I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N Eine Ansprechpartnerin für alle Ihre Fragen zu Beisetzung, Grabauflösung, Grabpflege aber auch zu allen anderen Fragen darüber hinaus finden Sie in unserem Kirchen- und Friedhofsbüro. Unser Kirchen- & Friedhofsbüro ist für Sie geöffnet: Montag - Freitag 9:oo - 12:oo Uhr zusätzlich Dienstag + Donnerstag 15:oo - 17:oo Uhr Sie erreichen unser Kirchen- und Friedhofsbüro in Beelitz, Kirchplatz 1. %

2 Praxis der Trauerfeierlichkeiten der Gemeindekirchenrat hat, um einen geordneten Ablauf der Trauerfeierlichkeiten zu gewährleisten, aus gegebenem Anlaß beschlossen: die Anzahl der Bestattungen wird pro Tag begrenzt auf eine Erdbestattung und eine Urnenbestattung bzw. auf 2 Urnenbestattungen in Ausnahmefällen sind 2 Erdbestattungen pro Tag oder 3 Urnenbestattungen pro Tag möglich, sofern die Todesfälle in ursächlichem Zusammenhang stehen und eine gemeinsame Trauerfeier stattfindet. Zur Vermeidung eventueller Irritationen bitten wir die Hinterbliebenen dringend, sich vorab ausgiebig über die Beerdigungspraxis auf dem Friedhof in Beelitz in unserem Kirchen- und Friedhofsbüro zu informieren.

3 Briefkasten Friedhofsverwaltung sehr geehrte Nutzungsberechtigte des Friedhofs, die Erfahrungen haben uns gezeigt, daß es notwendig und hilfreich ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit der ehrenamtlich arbeitenden Friedhofsverwaltung direkt in Kontakt treten zu können. Aus diesem Grund haben wir für Sie auf der rechten Seite der Trauerhalle (neben der Tür) einen Briefkasten angebracht. Nutzen Sie die Möglichkeit, der Friedhofsverwaltung Ihre Anregungen, Ihr Lob, auch Ihre Kritik und Ihre Ärgernisse mitzuteilen. Wir wollen uns bemühen, Ihre Anregungen, wo berechtigt und möglich, für die Gestaltung und Bewirtschaftung des Friedhofes aufzunehmen.

4 Praxis der Trauerfeierlichkeiten bei Inanspruchnahme der UGA für die Praxis der Gebrauchnahme der Urnengemeinschaftsanlage (kurz: UGA) gilt auf dem Friedhof in Beelitz, Trebbiner Straße: 1. als Übergang bis zur Schaffung eines differenzierteren Beerdigungsangebotes werden alle Urneneinbringungen auf der UGA als anonyme Beisetzungen gehandelt. Der Beisetzung geht eine Aufbahrung in der Grabhalle (Trauerfeier) voraus 2. das Verbringen der Urne auf die UGA erfolgt nicht unmittelbar nach Abschluß der Trauerfeier in der Halle 3. die Urnenbeisetzung auf der UGA erfolgt anonym zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mitteilung von Ort und Zeit der Urneneinbringung in die UGA 4. ein Anspruch der Angehörigen auf das Hintergehen oder Mitgehen zur UGA im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Urnenträger nach der Trauerfeierlichkeit besteht nicht Zur Vermeidung eventueller Irritationen bitten wir die Hinterbliebenen dringend, sich vorab ausgiebig über die zeremonielle Einschränkung bei der Wahl einer Beisetzung auf der UGA zu informieren.

5 Grabflächenbestimmung 1. Auf den Grabfeldern A, C und E erfolgen ab sofort nur noch Erdbestattungen. Bestehende Grabstellen bleiben von dieser Regelung unberührt. 2. Das Grabfeld F bleibt Mischfeld mit integrierter Reihengrabfläche. 3. Auf dem Grabfeldern B und D erfolgen ab sofort nur noch Urnenbestattungen. Bestehende Grabstellen bleiben von dieser Regelung ebenfalls unberührt. 4. Die Grabfelder G, H, I, J und K werden aufgelöst. 5. Die Grabfelder L, M, N und O werden zum Grabfeld G mit integrierter Urnengemeinschaftsanlage (UGA) zusammengefaßt. 6. Das Grabfeld Z (alle Grabanlagen entlang der Friedhofsaußenmauer) wird für Neu- und Nachbeisetzungen geschlossen. Die Grabpflege bestehender Gräber bleibt möglich