Allgemeine Lieferung und Bezahlung Geschäftsbedingungen P. Jong Export en Groothandel van Bloemen B.V.

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1 Allgemeine Lieferung und Bezahlung Geschäftsbedingungen P. Jong Export en Groothandel van Bloemen B.V. ARTIKEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird verstanden unter: a. P. Jong B.V.: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht P. Jong Export en Groothandel van Bloemen B.V. b. Käufer: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit der P. Jong B.V. schließt c. Vertrag: der zwischen der P. Jong B.V. und dem Käufer geschlossene Vertrag d. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ARTIKEL 2. ANWENDBARKEIT 2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebotsanfragen, Angebote, Verträge und Lieferungen bezüglich des Verkaufs von Waren durch die P. Jong B.V. anwendbar, wenn nicht die Parteien schriftlich eine andere Vereinbarung treffen. 2.2 Eventuelle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Diese haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ARTIKEL 3. ANGEBOTE 3.1 Alle Angebote der P. Jong B.V. sind vollkommen unverbindlich, wenn nicht im Angebot eine Annahmefrist genannt ist. 3.2 Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enthält, das vom Käufer angenommen wird, ist die P. Jong B.V. berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Annahme zurückzuziehen. 3.3 Angebote sind einmalig und gelten nicht für Nachbestellungen. ARTIKEL 4. VERTRAG 4.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen kommt der Vertrag mit der P. Jong B.V. zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Annahme eines Angebots der P. Jong B.V. auf branchenübliche Weise zustande. 4.2 Wenn die P. Jong B.V. es im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages für notwendig oder wünschenswert erachtet, darf die P. Jong B.V. Dritte mit der Ausführung des Vertrages beauftragen.

2 ARTIKEL 5. PREISE 5.1 Die Preise werden bei Annahme des Auftrags festgestellt. 5.2 Wenn nicht anderes vereinbart wurde: - basieren die Preise auf dem geltenden Tagespreis, wie dieser durch Nachfrage und Angebot zustande gekommen ist - basieren die Preise auf der Lieferung ab der Niederlassung der P. Jong B.V. - sind die Preise exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen und sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren - sind die Preise exklusive der Kosten für die Verladung, den Transport und die Versicherung, die Qualitätskontrolle und/oder die phytosanitäre Untersuchung - sind die Preise exklusive Verpackung - sind die Preise in Euro angegeben, wobei eventuelle Kursänderungen weiterberechnet werden 5.3 Alle Kosten, die sich aufgrund von Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages durch den Käufer oder in dessen Namen ergeben, gehen vollständig zulasten des Käufers. ARTIKEL 6. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT 6.1 Die P. Jong B.V. ist zur Lieferung der vereinbarten Menge verpflichtet, wenn nicht höhere Gewalt eine Verringerung der Menge erfordert. 6.2 Die P. Jong B.V. ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt in Kenntnis zu setzen, und sodann berechtigt, eine geringere Menge zu liefern. 6.3 a. Als Lieferort gilt das Lager/der Verarbeitungsraum der P. Jong B.V. b. Bei einem Versand mittels eines eigenen Transportmittels der P. Jong B.V. gilt abweichend von den Bestimmungen in Absatz 6.3 a. der Bestimmungsort als Lieferort. c. Wenn ein Spediteur und/oder Transporteur mit der Lieferung beauftragt wird, gilt abweichend von den Bestimmungen in Absatz 6.3 a. der Abfahrtsort des beauftragten Dritten als Lieferort. 6.4 Eine freibleibende Lieferung erfolgt nur, wenn und sofern eine solche vereinbart wurde und dies von der P. Jong B.V. auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegeben ist. 6.5 Die von der P. Jong B.V. angegebenen Lieferfristen und Zeiten sind annäherungsweise und geben dem Käufer bei einer Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. 6.6 Wenn der Käufer die bestellten Produkte nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit abgenommen hat, geht das Risiko eines eventuell durch die Lagerung entstehenden Qualitätsverlustes zulasten des Käufers. Die bestellten Produkte stehen zur Verfügung des Käufers und werden auf seine Kosten und sein Risiko aufbewahrt.

3 6.7 Wenn nach Ablauf einer bestimmten Aufbewahrungsfrist, die hinsichtlich der Produktsorte als angemessen betrachtet werden kann, der Käufer die Ware nicht abgenommen hat und das Risiko des Qualitätsverlustes und/oder Verderbens der Waren nach Ansicht der P. Jong B.V. ein Eingreifen erfordert, um einen Schaden soweit wie möglich zu vermeiden, ist die P. Jong B.V. berechtigt, die betreffenden Produkte zu verkaufen. 6.8 Der Käufer ist verpflichtet, die eventuelle Preisdifferenz, die durch den in Absatz 6.7 genannten Verkauf entstanden ist, sowie alle weiteren Kosten und Schäden seitens der P. Jong B.V. zu begleichen. 6.9 Die P. Jong B.V. behält sich das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn der Käufer frühere Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat. Die P. Jong B.V. haftet nicht für eventuelle Schäden des Käufers infolge der Nichtlieferung. Die Anwendung dieses Rechts muss dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt werden. ARTIKEL 7. HOHERE GEWALT 7.1 Wenn aufgrund höherer Gewalt eine vertragsgemäße Lieferung unmöglich ist, muss die P. Jong B.V. den Käufer so schnell wie möglich per Telefax, oder Telefon mit schriftlicher Bestätigung in Kenntnis setzen. 7.2 Die P. Jong B.V. kann im Falle höherer Gewalt den Vertrag (teilweise) auflösen bzw. die Lieferung aufschieben, bis die Situation höherer Gewalt beendet ist. 7.3 Wenn sich die Lieferung im Falle einer Aufschiebung um mehr als zwei Tage verzögert, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. 7.4 Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, auf die die P. Jong B.V. keinen direkten Einfluss hat und aufgrund derer die Erfüllung des Vertrages aus plausiblen Gründen nicht mehr verlangt werden kann, wie u. a. Krieg, Kriegsgefahr, Streik, Brand, extreme Wetterbedingungen, Verkehrsbehinderungen oder Regierungsmaßnahmen. ARTIKEL 8. VERPACKUNG 8.1 Die Verpackung erfolgt auf die beim Blumen- und Pflanzengroßhandel gängige Weise und wird von der P. Jong B.V. als guter Kaufmann bestimmt, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. 8.2 Einmalverpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 8.3 Mehrwegverpackungen und anderes nachhaltiges Material (u. a. Kartons, Behälter, Stapelwagen usw.), die Eigentum der P. Jong B.V. bleiben, werden ebenfalls zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und müssen zurückgegeben werden. Die Kosten für den Rücktransport werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Wenn die Rücksendung des Materials in ordnungsgemäßem Zustand innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgt, werden die in Rechnung gestellten Kosten, ggf. abzüglich eines für die Nutzung vereinbarten Betrages, gutgeschrieben.

4 8.4 Hinsichtlich des nachhaltigen Verpackungsmaterials (u. a. Stapelwagen und Behälter usw.), dass dem Käufer zum Gebrauch überlassen wurde, behält sich die P. Jong B.V. das Recht vor, bei einer Nichtrücksendung des betreffenden Materials durch den Käufer die Kosten für dieses Material dem Käufer nachträglich in Rechnung zu stellen und die Erstattung eventueller weiterer Schäden, die infolge des Versäumnisses des Käufers entstanden sind, zu verlangen. 8.5 Wenn Leihgebühren in Rechnung gestellt werden, werden diese verrechnet, nachdem das betreffende Material in ordnungsgemäßem Zustand zurückgesandt wurde. Die Kosten für den Rücktransport werden dem Käufer in Rechnung gestellt. ARTIKEL 9. REKLAMATIONEN ODER BESCHWERDEN 9.1 Beschwerden bezüglich sichtbarer Mängel an den gelieferten Waren müssen unverzüglich nach deren Feststellung und in jedem Fall innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Waren der P. Jong B.V. mitgeteilt werden. Eine telefonische Meldung muss innerhalb von zwei (2) Tagen nach Erhalt der Waren vom Käufer schriftlich bestätigt werden. Zudem muss der Käufer bzw. Empfänger der Waren die Beschwerde auf den betreffenden Transportpapieren angeben, um zu bestätigen, dass der Mangel bereist zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand. 9.2 Beschwerden bezüglich nicht sichtbarer Mängel an den gelieferten Waren müssen unverzüglich nach deren Feststellung der P. Jong B.V. mitgeteilt werden und in jedem Fall so rechtzeitig, dass die P. Jong B.V. in der Lage ist, die Richtigkeit der betreffenden Beschwerden vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder die Lieferung zurückzuholen. 9.3 Eine Reklamation muss wenigstens umfassen: a. eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels b. Angaben zu eventuellen weiteren Fakten, aus denen abgeleitet werden kann, dass die gelieferten und die vom Käufer abgelehnten Waren identisch sind 9.4 Die P. Jong B.V. muss in der Lage sein können, die Richtigkeit der betreffenden Beschwerden vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder die Lieferung zurückzuholen. Die Waren müssen in der Originalverpackung zur Verfügung gehalten werden. 9.5 Beschwerden in Bezug auf einen Teil der gelieferten Waren stellen keinen Grund zur Ablehnung der gesamten Lieferung dar. 9.6 Beschwerden über Rechnungen müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei der P. Jong B.V. eingereicht werden. 9.7 Nach Ablauf der vorgenannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Lieferung bzw. die Rechnung akzeptiert hat. Der Käufer verliert alle Rechte und Ansprüche, die ihm in Bezug auf Mängel zur Verfügung standen, wenn die Reklamation nicht innerhalb der vorgenannten Fristen erfolgte und/oder der Käufer der P. Jong B.V. nicht die Gelegenheit gegeben hat, die Mängel zu beseitigen.

5 ARTIKEL 10. HAFTUNG 10.1 Die P. Jong B.V. haftet nicht für vom Käufer erlittene Schäden, es sei denn, es kann von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der P. Jong B.V. gesprochen werden Mängel in Bezug auf phytosanitäre und/oder andere Vorschriften, die im Bestimmungsland in Kraft sind, berechtigen den Käufer nicht, Schadensersatz und/oder die Auflösung des Vertrages zu verlangen, wenn nicht der Käufer die P. Jong B.V. vor dem oder beim Abschluss des Vertrages schriftlich über diese Vorschriften in Kenntnis gesetzt hat Die P. Jong B.V. haftet keinesfalls für Betriebsschäden, Verzögerungsschäden, Gewinnausfälle, Stagnationsschäden oder andere Folgeschäden des Käufers. Sollte die P. Jong B.V. dennoch verpflichtet sein, diese Schäden zu ersetzen, ist die Haftung der P. Jong B.V. auf die Höhe des Rechnungsbetrages exklusive Mehrwertsteuer der Lieferung, auf die sich der Schaden bezieht, beschränkt Der Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer darauf hinzuweisen, dass die gelieferten Produkte ausschließlich zu Dekorationszwecken und nicht zum Verzehr geeignet sind und dass die falsche Verwendung, der Verzehr oder Hautkontakt schädliche Folgen haben kann. Die P. Jong B.V. haftet auf keine Weise gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den vorgenannten Folgen. Der Käufer ist verpflichtet, die P. Jong B.V. bedingungslos von solchen Ansprüchen schadlos zu halten Wenn die P. Jong B.V. dennoch zum Schadensersatz gegenüber Dritten verpflichtet ist, ist die P. Jong B.V. zum Regress gegenüber dem Käufer berechtigt. Dieses Regreßrecht gilt auch für den von der P. Jong B.V. zu zahlenden/gezahlten Schadensersatz, die Zinsen sowie die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Inkassokosten. ARTIKEL 11. BEZAHLUNG 11.1 Die Bezahlung erfolgt nach Wahl der P. Jong B.V.: a. mittels Barzahlung des Nettorechnungsbetrages bei Lieferung b. mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein von der P. Jong B.V. angewiesenes Bank- oder Girokonto innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum. Die Zahlungen müssen zum Nettorechnungsbetrag erfolgen Der Käufer muss die Rechnungen der P. Jong B.V. gemäß Absatz 11.1 begleichen ohne Anspruch auf Aufschiebung oder Verrechnung Bei der Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist ist der Käufer ab dem Tag, an dem die Frist abgelaufen ist, in Verzug, ohne dass hierzu eine weitere Inverzugsetzung der P. Jong B.V. notwendig ist Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers ist die P. Jong B.V. berechtigt, den Vertrag unverzüglich durch einfache Mitteilung an den Käufer aufzulösen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein Die P. Jong B.V. ist bei einem Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, ab dem Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Begleichung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 %

6 pro Monat bzw. in Höhe der gesetzlichen Zinsen, wenn diese höher sein sollten, in Rechnung zu stellen Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Kosten und anschließend der geschuldeten Zinsen in Reihenfolge der fälligen Rechnungen, die am längsten offen stehen. Dies gilt auch, wenn der Käufer bei der Zahlung angibt, dass sich die Zahlung auf eine Rechnung mit einem späteren Datum bezieht Die P. Jong B.V. ist zudem berechtigt, bei einem Versäumnis des Käufers den dadurch entstandenen Währungskursverlust in Rechnung zu stellen Der Käufer ist ferner verpflichtet, neben der Hauptforderung und den Zinsen, alle von der P. Jong B.V. aufgewendeten außergerichtlichen Inkassokosten zu begleichen mit einem Minimum von 15 % der Hauptsumme -, die durch den Zahlungsverzug entstanden sind. ARTIKEL 12. EIGENTUMSVORBEHALT 12.1 Die P. Jong B.V. bleibt Eigentümer aller gelieferten Waren, solange der Käufer diese nicht vollständig bezahlt hat und solange der Käufer Forderungen aufgrund der Nichterfüllung von solchen Verträgen nicht beglichen hat, einschließlich Forderungen in Bezug auf Bußgelder, Zinsen und Kosten Solange der Käufer die im vorstehenden Absatz genannten Forderungen nicht beglichen hat, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren in Eigentum zu übertragen oder zu belasten, es sei denn im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeiten Bei der Ausübung der Rechte der P. Jong B.V. aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Käufer jederzeit auf ersten Antrag und auf eigene Kosten seine uneingeschränkte Mitwirkung gewähren. Der Käufer haftet für alle Kosten, die die P. Jong B.V. im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt und den damit verbundenen Aktivitäten aufwenden muss, sowie für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden des Verkäufers Wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber der P. Jong B.V. in Verzug ist oder die P. Jong B.V. guten Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer seinen diesbezüglichen Pflichten nicht nachkommen wird, ist die P. Jong B.V. ohne Inverzugsetzung berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzuholen. Der Käufer bevollmächtigt die P. Jong B.V. jetzt für sodann, den Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden und diese Waren auch faktisch zurückzuholen. Nach der Rückholung wird dem Käufer der Marktwert gutgeschrieben, der keinesfalls höher sein kann als der ursprüngliche Kaufpreis abzüglich der mit der Rückholung verbundenen Kosten.