PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN
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- Erika Arnold
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1 Pensionsrecht PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN
2 PENSIONSRECHT DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN Für Frauen und Männer, die vor dem geboren sind, gilt die Pensionsharmonisierung des Jahres 2004 nicht. Diese Altersgruppe trifft die Pensionsreform 2003 sowie die Regelungen zur Schwerarbeiter- und Korridorpension. AB WANN BEKOMME ICH PENSION? ALTERSPENSION Das gesetzliche Antrittsalter für die Alterspension beträgt für Frauen derzeit 60 Jahre, für Männer 65 Jahre. Um Anspruch auf eine Alterspension zu haben, ist eine Mindestanzahl an Versicherungsjahren erforderlich, jedenfalls reichen 15 Arbeitsjahre. VORZEITIGE ALTERSPENSION HACKLERREGELUNG Wer besonders viele Beitragsjahre nachweist, kann früher in Pension gehen: Frauen ab 55, Männer ab 60 Jahre. Diese Möglichkeit ist allerdings auf bestimmte Geburtsjahrgänge beschränkt. Für Männer, die ab dem , und Frauen, die ab dem , geboren sind, gelten Übergangsbestimmungen. Lange Beitragszeiten Hacklerregelung Männer geboren Frauen geboren Anfallsalter Männer/Frauen vor vor Jahre 55 Jahre Jahre 56 Jahre Jahre 57 Jahre Jahre 58 Jahre Jahre 59 Jahre 3
3 Um unter die Hacklerregelung zu fallen, müssen Männer mindestens 45, Frauen 40 Beitragsjahre nachweisen. Beitragsjahre sind Zeiten, in denen Pensionsbeiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt wurden. Dazu sind auch auch Zeiten des Wochengeldbezuges, Zeiten des Präsenz-/Zivildienstes bis zum Höchstausmaß von 30 Monaten und Zeiten der Kindererziehung bis zu 60 Monaten zu zählen, falls sie sich nicht mit Beitragsmonaten decken. Sonstige Ersatzzeiten (Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld) gelten nicht wie Beitragszeiten. Durch das Erfordernis von 45/40 Beitragsjahren ist der Großteil der Versicherten von der Hacklerregelung generell ausgeschlossen. KANN ICH FEHLENDE BEITRAGSZEITEN NACHKAUFEN? Grundsätzlich nicht, mit folgenden Ausnahmen: Schul- und Studienzeiten: Schul- und Studienzeiten müssen nachgekauft werden, damit sie für die Hacklerregelung als Beitragsmonate berücksichtigt werden. Pro Schul- oder Studienjahr können zwölf Monate nachgekauft werden, maximal 3 Jahre Schule und 6 Jahre Studium, insgesamt also neun Jahre. Die Kosten dafür betragen, abhängig vom Alter, im Jahr 2007: Nachkauf Schul- und Studienzeiten, Euro pro Monat Alter bis ab 60 Schule 291,84 326,86 391,07 484,45 647,88 682,91 Studium 583,68 653,72 782,13 968, , ,81 Der Nachkauf der Schul- und Studienzeiten ist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu beantragen, eine Ratenzahlung ist möglich. Die Aufwendungen für den Nachkauf der Schul- und Studienzeiten können von der Steuer abgesetzt werden. Ob sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten überhaupt lohnt, kann nur aufgrund einer Pensionsvorausberechnung der PVA entschieden werden. 4
4 ACHTUNG: Wer bis zum die Voraussetzungen für die Hacklerregelung erfüllt, bekommt bei der Pensionsberechnung keine Abschläge! In diesem Fall empfiehlt sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten zur Erfüllung der Voraussetzungen! Arbeitslosen- oder Krankengeldbezug, Notstandshilfe: Seit besteht die Möglichkeit, während des Bezuges von Arbeitslosenund Krankengelds oder Notstandshilfe Beitragszeiten durch freiwillige Versicherung zu erwerben. Die freiwillige Weiterversicherung kann maximal für ein Jahr rückwirkend bei der PVA beantragt werden. Die Kosten dafür betragen 22,8 % des letzten Erwerbseinkommens. Geringfügige Beschäftigung: Bei geringfügiger Beschäftigung besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. Die Kosten dafür betragen monatlich 48,14 Euro (Wert 2007). SCHWERARBEITSPENSION Neben dem Nacht-Schwerarbeitsgesetz, das Sonderruhegeld für Männer ab dem 57., für Frauen ab dem 52.Lebensjahr vorsieht, sofern ein bestimmtes Ausmaß von Nachtschwerarbeit geleistet und vom Unternehmer dafür Beiträge eingezahlt wurden, gibt es zwei weitere Regelungen für Schwerarbeiter: Schwerarbeitsregelung alt: Ab dem 1. Juli 1955 bis vor dem 1. Jänner 1964 geborene Frauen und ab dem 1. Juli 1950 bis vor dem 1. Jänner 1959 geborene Männer, die in den letzten 20 Jahren 10 Jahre Tätigkeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen ausgeübt haben, können weiterhin mit 55 (Frauen) oder 60 Jahren (Männer) in die Pension gehen. 5
5 Welche Tätigkeiten von dieser Bestimmung erfasst sind, ist durch Verordnung des Sozialministeriums festgelegt. Detaillierte Informationen sowie eine Liste der betreffenden Tätigkeiten finden Sie in der AK-Broschüre Schwerarbeit und im Internet unter Für die Schwerarbeitsregelung ist, so wie bei der Hacklerregelung, das Vorliegen von 45 (Männer) oder 40 (Frauen) Beitragsjahren erforderlich. Schwerarbeitsregelung neu: Die neue Schwerarbeitsregelung ist seit in Kraft. Ein Pensionsantritt mit 60 Jahren ist möglich, wenn 45 Versicherungsjahre (also Beitragsjahre und Ersatzzeiten) und in den letzten 20 Jahren 10 Jahre Schwerarbeit vorliegen. Frauen können die neue Schwerarbeitsregelung frühestens 2024 nutzen. Bis dahin liegt ihr Regelpensionsalter bei 60 Jahren. VORZEITIGE ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER Mit der Pensionsreform 2003 wurde die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer abgeschafft, es gelten jedoch Übergangsbestimmungen, mit denen das Pensionsalter der Männer schrittweise von 61,5 auf 65 Jahre und das Pensionsalter für Frauen schrittweise von 56,5 auf 60 Jahre angehoben wird. Wurde vor dem Altersteilzeit angetreten, gilt weiterhin das Pensionsantrittsalter von 61,5 beziehungsweise 56,5 Jahren. 6
6 Antrittsalter Männer/Frauen vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Männer geboren Frauen geboren frühester Pensionsantritt Anfallsalter Männer/Frauen am am bis bis bis bis Jahre + 3 Monate bis bis Jahre + 3 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 4 Monate bis bis Jahre + 4 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 5 Monate bis bis Jahre + 5 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 6 Monate bis bis Jahre + 6 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 7 Monate bis bis Jahre + 7 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 8 Monate bis bis Jahre + 8 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 9 Monate bis bis Jahre + 9 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 10 Monate bis bis Jahre + 10 Monate 7
7 Antrittsalter Männer/Frauen vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Männer geboren Frauen geboren frühester Pensionsantritt Anfallsalter Männer/Frauen am am bis bis bis bis Jahre + 11 Monate bis bis Jahre + 11 Monate am am bis bis bis bis Jahre bis bis Jahre am am bis bis bis bis Jahre + 1 Monate bis bis Jahre + 1 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 2 Monat bis bis Jahre + 2 Monat am am bis bis bis bis Jahre + 3 Monate bis bis Jahre + 3 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 4 Monate bis bis Jahre + 4 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 5 Monate bis bis Jahre + 5 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 6 Monate bis bis Jahre + 6 Monate 8
8 Antrittsalter Männer/Frauen vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Männer geboren Frauen geboren frühester Pensionsantritt Anfallsalter Männer/Frauen am am bis bis bis bis Jahre + 7 Monate bis bis Jahre + 7 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 8 Monate bis bis Jahre + 8 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 9 Monate bis bis Jahre + 9 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 10 Monate bis bis Jahre + 10 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 11 Monate bis bis Jahre + 11 Monate am am bis bis bis bis Jahre bis bis Jahre am am bis bis bis bis Jahre + 1 Monat bis bis Jahre + 1 Monat am am bis bis bis bis Jahre + 2 Monate bis bis Jahre + 2 Monate 9
9 Antrittsalter Männer/Frauen vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Männer geboren Frauen geboren frühester Pensionsantritt Anfallsalter Männer/Frauen am am bis bis bis bis Jahre + 3 Monate bis bis Jahre + 3 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 4 Monate bis bis Jahre + 4 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 5 Monate bis bis Jahre + 5 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 6 Monate bis bis Jahre + 6 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 7 Monate bis bis Jahre + 7 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 8 Monate bis bis Jahre + 8 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 9 Monate bis bis Jahre + 9 Monate am am bis bis bis bis Jahre + 10 Monate bis bis Jahre + 10 Monate 10
10 Antrittsalter Männer/Frauen vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Männer geboren Frauen geboren frühester Pensionsantritt Anfallsalter Männer/Frauen am am bis bis bis bis Jahre + 11 Monate bis bis Jahre + 11 Monate 65 Jahre ab bis 60 Jahre
11 VORZEITIGE ALTERSPENSION KORRIDORPENSION Die Korridorpension ist die Möglichkeit, mit 62 Jahren in Pension zu gehen. Vorausetzung dafür sind 37,5 Versicherungsjahre. Korridor heisst diese Pension deshalb, weil ein Pensionsantritt zwischen 62 und 68 (3 Jahre vor/nach dem Regelpensionsalter von 65 Jahren) möglich ist. Dabei muss allerdings für jedes Jahr vor 65 ein Abschlag von 4,2 % hingenommen werden, für jedes Jahr danach gibt es hingegen einen Bonus von 4,2 %. Für jedes Jahr vor dem vorzeitigen Pensionsalter bei langer Versicherungsdauer (siehe Übergangstabelle ab S. 7) gilt zusätzlich zum Verlustdeckel ein Abschlag von 2,1 %. ACHTUNG: Die vielfach vertretene Meinung, man könnte unter Inkaufnahme höherer Abschläge früher in Pension gehen, ist falsch! Wer nicht unter die Hacklerregelung, die Übergangsregelung der vorzeitigen Alterspension oder unter eine Schwerarbeiterregelung fällt beziehungsweise die Korridorpension in Anspruch nehmen kann, muss bis 65 (Männer) bzw. 60 (Frauen) auf die Pension warten. 12
12 WIE HOCH IST MEINE PENSION? Die Höhe der Pension hängt ab: vom Einkommen (bestimmt die Bemessungsgrundlage) von den erworbenen Versicherungszeiten (bestimmen die Steigerungsprozente) vom Pensionsantrittsalter (bestimmt die Höhe des Abschlages) BEMESSUNGSGRUNDLAGE: Bei einem Pensionsantritt im Jahr 2007 wird das Einkommen der besten 19 Jahre für die Pensionsberechnung herangezogen. Dieser Bemessungszeitraum wächst nun jährlich um ein Jahr, um schließlich im Jahr Jahre zu erreichen. Verlängerung Bemessungszeitraum bis 2028 Im Jahr Bemessungszeitraum im Jahr Bemessungszeitraum in Jahren in Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Aufgrund der schlechten Aufwertung alter Beitragsgrundlagen sinkt mit jedem Jahr der Verlängerung des Bemessungszeitraumes die Bemessungsgrundlage (und damit auch die zu erwartende Pension) um 1 bis 2 Prozent. 13
13 STEIGERUNGSPROZENTSATZ: Die erworbenen Versicherungszeiten beeinflussen die Pensionshöhe insofern, als für jedes Versicherungsjahr ein bestimmter Prozentsatz der Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird. Bis 2003 betrug der Steigerungsprozentsatz 2 % für jedes Versicherungsjahr, bis 2009 wird er aber schrittweise auf 1,78 % abgesenkt. im Kalenderjahr Prozent/Jahr ,84 1,80 1,78 Hatte man bisher nach 40 Jahren die höchstmöglichen 80 % der Bemessungsgrundlage erreicht, wird man künftig dafür 45 Versicherungsjahre brauchen! ABSCHLÄGE: Für jedes Jahr vor Erreichen des 65. oder 60. Lebensjahres, werden 4,2 % der Pension abgezogen maximal jedoch 15 % der Pension. SONDERREGELUNG FÜR HACKLER: Bei der Hacklerregelung wird bis einschließlich 2007 der Steigerungsbetrag mit 2 % beibehalten. Außerdem wird bis kein Abschlag abgezogen. Ab 2011 ist die Höhe der Abschläge vom jeweiligen vorzeitigen Pensionsantrittsalter abhängig. Achtung: Diese Abschläge gelten lebenslang! 14
14 VERLUSTDECKEL: Die maximalen Verluste durch die Pensionsreform 2003 waren ursprünglich mit 10 % begrenzt. Dieser Verlustdeckel wird nun auf 5 % für das Jahr 2004 gesenkt und in Viertelprozent-Schritten bis 2024 wieder auf 10 % angehoben. Jahr Deckel (Prozent) 5,75 6 6,25 6,5 6,75 7 7,25 Jahr Deckel (Prozent) 7,5 7,75 8 8,25 8,5 8,75 9 9,25 Jahr ab 2024 Deckel (Prozent) 9,5 9,
15 Medieninhaber, Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich 4020 Linz, Volksgartenstraße 40, Hersteller: Gutenberg Linz Stand: Juli 2007
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