IHK-Themen-Cafè Frau Gutberlet/Frau Katholing. Integration von geflüchteten Menschen in den bayerischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt

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1 IHK-Themen-Cafè Frau Gutberlet/Frau Katholing Integration von geflüchteten Menschen in den bayerischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt

2 Agenda Handlungsschwerpunkte in Bayern Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Integration in Ausbildung Integration in Arbeit Betriebliche Praktika Hinweise zum Arbeitserlaubnisverfahren Seite 2

3 Handlungsschwerpunkte der Regionaldirektion Bayern für den Arbeitsmarkt im Jahr 2016 Menschen mit Fluchthintergrund integrieren Inländisches und ausländisches Fachkräftepotenzial aktivieren Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen Junge Menschen an den Übergängen unterstützen Inklusion voranbringen Dabei berücksichtigen wir: die Entwicklungen hin zur Arbeitswelt 4.0 und die zunehmenden urbanen Herausforderungen! Seite 3

4 Menschen mit Fluchthintergrund integrieren Menschen mit Fluchthintergrund Inklusion Flächendeckende Orientierung, Beratung und Integration von jungen Menschen mit hoher Bleibeperspektive in Ausbildung sicherstellen Ausbildung hat Vorrang vor Helfertätigkeit Flächendeckende und frühzeitige Beratung, Qualifizierung und Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung von erwachsenen Asylbewerbern und Geduldeten mit hoher Bleibeperspektive sowie anerkannten Flüchtlingen sicherstellen Netzwerke für Menschen mit Fluchthintergrund nutzen und gestalten Seite 4

5 Doppelstrategie leistet einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs Mobilisierung des inländischen Potenzials Mobilisierung des ausländischen Potenzials Jugendliche in Ausbildung Arbeitssuchende Menschen Stille Reserve (z. B. BerufsrückkehrerInnen) Ältere Strategie für Städte Arbeitnehmer aus der EU Arbeitnehmer aus Drittstaaten Menschen mit Fluchtgeschichte Pakt zur Integration in Ausbildung und Arbeit seit zwischen der Bayerischen Staatsregierung, der Bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern Seite 5

6 AUSGANGSLAGE Die aktuelle Fluchtmigration nach Deutschland wird nachhaltige Auswirkungen auf die BA haben Projektion Anstieg Anzahl arbeitsloser Flüchtlinge (SGB II und SGB III) 1 Projektion Zugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis arbeitslose Flüchtlinge in bis Zugänge in die Grundsicherung in 2016 Prognose Qualifikation von arbeitslosen Flüchtlingen 2 in Prozent 81% 11% 8% Ohne formale Qualifikation Mit beruflicher Ausbildung Mit akademischer Ausbildung 1 Annahmen Finanzbereich BA: Zugangsquote Arbeitslosenversicherung 20% / 50%, Abgangsquote Grundsicherung 35% / 12% 2 Basiert auf histor. Daten für Arbeitslose mit Staatsangehörigkeit aus Asylzugangsländern für die Angaben zur Qualifizierung vorliegen (August 2015) Quelle: BAMF, Statistik der BA, Finanzbereich der BA (Stand: August 2015)

7 Die Top-Ten- Herkunftsländer Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aktuelle Zahlen zu Asyl, Oktober 2015 Seite 7

8 Agenda Handlungsschwerpunkte in Bayern Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Integration in Ausbildung Integration in Arbeit Betriebliche Praktika Hinweise zum Arbeitserlaubnisverfahren Seite 8

9 Von der Einreise bis zum Arbeitsmarktzugang EINREISE IN DIE BRD Asylsuchende/r Asylbewerber/in ASYLANTRAG- STELLUNG BEIM BAMF Titel: Aufenthaltsgestattung (bis zur Entscheidung über den Asylantrag) Leistungen nach dem AsylbLG Beratung, Vermittlung, Förderung im SGB III ABLEHNUNG / AUSREISE- PFLICHT Aussetzung der Abschiebung Titel: Duldung Leistungen nach dem AsylbLG Beratung, Vermittlung, Förderung im SGB III Geduldete/r FREIWILLIGE AUSREISE / ABSCHIEBUNG BEWILLIGUNG / ASYLBESCHEID Asylberechtigte/r Titel: Aufenthaltserlaubnis Leistungen nach dem SGB II (Beratung, Vermittlung, Förderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt) Sonderregelung für Westbalkan Länder: Erleichterter Arbeitsmarktzugang ab Seite 9

10 Vier Flüchtlingsgruppen Gruppe Hintergrund Ausweispapier / Aufenthaltstitel* Asylbewerber Während Durchführung des Asylverfahrens Aufenthaltsgestattung Anerkannte Flüchtlinge Geduldete Nach positiver Asylentscheidung Asylberechtigt Genfer Flüchtlingskonvention subsidiärer Schutz Nach negativer Asylentscheidung (Ausreisepflicht, allenfalls Duldung) Aufenthaltserlaubnis* Duldung Personen mit Aufnahmezusage Unabhängig vom Asylverfahren: Bundesrepublik erteilt aus politischen Erwägungen Aufnahmezusage (z.b Syrer, afghanische Ortskräfte) Aufenthaltserlaubnis* Seite 10

11 Asylverfahren und Beschäftigung Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist bindend! Positive Asylentscheidung - Aufenthaltserlaubnis: Beschäftigung kraft Gesetz und ohne Zustimmung der BA möglich Während des Asylverfahrens Aufenthaltsgestattung: nach 3 Monaten Aufenthalt möglich Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich grundsätzlich Zustimmung der BA erforderlich, Ausnahme z.b. Berufsausbildung Negativer Ausgang des Asylverfahrens Duldung: Beschäftigungserlaubnis im Ermessen der Ausländerbehörde bei Aussetzung einer Abschiebung grundsätzlich Zustimmung der BA erforderlich, Ausnahme z.b. Berufsausbildung keine Beschäftigungserlaubnis bei offensichtlich unbegründeter Asylantragstellung und bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten Seite 11

12 Sichere Herkunftsländer Länder mit hoher Bleibeperspektive Sichere Herkunftsländer Länder mit hoher Bleibeperspektive Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Oktober 2015 Seite 12

13 Westbalkanregelung ( 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) eingeführt durch die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (seit ): Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Zustimmungsvoraussetzungen: Visum zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat beantragt. Entscheidung erfolgt nach Vorrangprüfung und Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Keine Zustimmung, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Der Leistungsbezug ist jedoch unerheblich, wenn der Asylantrag nach dem und vor dem gestellt wurde, der Antragsteller sich am gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtiger im Bundesgebiet aufgehalten hat und unverzüglich ausreist bzw. ausgereist ist. Die Zustimmung ist zu versagen, wenn der Ausländer als Leiharbeiter tätig werden will. Seite 13

14 von A1 bis B2 von 0 bis B1 von A1 bis z.b. C1 (je nach Branche) von ca. B1 bis Zielsprachniveau je nach Maßnahme und Zielbranche Deutschförderung für Flüchtlinge Sprachniveau C1 Berufsbezogene Deutschförderung Berufsbezogene Deutschförderung im Rahmen AMP Maßnahmen (abh, BvB, BAE, FbW, ubh) B1 A1 Allgemeinsprachliche Integrationskurse anerkannte Flüchtlinge mit Verpflichtung durch die Ausländerbehörde/das JC (600 Unterrichtsstunden) ab : Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und bestimmte Geduldete (zunächst 300 Unterrichtsstunden) anerkannte Flüchtlinge mit Vorbesuch des Integrationskurses und Deutschförderbedarf mit Niveau A1 (maximal 730 Unterrichtsstunden) SGB III/SGB II Kunden mit Förderbedarf einschließlich Deutschförderung, Niveau B1 LERNBÖRSE der BA Onlinebasierte Selbstlernmodule zum Aufbau von Deutschkenntnissen für Nicht-Muttersprachler** 2015: Tsd. Teilnehmerplätze; Kosten pro Platz: Euro bei 600 UE 2015: Teilnehmerplätze*; Kosten je UE 1,20 Euro BAMF ESF-BAMF BA IIIII IIIII IIIII * Quelle: Einschätzung des Bundes vom Juni 2015 ** Setzen neben hohem Maß an Eigeninitiative und Selbstlernfähigkeit voraus, dass man die lateinischen Buchstaben lesen und schreiben kann. IIIII Anerkennungsverfahren mögliche Unterbrechung durch Wartezeiten Zeit in Monaten Seite 14

15 Agenda Handlungsschwerpunkte in Bayern Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Integration in Ausbildung Integration in Arbeit Betriebliche Praktika Hinweise zum Arbeitserlaubnisverfahren Seite 15

16 Zugang zu Ausbildung für Asylbewerber und Geduldete ab 1. Monat Ausländerbehörde entscheidet eigenständig für die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf für Geduldete keine Einschaltung der BA ab 4. Monat Ausländerbehörde entscheidet eigenständig auch für Asylbewerber keine Einschaltung der BA Seite 16

17 Trotz Duldung Aufenthalt bei Ausbildung möglich Genehmigungsmöglichkeiten der Ausländerbehörde Monat Bei Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung kann die Ausländerbehörde die Duldung für 1 Jahr erteilen. Dauert die Ausbildung fort und ist in einem angemessenen Zeitraum mit dem Abschluss zu rechnen, kann die Ausländerbehörde jeweils um 1 Jahr verlängern. Monat Es darf kein Beschäftigungsverbot vorliegen. Ausbildung muss vor dem 21. Lebensjahr aufgenommen werden Er darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann eine befristete Arbeitserlaubnis erteilt werden. Es muss eine dem Abschluss entsprechende und für den Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle vorhanden sein Seite 17

18 Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit für junge Flüchtlinge mit dem Ziel Ausbildung Unterstützung des Übergangs Schule - Beruf allgemeinbildende Schule Einstiegsqualifizierung bei einem Arbeitgeber Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen möglich Qualifizierungsmaßnahmen bei einem Träger Assistierte Ausbildung - 1. Phase Bayern Turbo (in Entwicklung) Assistierte Ausbildung 2. Phase Berufsschule Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen Brückenjahr 21 Plus (in Entwicklung) Modulare Integrations- und Förderketten je nach Unterstützungsbedarf Seite 18

19 Unterstützung des Übergangs Schule Beruf und Förderung der Berufsausbildung Instrument Kernelemente Dauer Einstiegsqualifizierung EQ Betriebliches Langzeitpraktikum Ziel: Übernahme in Ausbildung Inhalt: Erwerb beruflicher Grundlagen, die sich an Inhalten des Ausbildungsberufes orientieren Betriebliches Zeugnis und Kammer-Zertifikat 6-12 Monate Vor Beginn der Ausbildung Persönliche Voraussetzungen Lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt Ausbildungsreife liegt noch nicht vollständig vor Hinweis Sofortiger Einstieg möglich im laufenden Asylverfahren und bei Duldung 3 Monate Wartezeit/Voraufenthalt Beschäftigungserlaubnis erforderlich ohne Vorrangprüfung Ausbildungsbegleitende Hilfen Nachhilfe in Theorie und Praxis sowie ggfs. in Deutsch Prüfungsvorbereitung Während der gesamten Ausbildung Zusätzliche Hilfe ist zum Ausbildungsabschluss erforderlich Je nach Aufenthaltsstatus abh Vermittelnde Gespräche mit Ausbilder, Lehrkraft und Eltern Ergänzung EQ durch abh möglich Seite 19

20 Unterstützung des Übergangs Schule Beruf und Förderung der Berufsausbildung Instrument Kernelemente Dauer Assistierte Ausbildung AsA Ausbildungsvorbereitende Phase I Umfängliche Betreuung in Vollzeit zum Erlangen einer passenden Ausbildungsstelle Unterstützung des Betriebes vor und bei einem Vertragsabschluss organisatorisch und administrativ Optional der Phase II vorgeschaltet Bis zu 6 Monate Persönliche Voraussetzungen Lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt Hinweis Je nach Aufenthaltsstatus Ausbildungsbegleitende Phase II Intensive und bedarfsorientierte Begleitung während Ausbildung (Stützunterricht, sozialpädagogische Betreuung) zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Während der gesamten Ausbildung Unterstützung des Betriebes bei der Durchführung der Ausbildung organisatorisch und administrativ Seite 20

21 Agenda Handlungsschwerpunkte in Bayern Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Integration in Ausbildung Integration in Arbeit Betriebliche Praktika Hinweise zum Arbeitserlaubnisverfahren Seite 21

22 Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Seite 22

23 Zugang zu Arbeit für Asylbewerber und Geduldete Monat Monat Monat Erwerbstätigkeit nicht gestattet (Wartefrist) Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet Ausländerbehörde schaltet BA zur Vorrangprüfung und Prüfung vergleichbarer Beschäftigungsbedingungen ein Keine Vorrangprüfung bei Fachkräften in Mangelberufen ( Positivliste ) sowie Akademikern für Engpassberufe nach der Blauen Karte EU (MINT-Berufe, Ärzte); gilt auch seit dem , wenn diese als Leiharbeitnehmer eingestellt werden Monat Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet Ausländerbehörde schaltet BA zur Prüfung vergleichbarer Beschäftigungsbedingungen ein gilt seit auch für die Leiharbeit ab 49. Monat Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet ohne Arbeitsmarktprüfung der BA Seite 23

24 Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit für Erwachsene mit Fluchtgeschichte Zielgruppe Sprachkompetenz berufliche Kompetenz - Training und Aktivierung Qualifizierung und Integration in Arbeit Deutschkurse Nothilfe der BA Freistaat Bayern BAMF BIHK Maßnahmen mit Trägern Perspektiven für Flüchtlinge Perspektiven für Flüchtlinge plus (in Entwicklung) Integration durch Arbeit Erwachsene mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit Berufsbezogene Sprachund Weiterbildungsförderung Arbeit WeGebAU EGZ Maßnahme bei einem Arbeitgeber Modulare Integrations- und Förderketten je nach Unterstützungsbedarf Seite 24

25 Unsere Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit Trägern Instrument Kernelemente Ziel Dauer Perspektiven für Flüchtlinge PerF Phase 1: umfassendes Profiling, Informationen zum Arbeitsmarkt und zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse Phase 2: Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb Phase 3: Bewerbungstraining und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche Potentiale identifizieren und Integration ermöglichen 12 Wochen Berufsbezogene Deutschsprachkenntnisse werden während der gesamten Laufzeit vermittelt PerF plus (in Entwicklung in Anlehnung PerF) Heranführung an Arbeitsmarkt 6 bis 9 Monate IdA 1000 Integration durch Arbeit Phase 1: allgemeiner Sprachkurs (finanziert durch Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - StMAS) Phase 2: Integrationsmaßnahme Kompetenzfeststellung und vertiefende Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, kombiniert mit Betriebspraktika und Arbeitserprobungen in Werkstätten (Kofinanzierung: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.v. - vbw) Asylbewerber und Geduldete mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit zügig auf eine Arbeitsaufnahme vorbereiten 9,5 Monate Seite 25

26 Unsere Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration in Arbeit Instrument Kernelemente Ziel Dauer Maßnahmen bei Arbeitgebern Feststellung der Eignung in einem Betrieb und Vermittlung beruflicher Kenntnisse Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis Bis zu 6 Wochen MAG WeGebAU WeGebAU Förderung von abschlussorientierten Maßnahmen mit Arbeitsentgeltzuschuss an den Betrieb Anpassungsqualifizierungen (nur in KMU) Weiterbildung geringqualifizierter Mitarbeiter zu Fachkräften Individuelle Förderdauer Förderung der betrieblichen Weiterbildung in KMU Eingliederungszuschuss Bis zu 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich von Minderleistungen bei Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen Dauerhafte Integration in Arbeit Bis zu 12 Monate EGZ Seite 26

27 Agenda Handlungsschwerpunkte in Bayern Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Integration in Ausbildung Integration in Arbeit Betriebliche Praktika Hinweise zum Arbeitserlaubnisverfahren Seite 27

28 Zugang zu Praktika für Asylbewerber und Geduldete Informationen für Arbeitgeber (extern): Broschüre Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Merkblatt zu Praktikumsregelungen für Arbeitgeber Seite 28

29 Agenda Handlungsschwerpunkte in Bayern Überblick Asylverfahren - Begriffserläuterungen Integration in Ausbildung Integration in Arbeit Betriebliche Praktika Hinweise zum Arbeitserlaubnisverfahren Seite 29

30 Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch Ausländerbehörde Mensch mit Fluchthintergrund stellt Antrag Ausländerbehörde erteilt auf Basis der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Beschäftigungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge ohne Einschaltung BA entscheidet eigenständig über Beschäftigungserlaubnis bei Asylbewerbern und Geduldeten bei zustimmungsfreien Beschäftigungsformen ohne Einschaltung der BA: Aufnahme betrieblicher Ausbildungen Praktika zur Berufsorientierung o. im Rahmen einer Berufs- o. (Hoch-) Schulausbildung freier Beschäftigungszugang nach 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt Gesetzlicher Freiwilligendienst beteiligt bei Asylbewerbern und Geduldeten für zustimmungspflichtige Beschäftigungen die BA versicherungspflichtige Beschäftigung, Probebeschäftigung Diese prüft Vorrang inländischer Bewerber und/oder Beschäftigungsbedingungen Die Ausländerbehörde entscheidet abschließend Erteilung der Beschäftigungserlaubnis Seite 30

31 Der Ablauf des Arbeitserlaubnisverfahrens Asylbewerber/Flüchtling hätte einen möglichen Arbeitgeber und beantragt Zustimmung bei der Ausländerbehörde Ausländerbehörde entscheidet eigenständig o o o für die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf für eine Tätigkeit als Hochqualifizierte/r, Führungskraft, Wissenschaftler/in, für gesetzlich geregelte Freiwilligendienste, schulische und von der EU geförderte Praktika und für eine zustimmungsfreie Beschäftigung bei seit vier Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung Ausländerbehörde richtet Antrag auf Zustimmung an des Team Arbeitsmarktzulassung der BA in München Anfrage geht an örtlichen AG-S, dieser prüft den Arbeitsmarkt und entscheidet 48 Stunden für die Arbeitsmarktprüfung Team Arbeitsmarktzulassung der BA in München entscheidet über die Zustimmungsanfrage und leitet Antwort zurück an Ausländerbehörde 14 Tage für das gesamte Verfahren Weitergabe der Entscheidung durch die Ausländerbehörde vor Ort Seite 31

32 Hinweise und Tipps für Unternehmen Melden Sie uns frühzeitig Ihre Bedarfe / Stellenangebote! Reichen Sie bei der Ausländerbehörde vollständige Unterlagen ein: Arbeitsvertrag konkrete Lohn-und Gehaltsangaben gleiche Bezahlung wie Ihr Stammpersonal! genaue Angaben zu Lage und Verteilung der Arbeitszeit, soweit möglich erstellen Sie eine aussagekräftige Stellenbeschreibung Haben Sie bereits Aktivitäten unternommen, bevorrechtigte Bewerber zu finden? Seite 33

33 Fragen, Interesse? - Der Arbeitgeber Service (AG-S) der Agentur für Arbeit ist Ihr erster Ansprechpartner Das bieten wir Ihnen: Ein persönlicher Ansprechpartner für jeden Arbeitgeber Ganzheitliche und individuelle Betreuung aus einer Hand Schnell und zuverlässig kostenfrei Informationen, Broschüren, Flyer und Links rund um die Themen Ausbildung und Arbeit finden Sie im Internet unter Erreichbarkeit des AG-S für jeden Arbeitgeber durch kurze Wege So erreichen Sie uns: persönlich in jeder Agentur für Arbeit vor Ort telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der gebührenfreien Servicerufnummer für Arbeitgeber per Kontaktformular über das Internet per Erlangen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Seite 34

34 Alle Netzwerkpartner bringen sich mit ihren Stärken und Qualitäten in die Integrationsarbeit ein - Weiterleitung von AG-Anfragen an AA und Information der Unternehmen / PR - Unterstützung bei Kompetenzfeststellung - Gewinnung von Praktikumsplätzen und Weiterleitung an AA und Netzwerkpartner (z.b. Berufsschule, Bildungsträger ) Wirtschafts förderung - Weiterleitung von AG-Anfragen an AA und Information der Unternehmen / PR - Erarbeitung fremdsprachiger Info über die Region/Angebote für Flüchtlinge - Zusammenarbeit mit AA im Rahmen AE-Verfahren - regelm. Austausch mit AA und JC - Weitergabe von Info über die Region an Flüchtlinge - Durchführung von Maßnahmen (Sprachkurse, Weiterbildung) - Zusammenarbeit mit Unternehmen, z.b. im Rahmen Praktika für TN - regelm. TN-bezogener Austausch mit AA und JC - Zusammenarbeit mit Unternehmen (z.b. im Rahmen Praktika für TN) - Zusammenarbeit mit AA (insbes. Berufsberatung) - Informieren Flüchtlinge über Angebote der AA/JC, Bildungsträger - Austausch mit AA/JC - Austausch mit AA/JC Seite 35

35 Agenda Backup Seite 36

36 Ansatzmöglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit Ihr Arbeitgeber-Service ist Bindeglied zur arbeitnehmerorientierten Vermittlung, Berufsberatung und den Jobcentern Die arbeitnehmerorientierten Vermittlungsteams in der Agentur und dem Jobcenter arbeiten direkt mit gemeldeten Bewerbern zusammen und bringen diese mit Ihren Bedarfen zusammen haben Kontakte zu Netzwerkpartnern, die mit Flüchtlingen zusammen arbeiten, z.b. Sprachkursträger, Bildungsträger, Berufsschulen, Betreuer in den Einrichtungen und nutzen diese zum Zusammenbringen mit Ihren Bedarfen (z.b. Praktika, Einmündung in Ausbildung) zum Initiieren und Besetzen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Agentur und Jobcenter (Sprachkurse, Weiterbildungen u.v.m.) Seite 37

37 Das Zusammenspiel aller Akteure auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist Voraussetzung für die Integration Unternehmen Verm. vorschläge meldet Bedarfe Information Austausch Wifö Werbung f. Standort Ausländerbehörde AE-Verfahren Arbeitgeber- Service Kammern Kompetenzfeststellung AN-orientierte Vermittlung Jobcenter Berufsberatung Berufsschulen Bildungsträger BO Betreuer Bewerber Seite 38

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