkommeneinerBerufseinstiegsbegleiterinbzw.einesBerufseinstiegsbegleiters (bittenachsgb-iii-geförderten MaßnahmenundjenenausdemProgrammBildungskettenaufschlüsseln)? Das (durchschnittliche)einkommenderbeimträgerbeschäftigtenberufseinstiegsbegleiterinnenbzw.berufseinstiegsbegleiteristderbundesregierungund der BA nicht bekannt. 9.WelcherAnteilderBerufseinstiegsbegleiterinnenund-begleiterwurde durchdieentsprechendenträgerinvollzeitbeschäftigt,undfürwieviele WochenstundenwurdendieBerufseinstiegsbegleiterinnenund-begleiter durchschnittlichbeschäftigt (bittenachsgb-iii-gefördertenmaßnahmen und jenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln)? Hierzu haben die Bundesregierung und die BA keine Erkenntnisse. 10.WievieleTrägerbzw.AnbietervonBerufseinstiegsbegleitungenmitwie vieleninderberufseinstiegsbegleitungtätigenmitarbeiterinnenundmitarbeiternwareninderlage,ausdenihnenzurverfügungstehendenmittelnihremitarbeiterinnenundmitarbeiternachtarifvertragzubezahlen (bittenachsgb-iii-gefördertenmaßnahmenundjenenausdemprogrammbildungskettenaufschlüsselnundsowohlinabsolutenzahlenals auch in Prozent angeben)? DieHöhederVergütungderMitarbeiterunterliegtimzulässigenrechtlichen RahmenderinternenKalkulationderTrägerunddenVereinbarungenzwischen Trägern und Mitarbeitern. DieEvaluationderBerufseinstiegsbegleitungnach 421sSGBIIIhatinihrem ZwischenberichtvomAugust2010 (Bundestagsdrucksache17/3890,S.33) verzeichnet,dassetwa36prozentderträgerihreberufseinstiegsbegleiternach Tarif,etwa14ProzentteilweisenachTarifundetwa50ProzentnichtnachTarif bezahlen. Detailliertere Informationen dazu enthält der Bericht nicht. 11.WelcherAnteilderBerufseinstiegsbegleiterinnenund-begleiterwar ehrenamtlichtätig (bittenachsgb-iii-gefördertenmaßnahmenundjenen aus dem Programm Bildungsketten aufschlüsseln)? IndenVergabeunterlagenistfestgelegt,dassderTrägerseinevertraglicheLeistungdurchfestangestellteBerufseinstiegsbegleiterinnenund-begleitermit einempersonalschlüsselvon1:20zuerbringenhat.unbenommendavonistdie erwünschtezusammenarbeitderbeidemträgerangestelltenberufseinstiegsbegleiterinnenund-begleitermitanderenimübergangsbereichtätigeninstitutionenundakteuren,auchmitehrenamtlicheninitiativen.eineinsatzvon ehrenamtlichen Kräften zur Leistungserbringung ist nicht zulässig. 12.WelcheBilanzziehtdieBundesregierungausdenbisherigenErfahrungen mitdeminstrumentderberufseinstiegsbegleitung (bittenachsgb-iiigefördertenmaßnahmenundjenenausdemprogrammbildungsketten differenzieren)? DieBefragungsergebnissederEvaluationderBerufseinstiegsbegleitung,diein denzwischenberichtenvomnovember2010undjuli2011niedergelegtsind, zeigen,dassdasinstrumentbeischulleitungen,lehrern,beidenjungenmenschen und deren Eltern auf positive Resonanz gestoßen ist.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8845 AuchausSichtderBAwirdbeiTagungen,VerhandlungenundGesprächendas InstrumentderBerufseinstiegsbegleitungsowohlvondenDienststellenals auchvonländernundschulenganzüberwiegendalsnotwendig,sinnvollund hilfreichangesehen.diesgiltsowohlfürdieberufseinstiegsbegleitungnach demsgbiiialsauchfürdieberufseinstiegsbegleitungimrahmenderbildungsketten. DasSonderprogrammBerufseinstiegsbegleitungimRahmenderInitiativedes BundesministeriumsfürBildungundForschung AbschlussundAnschluss BildungskettenbiszumAusbildungsabschluss istimdezember2010gestartet.dieerstenerfahrungenimrahmenvoninformellenrückmeldungenbestätigendieimzwischenberichtderevaluationzu 421sSGBIIIaufgeführten generellenrückmeldungenzurberufseinstiegsbegleitung.dasinstrumentwird allgemeinalssinnvoll,hilfreichundpositivangesehen.darüberhinauswird durchdievorgeschaltetepotentialanalysedasinstrumentinsgesamtindenberufsorientierungsprozess der Schulen stärker eingebunden. DieBundesregierunghataufGrundderbisherigenpositivenEvaluationsergebnissederErprobungderBerufseinstiegsbegleitungnach 421sSGBIIIim EntwurfdesGesetzeszurVerbesserungderEingliederungschancenamArbeitsmarktdiedauerhafteÜbernahmederBerufseinstiegsbegleitungindas SGB III initiiert. Das Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft. 13.InwieweithatsichnachEinschätzungderBundesregierungdieDoppelstrukturderBerufseinstiegsbegleitung,gefördertnachSGBIIIbzw. durch das Programm Bildungsketten, bewährt? a)welcheunterschiedegibteshinsichtlichderkonzeptionellenausgestaltung,derzuunterstützendenschulensowiederzielgruppezwischen den beiden benannten Maßnahmen bzw. Programmen? BeideFörderinstrumentesindbewusstmöglichstgleichausgestaltetworden;es gibt nur in sehr geringem Maße Unterschiede: DieBerufseinstiegsbegleitungimRahmenderBildungskettensiehtverbindlicheinevorangehendePotentialanalysederTeilnehmervorundstrebteine EinbindungderArbeitderBerufseinstiegsbegleiterindenBerufsorientierungsprozessderbeteiligtenSchulendurchdieVerzahnungvonPotentialanalyseundBerufsorientierungsmaßnahmenan.DiePotentialanalysekann wennsienichtbereitsanderweitigfinanzierterfolgt ausdemprogramm gefördert werden. DieFörderdauerbeiMaßnahmenderBerufseinstiegsbegleitungnach 421s SGBIIIendetbeiAufnahmeeinerAusbildungnachBeendigungderSchule einhalbesjahrnachaufnahmederausbildungohneverlängerungsmöglichkeit;imanschlusskönnenbeibedarfausbildungsbegleitendehilfeangebotenwerden.beiderberufseinstiegsbegleitungimrahmenderbildungskettenendetbeiausbildungsaufnahmediebegleitunginderregeleinjahr nachausbildungsbeginn;eineverlängerungimeinzelfall (biszu24monate nachbeendigungderschule)istmöglich.beiderberufseinstiegsbegleitung nach 49SGBIIIn.F.,deram1.April2012inKrafttritt,sinddieRegelungenflexiblergestaltetworden.DieBegleitungendetindiesenFälleninder RegeleinhalbesJahrnachAusbildungsaufnahme;eineVerlängerung (aber auch Verkürzung) der Förderung im Einzelfall ist also möglich. HinsichtlichdereinbezogenenSchulen (Schulen,diezueinemHauptschulabschlussführensowieFörderschulen)undZielgruppen (Schüler,dievoraussichtlichSchwierigkeitenhabenwerden,denSchulabschlusszuerlangenund/ oderdenüberganginbetrieblicheausbildungzubewältigen)gibteskeineunterschiede.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)isteinekofinanzierungdersgb-iii-gefördertenberufseinstiegsbegleitungausmittelnderinitiativebildungskettendenkbar,undwenn ja,wärediesaussichtderbundesregierunganzustreben (bittebegründen)? DasSonderprogrammBerufseinstiegsbegleitungistimJahr2010ausgeschriebenwordenundwirdanrund1000Schulen,dieüberdieLänderbenanntwurden,durchgeführt.DieInitiativewirdbiszumJahr2014andiesenSchulen fortgeführt,undesistvorgesehen,diezahlderberufseinstiegsbegleiterbis zumjahr2013aufrund1000aufzustocken.einekofinanzierungderberufseinstiegsbegleitungnach 49SGBIIIausMittelnderInitiativeBildungsketten ist nicht vorgesehen. 14.WelcheKenntnishatdieBundesregierungdarüber,welcheHaltungdie einzelnenbundesländergegenüberdeskofinanzierungserfordernisses einnehmen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? a)welchekonkretenzusagenfüreinekofinanzierungdurchdiebundesländer liegen der Bundesregierung bereits vor? DiefürdieUmsetzungvon 49SGBIIIn.F.zuständigeBAführtbereitsseit einigerzeitgesprächemitdenländernzurfragekünftigerkofinanzierungen der Berufseinstiegsbegleitung. Sie hat zum Sachstand Folgendes mitgeteilt: Nordrhein-WestfalenhatgegenüberderBAzugesagt,für200BerufseinstiegsbegleiterESF-MittelinHöhevon4,5Mio.EurozurVerfügungzustellen.Die zunächstnochmündliche ZusagegiltfürzweiJahre.SachsenhatBereitschaftzueinerKofinanzierungausESF-MittelninderaktuellenFörderperiode (biszumjahr2013)signalisiert.geplantisteineweiterfinanzierungausesf- MittelninderneuenFörderperiode (abdemjahr2014).ausniedersachsen gibteseinpositivessignalfüreinekofinanzierungfürdasjahr2012undggf. darüberhinaus.inanderenländernkonntendiegesprächenochnichtzumabschlussgebrachtwerden.inschleswig-holsteinwärefüreinekofinanzierung derbeschlusseinesnachtragshaushalteszumdoppelhaushalt2011/2012erforderlich.hamburgwillnachvorliegendeskonzeptes Jugendberufsagentur, daszurzeitentwickeltwird,prüfen,obeineberufseinstiegsbegleitungerforderlichist.inbayernsindimjahr2012aufgrunddesdoppelhaushaltes2011/2012 keinemittelverfügbar;obdereinsatzvonesf-mittelnabdemjahr2013möglichist,sollnochgeprüftwerden.thüringenhatprinzipielldiebereitschaftzur FortsetzungderBerufseinstiegsbegleitungandenErprobungsschulenerklärt; einekofinanzierungszusageliegtabernochnichtvor.dieländermecklen- burg-vorpommern,bremen,hessen,rheinland-pfalz,saarlandundbaden- Württemberghabensignalisiert,dasssie jedenfallsinabsehbarerzeit keine Möglichkeitsehenbzw.nichtbereitsind,sichfinanziellandenMaßnahmenzu beteiligen.berlin,brandenburgundsachsen-anhalthabensichbishernicht festgelegt. b)welchekostenentstehendenbundesländern,solltensieeinekofinanzierung gewährleisten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die BA hat folgende überschlägige Kostenschätzung zur Verfügung gestellt: WennkünftigMaßnahmenmitjeweilsrund10000NeueintrittenproSchuljahr bereitgestelltwerdensollen,dannwärenfürdenimherbst2012neubeginnendenjahrgang (FörderdauerimJahr2012:vierMonate)imJahr2012nochrd. 8Mio.Euroerforderlich,beihälftigerBeteiligungalso4Mio.Euro,inden Jahren2013und2014 (FörderdauerjeweilszwölfMonate)jeweils24Mio. Euro,aufdieLänderwürdenbeihälftigerBeteiligungfürdiesenJahrgangalso

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8845 projahr12mio.euroentfallen.imjahr2015würden4mio.eurobenötigt, hiervonentfielen2mio.euroaufdieländer.imjahr2016könnteesnochzu Restkostenkommen.WelcheKostenindennächstenJahrenanfallen,wennjeweils2013und2014einneuerJahrganghinzukäme,zeigtdienachfolgende Berechnung (eine Differenzierung nach Ländern ist nicht erfolgt). Kostenberechnung für Berufseinstiegsbegleitung Neueintritte pro Jahr bei Kosten pro Teilnehmer und Monat in Höhe von 200 Euro Kosten in Euro für Beginnjahrgang Beginnjahrgang Beginnjahrgang Insgesamt davon 50 % WerkommtnachAuffassungderBundesregierungnebendenBundesländern als Kofinanzierer in Frage? AlsKofinanziererderBerufseinstiegsbegleitungsiehtderGesetzgebergenerell jedendrittenvor.erdenktaberprimärandieländer.beidrittensollteessich umkontinuierlichverlässlichepartnerhandeln,dieberufseinstiegsbegleitung nichtnuralstemporäresprojektzeitweisemitfinanzieren,sonderneineverbindlicheperspektivefüreinelangfristigezusammenarbeitbieten.dieindividuelleförderungderteilnehmerdauertinderregelzweieinhalbbisvierjahre. UmdiesesInstrumentalsverlässlicheUnterstützungimregionalenKontextzu etablieren,müssenmehrereeinstiegsjahrgängegefördertwerden.werdendrei JahrehintereinanderjeweilsdieSchülerderVorabgangsklasseindieMaßnahmeaufgenommen,ergibtsicheineGesamtdauerderFörderungvonbiszu sechsjahren.diesevoraussetzungendürftenamehestengebietskörperschaftenerfüllen.förderungenz.b.durchvereine,stiftungenoderunternehmen sind denkbar. 16.WelchekonkretenZusagenfüreineKofinanzierungdurchandereAkteure als die Bundesländer liegen der Bundesregierung bereits vor? DerzeitliegenderBAkeinekonkretenZusagenfüreineKofinanzierungdurch andere Akteure vor. 17.GedenktdieBundesregierungMaßnahmenzuergreifen,umdieBerufseinstiegsbegleitungsicherzustellen,solltendieLänderkeineKofinanzierung anbieten (bitte begründen)? DieBundesregierungwirdsichdafüreinsetzen,dienotwendigeKofinanzierungfürdieBerufseinstiegsbegleitungzurealisieren.Siewirddazuinsbesondere Gespräche mit den Ländern führen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WelcheKonsequenzenerwartetdieBundesregierungaufgrunddernicht sichergestelltenfinanzierungdersgb-iii-gefördertenberufseinstiegsbegleitungfürdiebetroffenenjugendlichen,daspädagogischepersonal und die Anbieter der Berufseinstiegsbegleitung? NachdemvonBeginnanbefristeten 421sSGBIIIkonntenMaßnahmengefördertwerden,diebiszum31.Dezember2011begonnenhaben.Dieletzten EintrittskohortensindalsojungeMenschen,dieimSchuljahr2011/2012anden ModellschuleninderVorabgangsklassesindundzurZielgruppederBerufseinstiegsbegleitunggehören.DieseMaßnahmeteilnehmerwerdenbiszumEnde derförderdauer,spätestensalsobiszumjahr2015,weiternach 421sSGBIII unterstützt.diesistdurchdielaufendenverträgemitdenträgernsichergestellt.diefinanzierungdiesermaßnahmenerfolgtweiterhinvollständigaus Mitteln der BA. AuchdieMaßnahmenderBerufeinstiegsbegleitungimRahmenderInitiative Bildungskettenlaufenweiter.Hiersindsogarnochbiszum31.Dezember2014 Eintritte möglich. UmimAnschlussandenModellversuchnach 421sSGBIIIandenbisherigenModellschulenundanweiterenSchulenauchinkünftigenVorabgangsklassendieBerufseinstiegsbegleitungdurchführenzukönnen,hatderGesetzgeber dieberufseinstiegsbegleitungin 49SGBIIIn.F.alsRegelleistungverankert, mitderweiterejugendlicheebensowiepersonalundanbietereineneueperspektivebekommen.dieausweitungüberdiebisherindermodellhaftenerprobungberücksichtigtenschulenhinauswurdeerstdurchdiekofinanzierung möglich.dieförderungdesübergangsvonderschuleindieausbildungdurch dieberufseinstiegsbegleitungistnichtalleineineaufgabederba,sondern auchderländer.diekofinanzierungstellteingutesangebotandieländer dar.diebaübernimmtimregelinstrumentimmernochbiszu50prozentder Kosten. 19.KanndieBundesregierunggewährleisten,dassallebereitsbegonnenen MaßnahmenderBerufseinstiegsbegleitungauchzueinem (erfolgreichen) Abschlussgeführtwerdenkönnen,auchwennkeineneuenFinanzierungsquellen erschlossen werden können? Wenn ja, wie? Wennnein,welcheAlternativenstehenbetroffenenJugendlichenzurVerfügung? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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