auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122 Umgang von Versicherungskonzernen mit sensiblen Kundendaten Vorbemerkung der Fragesteller Inseinem23.TätigkeitsberichtzumDatenschutzfürdieJahre2009und2010 stelltederbundesbeauftragtefürdendatenschutzunddieinformationsfreiheit (BfDI)einmalmehrfest,dass dieverbesserungdesdatenschutzesbeiversicherungsunternehmen [ ]nurlangsamvoran kommt.bereitsmehrfach musstederbfdimassivedatenschutzrechtlichebedenkenunteranderemgegen dashinweis-undinformationssystem (HIS)derVersicherungswirtschaft,das derrisikoprüfungundaufdeckungbzw.verhinderungvonversicherungsbetrugdient,thematisieren (vgl.hierzu22.tätigkeitsberichtnummer4.4.7und 23.TätigkeitsberichtNummer10.7).DerHIS-Neukonzeption,derenBeratungenzwischendendemGesamtverbandderDeutschenVersicherungswirtschaft (GDV)unddenDatenschutzaufsichtsbehördenbeiRedaktionsschlussdes 23.Tätigkeitsberichtesnochnichtabgeschlossenwaren,hättendieDatenschutzaufsichtsbehördennachDarstellungdesBfDInichtzustimmenkönnen undnachbesserungengefordertsowiewesentlichedatenschutzrechtlicheanforderungen formuliert (vgl. 23. Tätigkeitsbericht, S. 117). MedienberichtenzufolgeerhieltdieRedaktionvon SPIEGELONLINE Mitte August2012einanonymesSchreiben,dasunteranderempolizeilicheundstaatsanwaltschaftlicheErmittlungsakten,PapierederDresdnerBanküberverschiedensteKontenundderenVerfügungsberechtigteoderauchAsylbescheinigungen beinhaltete alleschriftstückeenthieltensowohldieklarnamenvonbeteiligtenalsauchjenevonunbeteiligtenpersonen.wiesichherausstellte,stammten dieunterlagenausdemdatensystemdesallianzversicherungskonzerns,der dieseaneinenexternenermittlerweiterreichte,umfällevonversicherungsbetrugaufzudecken.lautdemkonzernwurdediezusammenarbeitmitderdetekteibereits2011aufgekündigt.obdiesedieihrzugesandtensensiblendatensätze daraufhin ordnungsgemäß vernichtete, wurde offenbar nicht kontrolliert. DassVersicherungenUnmengenvonDatensensibelsterArtbesitzenundspeichern,istnichtsNeues.JedochstelltsichnundieFrage,obsieinderLagesind, densachgemäßenumgangmitdendatenzugewährleisten.deraktuellevorfall istdabeinureinervonvielen.sowarenbereitsindenjahren2009und2010 rund39000datensätzevonkundinnenundkundendesfinanzvertriebesawd an den Norddeutschen Rundfunk gelangt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom5.November2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DassVersicherungeninbegründetenBetrugsfällenPrivatermittlerbeauftragen, seivölliginordnung,sagtethomaskranig,präsidentdesbayerischenlandesamtesfürdatenschutzaufsicht.lautdr.thiloweichert,datenschutzbeauftragter deslandesschleswig-holstein,dürfendatenjedochnurimeinzelfallweitergebenwerden,etwaimverdachtsfallvonversicherungsbetrug.lautderallianz kommt dies bei von rund 3,3 Millionen Schadensfällen im Jahr vor. ImFalleeinerDatenweitergabeanExternegelangendiePrivatermittlerjedoch indenbesitzvonhochsensiblenundumfangreicheninformationen.diedetekteienerhaltenbeispielsweisealledenfallbetreffendenermittlungsaktenvon derpolizeiundvomstaatsanwalt.auchdiezeugenaussagen,diedabeigetätigt wurden,werdendenermittlernzurverfügunggestellt.sohabensienichtnur EinsichtindiePrivatsphäredesVersicherungsnehmers,sondernauchindievon völligunbeteiligten.wasschließlichpassiert,wenndieexternenermittlernicht ordnungsgemäßmitdendatenumgehenundihreauftraggeberoffenbarversäumen,dieszugewährleisten,zeigtderfalldesdatenlecksbeiderallianz.nun stelltsichdiefrage,inwieweitdergesetzgeberhieraktivwerdenkannundmuss. 1.Wurdedieim23.TätigkeitsberichtdesBfDIerwähnteNeufassungderEinwilligungs-undSchweigepflichtentbindungserklärungbeschlossenundumgesetzt? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt geschah dies? Wennnein,warumnicht,undwannrechnetdieBundesregierungmiteinem Zustandekommen? 2.WurdennachKenntnisderBundesregierungdieVerhandlungenzwischen demgdvunddendatenschutzaufsichtsbehördenüberdasneuehismittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, wann war das? Wenn nein, warum nicht? 3.WurdendiedatenschutzrechtlichenBedingungenderDatenschutzaufsichtsbehörden im neuen HIS berücksichtigt? a) Wenn ja, in welcher Form? WurdedasneueHISalsAuskunfteiaufderGrundlagevon 29des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausgestaltet? Wurdesichergestellt,dassEinmeldungenindieAuskunfteinurbei VorliegeneinerRechtsvorschriftundnichtaufderGrundlagevonEinwilligungserklärungen erfolgen dürfen? WurdeimHISgeregelt,dassdiegespeichertenDatennurbeiVorliegen eines berechtigten Interesses abgefragt werden dürfen? WurdeimHISgeregelt,wiegrößtmöglicheTransparenzfürdieVersicherungsnehmerundsonstigeBetroffenehergestelltwird,undwenn ja, in welcher Form? SiehtdieNeufassungdesHISvor,dassdieEinmeldekriterienständig zu evaluieren sind? WurdeeineOmbudsstelleeingerichtet,diebeiversicherungsrechtlichen Zweifelsfragen eingeschaltet werden kann und diese Fragen klärt? SinddieVersichererdurchdieHIS-Neufassungdazuverpflichtet, strengecompliance-regelungeneinzuhalten,undwennja,welche sind dies? b) Wenn nein, warum nicht? EsgibtkeineversicherungsaufsichtsrechtlicheVerpflichtungzurVerwendung einerbestimmteneinwilligungs-undschweigepflichtentbindungserklärung.der DüsseldorferKreis (dieoberstenaufsichtsbehördenfürdendatenschutzim nicht-öffentlichenbereich)hatsichdafüreingesetzt,dieeinwilligungs-und
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11342 SchweigepflichtentbindungserklärungeninderVersicherungswirtschafttransparenterzugestalten.GemeinsammitdemGesamtverbandderdeutschenVersicherungswirtschafte.V. (GDV)habendieDatenschutzaufsichtsbehördeneineMustererklärungfüreineEinwilligungs-undSchweigepflichtentbindungserklärung fürdieerhebungundverwendungvongesundheitsdatenundsonstigernach 203desStrafgesetzbuches (StGB)geschützterDatenerarbeitet.DieVersicherungsunternehmensindaufgefordert,diebisherigenEinwilligungstextezeitnah durchneuezuersetzen,diedermustererklärungentsprechen.derdüsseldorfer KreishatdieMustererklärungmitWirkungvom17.Januar2012beschlossen. DerBeschlusskannunteranderemaufderHomepagedesBundesbeauftragten fürdendatenschutzunddieinformationsfreiheit (BfDI abgerufen werden. DerBfDIhatderBundesregierungergänzendfolgendesmitgeteilt: Dasvonder VersicherungswirtschaftfürdieverschiedenenVersicherungssparteneingeführteHinweis-undInformationssystem (HIS)wirdseitdem1.April2011als AuskunfteivonderFirmaInformaInsuranceRiskandFraudPreventionGmbH inbaden-badenbetrieben.antrags-undleistungsbereichsowiedieeinzelnen Versicherungssparten sind streng voneinander getrennt. IndasHISwerdenAuffälligkeitenausVersicherungsfällengemeldet,z.B.atypischeSchadenhäufigkeiten,besondereSchadenfolgen,erschwerteRisiken.Die VersicherungenkönnenInformationenzurRisikoprüfungimAntragsbereich undzurschadensfallprüfungimleistungsbereichabrufen.sämtlicheabfragen werden protokolliert und stichprobenartig überprüft. DasSystemwurdeinengerAbstimmungzwischendemGDVundderAG VersicherungswirtschaftdesDüsseldorferKreiseskonzipiert.Rechtsgrundlagen sindfürdieeinmeldungpersonenbezogenerdatenindassystem 28Absatz1 Nummer2desBundesdatenschutzgesetzes (BDSG)undfürdiegeschäftsmäßigeErhebungundSpeicherungzumZweckderÜbermittlung 29BDSG. BeiHISisteineEinwilligungderBetroffenenzurEinmeldungvonDatennicht erforderlich,weilfürdiedatenübermittlungandieauskunfteimit 28Absatz 1 Nummer 2 BDSG ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorhanden ist. DieAGVersicherungswirtschaftistnacheingehenderPrüfungzudemSchluss gekommen,dassdienutzungvonhiszurwahrungberechtigterinteressender VersicherungsunternehmenerforderlichistundunterBerücksichtigungder AusgestaltungdesSystemskeinGrundzuderAnnahmebesteht,dassdas schutzwürdigeinteressederbetroffenenandemausschlussderverarbeitung überwiegt.diefürdieauskunfteiinbaden-badenzuständigebaden-württembergischedatenschutzaufsichtsbehördehatsichvorderinbetriebnahmedes Systemsdavonüberzeugt,dassHISdendatenschutzrechtlichenAnforderungen Rechnungträgt.InZweifelsfällenkönnensichBetroffeneandenLandesbeauftragtenfürdenDatenschutzBaden-WürttembergalszuständigeDatenschutzaufsichtsbehörde wenden. InderVersicherungswirtschaftisteineunabhängigeSchlichtungsstelleinForm einesversicherungsombudsmannseingerichtet.derombudsmannistprof.dr. GünterHirsch.FlankiertwirddieEinwilligungs-undSchweigepflichtentbindungserklärungdurchVerhaltensregelnfürdenUmgangmitpersonenbezogenenDateninderVersicherungswirtschaft (CodeofConduct).Währenddie ErklärungnurfürdieeinwilligungsbedürftigenDatenerhebungs-und-verwendungsprozesseeingeholtwerdensoll,konkretisiertderCodeofConductandere Datenverarbeitungen. DerDüsseldorferKreishatsichnachlängerenVerhandlungenmitdemGDVim SeptemberdiesesJahresaufdieVerhaltensregelngeeinigt.DerGDVhatden CodeofConductam18.Oktober2012demzuständigenBerlinerBeauftragten fürdatenschutzundinformationsfreiheitgemäß 38aBDSGzurÜberprüfung unterbreitet.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerBundesregierungistnichtbekannt,obdieNeufassungdesHISvorsieht, dass die Einmeldekriterien ständig zu evaluieren sind. DerGDVunterliegtnichtderAufsichtderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).DiedasHISbetreibendeStelleistkeinvonderBaFin beaufsichtigtes Unternehmen. 4.WelcheDaten nebendenzuraufnahmenotwendigen ihrerversicherungsnehmerinnenund-nehmerdürfenversicherungskonzerneaufwelcher gesetzlichen Grundlage wie speichern? EsgibthierzukeinespezielleversicherungsaufsichtsrechtlicheRegelung.Für die Speicherung personenbezogener Daten gilt das BDSG. 5.WerhataufdiebeiVersicherungskonzernengespeichertensensiblenKundendaten Zugriff? SobalddieStaatsanwaltschaftdurcheineAnzeigeoderaufanderemWegevon demverdachteinerstraftatkenntniserhält,hatsiezuihrerentschließung darüber,obdieöffentlicheklagezuerhebenist,densachverhaltzuerforschen. DabeikannsiedieErmittlungenauchdurchdieBehördenundBeamtendes Polizeidienstesvornehmenlassen ( 160Absatz1derStrafprozessordung StPO).SoweitfürdieErforschungdesSachverhaltserforderlich,könnendie StaatsanwaltschaftunddiePolizeiineinemzumBeispielgegeneinenVersicherungsnehmeranhängigenStrafverfahrenvoneinemVersicherungskonzernnach MaßgabedereinschlägigengesetzlichenVorschriftenAuskunftzudenüber einenversicherungsnehmergespeichertendatenverlangen ( 161Absatz1, 163Absatz1StPO).BeiVerweigerungderAuskunftkannnachMaßgabeder gesetzlichenbestimmungeneineförmlichevernehmungalszeugeerzwungen ( 161a,51StPO)undimÜbrigendieHerausgabederDatenverlangt ( 95 StPO)oderdieDurchsuchung ( 103ff.StPO)undBeschlagnahme ( 94ff. StPO) angeordnet werden. DieBaFinhatAuskunftsrechtegemäß 83desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und unterliegt der Schweigepflicht gemäß 84 VAG. 6.AufwelchergesetzlichenGrundlageundmitwelcherBegründunghaben VersicherungskonzerneZugriffaufdiegesamtenzurVersicherungsnehmerinbzw.zumVersicherungsnehmergehörendenpolizeilichenundstaatsanwaltlichen Akten? IsteinVersicherungskonzerndurchdieStraftateinesseinerVersicherungsnehmerineigenenRechtenverletzt,kanneinRechtsanwaltdieAktendesgegen diesenversicherungsnehmeranhängigenstrafverfahrens,diedemgericht vorliegenoderdiesemimfalledererhebungderöffentlichenklagevorzulegen wären,einsehen,soweiterhierfüreinberechtigtesinteresse,wieetwadie DurchsetzungzivilrechtlicherForderungengegendenVersicherungsnehmer, darlegt ( 406eAbsatz1Satz1StPO).DieEinsichtindieAktenistzuversagen, soweitüberwiegendeschutzwürdigeinteressendesbeschuldigtenoderanderer Personenentgegenstehen ( 406eAbsatz2Satz1StPO).AufAntragkönnen demrechtsanwalt,soweitnichtwichtigegründeentgegenstehen,dieaktenmit AusnahmederBeweisstückeinseineGeschäftsräumeoderseineWohnungmitgegebenwerden ( 406eAbsatz3Satz1StPO).DemVersicherungskonzern,der einberechtigtesinteressedarlegt,könnenauchohneeinschaltungeinesrechtsanwaltsauskünfteoderabschriftenausdenaktenerteiltwerden ( 406e Absatz5ersterHalbsatzStPO).DieerlangtenpersonenbezogenenDatendürften
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11342 nurzudemzweckverwendetwerden,fürdendieauskunftoderakteneinsicht gewährtwurde.eineverwendungfüranderezweckeistzulässig,wenndafür AuskunftoderAkteneinsichtgewährtwerdendürfteunddieStelle,dieAuskunft oderakteneinsichtgewährthat,zustimmt.wirdeineauskunftohneeinschaltungeinesrechtsanwaltserteilt,soistaufdiezweckbindunghinzuweisen ( 406e Absatz 6 in Verbindung mit 477 Absatz 5 StPO). IstnichtderVersicherungskonzern,sonderneinerseinerVersicherungsnehmer VerletztereinervoneinemDrittenbegangenenStraftat,kanneinvondemVersicherungskonzernbeauftragterRechtsanwaltAuskünfteausdenAkten,die demgerichtvorliegenoderdiesemimfalledererhebungdergegendendritten gerichtetenöffentlichenklagevorzulegenwären,erhalten,soweiterhierfürein berechtigtesinteresse,wieetwadiedurchsetzungzivilrechtlicherregressforderungengegendendritten,darlegt ( 475Absatz1Satz1StPO).Auskünftesind zuversagen,wennderhiervonbetroffeneeinschutzwürdigesinteresseander Versagunghat ( 475Absatz1Satz2StPO).SoweitderRechtsanwaltein berechtigtesinteressedarlegt,kannihmakteneinsichtgewährtwerden,wenn dieerteilungvonauskünfteneinenunverhältnismäßigenaufwanderfordern odernachdarlegungdessen,derakteneinsichtbegehrt,zurwahrnehmungdes berechtigteninteressesnichtausreichenwürde ( 475Absatz2StPO).Auf AntragkönnendemRechtsanwalt,soweitAkteneinsichtgewährtwirdundnicht wichtigegründeentgegenstehen,dieaktenmitausnahmederbeweisstückein seinegeschäftsräumeoderseinewohnungmitgegebenwerden ( 475Absatz3 Satz2StPO).DemVersicherungskonzern,dereinberechtigtesInteressedarlegt, könnenauchohneeinschaltungeinesrechtsanwaltsauskünfteausdenakten erteiltwerden ( 475Absatz4StPO).DieerlangtenpersonenbezogenenDaten dürftennurzudemzweckverwendetwerden,fürdendieauskunftoderakteneinsichtgewährtwurde.eineverwendungfüranderezweckeistzulässig,wenn dafürauskunftoderakteneinsichtgewährtwerdendürfteunddiestelle,die AuskunftoderAkteneinsichtgewährthat,zustimmt.WirdeineAuskunftohne EinschaltungeinesRechtsanwaltserteilt,soistaufdieZweckbindunghinzuweisen ( 477 Absatz 5 StPO). ImFalleeinesSchadensbeieinemVersicherungsunternehmenalsFolgeeiner StraftatkommendieinderAntwortzuFrage6dargestelltenAuskunfts-und Akteneinsichtsmöglichkeiten in Betracht. 7.AufwelcheDatenwelcherBehördenundInstitutionenhabenVersicherungenmitwelcherBegründungimFalledesAuftrittseinesSchadensZugriff? 8.IstderBundesregierungbekannt,inwievielenundwelchenFällenVersicherungskonzernejährlichDetekteienbeauftragenunddabeimitsensiblenKundendaten ausstatten? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.Esbestehtkeineentsprechende Meldepflicht gegenüber der BaFin. 9.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderTatsache, dassdergdveinexternesunternehmenmitderführungdesneuenhis beauftragt hat? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.AufwelchergesetzlichenGrundlageistesdenVersicherungenunterwelchenVoraussetzungenerlaubt,DatenihrerKundinnenundKundenan externe Dienstleister weiterzugeben? BeiderAuslagerungvonDienstleistungensinddieBestimmungendesGesetzes überdiebeaufsichtigungderversicherungsunternehmen (VAG),insbesondere 64aVAG,zubeachten.VersicherungsunternehmenmüssenübereineordnungsgemäßeGeschäftsorganisationverfügen,welchedieEinhaltungdervon ihnenzubeachtendengesetzeundverordnungensowiederaufsichtsbehördlichenanforderungenauchbeiderauslagerungvondienstleistungengewährleistet. Darunter fällt auch die Beachtung des BDSG. Zubeachtenistjedoch,dassdieBaFinnurdiegemäß 64aVAGgeforderten allgemeinenorganisatorischenvorgabenüberprüfenkann.dieüberprüfung,ob dievorgabendesbundesdatenschutzgesetzesimeinzelfalleingehaltensind, obliegt den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. 11.WelcheVoraussetzungenmüssenfürdieAnnahmeeineskonkreten VerdachteseinesVersicherungsbetrugesundsomitfürdieErlaubniseiner Datenweitergabe an Dritte durch Versicherungskonzerne vorliegen? DerVerdachteinesBetrugeszumNachteileinesVersicherungskonzernsoder derverdachteinesversicherungsmissbrauchs ( 263,265desStrafgesetzbuches)setztjeweilszureichendetatsächlicheAnhaltspunktefürdasVorliegen einersolchenstraftat ( 152Absatz2StPO)voraus.ObsolcheAnhaltspunkte bestehen,hängtvondenkonkretenumständendeseinzelfallsabundentzieht sich einer generalisierenden Betrachtung. Die (Un-)ZulässigkeitderWeitergabevonDatenauseinemStrafverfahrenan DrittehängtinsbesonderevondemZweckab,fürdenAkteneinsichtoderAuskunftgewährtwordenist.InsoweitwirdaufdieAntwortzuFrage6zurZweckbindung verwiesen. 12.WiebeurteiltdieBundesregierungdieTatsache,dassesVersicherungen vordemhintergrundderweitergabehöchstsensiblerdatenihrerkundinnen und Kunden gestattet ist, externe Ermittler zu beauftragen? DenVersicherungsunternehmenistesimRahmenderversicherungsaufsichtsrechtlichenVorschriftengestattet,zurWahrungihrerberechtigtenInteressen externeermittlereinzuschalten,wennundsoweitdieinsofernanwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. 13.HältdieBundesregierungdiePraxisderVersicherungskonzerne vordem Hintergrund des Allianz-Vorfalles für gerechtfertigt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.GibtesbeiderWeitergabevonDatendurchVersicherungskonzerneRegelungenhinsichtlichDaten,dieunterkeinenUmständenanDritteweitergegeben werden dürfen? Wennja,welcheRegelungensinddas,undwelcheArtvonDatenistdavon betroffen? Es gibt keine derartigen Regelungen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ IstderBundesregierungbekannt,obdieVersicherungsnehmerinnenund -nehmerimfalleeinerdatenweitergabeandritteinformiertwerden müssen, informiert werden oder eine Einwilligung erteilen müssen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 16.IstderBundesregierungbekannt,obundwieVersicherungskonzernedie ArbeitdervonihnenbeauftragenexternenDienstleisterkontrollierenbzw. kontrollieren können? DieVersicherungsunternehmensindverpflichtet,imRahmenderAuslagerung vontätigkeitenauchdiedatenschutzbestimmungenzubeachtenundhabensich auchprüfungsrechtevertraglichvorzubehalten.dieausgelagertedienstleistung istimhinblickaufdaserfordernis,eineordnungsgemäßegeschäftsorganisationundeinangemessenesrisikomanagementvorzuhalten ( 64aAbsatz1 VAG),vomjeweiligenVersicherungsunternehmenauchausreichendzukontrollieren.DieKontrollenhabendabeiauchdieordnungs-undauftragsgemäße Leistungserbringungeinzubeziehen.DarüberhinaushatdieInterneRevision desversicherungsunternehmensauchdieausgelagertengeschäftsbereichemit in ihre Prüftätigkeit einzubeziehen. 17.WelcheRegelungengeltenfürdiedurchVersicherungskonzernebeauftragtenDrittenhinsichtlichDatenverarbeitung,Datenaufbewahrungund Datenvernichtung? DurchdieAuslagerungvonTätigkeitenaufDrittedürfendieimVersicherungsaufsichtsgesetzgestelltenAnforderungennichtabgesenktwerden,sodassdiese auchmittelbarfürdrittegelten.essindfernerdiedatenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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MehrDatendurchdasneueGesetzeinfachbeidenjeweiligenMeldeämterneingekauftwerden.SomitfallenfüreinpaarCentproDatensatzauchdieletzten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11017 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehrmussfestgestelltwerden,dassdiebranchenzuschlägenichtfüralleleiharbeitskräftegleichermaßengelten.sohabenrelevantebranchennochkeine
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrderfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrBundesregierungsiehtdenWegzuHochgeschwindigkeitsnetzennichtimAusbauderGlasfasernetze,sondernverlässtsichaufdieAngabendesVerbandsder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrInterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit von Patientinnen und Patienten bei Medizinprodukten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9009 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrpolizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrKreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
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