RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN

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1 Schön Mikulic Rechtsanwälte, Cuvilliésstraße 14, München, RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN - E I N I N V E S T I T I O N S L E I T F A D E N -

2 ALLGEMEINES Kroatien ist seit Mitglied der EU, allerdings kein Euro-Land und kein Schengen-Mitglied Investitionsanreize durch Steuer- und Zollvergünstigungen nach dem Investitionsförderungsgesetz (Zakon o poticanju investiticija i unapređenju investicijskog okružja) durch Freie Wirtschaftszonen (slobodna zona), weiterführende Informationen bei HAMAG-BICRO (Kroatische Agentur für Kleinunternehmen und Investitionen),

3 RECHTLICHER RAHMEN Gesellschaftsrecht Gesetz über Handelsgesellschaften (Zakon o trgovačkim društvima) Kroatisches Gesellschaftsrecht wurde nach dem Vorbild des deutschen Gesellschaftsrechts konzipiert Vertragsrecht Gesetz über Schuldverhältnisse (Zakon o obveznim odnosima)

4 GESELLSCHAFTSFORMEN Dioničko društvo (d.d.) Društvo s ograničenom odgovornošću (d.o.o.) Jednostavno društvo s ograničenom odgovornošću (j.d.o.o.) Javno trgovačko društvo (j.t.d.) Komanditno društvo (k.d.) Gospodarsko interesno udruženje (g.i.u.) Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Wirtschaftliche Interessenvereinigung (WIV)

5 DRUŠTVO S OGRANIČENOM ODGOVORNOŠĆU (D.O.O.) Besonders populär für kleine und mittlere Unternehmen Ein-Mann-Gesellschaft zulässig Mindeststammkapital: Kuna Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Organe: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung (+ evtl. Aufsichtsrat) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden in der Regel mit einfacher Mehrheit, in bestimmten Fällen mit ¾- Mehrheit, gefasst grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter

6 JEDNOSTAVNO DRUŠTVO S OGRANIČENOM ODGOVORNOŠĆU (J.D.O.O.) wurde im November 2012 eingeführt Mindeststammkapital: 10 Kuna Mindestnennwert eines Geschäftsanteils: 1 Kuna Max. 3 Gesellschafter Max. 1 Geschäftsführer ¼ des Gewinns muss als Rücklage eingestellt werden die Rücklage darf nur zur Kapitalerhöhung oder Verlustdeckung genutzt werden

7 DIONIČKO DRUŠTVO Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Mindeststammkapital: Kuna Mindestnennwert einer Aktie: 10 Kuna Ausgabe als Stamm- oder Vorzugsaktie Mehrstimmrecht zulässig Simultan- oder Stufengründung Organe: Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat

8 ZWEIGNIEDERLASSUNG Ausländische Unternehmen können Zweigniederlassungen gründen (podružnica) keine eigene Rechtspersönlichkeit wird in das Handelsregister eingetragen (deklaratorisch) Alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung liegen bei der Hauptniederlassung ist in Kroatien steuerpflichtig

9 FIRMENGRÜNDUNG Grundsätzlich können Ausländer Allein- oder Teilinhaber einer kroatischen Gesellschaft sein; Ausländer ohne Wohnsitz in Kroatien können Geschäftsführer sein Alle Handelsgesellschaften müssen im Handelsregister eingetragen werden, die Eintragung hat konstitutive Wirkung

10 FIRMENGRÜNDUNG 1. Schritt: Firmenname 2. Schritt: Überlegungen/Vorbereitung der Gesellschaftsstruktur 3. Schritt: Einholung der OIB (Persönliche Identifikationsnummer) 4. Schritt: Gang zum Notar

11 FIRMENGRÜNDUNG 5. Schritt: Einzahlung Stammkapital 6. Schritt: Bekanntmachung der Registrierung der Gesellschaft im Amtsblatt 7. Schritt: Klassifizierung beim Staatlichen Statistikamt 8. Schritt: Erstellung Firmenstempel 9. Schritt: Eröffnung Bankkonto

12 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG Unternehmen unterfallen der Gewinnsteuer (Porez na dobit) Derzeitiger Steuersatz: 20% Steuerpflichtig sind u.a. alle ansässigen juristischen und natürlichen Personen, die dauerhaft, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftlich tätig sind inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmer (z.b. Zweigniederlassung)

13 QUELLENSTEUER Dividenden- und Gewinnausschüttungen an ausländische juristische Personen unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer (Porez po odbitku) Steuersatz: 12 % gilt nicht für Ausschüttungen innerhalb der EU (Mutter-Tochter-Richtlinie), wenn die Gesellschaften ihren Sitz in der EU haben die Muttergesellschaft zu mindestens 10% an der Tochtergesellschaft beteiligt ist die Beteiligung ununterbrochen 24 Monate besteht

14 EINKOMMENSSTEUER Einkommensteuer (Porez na dohodak) Dreistufiger Einkommensteuersatz 12 % (Jahreseinkommen bis zu Kuna) 25 % (Jahreseinkommen zw und Kuna) 40 % (Jahreseinkommen ab Kuna) Freibetrag: Kuna pro Monat dazu kommt ein Steuerzuschlag der Städte und Gemeinden (Prirez porezu na dohodak), in Zagreb z.b.: 18%

15 UMSATZSTEUER Umsatzsteuer (Porez na dodanu vrijednost - PDV) Regelsteuersatz: 25 % Ermäßigter Steuersatz: 13 % (z.b. Gastronomie) Stark ermäßigter Steuersatz: 5 % (z.b. Nahrungsmittel, Bücher) Ab einem Jahresumsatz von Kuna besteht Pflicht zur Umsatzsteuererhebung

16 RECHTSVERFOLGUNG Gerichtszuständigkeit geregelt in der Brüssel I Verordnung / EuGVVO ab : Verordnung Nr. 1215/2012 zentrale Gerichtsstände: Beklagtenwohnsitz Erfüllungsort (=Ort, an dem die vertragliche Leistung erbracht wird) Gerichtsstandsvereinbarung bzw. Schiedsklausel empfehlenswert

17 ANWENDBARES RECHT Rom I Verordnung Zentrale Regel: freie Rechtswahl bei fehlender Rechtswahl hängt das anwendbare Recht von der Vertragsart ab (z.b. beim Kaufvertrag das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat) UN-Kaufrecht: anwendbar bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen über Waren zwischen Parteien aus den Mitgliedstaaten

18 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!