Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
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- Christa Breiner
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1 Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif ein Freibetrag gewährt. b) Eine natürliche Person kann nicht gewerbesteuerpflichtig sein. c) Die Hinzurechnungen und Kürzungen im Gewerbesteuergesetz ( 8, 9) sollen den Objektcharakter der Gewerbesteuer gewährleisten. d) Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. e) Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Aufgabe 47) Im Jahr 2011 beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb einer OHG Die Zinsen für Dauerschulden betragen Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 500%. Ermitteln Sie die Gewerbesteuerschuld der OHG. Aufgabe 48) Eine GmbH erzielt einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von Berechnen Sie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und die Höhe der maximal ausschüttungsfähige Dividende. H=450% Aufgabe 49) Bert (ledig, kinder- und konfessionslos) hat als (Nur-)Einzelunternehmer in 2011 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb (vor GewSt) von erzielt. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 420 %; für Zwecke der ESt ist von (voll abzugsfähigen) Sonderausgaben i.h.v auszugehen.
2 Wie hoch sind die GewSt und seine festzusetzende ESt? Aufgabe 50) Peter, ledig und 40 Jahre alt, betreibt ein gewerbliches Einzelunternehmen. In 2011 hat er einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von Berechnen Sie die Gewerbesteuer und die festzusetzende Einkommensteuer. Auf die Vorsorgepauschale ist nicht einzugehen. Der Hebesatz der Gemeinde liegt bei 350%. Aufgabe 51) WS2008/09Aufgabe 3: (35 Punkte) Ein Gewerbetreibender (ledig, kinder- und konfessionslos) mit einem zu versteuernden Einkommen von hat ausschließlich gewerbliche Einkünfte von erzielt (die Differenz zum zu versteuernden Einkommen machen seine Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen aus). Sein Gewerbebetrieb (Einzelunternehmung) liegt in einer Gemeinde, die einen GewSt-Hebesatz von 405 % erhebt. Er behauptet, dass die GewSt gar keine Belastung mehr für einen Gewerbetreibenden darstellt. Von welcher Rechtsvorschrift spricht der Gewerbetreibende? Können Sie diese Aussage, dass keine Belastung mehr resultiert, belegen?
3 Aufgabe 52) Berechnen Sie für die S.T.E.U.E.R. AG die Gewerbesteuer für das Jahr 2011 mittels beigefügter GuV: Aufwand Ertrag Personalaufwand Umsätze Zinsaufwand Beteiligungsertrag Abschreibung Verlustanteil Grundsteuer Vorläufiger Gewinn Erläuterungen: Zinsaufwand: Aus endfälligem Darlehn über ; Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 6% Abschreibungen: Aus Büroeinrichtung; AK = ; ND = 10 Jahre; lineare Abschreibung Verlustanteil: Zugewiesen aus 50%-Beteiligung an der Müller OHG Grundsteuer: Für Betriebsgrundstück, vor 2 Jahren für erworben Einheitswert des Grundstücks: Beteiligungsertrag: Erträge aus einer 9%-Beteiligung an der inländischen Meier-KG Ermitteln Sie für die S.T.E.U.E.R. AG die Gewerbesteuer für das Jahr Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 500%.
4 LÖSUNGEN WERDEN ONLINE GESTELLT: Aufgabe 53) Wann kommt die Erbschaftsteuer zum Einsatz? Nennen Sie außerdem Steuerschuldner und BMG. Aufgabe 54) SS 2005 Teilaufgabe 2: (30 Punkte) Prüfen Sie, inwieweit die folgenden Erwerbe in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig sind: a) Der italienische Volksschauspieler A. mit Wohnsitz in München ist verstorben. Er hinterlässt in Österreich und in Deutschland. Erben sind zu gleichen Teilen seine einzigen Söhne A (Wohnsitz in der Schweiz) und B (Wohnsitz in Österreich). b) Der italienische Volksschauspieler B. mit Wohnsitz in der Schweiz ist verstorben. Er hinterlässt in Österreich und in Deutschland. Erben sind zu gleichen Teilen seine einzigen Söhne A (Wohnsitz in München) und B (Wohnsitz in Österreich). c) Der italienische Volksschauspieler C. mit Wohnsitz in Österreich ist verstorben. Er hinterlässt in Österreich und in der Schweiz. Erben sind zu gleichen Teilen seine einzigen Söhne A (Wohnsitz in München) und B (Wohnsitz in Österreich). d) Der italienische Volksschauspieler D. mit Wohnsitz in der Schweiz ist verstorben. Er hinterlässt in Österreich und in Deutschland. Erben sind zu gleichen Teilen seine einzigen Söhne A (Wohnsitz in der Schweiz) und B (Wohnsitz in Österreich). Aufgabe 55) Was ist das Steuerobjekt, der Steuerschuldner und die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer? Aufgabe 56) Nennen Sie Steuerobjekt, Steuersubjekt, Bemessungsgrundlage und Tarifform der Umsatzsteuer.
5 Aufgabe 57) Beurteilen Sie die folgenden Umsätze hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung: a) Ein Student gibt Nachhilfestunden / verkauft ein Gemälde. b) Ein Unternehmer verkauft privat seinen alten Fernseher. c) Verkauf eines geerbten Gemäldes durch einen Autohändler. d) Verkauf eines Buches beim Buchhändler im LB-Gebäude. e) Verkauf eines Gemäldes, den ein Kölner Kunsthändler in Amsterdam vornimmt. f) Verkauf von Brötchen eines Bäckers. g) Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken. Aufgabe 58) Ordnen Sie bitte die folgenden Begriffe den einzelnen Abgabearten (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu bzw. benennen Sie die Begriffe, die keine Abgaben darstellen. a) Solidaritätszuschlag b) Kindergeld c) Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung d) Krankenkassenbeitrag an die private Krankenkasse e) Zahlung an die Stadt für die Ausstellung eines neuen Personalausweises f) Zahlung an den Bund für die Benutzung der Autobahn (Maut) Aufgabe 59) Ordnen Sie jedem Begriff der linken Spalte einen Begriff der rechten Spalte zu: a) derjenige, den die Steuer belastet 1) Beiträge b) Hinzurechnungen 2) 15 % c) Opfertheorie 3) Legislative d) Rechtsverordnungen 4) Steuerträger e) derjenige, der die Steuer tragen soll 5) Exekutive f) Gesetze 6) Steuerdestinatar g) Körperschaftsteuersatz 7) Steuern h) Personensteuer 8) Gewerbesteuer i) Äquivalenztheorie 9) Körperschaftsteuer
6 Aufgabe 60) Ordnen Sie jedem Begriff der linken Spalte einen Begriff der rechten Spalte zu: a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 1) Körperschaftsteuer b) Kürzungen 2) Betriebsausgaben c) Definitivbesteuerung 3) GmbH d) Steuerbescheid 4) Freigrenze e) Freibetrag bei der Gewerbesteuer 5) Werbungskosten f) Überschusseinkunftsarten 6) Festsetzungsverfahren g) Einspruch 7) Kirchensteuer h) Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform 8) Freibetrag i) außergewöhnliche Belastungen 9) Gewerbesteuer j) bleibt immer steuerfrei 10) Krankheitskosten k) Sonderausgaben 11) Rechtsbehelfsverfahren l) 23 Abs. 3 Satz 5 EStG 12) OHG Aufgabe 61) WS 2008/09Aufgabe 2: (15 Punkte) Welche Begriffe verbergen sich hinter den folgenden Aussagen? Füllen Sie bitte die Lücken aus. (Hinweis: Die mit angedeuteten Lücken können auch mehr als ein Wort repräsentieren.) 1). erfassen unmittelbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. 2). sind Aufwendungen für die private Lebensführung, deren Abzugsfähigkeit ausnahmsweise vom Gesetzgeber aus sozial-, wirtschafts- oder kulturpolitischen Gründen gestattet wird. 3) Die. besteuert als indirekte Steuer (spezielle Verkehrsteuer) den Umsatz von Grundstücken nach einem proportionalen Tarif.
7 4) mit allen in- und ausländischen Einkünften sind lt. 1 insbesondere Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie bestimmte Genossenschaften, die alle ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben müssen. 5) Die (mit Polizeibefugnissen ausgestattete). beschäftigt sich vor allem mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie mit der Aufdeckung unbekannter Steuerfälle Aufgabe 62) SS 2008Aufgabe 3: (25 Punkte) Ordnen Sie auf dem Lösungspapier (nicht auf dem Aufgabenblatt!) jedem Begriff der linken Spalte einen Begriff der rechten Spalte zu: a) Nebeneinkunftsart 1) Beiträge b) Hinzurechnungen 2) GmbH c) Opfertheorie 3) Zusammenveranlagung d) Rechtsverordnungen 4) Legislative e) Splittingverfahren 5) Abgeltungsteuer f) Haupteinkunftsart 6) Exekutive g) Gesetze 7) Teileinkünfteverfahren h) Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform 8) Steuern i) Personensteuer 9) Gewerbesteuer j) Äquivalenztheorie 10) Körperschaftsteuer
8 Aufgabe 63) WS 2007/08 Aufgabe 3: (30 Punkte) Ordnen Sie auf dem Lösungspapier (nicht auf dem Aufgabenblatt!) jedem Begriff der linken Spalte einen Begriff der rechten Spalte zu: a) Teileinkünfteverfahren 1) KSt b) Anrechnung nach 35 EStG 2) ErbSt c) steuerbar und nicht steuerbar 3) GewSt d) Juristische Person 4) ESt-Vorauszahlung e) Einkünfte aus Gewerbebetrieb 5) Haupteinkunftsart natürlicher Personen f) Lohnsteuer 6) Geldstrafe oder Gefängnis g) Hinzurechnungen 7) USt h) Abgeltungssteuer 8) Nebeneinkunftsart i) Steuerhinterziehung 9) Einkommensteuerpflichtiger j) doppelt progressiver Tarif 10) ESt + GewSt
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