Zusammenfassung: Neueste Änderungen des EnWG (ab !)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammenfassung: Neueste Änderungen des EnWG (ab 01.01.2013!)"

Transkript

1 Zusammenfassung: Neueste Änderungen des EnWG (ab !) Mit Wirkung zum 01. Januar 2013 wurden folgende Änderungen am EnWG vorgenommen: Offshore-Netzplan und Regelung einer Offshore-Anbindungs-Haftungsumlage, 17 a 17 j EnWG, Weitere Vorgaben zur engeren Zusammenarbeit der Netzbetreiber untereinander (inklusive einer Herausgabepflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen), 12 Abs.4 EnWG Geänderte Vorgaben zur Einführung sog. Smart Meter, 21 c Abs.5 EnWG Regelungen zur Stilllegung von Erzeugungsanlagen, 13 a EnWG Regelungen zur Vorhaltung systemrelevanter Kraftwerke, 13 a 13 c EnWG Neue Verordnungsermächtigung zu ab- und zuschaltbaren Lasten, 13 Abs.4a S.5-8, Abs.4b (sowie Umsetzung derselben in Verordnung ab ) 83

2 Regelungen zur Vorhaltung systemrelevanter Kraftwerke, 13 a 13 c EnW Hintergrund der Änderung des Gesetzes Viele Kraftwerke werden unrentabel für Betreiber: Geringere Einsatzzeiten wegen hoher und gesetzlich vorgeschriebener vorrangiger Einspeisung von erneuerbaren Energien. Steigende Fixkosten (Personal, Nachrüstung) und langfristig steigende variable Kosten (Rohstoffe). Kein Entgelt für Vorhaltung der Kraftwerksleistung. Daher sollen verschiedene Kraftwerke abgeschaltet werden (derzeit v.a. Gaskraftwerke). Diese Kraftwerke werden aber als konventionelle Reservekraftwerke für fluktuierende Stromerzeugung benötigt. 84

3 Kraftwerkskapazitäten und Stromerzeugung 2011 Anteil Erneuerbare 38,7% 20,7% Quelle: BDEW, Umweltbundesamt, Spiegel 85

4 Erneuerbare Erzeugung (max. Leistung in MW, 2011) Biomasse Wind Photovoltaik Wasser Land Biomasse PV Wind Wasser BB BE BW BY HB HE HH MV NI NRW RP SH SL SN ST TH

5 Regelungen zur Vorhaltung systemrelevanter Kraftwerke, 13 a 13 c EnW Folgen für den Anlagenbetreiber systemrelevanter KW Stilllegung ist auch nach 12 Monaten nach Stilllegungsanzeige ausgeschlossen und Anlage muss in einem Zustand gehalten werden, der eine Anforderung zur weiteren Vorhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft ermöglicht, soweit dies technisch und rechtlich (nicht wirtschaftlich) möglich. Anlagenbetreiber hat Anspruch gegenüber ÜNB auf Zahlung der angemessene Vergütung für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen (Erhaltungsauslagen). Die Kriterien der angemessenen Vergütung werden in einer Verordnung geregelt ( 13b Abs. 1 Nr. 1 lit. e) ENWG) Das Kraftwerk oder der Speicher darf sodann ausschließlich für die angeforderten Systemsicherheitsmaßnahmen betrieben werden. Anlage kann vom ÜNB aber auch zur Absicherung des Strommarktes am vortägigen oder untertägigen Spotmarkt der Strombörse genutzt werden. Wichtig ist, dass der höchste zulässige Gebotspreis genutzt wird. 87

6 Regelungen zur Vorhaltung systemrelevanter Kraftwerke, 13 a 13 c EnW Welche Kosten fallen an und wer zahlt? Die Bundesregierung schlägt vor, die Mehrkosten der ÜNB als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten nach 11 Abs. 2 Satz 2 ARegVO zu behandeln. Die Kosten erhöhen damit die Netzentgelte (entgegen Vermutung, es würde eine weitere Umlage werden). Folgende Erhöhungen werden von der Bundesregierung erwartet: Bereithaltung und Einsatz von Kraftwerken (insg. 50 Mio. / a.): 0,015 ct/ kwh Änderung der Gaskapazitätsverträge (insg Mio. / a): 0,015-0,017 ct/kwh Ausbau Gasnetz infolge Kapa-Verträge (insg Mio. / a): 0,005-0,00875 ct/kwh Einspeisung aus Speicheranlagen (insg. 9 Mio. / a): 0,04 ct/kwh Insgesamt max. (Schätzung Bundesregierung) 0,08075 ct/kwh 88

7 Der Netzzugang bedeutet die Nutzung der Energieversorgungsnetze für den Transport oder die Durchleitung von Strom und Gas (i.s. einer Einspeisung am Einspeisepunkt und einer Entnahme am Ausspeisepunkt). Der Netzzugang ist essentielle Voraussetzung für die Ermöglichung von Wettbewerb im Vertrieb. Dabei wurde ab 2005 der verhandelte Netzzugang durch den regulierten Netzzugang und durch die Regulierung der Netzentgelte ersetzt. Entfernungsunabhängigkeit: Das Modell des Netzzugangs über einen Netznutzungsvertrag sieht vor, dass unabhängig vom Einspeisepunkt, die zeitgleiche Entnahme erfolgt. Die physikalische Länge der Durchleitung bzw. die Frage, wie viele Netzgebiete bei einer virtuellen Durchleitung tangiert werden, ist somit unerheblich (anders noch Verbändevereinb.: Netzgebiet Nord und Süd). (Danner Theobald,Energierecht, Komm zu 20 Abs.1 EnWG) 89

8 Gesetzessystematik: EnWG > gemeinsamen Bestimmungen über den Zugang zu (allen) Energienetzen 20 EnWG Verpflichtung der Netzbetreiber,Zugang zu ihren Netzen zu gewähren 20 a EnWG Lieferantenwechsel 21, 21 a EnWG Bedingungen und Entgelte für Netzzugang 21 a Abs.6 EnWG Ermächtigungsgrundlage für AnreizregulierungsVO 21 b -21 i EnWG Messstellenbetrieb 22, 23 EnWG Ausgleichsenergie 23 a EnWG Genehmigungspflicht für Netzentgelte 24 EnWG Ermächtigungsgrundlage für StromnetzzugangsVO, GasnetzzugangsVO, GasnetzentgeltVO, AnreizregulierungsVO a EnWG > Besonderheiten für die Gasversorgungsnetze 90

9 Netzzugangsverordnungen (I/II) In den Netzzugangsverordnungen wird der Zugang zu den Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen, im Wesentlichen zum Energiehandel und vertrieb, geregelt. Die Regelungen zu Gas und Strom sind hier nicht deckungsgleich. Beide Verordnungen (Gas- und StromNZV) haben aber das System der Bilanzkreise gemeinsam. Um einen Kunden beliefern zu können, braucht der Lieferant jemanden, der die Differenz von geplantem Verbrauch (Prognose) und tatsächlichem Verbrauch seiner Kunden ausgleicht Diese Aufgabe übernimmt für alle Kunden eines Lieferanten (Strom) innerhalb einer Regelzone der dortige ÜNB, (Gas) innerhalb eines Marktgebietes der Marktgebietsverantwortliche (MGV) egal, in welchem Verteilnetz dieser Regelzone die Kunden angeschlossen sind. Das Buchungskonto, in welchem Prognose und der tatsächliche Verbrauch verbucht wird, nennt man Bilanzkreis. 91

10 Netzzugangsverordnungen (II/II) Die Bilanzkreise dienen der diskrimierungsfreien Netznutzung und ermöglichen eine geordnete Abwicklung der Belieferung. Lieferanten buchen nur noch prognostizierte Verbrauche auf ihren Bilanzkreis (sog. nominieren ), eventuell Abnahmestellenscharf. Netzbetreiber organisieren dann das Verbringen des Gases oder Stroms auf die jeweiligen Abnahmestellen (sog. Allokation ). Differenzen in den Bilanzkreisen werden über Ausgleichsenergie in Rechnung gestellt ( buchhalterischer Ausgleich ) Differenzen physikalischer Art wird über Regelenergie auch kurzfristig ausgeglichen ( physikalischer Ausgleich ). 92

11 20 Abs.1 EnWG regelt die Grundlagen des Netzzugangs: Die Nutzung ist jedermann diskriminierungsfrei zu gewähren. Die Bedingungen für die Netznutzung sind jeweils bis zum eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Dabei sind insbesondere zu veröffentlichen: die möglichst bundesweit einheitlichen Musterverträge Konzessionsabgaben die Entgelte für den Netzzugang, d.h. für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte =NNE); sind die bis zum nicht ermittelt, so sind die NNE zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr maßgebenden Erlösobergrenze (EOG) ergeben wird. Ein effizienten Netzzugang soll ermöglicht werden, durch Zusammenarbeit der Netzbetreiber Veröffentlichung der erforderlichen Informationen. Außerdem soll die Netzzugangsregelung massengeschäftstauglich sein. 93

12 Die vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs (Grundlage: 20 Abs.1a EnWG, 3, StromNZV) Drei Vertragstypen: 1. Netznutzungsverträge, 2. Lieferantenrahmenverträge, 3. Bilanzkreisverträge Netznutzungsverträge und Lieferantenrahmenverträge verschaffen gem. 20 Abs.1a S.3 EnWG, 3 Abs.1 S.1 StromNEV Zugang zum gesamten Versorgungsnetz. Ein Netznutzungsvertrag wird vom Letztverbraucher von Elektrizität oder vom Lieferanten (Def. 2 Nr.5 StromNEV: Stromvertriebsunternehmen) mit demjenigen EVU abgeschlossen, aus dessen Netz die Entnahme oder in dessen Netz die Einspeisung von El. erfolgen soll. Der Lieferantenrahmenvertrag ist ein Sonderfall des Netznutzungsvertrags. Auch hier geht es um Netznutzung, aber ohne Vereinbarung bestimmter Abnahmestellen. Liegt ein Lieferantenrahmenvertrag vor, kann der Netzbetreiber nicht zusätzlich einen den Abschluss eines NNV mit dem Letztverbraucher verlangen, 24 Abs.2 StromNZV. 94

13 Lieferantenrahmenvertrag Anspruch auf Abschluss > 25 Abs.1 Strom NZV Mindestinhalt > 25 Abs.1 Strom NZV Vorgehensweise > 23 Abs.1 StromNZV Anforderung eines verbindlichen Angebots zum Abschluss bei Betreiber des E.- Netzes, Frist für Angebot: 7 Arbeitstage für vollstandiges und bindendes Angebot Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund Recht des Netzbetreibers zur Anforderung einer Sicherheitsleistung (insbes. bei fraglicher Bonität des Stromvertriebsunternehmens) 95

14 Bilanzkreise Voraussetzung für einen Netznutzungsvertrag ist, dass ein Bilanzkreisvertrag vorhanden ist, der ein Bilanzkreissystem vorsieht, dass einen Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme gewährleistet. Bilanzkreisvertrag, 26 Abs.1, 2 StromNZV (Führung, Abwicklung und Abrechnung von BKr., Mindestinhalt: 26 Abs.2 StromNZV) Bilanzkreis verantwortlicher Übertragungs netzbetreiber Bilanzkreissystem > 4, 5 StromNZV (bitte lesen!) 96

15 Bilanzkreise Bilanzkreis, Definition in 3 Nr.10a EnWG: Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen durch ihre Durchmischung zu minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen. 4 Abs.1 S.2 StromNZV: mindestens eine Einspeise- oder Entnahmestelle Bilanzkreise sind virtuelle Gebilde Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)> 4 Abs.2 StromNZG BKV ist von den bilanzkreisbildenden Netznutzern gegenüber ÜNB zu benennen (z.b. ein Stromlieferant) BKV ist verantwortlich für ausgeglichene Bilanz zwischen Einspeisungen und Entnahmen in jeder Viertelstunde Ein Netznutzer darf nur einem Bilanzkreis zugeordnet werden, 4 Abs.3 StromNVZ 97

16 Die Regelzonen Tennet TSO GmbH ehem. E.ON, jetzt Tennet (NL) 50Hertz Transmission GmbH ehem. Vattenfall, jetzt ELIA (Belgien) und IFM (Australien) TransnetBW GmbH (EnBW) Amprion GmbH (Investoren unter Führung der Commerz Real; RWE: 25,1%) Aufgaben der Regelzonenverantwortlichen (Auszug): Systemverantwortung Frequenzhaltung Reserveenergiebeschaffung Ab- und Zuschaltbare Lasten Bilanzkreiskoordination Verteilung der Belastung aus EEG und KWK sowie Vermarktung EEG 98

17 Vertragsverhältnisse nach dem ENWG: Quelle: Koenig,C u.a. Energierecht 3.Aufl, S.81 99

18 Vertragsverhältnisse nach dem EnWG im einzelnen: Der ÜNB schließt mit dem Erzeuger einen Netzanschlussvertrag und einen Netznutzungsvertrag Der ÜNB schließt mit dem Bilanzkreisverantwortlichen einen Bilanzkreisvertrag Der ÜNB schließt mit dem Verteilnetzbetreiber einen Netzanschlussvertrag und einen Netznutzungsvertrag Der Lieferant schließt mit dem Verteilnetzbetreiber einen Lieferantenrahmenvertrag Der Lieferant schließt mit dem Letztverbraucher einen Stromlieferungsvertrag, der die Netznutzung beinhaltet. 100

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe

Mehr

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE

Mehr

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung

NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung NetzentgelteStrom Inhalt 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung - Kommunalrabatt Netznutzungsentgelt für Zählpunkte

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015 Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung < 2.500 h/a > 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt

Mehr

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem

Mehr

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. RWE Deutschland AG, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1

Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. RWE Deutschland AG, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1 Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1 Systemsicherheitsmaßnahmen des VNB > Nach 11 EnWG Verpflichtung eines jeden Netzbetreibers zum Betrieb eines sicheren,

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Versorgungsbetriebe Zellingen Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils

Mehr

Anlage 1 Netzzugangsbedingungen

Anlage 1 Netzzugangsbedingungen Anlage 1 Netzzugangsbedingungen Definitionen Es gelten die folgenden Definitionen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet

Mehr

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 18,41

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (vorläufig) Gültig ab 01.01.2015-1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit

Mehr

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2015

Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2015 Seite 1 von 7 Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab bis 31.12.2015 Nachfolgend sind die Preise für die Netznutzung des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim (Regelzone

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Erneuerbare Energien Direktvermarktung

Erneuerbare Energien Direktvermarktung Erneuerbare Energien www.clens.eu Attraktive Möglichkeiten für EEG-Anlagen-Betreiber Clean Energy Sourcing bietet Ihnen attraktive Möglichkeiten zur mehrwertgenerierung Erneuerbare Energien sind die tragenden

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes) Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die

Mehr

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Netznutzung Strom Ansprechpartner Manfred Schaller Netznutzungsmanagement Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Hohenzollernstraße 5 Telefax (0 75 74) 406-169 72501

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt

Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt 01.09.2015 Dr. Heinrich Gartmair TenneT auf einen Blick Europas erster grenzüberschreitender ÜNB Fakten & Zahlen 2014 (in Klammern:

Mehr

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34

Mehr

Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]

Mehr

Netzentgelte Strom 2016

Netzentgelte Strom 2016 Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

Preise ab 01.01.2016. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Preise ab 01.01.2016. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Ken mit Lastprofilmessung Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen Preise,

Mehr

Ein Unternehmen der EnBW

Ein Unternehmen der EnBW Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Inhaltverzeichnis:

Mehr

Netzentgelte Strom 2015

Netzentgelte Strom 2015 Netzentgelte Strom 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main. - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main. - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und zwischen DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragspartner bezeichnet - 1. Gegenstand

Mehr

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich

Mehr

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Diskussionspapier Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Erstellt von der EDNA-Projektgruppe Elektronisches Preisblatt Version V01, 6. Juli 2015 Diskussionspapier Marktprozesse

Mehr

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Contracting dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Stadt Bad Oldesloe 100% Stadt Mölln 100% Stadt Ratzeburg 100% 1/3 1/3 1/3 Energievertrieb in eigenen und fremden Netzgebieten 100% 51% 36% Gasnetze

Mehr

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband

Mehr

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht

Mehr

Regionale Direktvermarktung Stromverkauf an den Nachbarn

Regionale Direktvermarktung Stromverkauf an den Nachbarn Regionale Direktvermarktung Stromverkauf an den Nachbarn 10.03.2014 1 Next Kraftwerke GmbH Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Erik Nielsen Ausgangssituation Biogas an Strombörse o Preisniveau nicht beeinflussbar o

Mehr

Netznutzungsentgelte

Netznutzungsentgelte Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse

Mehr

Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)

Preisblatt Netzentgelte Strom Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und

Mehr

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

ene't Anwendertage 2011

ene't Anwendertage 2011 ene't Anwendertage 2011 Konzessionsabgabenverordnung - Vorgaben zur Bemessung von Konzessionsabgaben für Gaslieferungen Rechtsanwalt Toralf Baumann Bonn, 8. Juni 2011 Folie 1 Gliederung I. Konzessionsverträge

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 inklusive der Kosten der vorgelagerten Netze Das Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach liegt in der Regelzone der Amprion

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in

Mehr

Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft

Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Smart Grids-Gespräche für Verteilnetzbetreiber, 23. Juli 2014 Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. 1 Ausgangslage Verband für

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme

Mehr

Marktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen. 2. Februar 2012

Marktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen. 2. Februar 2012 Marktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen 2. Februar 2012 Marktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen 2. Februar 2012 2 Europäisches/deutsches Rollenmodell Das Rollenmodell wurde

Mehr

Direktvermarktung und Marktprämie

Direktvermarktung und Marktprämie Direktvermarktung und Marktprämie Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten 30.09.2011 von Dominik ik Neetzel Direktvermarktung und Marktprämie 2/23 Vermarktungsmöglichkeiten im EEG EEG System ÜNB Börse

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05 RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September

Mehr

Zukunft der Verteilnetze

Zukunft der Verteilnetze Zukunft der Verteilnetze Pressekonferenz Fachverband Energietechnik 26. April 2016, Hannover Der Fachverband Energietechnik Der Fachverband Energietechnik vertritt Hersteller hocheffizienter Technologien

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

Die Ausgleichsmechanismusverordnung

Die Ausgleichsmechanismusverordnung Die Ausgleichsmechanismusverordnung Christian Glenz Referent im Referat für Übergreifendes Energierecht und EEG Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 29. Juni 2015 Gliederung Entwicklung

Mehr

Flexibilisierung des Angebots Aktuelle Entwicklungen zur Anpassung des regulativen Rahmens

Flexibilisierung des Angebots Aktuelle Entwicklungen zur Anpassung des regulativen Rahmens Flexibilisierung des Angebots Aktuelle Entwicklungen zur Anpassung des regulativen Rahmens AG Flexibilität der Plattform Strommarkt, 19.08.2014 Dr. Kathrin Thomaschki, Beisitzerin Beschlusskammer 6 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Das Preisblatt stellt gemäß 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2016 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung

Mehr

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016 Entgelte Strom Preisblätter 1-8 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1) Jahresleistungspreissystem

Mehr

Lastprofile im Strombereich. Belieferung von Kunden ohne Leistungsmessung. Euroforum-Konferenz Zähl- und Messwesen für Strom und Gas

Lastprofile im Strombereich. Belieferung von Kunden ohne Leistungsmessung. Euroforum-Konferenz Zähl- und Messwesen für Strom und Gas : Belieferung von Kunden ohne Leistungsmessung Euroforum-Konferenz Inhalt Vorgaben der StromNZV-E zu Standardlastprofilen Aufbau eines Standardlastprofils analytisches und synthetisches Verfahren Ausgleich

Mehr

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Stadt Burgbernheim Stadtwerke Preisblatt für Netznutzungstarife ab 01.01.2015 (Netznutzungsentgelte - Strom) Gültig ab 01.01.2015 vorläufige Netzentgelte veröffentlicht zum 15.10.2014 1. Netznutzungsentgelte

Mehr

EEG 2011 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

EEG 2011 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme Abb. 32: Regionale Zahlungsströme des EEG 211 EEG 211 gesamt: 4. 3.32 3. 2. 1. -1. -2. 1.595 1.685 1.291 784 479 386 28 16 3-377 -422-135 -238-17 -77-1.33-1.957-2.22 57-696 83-39 62 722 44 33-554 -48-343

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Mehr

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2009 der Bundesnetzagentur. Deckblatt

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2009 der Bundesnetzagentur. Deckblatt Deckblatt Erhebungsbogen der aggregierten EEG-Jahresendabrechnung für Verteilnetzbetreiber (einschließlich Übertragungsnetzbetreiber, die eine Meldung für direkt angeschlossene EEG-Anlagen abgeben) Version

Mehr

Erste Erfahrungen mit dem SDL- Bonus für Windenergieanlagen und Herausforderungen für andere Erzeugungsanlagen

Erste Erfahrungen mit dem SDL- Bonus für Windenergieanlagen und Herausforderungen für andere Erzeugungsanlagen Erste Erfahrungen mit dem SDL- Bonus für Windenergieanlagen und Herausforderungen für andere Erzeugungsanlagen EnergieVerein Fachgespräch Zukunftsfähigkeit deutscher Energienetze Berliner Energietage 2010,

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Netzentgelte für das Teilnetz Brandenburg inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012)

Netzentgelte für das Teilnetz Brandenburg inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012) Netzentgelte für das inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012) Das Entgelt für die Netznutzung besteht aus folgenden Komponenten: Jahresleistungsentgelt für die gemessene Jahreshöchstleistung

Mehr