EU-VERORDNUNG NR. 842/2006 ÜBER BESTIMMTE FLUORIERTE TREIBHAUSGASE FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
|
|
- Eike Langenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FGK STATUS-REP RT 11 EU-VERORDNUNG NR. 842/2006 ÜBER BESTIMMTE FLUORIERTE TREIBHAUSGASE FREQUENTLY ASKED QUESTIONS February 2007 EUROPEAN PARTNERSHIP FOR ENERGY AND THE ENVIRONMENT (EPEE) Rue du Luxembourg 14 A, 1000 Brussels, Belgium Web Phone: Fax: Deutsche Fassung: Fachinstitut Gebäude-Klima e.v. Danziger Straße 20, Bietigheim-Bissingen Web Phone: Fax:
2 Vorwort Die European Parnterschip für Energy and the Environment (EPEE) freut sich, Ihnen hiermit das Dokument Frequently Asked Questions (FAQ) zur EU-Verordnung für Fluoridgase vorzustellen. EPEE ist eine Gruppe von Unternehmen und Verbänden, die in der Entwicklung und Herstellung von Geräten tätig sind, in denen HFKWs als Kühlmittel zum Kühlen, zum Erwärmen oder in Klimaanlagen verwendet werden und bei denen Effizienz und Sicherheit an erster Stelle stehen. EPEE repräsentiert eine breite Palette von verantwortungsbewussten Firmen, nationalen Verbänden und europäischen Vereinigungen, die in der europäischen Klimatechnik-, Wärmepumpen- und Kältetechnikindustrie tätig sind. EPEE wurde im September 2000 mit dem Ziel gegründet, zu der Entwicklung effektiver europaweiter Strategien zur Reduzierung der aus der Kältemittelbenutzung entstandenen Treibhausgasanteile beizutragen. Die Verabschiedung der F-Gas-Verordnung letztes Jahr markierte für unseren Industriezweig einen wichtigen Meilenstein. In diesem Zusammenhang möchte EPEE zu einer transparenten, problemlosen und effizienten Durchführung dieser Verordnung beitragen, insbesondere in Hinsicht auf die wichtigsten Anforderungen die ab 4. Juli 2007 bindend werden. Wir hoffen, dass dieses FAQ-Dokument Firmen und Betroffenen in den Industriebereichen Heiztechnik, Ventilation, Klimatechnik und Kühltechnik (HVACR) hilft, die Verordnung möglichst reibungslos umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen, Friedrich P Busch Director General EPEE 2
3 Inhalt: Inhalt:... 3 Abschnitt 1: Allgemeine Gesichtspunkte Was sind F-Gase? Was ist die EU-Verordnung für F-Gase? Was ist das Ziel der EU-Verordnung für F-Gase? Welche Gase sind von der EU-Verordnung betroffen? Verbietet die Verordnung zukünftig die Verwendung mancher Gase? Wird die Herstellung von Geräten, die F-Gase verwenden, in Zukunft verboten sein? Welche Aspekte des Gebrauchs von F-Gasen fallen unter die Verordnung? Es gab viele Diskussionen und Spekulationen über die Situation in Österreich und Dänemark. Wie ist die Lage dort jetzt? Betrifft die Verordnung auch diese Länder? Ich bin mir nicht klar darüber, wann die Verordnung in Kraft tritt. Wann ist das genau?... 7 Abschnitt 2: Verpflichtungen Was ändert die neue Verordnung an meinen Verpflichtungen als Importeur/ Hersteller/ Anwender/ Wiederverkäufer/usw. von Geräten, die F-Gase verwenden? Was ändert die neue Verordnung an meinen Verpflichtungen als Importeur/ Hersteller/ usw. von F-Gasen? Ich habe gehört, dass Begrenzung einen der Hauptaspekte der Verordnung darstellt. Was muss ich tun, um Lecks jeder Art vorzubeugen? Wie sind die Anforderungen an Leckkontrollen? Benötige ich ein Leckage-Erkennungssystem? Beeinflusst dessen Verwendung die Häufigkeit von Leckkontrollen? Bin ich für das Rückgewinnung von F-Gasen verantwortlich? Wenn ja, benötige ich hierzu externe Fachkräfte, oder kann das von meinen eigenen Mitarbeitern übernommen werden? Wann müssen die F-Gase zurück gewonnen werden? Mir ist bekannt, dass die Industrie eine Berichterstattungsverpflichtung hat. Wie sieht diese genau aus? An wen müssen meine Berichte gehen? Was muss mein Bericht umfassen? Was passiert mit den von mir übermittelten Daten? Die Verordnung beinhaltet auch eine Kennzeichnungspflicht. Muss ich die von mir verkauften Erzeugnisse mit einem Etikett markieren?
4 18. Wo muss das Etikett platziert sein? Wie und wo erhalte ich das Etikett? Wann tritt die Kennzeichnungspflicht in Kraft? Abschnitt 3: Personal Welche Ausbildungspflicht für Mitarbeiter umfasst die neue Verordnung? Muss das vorhandene Personal zusätzliche Ausbildungen besuchen/ Qualifikationstests ablegen? Darf das Wartungspersonal meinem Unternehmen angehören? Abschnitt 4: Strafen Was geschieht, wenn ich mich nicht an die Verordnung halte? Abschnitt 5: Änderungen in der Verordnung Ist die Verordnung nun unveränderlich, oder kann sie im Laufe der Zeit modifiziert werden? Wenn ja, wie läuft der Änderungsprozess ab und wer bestimmt, was geändert wird?
5 Abschnitt 1: Allgemeine Gesichtspunkte 1. Was sind F-Gase? F-Gase (Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKWs) und Schwefelhexafluoride (SF6) sind neue, sichere Industriegase und für eine Reihe von Anwendungsbereichen geeignet: industrielle Kühlung, Klimaanlagen, Isolierschaum, Brandschutzsysteme, elektrische Schaltanlagen und vieles mehr. F-Gase haben in den 1990er Jahren die Ozonschicht gefährdenden FCKWs und HFCKWs ersetzt. Sie beeinträchtigen die Ozonschicht nicht, haben eine niedrige Giftigkeitsstufe und sind meistens nicht brennbar. Sie haben allerdings ein recht hohes Treibhauspotential (GWP). 2. Was ist die EU-Verordnung für F-Gase? Die F-Gas-Verordnung oder Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist ein EU-Gesetzesinstrument, das direkt (d.h. ohne weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen) in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Nach fast drei Jahren intensiver Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament, EU-Mitgliedsstaaten, der Industrie und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wurde die Verordnung schließlich in der ersten Jahreshälfte 2006 verabschiedet. Die Verordnung benennt detaillierte Begrenzungsbestimmungen, insbesondere Zeitpläne für die Überprüfung von Geräten auf Leckagen, Ausbildung und Zertifizieren der Personen, die mit fluorierten Gasen umgehen. Weiterhin wird ein verpflichtendes Berichterstattungssystem beschrieben für alle, die solche Gase herstellen, importieren, exportieren und verkaufen, und enthält einige Verbote für verlustintensive Anwendungsbereiche mit geringem gesellschaftlichen Wert. 3. Was ist das Ziel der EU-Verordnung für F-Gase? Diese Verordnung hat die Verringerung von Emissionen fluorierter Treibhausgase zum Ziel wie im Kyoto-Protokoll beschrieben, nämlich HFKWs, FKWs und SF6. Um dieses Ziel zu erreichen, umfasst diese Verordnung: Begrenzung, Verwendung, Rückgewinnung und Entsorgung von HFKWs, FKWs, SF6 Kennzeichnung und Entsorgung von Produkten und Geräten, die diese Gase enthalten Berichterstattung über diese Gase betreffende Informationen Überwachung bestimmter Verwendungszwecke dieser Gase Anwendung von Verboten zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte und Geräte 5
6 Ausbildung und Zertifizierung von Mitarbeitern und Firmen, die in von dieser Verordnung erfassten Bereichen tätig sind. 4. Welche Gase sind von der EU-Verordnung betroffen? Diese EU-Verordnung betrifft die so genannten fluorierten Treibhausgase: HFKWs, FKWs, SF6. 5. Verbietet die Verordnung zukünftig die Verwendung mancher Gase? Wird die Herstellung von Geräten, die F-Gase verwenden, in Zukunft verboten sein? Die Verordnung verbietet bestimmte Anwendungsbereiche für F-Gase. Diese Verbote gelten als angemessen, weil es in diesen Bereichen realistische Alternativen gibt und eine Verringerung von Emissionen oder Rückgewinnung nicht durchführbar ist. Daher schadet der Handel mit diesen Produkten und Geräten den Zielen und Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten hinsichtlich der Klimaänderung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Arten von Gasen/Anwendungen, die verboten werden, sowie der Beginn des jeweiligen Verbots. Fluorierte Treibhausgase Produkte und Geräte Verboten ab Fluorierte Treibhausgase Nicht wieder auffüllbare Behälter 4. Juli 2007 Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe und Perfluorierte Kohlenwasserstoffe Perfluorierte Kohlenwasserstoffe Nicht hermetisch geschlossene Direktverdunstungssysteme mit Kältemitteln Brandschutzsysteme und Feuerlöscher 4. Juli Juli 2007 Fluorierte Treibhausgase Fenster für Wohngebäude 4. Juli 2007 Fluorierte Treibhausgase Andere Fenster 4. Juli 2008 Fluorierte Treibhausgase Schuhwerk 4. Juli 2006 Fluorierte Treibhausgase Reifen 4. Juli 2007 Fluorierte Treibhausgase Einkomponentenschäume, soweit nicht für nationale Sicherheitsstandards erforderlich 4. Juli 2008 Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe Neuartige Aerosole 4. Juli 2009 Diese Verbote betreffen allerdings nur Produkte und Geräte, die nach Beginn des Verbots hergestellt worden sind. 6
7 Weiterhin ist der Einsatz von SF6 bei Magnesiumdruckguss ab 1. Januar 2008 verboten, außer, die verwendete SF6-Menge liegt unter 850 kg im Jahr. Die Verwendung von SF6 zum Befüllen von Fahrzeugreifen ist ab 4. Juli 2007 verboten. Dies bedeutet, dass die Verwendung von F-Gasen in allen anderen Produkten und Geräten erlaubt bleibt. Falls aber ein Mitgliedsland strengere nationale Regelungen vor dem 31. Dezember 2005 eingeführt hat (wie dies bei Österreich und Dänemark der Fall ist), bleiben diese strengeren Regelungen bis zum 31. Dezember 2012 gültig. Das betreffende Mitgliedsland muss aber die Regelungen vor dem 4. Juli 2007 bei der Europäischen Kommission anmelden, und die Regelungen müssen mit dem EU-Vertrag übereinstimmen. 6. Welche Aspekte des Gebrauchs von F-Gasen fallen unter die Verordnung? Prinzipiell regelt die Verordnung die F-Gase nicht direkt, d.h. hinsichtlich Herstellung und Inverkehrbringung. Geregelt wird lediglich ihre Verwendung. Abgedeckt werden Reduzierung der Emissionen, Rückgewinnung, Ausbildung und Zertifizierung der Personen, die mit den Gasen umgehen, umfassende Berichterstattung über Import, Export und Verwendung von Gasen, Kennzeichnung von Geräten, Überwachung der Verwendungszwecke und des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten. Die Verordnung sieht auch die Herausgabe eines Berichts zum 4. Juli 2011 vor über die Erfahrungen, die mit der Umsetzung dieser Verordnung gemacht wurden. 7. Es gab viele Diskussionen und Spekulationen über die Situation in Österreich und Dänemark. Wie ist die Lage dort jetzt? Betrifft die Verordnung auch diese Länder? Österreich und Dänemark haben bereits vor der Verabschiedung dieser Verordnung eigene Gesetze verabschiedet, die den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen untersagen. Diese nationalen Gesetze widersprechen in einigen Bestimmungen der EU-Verordnung. Als Ergebnis eines politischen Kompromisses wurde daher eine Bestimmung in die Verordnung aufgenommen, nach der Mitgliedsstaaten ihre strengeren nationalen Vorschriften beibehalten dürfen, falls diese vor dem 31. Dezember 2005 verabschiedet wurden. Voraussetzung hierzu ist aber, dass die betreffenden Vorschriften mit dem EU-Vertrag vereinbar sind und bis zum 4. Juli 2007 der Europäischen Kommission mitgeteilt werden. In jedem Fall dürfen diese strengeren nationalen Vorschriften nur bis zum 31. Dezember 2012 beibehalten werden. 8. Ich bin mir nicht klar darüber, wann die Verordnung in Kraft tritt. Wann ist das genau? Die Verordnung trat am 4. Juli 2006 in Kraft. Die meisten Bedingungen werden aber erst ab dem 4. Juli 2007 anwendbar, abgesehen von manchen, unter Punkt 5 beschriebenen Verboten, die bereits ab dem 4. Juli 2006 wirksam wurden. 7
8 Abschnitt 2: Verpflichtungen 9. Was ändert die neue Verordnung an meinen Verpflichtungen als Importeur/ Hersteller/ Anwender/ Wiederverkäufer/usw. von Geräten, die F-Gase verwenden? Unter der neuen F-Gas-Verordnung müssen Sie einigen Anforderungen genügen, die Sie vor Inkrafttreten der Verordnung nicht zu berücksichtigen hatten, insbesondere hinsichtlich der Begrenzung von F-Gasen und deren Rückgewinnung aus Geräten sowie der Produktkennzeichnung und einer Mindestqualifikation der Service/Wartungsmitarbeiter. Reduzierung von Emissionen Die Betreiber sind verpflichtet, mit sämtlichen durchführbaren Maßnahmen ein Austreten von F-Gasen zu vermeiden und alle Leckagen in Kühlanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpenanlagen schnellstmöglich zu reparieren. Betreiber von ortsfesten Einrichtungen, die mehr als 3 kg an F-Gasen beinhalten, sind weiterhin verpflichtet, Aufzeichnungen u.a. bezüglich Qualität und Art der enthaltenen F-Gase zu führen (siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 11-13). Rückgewinnung Ab dem 4. Juli 2007 sind Betreiber zur Einrichtung eines Systems verpflichtet, in denen zertifiziertes Personal eine ordnungsgemäße Rückgewinnung von allen F-Gasen durchführen, die aus den Kältekreisläufen von Kühleinrichtungen, Klimaanlagen und Wärmepumpen stammen; aus Geräten, die Lösungsmittel auf Basis von fluorierten Treibhausgasen verwenden; aus Brandschutzsystemen und Feuerlöschern sowie aus Hochspannungsschaltanlagen. Dies soll gewährleisten, dass die Gase wieder verwendet, aufbereitet oder zerstört werden (siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 14-15). Kennzeichnung Ab dem 4. Juli 2007 müssen Geräte, die in den Verkehr gebracht werden, eine Kennzeichnung mit dem Namen des F-Gases aufweisen, welche deutlich anzeigt, dass und in welcher Menge dieses Produkt F-Gase enthält. Informationen zu den F-Gasen und ihrem Treibhauspotenzial muss auch die Betriebsanleitung dieser Produkte und Geräte enthalten. Hersteller, Großhändler und Monteure solcher Einrichtungen müssen weiterhin abwägen, wer diese Kennzeichnung anbringt, da diese Verpflichtung erst beim Inverkehrbringen des Produktes anfällt und die Kennzeichnung nicht löschbar sein darf, die tatsächliche Kennzeichnung aber schon vorab erfolgen könnte. Die Verantwortlichen für die Betriebsanleitungen dieser Geräte müssen ebenfalls sicherstellen, dass Informationen zu fluorierten Gasen einschließlich ihres Treibhauspotenzials darin enthalten sind (siehe hierzu auch die Antworten auf Fragen 17-20). 8
9 Mindestanforderungen an die Qualifikation von Service/Wartungspersonal Die Verordnung beinhaltet Mindestanforderungen und gegenseitige Anerkennung sowohl der Firmen und des betroffenen Personals, das die Installation, Wartung und Reparatur von Geräten und Systemen mit F-Gasen vornimmt, sowie der Personen, die mit Begrenzung und Rückgewinnung betraut sind (siehe hierzu auch Abschnitt 3). Verbote Bestimmte Verwendungszwecke von F-Gasen und Produkten, die F-Gase enthalten, werden von der Verordnung überwacht oder verboten. Darunter fallen unter anderem manche Anwendungsbereiche von Schwefelhexafluorid bei Magnesiumdruckguss, Verwendung von F-Gasen in nicht wieder befüllbaren Behältern, nicht hermetisch geschlossene Direktverdunstungssysteme mit Kühlmittel, Feuerschutzsysteme, Reifen und Einkomponentenschäume. 10. Was ändert die neue Verordnung an meinen Verpflichtungen als Importeur/ Hersteller/ usw. von F-Gasen? Unter der neuen F-Gas-Verordnung müssen Sie manchen Anforderungen genügen, die Sie vor Inkrafttreten der Verordnung nicht berücksichtigen mussten: Es gibt eine Berichterstattungspflicht für Hersteller, Exporteure und Importeure von fluorierten Gasen (siehe hierzu auch die Antworten zu Frage 16). Es gibt nun eine Kennzeichnungspflicht für Behälter mit fluoriertem Gas (siehe Antwort zu Frage 17), welche über die bereits existierenden Anforderungen gemäß der Richtlinie für Druckgeräte (z.b. chemische Bezeichnung des Gases, Menge) hinausgeht. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass der Behälter ein vom Kyoto-Protokoll erfasstes fluoriertes Treibhausgas enthält. Weiterhin muss u.u. das Treibhauspotential des F-Gases in den Begleitdokumenten der Sendung ausgewiesen werden über diesen Aspekt muss noch von der EU-Kommission entschieden werden. Das Inverkehrbringen von nicht wieder auffüllbaren Behältern mit fluorierten Treibhausgasen ist ab dem 4. Juli 2007 verboten (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 5). Vermeidung von Emissionen 11. Ich habe gehört, dass die Vermeidung von Emissionen einen der Hauptaspekte der Verordnung darstellt. Was muss ich tun, um Leckagen jeder Art vorzubeugen? In der Kühl- und Klimatechnikindustrie müssen Betreiber von ortsfesten Einrichtungen zum Kühlen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit HFKW-enthaltenden Kreisläufen sämtliche technisch machbaren und nicht unverhältnismäßig kostenaufwendigen - Vorkehrungen treffen, um ein Austreten dieser Gase zu vermeiden und jede auftretende Leckage baldmöglichst instand zu setzten. 9
10 12. Was sind die Anforderungen an Leckagekontrollen? Regelmäßige manuelle Leckkontrollen müssen nach folgendem Zeitplan von zertifizierten Personen durchgeführt werden: Anwendungen, die mehr als 3 kg F-Gase enthalten (außer hermetisch abgeschlossene mit weniger als 6 kg) Überprüfung alle 12 Monate Anwendungen mit mehr als 30 kg F-Gasen Überprüfung alle 6 Monate Anwendungen mit über 300 kg an F-Gasen Überprüfung alle 3 Monate Innerhalb von einem Monat nach der Reparatur einer Leckage muss die Einrichtung nochmals auf Leckage überprüft werden, damit eine erfolgreiche Reparatur gewährleistet ist. Auf Leckage überprüft bedeutet, dass das Gerät oder System mit direkten oder indirekten Messmethoden auf Leckagen überprüft worden ist, wobei sich die Prüfung insbesondere auf die Komponenten konzentriert, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Leckbildung am größten ist. Diese direkten und indirekten Meßmethoden zur Leckprüfung sollten in den Standard-Prüfungsanforderungen festgelegt werden, welche Mitte 2007 von der Kommission erstellt werden soll. Zusätzlich zu dieser Verpflichtung zur regelmäßigen, manuellen Lecküberprüfung müssen Betreiber von Anlagen mit mehr als 300 kg fluorierten Treibhausgasen Leckage-Erkennungssysteme einbauen, die einmal jährlich zu kontrollieren sind. Wenn ein geeignetes, ordnungsgemäß funktionierendes Leckage-Erkennungssystem installiert ist, verringern sich die erforderlichen manuellen Kontrollen für Systeme über 30 kg um die Hälfte. Betreiber von Einrichtungen, die über 3 kg an fluorierten Treibhausgasen enthalten, müssen Aufzeichnungen über die Menge und Arte der verwendeten fluorierten Treibhausgase führen, die zugeführten Mengen und die im Verlauf von Instandhaltung, Wartung und Entsorgung wieder gewonnenen Mengen. Weiterhin sind Aufzeichnungen zu führen über andere relevante Informationen wie die Identität der Firma oder des Technikers, der Instandhaltung und Wartung durchführte, sowie die Daten und Ergebnisse der Kontrollen und relevante Informationen, welche die separate ortsfeste Einrichtung identifizieren. Diese Aufzeichnungen sind auf Anforderung der zuständigen Behörde sowie der Kommission zugänglich zu machen. 13. Benötige ich ein Leckage-Erkennungssystem? Beeinflusst dessen Verwendung die Häufigkeit von Leckkontrollen? Servicetechniker benötigen eine technisch wirksame Methode zum Erkennen von Leckstellen in Systemen mit F-Gasen. Jedes System, das über 300 kg F-Gase beinhaltet, muss mit einem eingebauten Leckage-Erkennungssystem ausgestattet sein. Diese Leckage-Erkennungsmechanismen sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen. 10
11 Wie bereits oben in der Antwort auf Frage 12 erwähnt, kann in Systemen mit einer geringeren F-Gasmenge bei eingebauten Leckage-Kontrollsystemen die Häufigkeit von Routine-Leckagekontrollen halbiert werden. Rückgewinnung 14. Bin ich für das Rückgewinnung von F-Gasen verantwortlich? Wenn ja, benötige ich hierzu externe Fachkräfte, oder kann das von meinen eigenen Mitarbeitern übernommen werden? Für die Rückgewinnung von fluorierten Gasen sind zuständig: Betreiber von Kältekreisläufen in Kühleinrichtungen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Betreiber von Anlagen und Geräten, die Lösungsmittel auf Basis von fluorierten Treibhausgasen verwenden Betreiber von Brandschutzsystemen und Feuerlöschern Betreiber von Hochspannungsschaltanlagen. Ein Betreiber ist definiert als die natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Kontrolle über das technische Funktionieren der Einrichtungen und Systeme ausübt. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass die F-Gase in diesen Systemen von zertifizierten Fachkräften (siehe Abschnitt 3) ordnungsgemäß wieder gewonnen und entsorgt werden. Wenn ein wieder auffüllbarer oder nicht wieder auffüllbarer Behälter mit fluoriertem Treibhausgas das Ende seiner Produktlebensdauer erreicht hat, so ist die Person, die den Behälter zu Lager- oder Transportzwecken verwendet hat, dafür verantwortlich, dass Vorkehrungen für die ordnungsgemäße Rückgewinnung eventueller restlichen Gasmengen getroffen werden. Fluorierte Treibhausgase, die in anderen Produkten oder Geräten einschließlich mobilen Geräten enthalten sind (mit Ausnahme von in militärischen Einsätzen verwendeten), müssen bei dafür qualifizierten Personen (siehe Abschnitt 3) zurück gewonnen werden, soweit dieses technisch machbar ist und keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursacht. 15. Wann müssen die F-Gase zurück gewonnen werden? Die Rückgewinnung zum Zwecke der Wiederverwertung, Aufbereitung oder Entsorgung der fluorierten Treibhausgase soll vor dem endgültigen Entsorgen der Geräte und, falls erforderlich, im Verlauf von Wartung und Instandhaltung erfolgen. F-Gase DÜRFEN NICHT in die Atmosphäre abgegeben werden. 11
12 Berichterstattung 16. Mir ist bekannt, dass die Industrie eine Berichterstattungsverpflichtung hat. Wie sieht diese genau aus? An wen müssen meine Berichte gehen? Was muss mein Bericht umfassen? Was passiert mit den von mir übermittelten Daten? Unter den Bedingungen der F-Gas-Verordnung ist zur Zeit nur die Aufzeichnung der Verwendung von F-Gasen verpflichtend (in Systeme eingefüllt, aus Systemen abgelassen usw.). Diese Aufzeichnungen sind auf Anfrage der zuständigen Behörde des Mitgliedslandes und der Kommission zugänglich zu machen. Zur Klärung sollten Sie die betreffende Behörde oder den betreffenden Wirtschaftsverband in Ihren eigenen Land /Region kontaktieren. Für die konkreten Fälle von Herstellern und Importeuren von F-Gasen gibt es die folgenden Anforderungen an die Berichterstattung: Zum 31. März 2008 und in jedem darauf folgenden Jahr muss jeder Hersteller, Importeur und Exporteur von fluorierten Treibhausgasen, einschließlich Importeure von Systemen, die bereits vorab mit HFKWs befüllt wurden, der Kommission (und der jeweils zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates) in Form eines Berichts die folgenden Angaben zum abgelaufenen Kalenderjahr machen: a) Jeder Hersteller von mehr als einer Tonne fluorierten Treibhausgasen pro Jahr muss mitteilen: i) Die Gesamtproduktion jedes fluorierten Treibhausgases in der EU, unter Hinweis auf die Hauptverwendungskategorien (z.b. mobile Klimaanlagen, Kühlsysteme, Klimaanlagen, Schäume, Aerosole, elektrische Einrichtungen, Halbleiterfabrikation, Lösungsmittel und Brandschutz) der Substanzen ii) Die Menge jedes der fluorierten Treibhausgase, die innerhalb der EU in den Verkehr gebracht wurden, und iii) Die Menge jedes fluorierten Treibhausgases, die wieder verwendet, aufbereitet oder zerstört wurde b) Jeder Importeur, der im Jahr mehr als eine Tonne fluorierter Treibhausgase importiert, einschließlich Hersteller, die auch importieren, hat mitzuteilen: i) Die Menge jedes fluorierten Treibhausgases, das er importiert oder in der EU in den Verkehr gebracht hat, unter Hinweis auf die Hauptverwendungskategorien (z.b. mobile Klimaanlagen, Kühlsysteme, Klimaanlagen, Schäume, Aerosole, e- lektrische Einrichtungen, Halbleiterfabrikation) der Substanzen, und ii) Die Menge jedes von ihm importierten, verbrauchten fluorierten Treibhausgases, die wieder verwendet, aufbereitet oder zerstört wurde 12
13 c) Jeder Exporteur, der im Jahr mehr als eine Tonne fluorierter Treibhausgase exportiert, einschließlich Hersteller, die auch exportieren, hat mitzuteilen: i. Die Menge jedes fluorierten Treibhausgases, das er aus der EU exportiert hat ii. Die Menge jedes von ihm exportierten, verbrauchten fluorierten Treibhausgases, die wieder verwendet, aufbereitet oder zerstört wurde. Das genaue Aussehen der Berichte wird vor dem 4. Juli 2007 von der EU-Kommission festgelegt. Die Kommission wird auch die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen zu gewährleisten. Kennzeichnung 17. Die Verordnung beinhaltet auch eine Kennzeichnungspflicht. Muss ich die von mir verkauften Erzeugnisse mit einem Etikett markieren? Die folgenden Produkte und Einrichtungen müssen eine Kennzeichnung aufweisen, auf der die chemische Bezeichnung des darin enthaltenen fluorierten Treibhausgases vermerkt ist. Auf der Kennzeichnung muss deutlich erkennbar angegeben werden, dass das Produkt oder Gerät fluorierte Treibhausgase enthält, die im Kyoto-Protokoll erfasst sind, sowie deren Menge. 1. Kühlprodukte und einrichtungen, die Perfluorierte Kohlenwasserstoffe enthalten bzw. Präparate, die Perfluorierte Kohlenwasserstoffe enthalten. 2. Kühl- und Klimatechnikprodukte und einrichtungen (außer den in Kraftfahrzeugen enthaltenen), Wärmepumpen, Brandschutzsysteme und Feuerlöscher, wenn das jeweilige Produkt oder Gerät Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe enthält oder Präparate, die wiederum Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe enthalten. 3. Schaltanlagen, die Schwefelhexafluorid enthalten oder Präparate, die Schwefelhexafluorid enthalten. 4. Alle Behälter für fluorierte Treibhausgase 18. Wo muss das Etikett platziert sein? Das Etikett muss deutlich sichtbar und unauslöschlich auf dem Produkt oder Gerät platziert sein, neben den Öffnungen zum Einfüllen oder Rückgewinnen des fluorierten Treibhausgases, oder auf dem Teil des Produkts oder Geräts, das dieses Gas enthält (z.b. thermostatische Expansionsventile usw.). Hermetisch abgeschlossene Systeme müssen als solche gekennzeichnet sein. 19. Wie und wo erhalte ich das Etikett? Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den Wirtschaftsverband, der den F-Gas-Anwendungsbereich repräsentiert, dem Ihr Unternehmen angehört. 13
14 20. Wann tritt die Kennzeichnungspflicht in Kraft? Wie die meisten anderen Vorschriften der Verordnung trat die Kennzeichnungspflicht am 4. Juli 2006 in Kraft. Sie wird jedoch erst ab dem 4. Juli 2007 durchgesetzt. Abschnitt 3: Personal 21. Welche Ausbildungspflicht für Mitarbeiter umfasst die neue Verordnung? Bis zum 4. Juli 2007 wird die EU Mindestanforderungen festlegen für Ausbildungsprogramme und die Zertifizierung von Firmen und Personen, die mit der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Einrichtungen und Systemen befasst sind, welche von dieser Verordnung erfasst werden. Auf Grundlage dieser Mindestanforderungen müssen die Mitgliedsstaaten bis zum 4. Juli 2008 ihre eigenen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme eingerichtet bzw. angepasst haben. Zertifikate, die in einem EU-Mitgliedsland erworben wurden, werden in allen anderen Mitgliedsländern ebenfalls anerkannt. Jeder Betreiber muss gewährleisten, dass sein Personal die nötige Zertifizierung besitzt für Ü- berwachung, Testen, Rückgewinnung und andere Verfahren, die aufgrund der Verordnung erforderlich werden. Dies bedingt die entsprechende Kenntnis der anzuwendenden Verordnungen und Standards ebenso wie die notwendige Kompetenz in Emissionsvermeidung und Rückgewinnung von fluorierten Gasen und in der sicheren Handhabung der hierzu notwendigen Einrichtungen. Weiterhin dürfen ab 4. Juli 2009 Firmen nur dann Lieferungen von fluorierten Gasen annehmen, wenn die betroffenen Mitarbeiter die notwendige Zertifizierung besitzen. 22. Muss das vorhandene Personal zusätzliche Ausbildungen besuchen/ Qualifikationstests ablegen? Bis Anfang Juli 2007 wird die EU Mindestanforderungen an Ausbildungsprogramme und Zertifizierungen erstellen, sowohl für Firmen als auch die betroffenen Mitarbeiter, die mit der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Einrichtungen und Systemen befasst sind. Auf dieser Grundlage müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme eingerichtet bzw. angepasst haben (bis Juli 2008). Davon sind auch die Mitarbeiter betroffen, die zusätzliche Ausbildungseinheiten benötigen. 23. Darf das Wartungspersonal meinem Unternehmen angehören? Ja. Es reicht, wenn firmeneigene Mitarbeiter die nötige Ausbildungsgrundlage und Zertifizierung besitzen. 14
15 Abschnitt 4: Strafen 24. Was geschieht, wenn ich mich nicht an die Verordnung halte? Wenn ein Betreiber/ein Unternehmen nicht den Vorschriften dieser Verordnung und den daraus folgenden Standards entspricht, kann ihm eine Strafe auferlegt werden. Das Strafmaß muss noch von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten festgelegt werden. Allerdings schreibt die Verordnung vor, dass die Strafe effektiv, angemessen und abschreckend sein soll. Abschnitt 5: Änderungen in der Verordnung 25. Ist die Verordnung nun unveränderlich, oder kann sie im Laufe der Zeit modifiziert werden? Wenn ja, wie läuft der Änderungsprozess ab und wer bestimmt, was geändert wird? Nein, die Verordnung liegt nicht unveränderlich fest. Je nach Forstschritten bei möglicher Rückgewinnung oder Ersetzen von fluorierten Gasen in Klimaanlagen, außer den in Kraftfahrzeugen eingebauten, und solchen Kühlsystemen, die in Transportmitteln integriert sind, wird die Kommission diese Verordnung überprüfen und bis 31. Dezember 2007 (spätestens) einen Bericht veröffentlichen. Falls nötig, werden diesem Bericht bis zum 31. Dezember 2008 Gesetzesvorlagen folgen mit der Zielsetzung, die Rückgewinnungsvorschriften auf Klimaanlagen anzuwenden, außer solchen, die in Kraftfahrzeugen eingebaut sind, und den Kühlsystemen, die in Transportmitteln integriert sind. Zusätzlich wird die Kommission zum 4. Juli 2011 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Verordnung veröffentlichen. Der Bericht wird eine große Bandbreite von Gesichtspunkten umfassen, darunter: Schätzung der Wirkung der betreffenden Vorschriften auf Emissionswerte und prognostizierte Emissionswerte von fluorierten Treibhausgasen, und Untersuchung der Kosteneffizienz dieser Vorschriften Evaluierung der von den EU-Mitgliedsstaaten eingerichteten Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme Evaluierung der von Betreibern durchgeführten Begrenzungsmaßnahmen und Einschätzung, ob maximale Leckageraten für Einrichtungen festgelegt werden können, und Beurteilen des weiteren Handlungsbedarfs seitens der EU und ihrer Mitgliedsstaaten angesichts existenter und neuer internationaler Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Gegebenenfalls kann die Kommission auch angemessene Vorschläge zur Überarbeitung einzelner Bestimmungen dieser Verordnung abgeben. 15
LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT. Neue F-Gase
LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Neue F-Gase Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung
MehrNews zur Revision der F-Gase-Verordnung
News zur Revision der F-Gase-Verordnung Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 12. März 2014 mit großer Mehrheit der Neufassung der F-Gas-Verordnung zugestimmt. Nach der Annahme durch den Europäischen
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
Mehr1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden.
Der Serienversand Was kann man mit der Maske Serienversand machen? 1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden. 2. Adressen auswählen,
MehrFAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?
FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrInformationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrZugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015)
Einleitung Um die Funktionen des Online-Portals BÄV24 nutzen zu können, müssen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst einmalig registrieren. Folgen Sie bitte den Hinweisen im Abschnitt "Registrierung
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
MehrEWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrDer Gabelstapler: Wie? Was? Wer? Wo?
Schreibkompetenz 16: schlusszeichen (Fragezeichen) sprechen zeichen Um eine Frage zu kennzeichnen, wird ein Fragezeichen (?) gesetzt. Fragewörter (zum Beispiel wo, wer, was, wie) zeigen an, dass ein Fragezeichen
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrTESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!
9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrVersetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete
Versetzungsgefahr als ultimative Chance ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefährdete haben zum Großteil einige Fallen, die ihnen das normale Lernen schwer machen und mit der Zeit ins Hintertreffen
MehrMehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt
Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrPROFIS Software Lösungen
PROFIS Software Lösungen Die PROFIS Software Lösungen bieten eine effektive Möglichkeit Dübel, Bewehrungsanschlüsse und viele anderen Anwendungen zu bemessen dabei arbeiten Sie selbstverständlich immer
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate
I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrHistorical Viewer. zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15
Historical Viewer zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 1.1 Dokumentation...3 2 Installation... 3 3 Exportieren der Logdatei aus dem ETC 5000... 3 4 Anlegen eines
MehrBeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen Bonn, Mai 2014 1 Untersuchungsanlage Erhebungsmethode Computergestützte Telefoninterviews
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
MehrReizdarmsyndrom lindern
MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
Mehr2.1 Präsentieren wozu eigentlich?
2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.
MehrSynchronisations- Assistent
TimePunch Synchronisations- Assistent Benutzerhandbuch Gerhard Stephan Softwareentwicklung -und Vertrieb 25.08.2011 Dokumenten Information: Dokumenten-Name Benutzerhandbuch, Synchronisations-Assistent
MehrCodeSaver. Vorwort. Seite 1 von 6
CodeSaver Vorwort Die Flut der Passwörter nimmt immer mehr zu. Kontopasswörter, Passwörter für Homepages, Shellzugriffe, Registrierungscodes für Programme und und und. Da ich aber nicht sonderlich viel
MehrSerienbrieferstellung in Word mit Kunden-Datenimport aus Excel
Sehr vielen Mitarbeitern fällt es schwer, Serienbriefe an Kunden zu verschicken, wenn sie die Serienbrieffunktion von Word nicht beherrschen. Wenn die Kunden mit Excel verwaltet werden, genügen nur ein
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
Mehr12.03.2015 Zukunft des Handwerkes
12.03.2015 Zukunft des Handwerkes Tendenzielle Entwicklung der : 1. Technische Richtlinien 2. Kundenerwartungen 3. Handwerksbetriebe Technische Richtlinien -In den 50er und 60er Jahren relativ unproblematisch.
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrAutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung
AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung Problem: Um AutoCAD abwechselnd auf mehreren Rechnern einsetzen zu können konnte man bis AutoCAD 2000 einfach den Dongle umstecken. Seit AutoCAD 2000i
MehrBeschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen
Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrGesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrFAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello
FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen
21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen
MehrMeine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit
Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll
MehrMatrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -
Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
MehrGrußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie
Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,
MehrSchriftliche Opfererklärung und Rederecht
Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrPädagogische Hinweise B2 / 12
übergreifendes Lernziel Pädagogische Hinweise B2 / 12 B: Sich informieren / Unterlagen sammeln Schwierigkeitsgrad 2 Lernbereich 1: Unterlagen recherchieren konkretes Lernziel 2 : Lernen, das Material je
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
Mehr