Konfliktlösung im Erbrecht
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- Detlef Peters
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Konfliktlösung im Erbrecht 1
2 Überblick 1. Alternative Konfliktlösung: Welche Methoden gibt es? 2. Konfliktlösung im Erbrecht: Was bringt es den Parteien? 3. Wie lässt sich die Theorie in die Praxis umsetzen? 2
3 Aktuelle Gesetzgebung Mediationsrichtlinie 2008 Verbraucherstreitbeilegungs- Richtlinie 2013 Mediationsgesetz 2012 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ~2016 Onlinestreitbeilegungs- Verordnung 2013
4 Spektrum der alternativen Konfliktlösung Schiedsverfahren Ein neutraler Dritter entscheidet bindend 1025 ff. ZPO, Verfahrensverträge Mediation Ein neutraler Dritter vermittelt, ohne zu entscheiden MediationsG, Verfahrensverträge Güterichterverfahren Während eines rechtshängigen Streits vermittelt ein spezieller Güterichter, ohne zu entscheiden 278 Abs. 5 ZPO 4
5 Ablauf einer Mediation Abstimmung des Verfahrens Konfliktanamnese Interessenerforschung Suche nach Lösungsoptionen Auswahl von Lösungsoptionen Mediationsvergleich bzw. Protokoll 5
6 Güterichter-Mediation Quelle: AG Elmshorn
7 Mediation in der ZPO 278 Abs. 5 ZPO: Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. 278a Abs. 1 ZPO: Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. 7
8 Nutzen für Mandanten Schneller Kostengünstiger Beziehungsschonend Keine Suche nach Fehlern und Verantwortlichkeit Erbe = Liebesbeweis und Liebesersatz (Schmidbauer) Ermöglicht gegenseitiges Zuhören It s all about communication Ergebniskontrolle 8
9 Nutzen für Rechtsanwälte In der Regel Abrechnung über Stundenhonorare Vergütung nach RVG: Geschäftsgebühren: 0,5-2,5 Geschäftsgebühren, Nr VV RVG 1,5 Geschäftsgebühren, Nr Nr. 1 VV RVG Hälftige Anrechnung der ersten auf die zweite Gebühr, max. 0,75, also insg. max. 3,25 Gebühren Einigungsgebühren: 1,5 Einigungsgebühren, Nr VV RVG Anfall teils schon mit Einigung auf ein ADR-Verfahren 9
10 Rolle des Anwalts Rechtsberatung Verfahrenswahlberatung auch in der Kautelarpraxis 10
11 Schiedsverfügungen 1066 ZPO: Für Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige... Verfügungen angeordnet werden, gelten die Vorschriften dieses Buches entsprechend. Reichweite: ea: Schiedsfähig ist alles, was testierfähig ist aa: Was schiedsfähig ist, richtet sich nach 1030 ZPO hm: Pflichtteilsansprüche nicht schiedsfähig Rechtsnatur der Anordnung: ea: Verfügung sonstigen Inhalts (da keine Leistungsverpflichtung) aa: Auflage (bindend nach 2278 Abs. 2 BGB) 11
12 Schiedsverfügung Im Wege der Auflage schließe ich für alle Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten für alle Streitigkeiten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der Verfügung von Todes wegen oder ihrer Ausführung stehen, die ordentlichen Gerichte aus. Zum Schiedsrichter mit den nachfolgenden Funktionen bestimme ich... Der Schiedsrichter entscheidet als Einzelrichter und hat zugleich die Aufgabe, sich in Bewertungsfragen gutachtlich verbindlich zu äußern. Der Schiedsrichter entscheidet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, prozessrechtlich nach freiem Ermessen... Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung 12
13 Schiedsgutachtenverfügung Sollten sich die Erben über die Höhe des Verkehrswertes des Hausgrundbesitzes nicht einigen können, so entscheidet hierüber das Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamburg. Jeder der Erben kann das Gutachten veranlassen. Das Gutachten ist für alle Erben verbindlich. Die Kosten des Gutachtens haben alle Erben zu gleichen Teilen zu tragen. Töben/Schmitz-Vornmoor, ZKM 2014, 15, 17 13
14 Mediationsverfügung Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Testament/Erbvertrag werden einvernehmlich durch ein Mediationsverfahren beigelegt. Können sich die Parteien nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem schriftlichen Mediationsantrag einer Seite auf die Person des Mediators einigen, wird dieser vom beurkundenden Notar nach Aufforderung durch eine Partei bestimmt. Das Verfahren ist vertraulich. Eine Beschreitung des Rechtsweges ist erst zulässig, wenn eine Partei... die Mediation nach einer ersten gemeinsamen Verhandlung für gescheitert erklärt hat oder seit der Bestimmung des Mediators ein Monat verstrichen ist... Risse, Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht, 68 Rn
15 Appellklausel Meine Tochter soll den ihr zustehenden gesetzlichen Pflichtteil erhalten. Ich bitte meine Erben, alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Außerdem habe ich den rechtlich unverbindlichen Wunsch, dass möglichst eine kostengünstige und einvernehmliche Einigung über die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche gefunden wird. Dazu rege ich an, dass sich meine Tochter gemeinsam mit den Erben bei einem gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichteten Notar beraten lassen. Sollten sich die Erben nicht einigen können, rege ich an, eine Mediation durchzuführen. Töben/Schmitz-Vornmoor, ZKM 2014, 15, 17 15
16 Konfliktlösung implementieren 1. Konfliktlösungsverfügungen bzw. -klauseln in Testamente und Erbverträge aufnehmen 2. Alternative Konfliktlösung in der anwaltlichen Fallprüfung erwägen und bei Eignung des Falles in der anwaltlichen Beratung aktiv empfehlen 3. In Klageschrift oder Klageerwiderung auf die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Güterichterverfahren hinweisen 4. Während eines Streitbeilegungsverfahrens dem Mandanten beratend zur Seite stehen: Suche nach der bestmöglichen Verwirklichung seiner Interessen im Schatten des Rechts 16
17 Literatur zu alternativer Konfliktlösung Duve/Eidenmüller/Hacke, Mediation in der Wirtschaft, 2. Aufl Eidenmüller/Wagner (Hrsg.), Mediationsrecht, 2015 Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Aufl Haft/von Schlieffen (Hrsg.), Handbuch Mediation, 3. Aufl Risse: Wirtschaftsmediation, 2. Aufl Trossen: Mediation (un)geregelt, 2014 Walz (Hrsg.), Formularbuch Außergerichtliche Streitbeilegung,
18 Literatur zur Konfliktlösung im Erbrecht Engel: Konsensuale Konfliktlösung und anwaltliche Beratungspraxis, ErbR 2014, 510 Haas: Letztwillige Schiedsverfügungen i.s.d ZPO, ZEV 2007, 49 Hohmann: Erbstreitigkeiten und Mediation, ZKM 2013, 181 Risse: Mediation in Erbstreitigkeiten, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 2010, 68 Schmitz: Schiedsvereinbarungen in der notariellen Praxis, RNotZ 2003, 591 Töben: Mediationsklauseln, RNotZ 2013, 321 Töben/Schmitz-Vornmoor: Konfliktvorsorge bei der Nachlassplanung, ZKM 2014, 15 18
19 Kontakt Download der Folien: -Kontakt: 19
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