Leistungsbewertung Musik
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- Irma Feld
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1 Leistungsbewertung Musik Vorbemerkungen zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I Grundsätze zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung finden sich im Kernlehrplan für das Fach Musik für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 in Gymnasien für das Land Nordrhein- Westfalen (vgl. S ) Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO- S I) dargestellt. Im Pflichtunterricht Musik sind in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten oder Lernstandserhebungen vorgesehen, so dass die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit erfolgt. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen, wobei unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung genutzt werden. Dabei werden bereits erreichte Kompetenzen herausgestellt und die Lernenden entsprechend ihrem individuellen Lernstand zum Weiterlernen ermutigt. Bei der Leistungsbewertung sind die im Lehrplan aufgeführten Kompetenzbereiche Rezeption, Produktion und Reflexion angemessen zu berücksichtigen. Der im folgenden dargestellte Bereich Sonstige Mitarbeit erfasst Qualität, Quantität und Kontinuität der schriftlichen, mündlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang Leistungsbewertung im Bereich Sonstige Mitarbeit Sekundarstufe I Im Fach Musik existieren mündliche, schriftliche und praktische Formen der Leistungsüberprüfung für Sonstige Leistungen im Unterricht. Neben handlungsbezogenen werden auch musikalisch- ästhetische Kompetenzen in ihrer individuellen Ausprägung berücksichtigt. Sonstige Leistungen können folgendermaßen erbracht werden: Unterrichtsgespräch und Hausaufgaben: Aus Beiträgen zum Unterrichtsgespräch und Leistungen in Hausaufgaben entwickeln sich Kompetenzen, die ein Leistungsbild nach angemessener Beobachtung zulassen. Referate (aber auch Lernplakate, Präsentationen von Arbeitsphasen, Dokumentationen zu Aufgaben): Vorgegebene musikbezogene Sachverhalte werden untersucht, beschrieben und erörtert. Beurteilungskriterien sind hierbei Arbeitsorganisation, Methodenreflexion, Zusammenstellung/Auswertung der Informationsmaterialien, Aufbau, Gliederung und Qualität des Vortrags in fachlicher, anschaulicher und adressatenbezogener Hinsicht Hörprotokolle: Schülerinnen und Schüler weisen nach, ob sie den musikalischen Verlauf konzentriert erfassen können, seine Wirkung beschreiben oder ihm entsprechend den gewählten Sachaspekten einzelne Merkmale entnehmen können. Dabei müssen sie bestimmte verabredete Formen beherrschen, mit denen sie ihre Beobachtungen in ein anderes Medium übersetzen, sei es die fachlich richtige Verbalisierung, sei es eine Notationsform
2 oder eine Visualisierung. Die Bewertungskriterien sind dabei vorrangig Genauigkeit, Komplexität, sachliche Richtigkeit und mediengerechte Umsetzung. Wie in anderen Fächern sind auch im Fach Musik andere Formen von Protokollen als Ergebnis- oder Verlaufsprotokoll z.b. einer Unterrichtsstunde sinnvoll Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit: Im Fachbereich Musik kommt es sowohl zu musikpraktischen Gruppenarbeiten als auch zu Gruppenarbeiten im theoretischen Bereich. Es erfolgt keine ausschließlich ergebnisorientierte Bewertung, in die Bewertung gehen ebenfalls das Verhalten in der Gruppe, die Beiträge zur Problemlösung sowie die Fähigkeiten zur Moderation und Präsentation mit ein. Führung eines Heftes oder einer Mappe: Bei Übernahme einer Klasse informiert die betreffende Lehrperson die Schülerinnen und Schüler über die erwartete Form der Mappe sowie über den Stellenwert der Heft- bzw. Mappenführung im Hinblick auf die Notengebung. Schriftliche Übung: Schriftliche Übungen sind ein Bestandteil der Lernerfolgskontrolle. Ihr Inhalt sollte sich auf die vorausgegangene Unterrichtsreihe beziehen und i. d. R. den Stoff der letzten 6 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit sollte i. d. R. 15 bis 20 Minuten betragen. Die im Rahmen einer schriftlichen Übung erbrachte Leistung hat hinsichtlich der Notengebung einen Stellenwert von einer Unterrichtsstunde. Musikalische Recherchen: Schülerinnen und Schüler bringen ihre Untersuchungsergebnisse, z.b. Zusammenstellung von Belegen aus einer Partitur, Musiklexika oder anderer Fachliteratur, in Sammlungen musikalischen Bildmaterials, in der Auswertung von Rundfunk- und Fernsehsendungen auf Ton- oder Bildträgern Gewinn bringend in die unterrichtliche Arbeit mit ein. Mitarbeit in Projekten: Bei der Mitarbeit in Projekten im Fach Musik, bei der vielfältige Methoden und Verfahrensweisen angewendet werden, bearbeiten Schülerinnen und Schüler komplexe musikbezogene Problemstellungen unter einer leitenden Fragestellung, die sich aus dem Fachunterricht selbst oder aus einem fachübergeifenden bzw. fächerverbindenden Thema heraus entwickeln lassen. Da Planung und Durchführung von den Schülerinnen und Schülern selbstverantwortlich geleistet werden, richtet sich die Leistungsbeurteilung auf die vorher festgelegten Zielvereinbarungen und die entsprechenden Kriterien und Begründungen sowie auf den aufgewendeten Arbeitseinsatz, die Fähigkeit zur Kooperation in der Gruppe und die Koordinationsfähigkeit hinsichtlich der einzelnen Teilschritte im Arbeitsprozess. Darüber hinaus wird die Präsentation beurteilt.
3 Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II Vorbemerkungen Grundsätze zur Lernerfolgsüberprüfung finden sich im Kernlehrplan für das Fach Musik für die Sekundarstufe II in Gymnasien für das Land Nordrhein- Westfalen (vgl. S ). Die Grundsätze der Leistungsbewertung ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung ( 21 23). Für das Verfahren der Leistungsbewertung gelten die 13 bis 27 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO- GOSt). Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die Beurteilungsbereiche Klausuren/Facharbeiten. Sonstige Mitarbeit Dem Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren. Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit sind alle Leistungen zu werten, die eine Schülerin bzw. ein Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit erbringt. Unterrichtsgespräch und Hausaufgaben: Aus Beiträgen zum Unterrichtsgespräch und Leistungen in Hausaufgaben entwickeln sich Kompetenzen, die ein Leistungsbild nach angemessener Beobachtung zulassen. Referate (aber auch Lernplakate, Präsentationen von Arbeitsphasen, Dokumentationen zu Aufgaben): Vorgegebene musikbezogene Sachverhalte werden untersucht, beschrieben und erörtert. Beurteilungskriterien sind hierbei Arbeitsorganisation, Methodenreflexion, Zusammenstellung/Auswertung der Informationsmaterialien, Aufbau, Gliederung und Qualität des Vortrags in fachlicher, anschaulicher und adressatenbezogener Hinsicht Hörprotokolle: Schülerinnen und Schüler weisen nach, ob sie den musikalischen Verlauf konzentriert erfassen können, seine Wirkung beschreiben oder ihm entsprechend den gewählten Sachaspekten einzelne Merkmale entnehmen können. Dabei müssen sie bestimmte verabredete Formen beherrschen, mit denen sie ihre Beobachtungen in ein anderes Medium übersetzen, sei es die fachlich richtige Verbalisierung, sei es eine Notationsform oder eine Visualisierung. Die Bewertungskriterien sind dabei vorrangig Genauigkeit, Komplexität, sachliche Richtigkeit und mediengerechte Umsetzung. Wie in anderen Fächern sind auch im Fach Musik andere Formen von Protokollen als Ergebnis- oder Verlaufsprotokoll z.b. einer Unterrichtsstunde sinnvoll Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit: Im Fachbereich Musik kommt es sowohl zu musikpraktischen Gruppenarbeiten als auch zu Gruppenarbeiten im theoretischen Bereich. Es erfolgt keine ausschließlich ergebnisorientierte Bewertung, in die Bewertung gehen ebenfalls das Verhalten in der Gruppe, die Beiträge zur Problemlösung sowie die Fähigkeiten zur Moderation und Präsentation mit ein.
4 Führung eines Heftes oder einer Mappe: Bei Übernahme eines Kurses informiert die betreffende Lehrperson die Schülerinnen und Schüler über die erwartete Form der Mappe sowie über den Stellenwert der Heft- bzw. Mappenführung im Hinblick auf die Notengebung. Schriftliche Übung: Schriftliche Übungen sind ein Bestandteil der Lernerfolgskontrolle. Die Aufgabenstellung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben. Sie muss so begrenzt sein, dass für ihre Bearbeitung i. d. R. 30 Minuten, höchstens 45 Minuten erforderlich sind. Musikalische Recherchen: Schülerinnen und Schüler bringen ihre Untersuchungsergebnisse, z.b. Zusammenstellen von Belegen aus einer Partitur, Musiklexika oder anderer Fachliteratur, in Sammlungen musikalischen Bildmaterials, in der Auswertung von Rundfunk- und Fernsehsendungen auf Ton- oder Bildträgern Gewinn bringend in die unterrichtliche Arbeit mit ein. Mitarbeit in Projekten: Bei der Mitarbeit in Projekten im Fach Musik, bei der vielfältige Methoden und Verfahrensweisen angewendet werden, bearbeiten Schülerinnen und Schüler komplexe musikbezogene Problemstellungen unter einer leitenden Fragestellung, die sich aus dem Fachunterricht selbst oder aus einem fachübergeifenden bzw. fächerverbindenden Thema heraus entwickeln lassen. Da Planung und Durchführung von den Schülerinnen und Schülern selbstverantwortlich geleistet werden, richtet sich die Leistungsbeurteilung auf die vorher festgelegten Zielvereinbarungen und die entsprechenden Kriterien und Begründungen sowie auf den aufgewendeten Arbeitseinsatz, die Fähigkeit zur Kooperation in der Gruppe und die Koordinationsfähigkeit hinsichtlich der einzelnen Teilschritte im Arbeitsprozess. Darüber hinaus wird die Präsentation beurteilt. Beurteilungsbereich Klausuren Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt. Klausuren sollen darüber Aufschluss geben, inwieweit im laufenden Kursabschnitt gesetzte Ziele erreicht worden sind. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Die Kriterien für die Erstellung einer Facharbeit sowie die Bewertungskriterien können auf der Homepage des Leopoldinums eingesehen werden. Zahl und Dauer der in der gymnasialen Oberstufe zu schreibenden Klausuren gehen aus der APO- GOSt hervor. Das Fach Musik benennt drei Klausurentypen, die jeweils spezifische Formen der Auseinandersetzung mit musikalischen Inhalten und Fragestellungen akzentuieren: a) Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung b) Erörterung fachspezifischer Texte c) Analyse und Interpretation
5 Hinweis für Leistungskurse: Von Klausuren in Leistungskursen ist zu fordern, dass umfangreichere und komplexere Texte zu untersuchen sind und dass der problematisierende Bezug zu den Musikstücken der Aufgabe von den Schülerinnen und Schülern selbstständig hergestellt wird. Hinweise zur Bewertung Die Bewertung von Klausuren oder Facharbeiten als komplexe Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler beruht vor allem auf qualitativen Urteilen, die sich nicht durch quantifizierendes Messen ersetzen lassen. Quantifizieren lassen sich lediglich die Menge der gefundenen Lösungselemente und deren Grad der Richtigkeit. Ein Bewertungsbogen mit den konkreten Leistungserwartungen zu den einzelnen Teilaufgaben, die die Lehrerin bzw. der Lehrer den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis gibt, unterstützt als Orientierungsbezug deren selbstverantwortete Lernleistungen. Leistungsbewertung im instrumentalpraktischen Kurs (Orchester) Die Leistungsbewertung im Orchester, welches Schülerinnen und Schüler als instrumentalpraktischen Kurs in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase belegen können, erfolgt in zwei großen Bereichen, die etwa zu gleichen Teilen Berücksichtigung finden: 1. Ergebnisbezogene Kompetenzen: - Grad der Sicherheit und Differenziertheit und Angemessenheit der künstlerischen Gestaltung, mit der die Instrumentalparts eines Halbjahresprogramms realisiert werden können - Grad der Fertigkeit, mit der Musikstücke für das Orchester arrangiert werden können 2. Prozessbezogene Kompetenzen: - Grad der Geschicklichkeit und Effektivität, mit der Orchesterstimmen einstudiert werden - Fähigkeit, die eigene instrumentale Leistung als Teil des Klangkörpers zu reflektieren und weiterzuentwickeln - Fähigkeit, das Zusammenspiel des gesamten Orchesters bzw. einzelner Register zu reflektieren und daraus Konsequenzen für die Probenarbeit abzuleiten - Bereitschaft, auf unterschiedliche Art und Weise Verantwortung für die Weiterentwicklung des Zusammenspiels und das soziale Miteinander im Orchester zu übernehmen - Einfallsreichtum bei der Auswahl von Musikstücken und Fähigkeit, eine Zusammenstellung von Werken am Anspruch, ein in sich geschlossenes und dem Anlass angemessenes Konzertprogramm zu entwickeln, zu messen
6 Die Abiturprüfung Hinweise zur Leistungsbewertung im Abitur können den Richtlinien für das Fach Musik für die Sekundarstufe II auf den Seiten 49 bis 52 entnommen werden.
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