Update UVG Revision. Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht
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1 Update UVG Revision Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht Franz Erni, Rechtsanwalt
2 Rückblende Start der Revision im November 2006 Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung Aufgeteilt in zwei Bereiche: Anpassung des UVG an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung Revision der Organisation der Suva und Verankerung der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen im UVG 2008: Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung Gegenstand: Unfallversicherung und Unfallverhütung (Vorlage I) Verankerung der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen im UVG; Versicherungsleistungen; Medizinaltarife; Prämien; Unfallverhütung; Organisation und Nebentätigkeiten der Suva (Vorlage II) Gremien der Suva; Corporate Governance; Nebentätigkeiten. 2
3 Rückblende 2010 Scheitern der Vorlage im Parlament aufgrund Intervention der bei der Suva versicherten Branchenverbänden und der Gewerkschaften. No Goes: Senkung des höchstversicherten Verdienstes Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10% Schwächung der Suva 2013 Eingabe eines Kompromissvorschlages der Dachverbände der Sozialpartner und der Versicherer an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). 3
4 Rückblende Mai 2014 Vernehmlassungsvorlage in Berücksichtigung des Kompromissvorschlages 18. Juni 2014 Konferenzielle Vernehmlassung, an der sich die Teilnehmer (Gesamtschweizerische Dachverbände Unfallversicherer, etc.) positiv zur Vorlage äussern 4
5 Bewährtes wird beibehalten Höchstversicherter Verdienst (Art. 15 Abs. 3) bleibt wie bisher Mindestens 92 Prozent aber nicht mehr als 96 Prozent der Versicherten sollen zum vollen Lohn versichert sein. Ursprünglich wollte die Kommission des Nationalrates eine Senkung auf 85/90. Mindestinvaliditätsgrad (Art. 18 Abs. 1) bleibt bei 10% Keine Erhöhung auf 20% bzw. auf 40% bei Beeinträchtigungen, die nicht objektiv klar fassbar sind. Anspruchsbeginn auf Taggeld (Art. 16 Abs. 2) besteht wie bisher generell ab dem 3 Tag nach dem Unfall. Es erfolgt keine Verschiebung auf bis zu 30 Tagen. 5
6 Bewährtes wird beibehalten Medizinalrecht und Tarifwesen (Art. 53 ff.) bleibt materiell unverändert Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen (Art. 75) Kein alle drei Jahre wiederkehrendes Wahlrecht Zusatzversicherung Suva beschränkt sich wie bisher auf die Durchführung der obligatorischen Versicherung 6
7 Wesentliche Neuerungen Unfallähnliche Körperschädigungen (Art. 6 Abs. 2) Verzicht auf das Kriterium des äusseren Faktors. Aufgelistete Verletzungen sind vom Unfallversicherer zu übernehmen, es sei denn er weist nach, dass die Körperschädigung vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen ist. Es erfolgt eine Verschiebung von der Leistungspflicht der Kranken hin zur Unfallversicherung. Kürzung der Invalidenrente im Alter (Art. 20 Abs. 2 ter und quater ) Zur Verhinderung der Überentschädigung im Alter schlägt die Revision eine Kürzung der Rente ab Erreichen des Rentenalters vor, wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalles älter als 45 Jahre alt war. Die Höhe der Kürzung hängt vom Alter im Unfalljahr und der Höhe der Rente ab. Verhinderung der Leistungsverschiebung in die berufliche Vorsorge durch den Erlass neuer Koordinationsbestimmungen in Art. 34 a BVG. 7
8 Wesentliche Neuerungen Kürzung der Invalidenrente im Alter (Art. 20 Abs. 2 ter und quater ) Übergangsbestimmung: Keine Kürzung, wenn der Rentenbezüger das ordentliche Rentenalter 12 Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Änderung erreicht. Frei werdende Deckungskapitalien sind zur Finanzierung von Teuerungszulagen oder von zusätzlichen Deckungskapitalien zu verwenden. Gesetzliche Ermächtigung der Suva zur Schadenerledigung für Dritte (Art. 67 a Abs. 1 lit. b) Andere Unfallversicherer können die Schadenerledigung in der Unfallversicherung oder Teilbereiche davon der Suva übertragen und somit von der langjährigen Erfahrung des grössten Unfallversicherers profitieren. 8
9 9
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