Steuerliche Fragen bei B2C Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern

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1 Steuerliche Fragen bei B2C Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Stand: September 2015 Referent: Diplom-Finanzwirt Joachim Vogt Regierungsdirektor ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, Münster Tel.: / Fax: / Internet: info@asw-stbv.de Nachdruck - auch auszugsweise - nicht gestattet

2 Inhaltsverzeichnis I. EINFÜHRUNG - ALLGEMEINES... 4 II. VOLUMINA IM INTERNETHANDEL... 6 III. UNTERNEHMEN GEWERBEBETRIEB Von Händlern, Sammlern, PowerSeller und Verkaufsagenten PowerSeller Verkaufsagent Sammler Händler - Kriterien der Nachhaltigkeit Gesamtbild der Verhältnisse Neuentwicklungen in der Rechtsprechung Erheblicher Organisationsaufwand = Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen Anwendung der BFH-Rechtsprechung Unternehmereigenschaft bei gelegentlicher Tätigkeit; Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung Verkaufsagent Kommission IV. AUSNAHMEFALL 23 ESTG PRIVATE VERÄUßERUNGSGESCHÄFTE V. AUSKUNFTSERSUCHEN Einzelauskunftsersuchen nach 93 AO Sammelauskunftsersuchen VI. BERATUNGSSCHWERPUNKT - UMSATZSTEUER VII. VERSANDHANDEL IN DER UMSATZSTEUER - ALLGEMEINES Überblick : Ort der Lieferung in besonderen Fällen - 3 c UStG VIII. FOLGE I - WARENBEWEGUNG ENDET IM ÜBRIGEN GEMEINSCHAFTSGEBIET - REGISTRIERUNG IX. WARUM SCHLIEßT DIE ERWERBSBESTEUERUNG DIE VERSANDHANDELSREGELUNG AUS?.. 30 X. FÜR DEN LIEFERER ERKENNBARE MERKMALE RISIKOKRITERIEN DER VERSANDHANDELSREGELUNG Bewegung das erste Risikokriterium Eigenschaft der Kunden - Endverbraucher das zweite Risikokriterium Eigenschaft der Kunden - Unternehmer und Andere das zweite Risikokriterium XI. FUNKTION DER ERWERBSSCHWELLE INNERHALB DER VERSANDHANDELSREGEL Leistungsempfänger erbringt nur steuerfreie Umsätze

3 1.1.2 Leistungsempfänger ist ein Kleinunternehmer Leistungsempfänger ist pauschalierender Landwirt Leistungsempfänger ist eine juristische Person Identifizierbarkeit - Verwendung / Nichtverwendung einer UID - Zusammenfassung XII. FUNKTION DER LIEFERSCHWELLE - DAS DRITTE RISIKOKRITERIUM Berechnung der maßgebenden Lieferschwelle Zeitpunkt der Überschreitung der Lieferschwelle Gesamtbetrag der Entgelte ohne Mehrwertsteuer Praxisproblem Organschaft Option: Nichtanwendung der Lieferschwelle Form der Option Wirksamkeit der Option - Beginn und Ende Bindungswirkung - Risiko Zuständiger Mitgliedstaat Zuständige Behörde Finanzamt des Händlers Informationsaustausch - Spontanauskünfte Praxisproblem- Überwachung der Lieferschwelle Idealbild Praxis der Überwachung der Lieferschwelle (?) Konsequenz in Deutschland - Unrichtiger Ausweis der Umsatzsteuer Konsequenz im Ausland XIII. BESONDERE LIEFERGEGENSTÄNDE Versandhandel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren Versandhandel mit Fahrzeugen XIV. FOLGE II : STEUERBARKEIT / REGISTRIERUNG IN DEUTSCHLAND Für den Erwerber erkennbare Merkmale Bewegung Auftreten des Erwerbers Endverbraucher oder Unternehmer - UID Fall - Abgrenzung Innergemeinschaftlicher Erwerb - Versandhandel Funktion der Erwerbsschwelle Leistungsempfänger ist Kleinunternehmer Leistungsempfänger ist pauschalierender Landwirt XV. DIFFERENZBESTEUERUNG UND VERSANDHANDEL Hinweise Voraussetzungen - 25a UStG Differenzbesteuerung <-> Versandhandelsregel XVI. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH DEN LIEFERER Niedrige Steuersätze < > Bürokratieaufwand Beförderung oder Versendung durch den Lieferer Anwendung der Differenzbesteuerung XVII. PRAKTISCHE FRAGEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER REGISTRIERUNG Zentral zuständige Behörden Verfahrensrecht nicht harmonisiert Informationsquellen

4 XVIII. HINWEISE ZUR STEUERBEFREIUNGEN FÜR AUSFUHRLIEFERUNGEN - NACHWEISE XIX. HINWEIS: SONSTIGE LEISTUNGEN IM INTERNET Online-Umsätze sind sonstige Leistungen Leistungsempfänger - Unternehmer b2b - UID Leistungsempfänger - Endverbraucher b2c keine UID Änderung ab dem Mini-One-Stop-Shop Nutzungsgebühren für Internetplattformen Porto und Verpackungskosten XX. BERATUNGSSCHWERPUNKT - BUCHFÜHRUNG - BILANZ XXI. KAUFMANNSEIGENSCHAFT IM INTERNETHANDEL - BUCHFÜHRUNGSPFLICHT Hinweise zu GoBD - Internethandel Aufzeichnungspflichten bei Auktionen Einnahme Überschussrechnung Minimalanforderung: 22 UStG - 63 Abs.1 UStDV XXII. EINNAHMEN UND DEBITOREN IN FREMDER WÄHRUNG Allgemeines Handelsbilanz Steuerbilanz XXIII. ANZAHLUNGEN Erhaltene Anzahlungen Bilanzausweis Problem Erhaltene Anzahlung größer Vorräte Problem Umsatzsteuer XXIV. RÜCKSTELLUNG FÜR GEWÄHRLEISTUNGEN (GARANTIE) Rückstellung - Rückgaberecht (Pauschale) Gewährleistungsrückstellung Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Keine Vereinfachungsregelung Führung von Aufzeichnungen Beispiel zur Ermittlung der pauschalen Garantierückstellung XXV. ANHANG Innergemeinschaftlicher Erwerb 1a UStG c Ort der Lieferung in besonderen Fällen Hinweis Fallauswahl zur Umsatzsteuersonderprüfung Übersicht Verpflichtungen in einzelnen Mitgliedstaaten Belgien Bulgarien Dänemark Irland Italien Polen Tschechien

5 1.4.8 United Kingdom Übersicht Schwellen in den Mitgliedstaaten I. Einführung - Allgemeines Das materielle Steuerrecht sieht für Unternehmen, die ihre Leistungen im Internet anbieten und deren Kunden ggf. Verträge per Mausklick abschließen, weitgehend keine besonderen Regeln vor. Lediglich für Leistungen, die auf elektronischem Weg, also über das Netz erbracht werden können (vgl. zum Beispiel den Katalog in Abschn. 3a.12. UStAE) hat die Technik der Leistungserbringung eine unmittelbare rechtliche (qualifizierende) Konsequenz. Diese Leistungen werden umsatzsteuerlich immer - als sonstige Leistungen angesehen. Daraus ergeben sich unmittelbare Folgerungen für die steuerliche Beurteilung der Leistung und vor allem für die Frage welcher Mitgliedstaat für diese Leistung Umsatzsteuer erheben darf. 4

6 Genau das ist auch die Frage beim grenzüberschreitenden sog. Online-Handel. (Welcher Mitgliedstaat hat das Besteuerungsrecht?) Die Bezeichnung Online- Handel ist aus Sicht des (Umsatz-) Steuerrechts irreführend. Bei der Lieferung von Gegenständen, bei der die Verfügungsmacht, jedenfalls bis jetzt eben noch nicht online, (auch nicht in der Welt des Internet der Dinge ) sondern auf normalen (Waren-) Wegen verschafft wird, stellt das Merkmal online lediglich eine besondere Form der Anbahnung von steuerlich relevanten Geschäften dar. Auch das konkrete Thema Internethandel mit Endverbrauchern mag an die digitale Welt angeknüpft sein. Steuerliche Fragen insbesondere die hier im Schwerpunkt zu besprechende sog. Versandhandelsregelung knüpfen aber an handfestere Tatbestandsmerkmale an, nämlich die tatsächliche Bewegung (Transport) von einem konkreten Ort zum anderen und die (steuerlichen) Eigenschaften der Vertragspartner. Raum - und Zeit spielen also noch die entscheidende Rolle. Die grundsätzlichen Fragen nach der Eigenschaft als Gewerbetreibender oder als Unternehmer bleiben systematisch ebenfalls die Alten. Nach der Rechtsprechung werden jedoch Aspekte des Netzverhaltens (vgl.tz II erheblicher Organisationsaufwand ) für die Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe herangezogen. Im Bereich von Verfahrensfragen, führen Aspekte der digitalen Welt seit langem tatsächlich und verfahrensrechtlich zu drastischeren Veränderungen. Dies sind nicht nur und auch nicht zuerst die Versuche sich im Netz unter einem nickname zu verstecken und die daraus resultierenden unter TZ.II.1.5 (Auskunftsersuchen nach 93 AO) beispielhaft aufgeführten Reaktionen der Verwaltung (die manchmal auch über das Ziel hinausschießen). Veränderungen ergeben sich seit langem und ständig, (zum Beispiel) im Bereich der Ordnungsvorschriften für die Buchführung, der digitalen Rechnungsstellung, der Prüfung digitaler Unterlagen usw. (vgl. hierzu auch in diesem Seminar nur rudimentär TZ IV 4.1) 5

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