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1 Stadtwerke Schwabach GmbH Postfach Schwabach Herrn Max Mustermann Musterstrasse Schwabach Ansprechpartner: Rechnungsauskunft: 09122/ , -167, -169 Zahlungsauskunft: 09122/ , -193 Datum: Geschäftszeiten: Montag bis Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr Uhr Rechnung für Strom, Gas und Wasser Gebührenbescheid der Stadt Schwabach für Abwasser Kundennummer: Rechnungsnummer: für Kunde: Max Mustermann für unsere Lieferung in der Zeit vom bis berechnen wir Ihnen: Strom Erdgas Wasser Abwasser Verbrauch Steuersatz Netto Umsatzsteuer Brutto kwh 19 % 519,01 EUR 98,61 EUR 617,62 EUR kwh 19 % 1.004,43 EUR 190,84 EUR 1.195,27 EUR 60 m³ 7 % 125,64 EUR 8,79 EUR 134,43 EUR 55 m³ 0 % 108,90 EUR 0,00 EUR 108,90 EUR Gesamtbetrag 1.757,98 EUR 298,24 EUR 2.056,22 EUR bezahlter Abschlag Strom bezahlter Abschlag Erdgas bezahlter Abschlag Wasser bezahlter Abschlag Abwasser Gesamt geleistete Zahlungen Restforderung Strom Erdgas Wasser Abwasser 19 % -463,87 EUR -88,13 EUR 19 % -927,73 EUR -176,27 EUR 7 % -123,36 EUR -8,64 EUR 0 % -108,00 EUR 0,00 EUR -552,00 EUR ,00 EUR -132,00 EUR -108,00 EUR ,00 EUR Fällig am: Der Rechnungsbetrag wird zum fällig, bitte geben Sie Ihre Kundennummer an. Die Einzelermittlung der vorstehenden Werte sind auf den nächsten Seiten aufgeführt. Für das nächste Abrechnungsjahr ergeben sich aus Ihrem bisherigen Verbrauch folgende neue Abschläge: LBL_ABSTAND Steuersatz Netto Umsatzsteuer Teilbetrag 19 % 19 % 7 % 0 % 46,22 EUR 8,78 EUR 90,76 EUR 17,24 EUR 10,28 EUR 0,72 EUR 9,00 EUR 0,00 EUR 55,00 EUR 108,00 EUR 11,00 EUR 9,00 EUR Gesamtbetrag 156,26 EUR 26,74 EUR 183,00 EUR Fälligkeiten: je Euro 183,00 am , , , , , , , , , , Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Schwabach GmbH 160,22 EUR Bankverbindung: Sparkasse Mittelfranken-Süd HypoVereinsbank Schwabach Dresdner Bank Schwabach Raiffeisenbank Schwabach (BLZ ) (BLZ ) (BLZ ) (BLZ ) HR B 1470 Amtsgericht Nürnberg Steuer Nr. 241/116/60804 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oberbürgermeister: Matthias Thürauf Geschäftsführer: Winfried Klinger Ansbacher Strasse Schwabach Telefon Telefax info@stadtwerke-schwabach.de

2 Seite 1 Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Abnahmestelle: Musterstrasse 0, D Schwabach Strom Zählerstand Verbrauchspreis kwh 15,74 Ct/kWh 362,02 EUR Stromsteuer kwh 2,05 Ct/kWh 47,15 EUR Grundpreis 73,20 EUR/Jahr 67,18 EUR Zähler Nr Tarif: Schwabach Privat Zählpunkt:DE Zählerstand ,35 EUR Verbrauchspreis 206 kwh 15,74 Ct/kWh 32,42 EUR Stromsteuer 206 kwh 2,05 Ct/kWh 4,22 EUR Grundpreis 73,20 EUR/Jahr 6,02 EUR Zähler Nr Tarif: Schwabach Privat Zählpunkt:DE ,66 EUR Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen 2.506kWh Summe enthält Netzentgelte und weitere Abgaben in Höhe von: Netznutzung (Arbeitspreis, Grundpreis und Abrechnung) Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelt für die Messung allgemeine Abgaben ( KA, KWKG, EEG und Stromsteuer) Ihre Verbrauchsentwicklung für Strom Summe von bis ,01 EUR 148,80 EUR 9,00 EUR 5,00 EUR 145,78 EUR kwh Jahr So setzt sich Ihr Strom zusammen (Bezugsjahr 2009) 15,7% 17,3% 24,9% 48,0% Stadtwerke Schwabach 36,3% Deutschland 57,8% Bezugsjahr: 2009 in g/kwh spezifische Emissionen Stadtwerke Schwabach Deutschland Co2 281,8 508 radioaktiver Abfall 0, ,0007

3 Seite 2 Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Abnahmestelle: Musterstrasse 0, D Schwabach Erdgas vom bis Differenz Multipl. Menge Preis Nettobetrag Zählerstand Arbeitspreis , kwh 4,29 Ct/kWh 470,70 EUR Grundpreis Tage 152,60 EUR/Jahr 101,59 EUR Arbeitspreis , kwh 5,09 Ct/kWh 244,42 EUR Grundpreis Tage 152,60 EUR/Jahr 38,46 EUR Zähler Nr Tarif: ERDGAS optima M Zählpunkt:DE Ermittlung des Multiplikators Zustandszahl * Brennwert Zählerstand ,17 EUR vom bis Differenz Multipl. Menge Preis Nettobetrag Arbeitspreis , kwh 5,09 Ct/kWh 136,72 EUR Grundpreis 152,60 EUR/Jahr 12,54 EUR Zähler Nr Tarif: ERDGAS optima M Zählpunkt:DE ,26 EUR Ermittlung des Multiplikators Zustandszahl * Brennwert Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen kWh Summe enthält Netzentgelte und weitere Abgaben in Höhe von: Netznutzung (Arbeitspreis, Grundpreis und Abrechnung) Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelt für die Messung allgemeine Abgaben (KA und Gassteuer) Ihre Verbrauchsentwicklung für Erdgas Summe von bis ,43 EUR 249,76 EUR 15,09 EUR 5,00 EUR 107,07 EUR kwh Jahr

4 Seite 3 Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Abnahmestelle: Musterstrasse 0, D Schwabach Wasser Zählerstand Verbrauchspreis 55 m³ 1,43 EUR/m³ 78,65 EUR Grundpreis 39,84 EUR/Jahr 36,57 EUR Zähler Nr Tarif: 3000 Wasser Zählpunkt:DE Zählerstand ,22 EUR Verbrauchspreis 5 m³ 1,43 EUR/m³ 7,15 EUR Grundpreis 39,84 EUR/Jahr 3,27 EUR Zähler Nr Tarif: 3000 Wasser Zählpunkt:DE ,42 EUR Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen 60m³ Ihre Verbrauchsentwicklung für Wasser Summe von bis ,64 EUR m³ Jahr

5 Seite 4 Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Abnahmestelle: Musterstrasse 0, D Schwabach Abwasser Gebührenbescheid der Stadt Schwabach Zählerstand Abwassergebühr 55 m³ 1,98 EUR/m³ 108,90 EUR Zähler Nr Tarif: 4000 Abwasser Zählpunkt:DE Zählerstand ,90 EUR Abwassergebühr 5 m³ 1,98 EUR/m³ 9,90 EUR Zähler Nr Tarif: 4000 Abwasser Zählpunkt:DE Zählerstand ,90 EUR Abwassergebühr -5 m³ 1,98 EUR/m³ -9,90 EUR Zähler Nr Tarif: 4000 Abwasser Zählpunkt:DE Zählerstand ,90 EUR Abwassergebühr 0 m³ 1,98 EUR/m³ 0,00 EUR Zähler Nr Tarif: 4000 Abwasser Zählpunkt:DE ,00 EUR Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen 55m³ Ihre Verbrauchsentwicklung für Abwasser Summe von bis ,90 EUR m³ Jahr * Erläuterungen Ableseherkunft und Messwerttypen VNB Ermittlung durch den Netzbetreiber 87 Wert aus Kundenselbstablesung (abrechnungsrelevant) 67 Ersatzwert - geschätzt, veranschlagt (abrechnungsrelevant)

6 Im Folgenden haben wir Ihnen eine ausführliche Rechnungserklärung erstellt. Sie haben Fragen zu unserer Rechnung? Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder persönlich in unserem Kundenzentrum weiter. Bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit. 1. Rechnungsanschrift Herrn Max Mustermann Musterstrasse Schwabach Hierhin wird die Rechnung versendet. 2. Kundennummer Jeder Kunde hat bei uns eine Kundennummer. Darunter haben wir Ihre persönlichen Daten zu Ihrer Energieversorgung gespeichert. Bitte geben Sie stets Ihre Kundennummer an, wenn Sie uns anrufen oder schreiben. So können wir Ihre Anfrage schnell und richtig beantworten. 3. Rechnungsart An der Betreffzeile erkennen Sie auf einen Blick, um was für eine Rechnung es sich handelt am gängigsten ist die Rechnung am Jahresende. Bei einem Umzug oder Auszug kennzeichnen wir die damit verbundene Rechnung im Betreff als Ihre Schlussrechnung. Also: Ganz gleich, was für eine Rechnung wir Ihnen schicken am Betreff erkennen Sie sofort, wofür Sie diese erhalten. 4. Abrechnungszeitraum Hier finden Sie den, für den wir Ihnen die aufgeführten Energiekosten in Rechnung stellen. 5. Gesamtübersicht der Energiekosten Auf unserem Deckblatt finden Sie Ihre gesamten Energiekosten für den genannten. Werden Sie mit mehreren Energiesparten von uns beliefert, finden Sie hier jede Versorgungsart einzeln aufgeführt (Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder Fernwärme). 6. Abschlagsübersicht In dieser Tabelle finden Sie alle Abschläge, die Sie im Abrechnungsjahr an uns geleistet haben. Ihre Abschläge weisen wir als Minusbeträge aus, weil sie vom gesamten Jahresrechnungsbetrag abgezogen werden. 7. Ergebnisspalte In dieser Spalte ist der Saldo aus Ihren Verbrauchskosten (Punkt 5) minus der bezahlten Abschläge (Punkt 6) dargestellt. Haben Ihre Abschläge ausgereicht, finden Sie hier Ihr Guthaben (ist als Minusbetrag ausgewiesen), das Sie von uns erstattet bekommen. Haben Ihre Abschläge nicht ganz ausgereicht, um Ihre Jahres-Energiekosten zu decken, erscheint hier eine Restforderung. 8. Abschlagsplan Bei jeder Jahresrechnung prüfen wir für Sie, ob Ihre Abschläge zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden. Der neue Abschlagsbetrag errechnet sich aus Ihrem Verbrauch im letzten Jahr mit den jeweils aktuellen Energiepreisen multipliziert. Es werden elf Abschläge im Nachhinein, beginnend mit dem eines Jahres erhoben. Im Abschlagsplan teilen wir Ihnen außerdem mit, wann der neue Abschlag immer fällig wird also wann wir diesen von ihrem Konto einziehen bzw. wann Sie auf unser Konto überwiesen haben sollten. 9. Lieferanschrift Die genaue Anschrift für die Energie- bzw. Wasserlieferungen. Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer für Abnahmestelle: Musterstrasse 0, Schwabach 10. Energieblock / Einzelaufstellung Hier erfolgt jeweils eine Unterteilung nach Sparten mit gleichem Aufbau. Ein Block wird abgeschlossen mit der Summe der Energieart. 11. Hier sehen Sie, in welchem Ihnen wie viele Kilowattstunden/Kubikmeter berechnet wurden. 12. Zählerstände und Verbrauch Damit Sie den Überblick behalten, listen wir Ihnen genau auf, wie Ihr alter und neuer Zählerstand aussieht. Aus der Differenz ergibt sich Ihr Verbrauch. Die hochgestellte Kennung gibt Ihnen Auskunft da-

7 rüber, ob es sich beim jeweiligen Zählerstand um einen abgelesenen Verbrauch oder einen rechnerisch ermittelten Verbrauch handelt. 13. Details zum Rechnungsbetrag Drei Positionen machen Ihren Netto-Rechnungsbetrag aus. Bei der Stromlieferung: Der Grundpreis, der Verbrauchspreis und die Stromsteuer. Bei der Erdgaslieferung: Der Grundpreis/Messpreis und der Arbeitspreis. Bei der Wasserversorgung: Der Grundpreis und der Verbrauchspreis. Bei Abwasser: Die Abwassergebühr. Bei Fernwärme: Der Arbeitspreis, der Leistungspreis sowie der Verrechnungspreis. Wenn es innerhalb des Abrechnungszeitraums einen Tarif-, Zähler-, oder Jahreswechsel gab oder sich Ihre Preise geändert haben, wird auch hier jede Position in den einzelnen Zeitabschnitten ausgewiesen. Ganz rechts im jeweiligen Kasten haben wir natürlich auch immer die Summe für Sie ausgerechnet. 14. Verbrauch Für Ihren Verbrauch zahlen Sie einen festen Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (kwh) bzw. pro Kubikmeter (m³). Ihr Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihren alten und neuen Zählerständen, die wir Ihnen in den Verbrauchsdetails aufgelistet haben. Haben Sie einen Zweitarif- bzw. Doppeltarifzähler unterteilen wir Ihren Verbrauch entsprechend in Hoch- und Niedertarif. 15. Arbeitspreis/Verbrauchspreis Unter dem Arbeitspreis/Verbrauchspreis versteht man die Preisangabe für eine Kilowattstunde Strom und Gas, sowie einen Kubikmeter Wasser und Abwasser, bei Fernwärme für eine Megawattstunde. Die Berechnung erfolgt für Strom und Gas in Cent pro Kilowattstunde (ct/kwh), sowie in Euro pro Kubikmeter (EUR/m³) für Wasser und Abwasser. Bei Fernwärme erfolgt die Berechnung in Euro pro Megawattstunde (EUR/MWh). 16. Stromsteuer Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Abgabe, die seit 1. Januar 2003, 2,05 Cent/kWh (netto) beträgt und gesondert ausgewiesen wird. Für Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gilt eine ermäßigte Stromsteuer. 17. Grundpreis Der Grundpreis ist fester Bestandteil Ihres Tarifs. Er beinhaltet z. B. die Miete für Ihren Zähler. Dieser wird bei uns immer tagesgenau abgerechnet. Ihr Vorteil dabei: So zahlen Sie nur, was innerhalb Ihres Abrechnungszeitraums tatsächlich angefallen ist. Wenn sich im Abrechnungsjahr Preise, Tarife oder Zähler verändert haben, weisen wir auch Ihren Grundpreis in mehreren Zeilen aus und zwar immer für den jeweiligen. 18. Verbrauchsvergleich In diesen Zeilen können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas oder Wasser/Abwasser, Fernwärme Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. 19. Energiekosten für einzelne Verbrauchsart Die gesamten Netto-Energiekosten für die entsprechende Sparte werden in diesem Kasten noch um die Umsatzsteuer ergänzt. Daraus ergeben sich Ihre Brutto-Energiekosten für die jeweilige Verbrauchsart, die Sie auf der ersten Rechnungsseite aufgelistet sehen. 20. Netzentgelte und weitere Abgaben Wir sind dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die Messung gesondert auszuweisen. Diese Netznutzungsentgelte fallen dafür an, dass wir Sie über die Netze mit Energie beliefern können und sind in unseren Energiepreisen enthalten. 21. Erläuterung zur Erdgasabrechnung Erläuterungen zur Erdgasabrechnung nach DVGW Arbeitsblatt G685. Das Arbeitsblatt G685 des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.v) regelt die Verfahren zur Datenermitt-

8 lung für die Abrechnung von Brenngasen der zweiten Gasfamilie (methanreiche Gase), zu denen auch Erdgase aus natürlichen Vorkommen gehören. Die Abrechnung der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Erdgasmenge erfolgt in Kilowattstunden (kwh). Zur Ermittlung des Verbrauches wird das vom Zähler gemessene Betriebsvolumen in Kubikmeter (m³) mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kwh) setzt sich aus dem Brennwert und einer Zustandszahl zusammen. Brennwert Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an ausgewählten Stellen ermittelt. Zustandszahl Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur unterschiedlich ist. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl Z, die kundenspezifisch ermittelt wird. Weitere Informationen zur Thermischen Gasabrechnung finden Sie auf unserer Internetseite unter Netze Erdgas Gasabrechnung. Erläuterung zum Bescheid der Stadt Schwabach über die Kanalbenutzungsgebühren 1. Rechtsgrundlage 1 sowie 9 ff der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach (BGS-Entwässerung-BGS-EWS) vom 09. Dezember 1987 (Amtsblatt Nr. 59/1987, berichtigt Amtsblatt Nr. 61/1987) in der jeweils geltenden Fassung. 2. Hinweise zur Berechnung Berechnungsgrundlage für die eingeleitete Abwassermenge ist grundsätzlich der Wasserverbrauch. Bereits beantragte Ausnahmen (vgl. 11 bis 13 BGS-EWS) sind im Bescheid berücksichtigt. Soweit noch kein Antrag vorliegt, kann er innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Monat ab Zustellung des Bescheides bei der Stadt Schwabach, Albrecht-Achilles-Straße 6/8, Schwabach, unter Angabe der Gründe schriftlich nachgeholt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage (nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO vom 01. Juli 2007) erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schwabach Tiefbauamt, Albrecht-Achilles-Straße 6/8, Schwabach, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfach 616, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts (Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach) erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Schwabach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfach 616, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts (Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach) zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagten (Stadt Schwabach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-

9 fochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch ist unzulässig. Der Widerspruch oder die Klage gegen diesen Bescheid haben nach 80 Abs. 2 Nr. 1-3 und Abs. 6 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bescheid vorerst befolgt, bzw. bezahlt werden muss, auch wenn er mit Rechtsbehelf angegriffen wird. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Betrages zusätzlich zu zahlen. Darüber hinaus entstehen bei nicht rechtzeitiger Zahlung noch Mahngebühren und Vollstreckungskosten.

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