Ökologische Verbesserung bei der Modernisierung von Wasserkraftanlagen

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1 Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Ökologische Verbesserung bei der Modernisierung von Wasserkraftanlagen Kathrin Ammermann Bundesamt für Naturschutz Leiterin des FG Erneuerbare Energien, Berg- und Bodenabbau, GF KEN

2 Ökologische Verbesserung Stand der Wasserkraftnutzung Auswirkungen der Wasserkraftnutzung Rechtliche Grundlagen Modernisierung Ausblick

3 Wasserkraftnutzung in D WKA >1MW (2009) 406 Anlagen 3.400,6 MW installierte Leistung 17,5 TWh (84%) WKA <1 MW (2009) Ca Anlagen Ca. 650 MW installierte Leistung 2,8 TWh (13%) Kleine Anlagen häufig: Einzelpersonen betrieben familiäre Tradition ideelle Werte keine ökonomischen Ziele Alte Anlagenausstattung Quelle: BMU-Potenzialstudie ( BfN-Vorhaben

4 Fokus: kleine Wasserkraftanlagen Oftmals wenig verbaute Gewässer Schnell naturnaher Zustand herstellbar Schaffung von Lebensraum für Fische (Laichhabitate Juvenilhabitate) Auswirkungen der Wasserkraftanlagen sind groß Beitrag zur Stromerzeugung ist im Verhältnis gering Klimawirksamkeit (Einsparung THG) ist im Verhältnis gering Querbauwerke innerhalb kleiner Gewässer nicht alle notwendig (ggf. Umbau in Raue Rampe oder Sohlgleite wasserbaulich ausreichend) Ökologische Verbesserung ist im Verhältnis zum Ertrag aufwändig/ teuer

5 Auswirkungen der Wasserkraftnutzung Durchgängigkeit wird unterbrochen (Auf- und Abstieg von Fischen und Wirbellosen) Mindestwassermenge führt zu Lebensraumverlust (Erhalt der Ausleitungsstrecke als Lebensraum für Tiere und Pflanzen) Natürliche Gewässerdynamik und Auen-Gewässer- Beziehung (Aufstau und Regulierung vom Abfluss) Geschiebeunterbrechung Geschwemmselaufstau- und -entnahme Grundwasserveränderungen Veränderung Gewässermorphologie (Flachwasserzonen, Kiesbänke, etc.) Schwall- und Sunkbetrieb (Lebensraumentzug für Gewässer- und Landarten bzw. -gemeinschaften) Landschaftsverbrauch (Kraftwerksstandort) Verbau noch frei fließender Gewässerstrecken Quelle:

6 Anforderungen WRRL im WHG Ziele: Ziel ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands (Bewertungsstufe 2 auf einer 5-stufigen Bewertungsskala) Zustand kann nur erreicht werden, wenn die Mehrzahl der Einzelparameter mind. im guten ökologischen Zustand liegen Es gilt das sog. Verschlechterungsverbot Ausnahme: stark anthropogen veränderte Gewässer Verbesserung des guten ökologischen Potenzials Bewertungskriterien: Vorkommen von Fischen, Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makrophyten Orientiert am Referenzgewässer Bewertung von: Hydromorphologische Parameter (Abflussverhalten, Gewässermorphologie, Durchgängigkeit) Chemisch-Physikalische Parameter (Temperatur, ph-wert, Salzgehalt) Chemische Parameter (Nährstoffgehalt, Schadstoffe, Altlasten)

7 Anforderungen FFH-RL im BNatschG Ziele: Ein europaweites zusammenhängendes Netz von ökologisch bedeutsamen Lebensräumen und deren Schutz, Erhalt und Entwicklung, einschließlich der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen (Gebietsschutz) Erhalt, Schutz und Entwicklung von ausgewählten Arten, deren Erhalt für den europäischen Naturschutz von hoher Bedeutung ist (Artenschutz) Unzulässigkeit von Vorhaben bei Nachweis erheblicher Beeinträchtigungen Innerhalb eines sog. Natura-2000-Gebiets Wenn Wirkungen von außen in das Gebiet einwirken Ausnahmeverfahren möglich

8 FFH-Lebensraumtypen und -Arten mit Gewässerbezug Sieben Lebensraumtypen nach FFH-RL haben einen direkten Bezug zu Fließgewässern und Auen (z.b. Alpine Flüsse und ihre krautige Ufervegetation, Erlen- und Eschenwälder und Weichholzwälder an Fließgewässern) 3 Lebensraumtypen haben Bezug zu den alpinen Fließgewässern Von den 28 Fischen und Rundmäulern nach Anhang II sind 7 Arten Wanderfische mit Wechsel zwischen Meer und Fluss (z.b. Lachs, Maifisch, Flussneunauge) 7 Arten kommen ausschließlich im Bereich der Donau und ihrer Zuflüsse vor (z.b. Huchen, Streber, Donau-Neunauge) Großteil der Fließgewässerarten ist auf kiesig-sandige Substrate als Laichstandort mit strömenden Verhältnissen angewiesen

9 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt und regenerative Energieerzeugung NATIONALE STRATEGIE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT Vision Gewinnung und Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und regenerativen Energien im Einklang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt Ziele und Maßnahmen (u.a.) Nutzung von Synergieeffekten von Ausbau regen. Energieerzeugung und Erhaltung biologischer Vielfalt Entwicklung von Nachhaltigkeits-/ Naturschutzstandards Integration in die räumliche Planung Clearingstelle Wasserkraft

10 Flächenziele der nationalen Biodiversitätsstrategie Hohe Bedeutung für Wasserkraftnutzung Vergrößerung der Rückhalteflächen an den Flüssen um mindestens 10% Renaturierung beeinträchtigter Stillgewässer einschließlich ihrer Uferbereiche und ökologische Sanierung der Einzugsgebiete Sicherung von Flüssen und Auen zur Gewährleistung von deren naturraumtypischen Vielfalt Herstellung natürlicher Überflutungsräume Dauerhafte Sicherung der Bestände, der für das jeweilige Fließgewässer charakteristischen Fischfauna Verbesserung von FFH-Lebensräumen und der geschützten Biotoptypen mit Bedeutung für wandernde Arten Clearingstelle Wasserkraft

11 Vorgaben im EEG ( 23, Abs. 5, Nr. 2) Verbesserung durch: Stauraumbewirtschaftung Biologische Durchgängigkeit Mindestwasserabfluss Feststoffbewirtschaftung Uferstruktur Anlegen von Flachwasserzonen Anbindung von Gewässeralt- und Seitenarmen Durchführung der Maßnahmen in Kombination oder einzeln? Beachtung der Bewirtschaftungsziele für den Gewässerabschnitt

12 Priorisierung der EEG-Kriterien aus Naturschutzsicht 1. Durchgängigkeit/ Mindestwasserabfluss 2. Stauraum- und Feststoffbewirtschaftung 3. Auenanbindung 4. Flachwasserzonen, Uferstruktur Begründung: Lebensraumerhalt, -herstellung und -verknüpfung für Fließgewässerarten und -biotope (Beachtung unterschiedlicher Entwicklungsstadien und Arten) Durchgängigkeit und Mindestwasser sind bei Ausleitungskraftwerken einander beeinflussende Faktoren Herstellung einer möglichst naturnahen Gewässermorphologie Verzahnung zwischen Aue und Fließgewässer (Lebensraum, Hochwasserschutz, Biotopvernetzung)

13 Priorisierung der EEG-Kriterien aus Naturschutzsicht 1. Durchgängigkeit Auf- und Abstieg Potamodrome und diadrome Arten Fließgewässertypische Fauna Gewährleistung vom Aufstieg sowohl der schwimmschwächsten und als auch größten Art Sicherer Schutz vor Turbinenschäden Gewährleistung zum sicheren Abstieg der sowohl grundnah und als auch oberflächennah wandernden Arten Gute Auffindbarkeit der Auf- und Abstiegshilfen (groß- und kleinräumig, Errichtung innerhalb der Leitströmung, mind. an 300 Tagen im Jahr) Verwendung sicherer Fischschutzsysteme (Feinrechen, Horizontalrechen, Anströmgeschwindigkeiten)

14 Priorisierung der EEG-Kriterien aus Naturschutzsicht 2. Mindestwasserabfluss Beachtung der Bundes- bzw. Landesempfehlungen Die Ausleitungsstrecke muss durch die Mindestwassermenge dauerhaft als Lebensraum für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen nutzbar sein Sicherung als Lebensraum bei NQ Dynamisierung der Mindestwasserabgabe im Jahresgang Ausreichende Mindestwasserabgabe bei niedrigem Abfluss Erhöhung der Mindestwasserabgabe bei erhöhtem Abfluss

15 Priorisierung der EEG-Kriterien aus Naturschutzsicht 3. Stauraum- und Feststoffbewirtschaftung Dynamisierung vom Abfluss im Jahresgang entsprechend dem natürlichen Abflussverhältnissen (keinen Schwall- und Sunkbetrieb) Legen von Stauwehren bei Hochwasserabfluss Regelmäßige Stauraumspülungen zur Geschiebeweitergabe keine Geschwemmselentnahme Anbindung der Auen über Seitenklappen und deren Überstauung bei erhöhten Abflüssen

16 Priorisierung der EEG-Kriterien aus Naturschutzsicht 4. Auenanbindung Bei Vorhandensein von überstaubaren Auenflächen, deren Anbindung über Seitenklappen in den Uferbereichen Herstellung von Verbindungen zwischen Alt- und Seitengewässern an den Hauptstrom Oberseitige Anbindung Unterseitige Anbindung Dauerhaft durchströmte Altarme Temporär durchströmte Altarme Abstimmung mit örtlichen Natur-/ Gewässerschutz Ableitung von hohen Abflüssen in die Aue

17 Priorisierung der EEG-Kriterien aus Naturschutzsicht 5. Flachwasserzonen, Uferstruktur Schaffung von Kies- und Sandbänken und Flachwasserzonenstreifen Strukturierung der Uferbereiche Rückbau von Uferverbauungen Zulassung der Gewässerdynamik

18 Ökologische Modernisierung an WKA nach EEG 2009 Zwischen 70% und 90% der bestehenden Anlagen können in den 6 Bundesländern noch ökologisch modernisiert werden Hauptsächlich kleine Anlagen Modernisierung ist häufig mit höheren Kosten als Erträgen verbunden Daher bleibt Modernisierung aus Quelle: (Dumont, BfN-Vorhaben; bisher unveröffentlicht)

19 Kosten-Ertragsvergleich von WKA <100 kw Leistung In den 6 Bundesländern beträgt der Anteil von Anlagen <100 kw Leistung von insgesamt Für kleine WKA wäre eine EEG-Vergütung notwendig, die nicht wirtschaftlich begründbar ist. Quelle: (Dumont, BfN-Vorhaben; bisher unveröffentlicht)

20 Modernisierungsmaßnahmen an kleinen WKA (<250 kw Leistung) Verpflichtung der ökologischen Modernisierung der Anlagen bis 2015 (max. 2027; WRRL) Festlegung ökologischer Maßnahmen: standörtlich (EEG-Vorgaben) fließgewässerbezogen (WRRL-Vorgaben) EEG-Vergütung = zusätzlicher Anreiz für Modernisierungsmaßnahmen Weitere Unterstützung durch Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen (Wahrung der Verhältnisse)

21 Naturschutzfachliche Anforderungen zur Funktionsfähigkeit der ökologischen Maßnahmen an WKA Durchführung und Planung der Maßnahmen durch Unternehmen mit entsprechenden Referenzen Enge Abstimmung mit Behörden, Fischerei und Naturschutz Regelmäßige Funktionskontrollen der Maßnahmen und deren dauerhafter Funktionsfähigkeit ( TÜV für Wasserkraft) Monitoring bei neuen Technologien und als Funktionsnachweis nach Errichtung Anwendung geltender wissenschaftlicher Standards bei der Bewertung (DWA 2005/06, BWK 2006, DWA Gelbdruck 2009) Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Standards

22 Anforderungen an den Umweltgutachter Konkretisierung der Gutachterin/ des Gutachters bei der EEG-Novelle 2010 wird als 1. Schritt gesehen Umweltgutachter müssen das fachliche Verständnis zur Gewässerökologie, Fischökologie und Anlagentechnologie aufweisen, um eine umfassende Situationsbewertung vornehmen zu können Gutachtertätigkeit ist unterstützend zur Behörde zu sehen Behörden sollten die abschließende Standortbewertung hinsichtlich der Verbesserung der ökologischen Situation bescheinigen

23 Fazit Freihaltung noch frei fließender Gewässerstrecken Ausbau und Modernisierung der WKA >0,5 MW installierter Leistung als Beitrag zur Energieerzeugung aus WKA Prüfung der Zusammenlegung von mehreren WKA <100 kw Kein Neubau von WKA <100 kw Neubau von WKA <250 kw nur an wirtschaftlichen und wasserbaulich notwendigen Querbauwerken Teilweise vorhandene Querbauwerke nicht mehr für die Errichtung von WKA nutzen Umsetzungspriorität als ökologische Maßnahmen: 1. Durchgängigkeit 2. Mindestwasserabfluss 3. Stauraum- und Feststoffbewirtschaftung 4. Auenanbindung Monitoring der Modernisierungsmaßnahmen Clearingstelle Wasserkraft

24 Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Naturschutzbelange bei der Wasserkraftnutzung Kathrin Ammermann Bundesamt für Naturschutz Erneuerbare Energien, Berg- und Bodenabbau Dieser Vortrag kann demnächst nachgelesen werden auf:

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