* Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen. Jahresbericht Deutschland -

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1 Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen Jahresbericht Deutschland - I. Organisationsstruktur des Europäischen Justiziellen Netzes in Deutschland In Deutschland gibt es aufgrund der föderalistischen Struktur neben der Bundeskontaktstelle im EJN* in jedem Bundesland eine sogenannte Landeskontaktstelle, die je nach Organisation innerhalb des einzelnen Bundeslandes entweder bei einem Oberlandesgericht oder beim Landesjustizministerium angesiedelt ist. Insgesamt arbeiten damit für das EJN in Deutschland 17 Kontaktstellen. Der Bundeskontaktstelle obliegt die Koordination des nationalen Netzes und sie organisiert unter anderem den Europäischen Tag der Justiz und die Treffen der Mitglieder des deutschen EJN. Die Aufgaben sind intern zwischen den Landeskontaktstellen und der Bundeskontaktstelle verteilt: Anfragen, die allgemein den Inhalt des deutschen Zivil- oder Handelsrechts oder die Gerichtsorganisation betreffen, werden von der Bundeskontaktstelle beantwortet. Dagegen werden Anfragen, die sich mit einem konkreten Verfahren befassen, regelmäßig von der Landeskontaktstelle beantwortet, in deren Bundesland das gerichtliche Verfahren anhängig ist. Allerdings stehen die deutschen Kontaktstellen gleichberechtigt nebeneinander, so dass sämtliche Anfragen an jede der 17 deutschen Kontaktstellen gerichtet werden können und auch die Bundeskontaktstelle in Einzelfällen für konkrete Verfahren Hilfestellungen leistet. Durch die oben beschriebene interne Aufgabenverteilung ist gewährleistet, dass immer die sachnächste Kontaktstelle auf die Anfrage antwortet. Neben den Kontaktstellen arbeiten in Deutschland auf dem Gebiet der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-Verordnung) insgesamt fünf Verbindungsrichterinnen und -richter, deren Zuständigkeiten durch eine interne Vereinbarung ebenfalls nach Bundesländern aufgeteilt sind. Im Außenverhältnis kann jeder der fünf Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichter kontaktiert werden. Die eventuell erforderliche Weiterleitung an die oder den Zuständige(n) erfolgt umgehend und berücksichtigt neben der internen Verteilung auch Sprachkenntnisse, besondere Kompetenzen und die Sachnähe zum einzelnen Fall. * Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen

2 2 Gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchstabe e) der Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung Nr. 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen hat Deutschland die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer, die Patentanwaltskammer, den Deutschen Anwaltverein sowie den Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.v. und neu seit 2014 den Bund Deutscher Rechtspfleger als Mitglieder im EJN benannt. Weitere Mitglieder des EJN in Deutschland sind die Zentralstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellungsverordnung) und nach Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahmeverordnung). Durch diese Zentralstellen sowie durch die Landesjustizverwaltungen erfolgen im Bereich der Zivilrechtshilfe laufend Informationen an die Gerichte, fortbildende Maßnahmen sowie Unterstützungen der Gerichte bei Zustellungen und Beweisaufnahmen mit Auslandsbezug. II. Organisation und finanzielle Ausstattung Die Aufgaben der Bundeskontaktstelle werden im höheren Dienst von einer Referatsleiterin (Juristin mit Befähigung zum Richteramt), einer Referentin (Juristin mit Befähigung zum Richteramt) und einer Bürosachbearbeiterin jeweils mit einem Teil ihrer Arbeitskraft wahrgenommen. Die Bundeskontaktstelle ist in einem Referat des Bundesamts für Justiz angesiedelt, das auch für die internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen zuständig ist, so dass wichtige fachliche und personelle Synergieeffekte genutzt werden können. Unter anderem ist dank dieses Modells auch eine fachliche und personelle Vertretung der Bundeskontaktstelle sichergestellt. Bei den benannten Kontaktstellen der Länder werden die Aufgaben entweder von den für Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen zuständigen Personen in der jeweiligen Landesjustizverwaltung wahrgenommen oder sie sind bei einem Gericht angesiedelt**. Als Landeskontaktstelle benannt ist im Regelfall eine Person aus dem höheren Dienst. Insbesondere wenn die Aufgabe bei einem Gericht angesiedelt ist, wird sie von einer Richterin bzw. einem Richter jeweils mit einem Teil der Arbeitskraft wahrgenommen. Darüber hinaus sind als Landes- ** Dies ist in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen der Fall.

3 3 kontaktstelle in einigen Bundesländern zusätzlich auch Rechtspfleger oder Rechtspflegerinnen und Bürosachbearbeiter oder Bürosachbearbeiterinnen tätig. Die Finanzierung der Landeskontaktstellen erfolgt regelmäßig im Rahmen der Gesamtaufwendungen in den Justizhaushalten der Bundesländer. Der Bundeskontaktstelle wurden im Jahr 2014 für die Planung von Veranstaltungen aus dem Bereich der sächlichen Verwaltungsaufgaben des Ressorts für Justiz und Verbraucherschutz Haushaltsmittel zu Verfügung gestellt, so dass auch die Möglichkeit besteht, Fachveranstaltungen für die Praxis anzubieten. Zu nennen ist hier insbesondere der Europäische Tag der Justiz. Laufende Sachausgaben wie der Druck und die Verteilung einer eigenen Informationsbroschüre sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen werden mit Haushaltsmitteln des Bundesamts für Justiz bestritten. Sämtliche deutschen Kontaktstellen sind mit den gängigen Bürokommunikationsmitteln ausgestattet (Computer, Fax, Telefon). III. Statistik Um die eingehenden Anfragen der deutschen und ausländischen Stellen zügig bearbeiten zu können und eine möglichst schnelle Erledigung sicherzustellen, erfolgt die Kommunikation sowohl zwischen der Bundes- und den Landeskontaktstellen als auch der Kontakt mit anfragenden Richterinnen und Richtern und Kontaktstellen aus den anderen Mitgliedstaaten per oder Telefon. Nur in Ausnahmefällen erreichen die Kontaktstellen Anfragen auf dem Postweg. 1. Eingehende Anfragen Im Jahr 2014 gingen bei der Bundeskontaktstelle insgesamt 46 (2013: 58) Anfragen aus anderen Mitgliedstaaten ein. In knapp 40 % dieser Fälle wurden von der Bundeskontaktstelle eine oder mehrere Landeskontaktstellen in die Bearbeitung eingeschaltet. Insgesamt gingen 17 Anfragen aus der Tschechischen Republik, fünf Anfragen aus Lettland, je vier Anfragen aus Portugal, Rumänien und der Slowakei, je drei Anfragen aus Polen und Ungarn, je zwei Anfragen aus Litauen und Slowenien sowie je eine Anfrage aus Belgien und Österreich ein.

4 4 Fünf Vorgänge aus dem Jahr 2014 sind noch anhängig. Bei den bereits abgeschlossenen Ersuchen betrug die durchschnittliche Erledigungsdauer circa 15 Tage, wobei die Dauer der Bearbeitung stark von der Schwierigkeit und Komplexität der aufgeworfenen Frage abhing (kürzeste Erledigungsdauer: 1 Tag, längste Erledigungsdauer: 149 Tage). Bei Anfragen, die an eine andere Behörde innerhalb Deutschlands zur Beantwortung weitergeleitet werden mussten, dauerte die Beantwortung im Regelfall länger als bei Anfragen, die unmittelbar von der angefragten Kontaktstelle beantwortet werden konnten. Etwa 40 % der Ersuchen waren Sachstandsanfragen zu konkreten Rechtshilfeersuchen im Rahmen der Beweisaufnahmeverordnung und der Zustellungsverordnung. Die Anfragen zur Beweisaufnahmeverordnung hatten mitunter die Durchführung einer Beweisaufnahme unter Einsatz von Videokonferenztechnik zum Inhalt. In fast 30 % der Fälle erreichten die deutschen Kontaktstellen Ersuchen, die prozessrechtliche Fragen betrafen, beispielsweise die Vollstreckung von Forderungen (auch mittels eines Europäischen Vollstreckungstitels), den Anfall von Gebühren und Kosten und die Zuständigkeit von deutschen Gerichten. Etwa 20 % der Anfragen enthielten materielle Fragen zum deutschen Recht. Dabei waren in der überwiegenden Zahl der Fälle konkrete Gerichtsverfahren anhängig, bei denen deutsches Recht zur Anwendung kam. Diese Anfragen betrafen vor allem das deutsche Erbrecht und das Familienrecht, außerdem das Handels- und Gesellschaftsrecht und das allgemeine Zivilrecht. Schließlich betrafen einige Anfragen Registerauskünfte (z B. aus dem Handelsregister und dem Zentralen Fahrzeugregister) sowie Adressermittlungen. 2. Ausgehende Anfragen Insgesamt wurden von den deutschen Kontaktstellen 71 (2013: 42) ausgehende Anfragen an die Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet, davon 63 über die Bundeskontaktstelle. Es wurden 16 Anfragen an Spanien, zwölf Anfragen an Polen, zehn Anfragen an Frankreich, je sieben Anfragen an Rumänien und das Vereinigte Königreich, je vier Anfragen an Griechenland und Italien, je drei Anfragen an Belgien und die Niederlande sowie je eine Anfrage an Bulgarien, Luxemburg, Portugal und Tschechien gerichtet; eine weitere Anfrage betraf zugleich Polen und Italien. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug circa 36 Tage. Die längste Bearbeitungszeit betrug 149 Tage, die kürzeste einen Tag. In 18 Fällen steht die Beantwortung der Anfragen noch aus. Bei längeren Bearbeitungszeiten oder wenn Gerichtstermine unmittelbar bevorstehen, wäre es aus Sicht der deutschen Kontaktstellen zur allgemeinen Information der Be-

5 5 teiligten wünschenswert, wenn Eingangsbestätigungen sowie kurze Zwischennachrichten seitens der angefragten Kontaktstelle erteilt werden könnten. Es wurden Anfragen von deutschen Gerichten gestellt, die in konkreten Gerichtsverfahren Auskünfte zum ausländischen Recht oder zum Sachstand von Rechtshilfeersuchen benötigten. Fast zwei Drittel der ausgehenden Ersuchen befassten sich mit Sachstandsanfragen zu konkret anhängigen Rechtshilfeersuchen nach der Zustellungsverordnung und der Beweisaufnahmeverordnung. Jeweils circa 10 % waren Anfragen zum materiellen Recht (insbesondere Familienrecht und Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen) und zum prozessualen Recht (insbesondere Zuständigkeitsfragen) anderer Mitgliedstaaten. Weitere Anfragen betrafen Auskünfte beispielsweise aus Einwohnermelderegistern und einem Kraftfahrtregister. Darüber hinaus erreichten die deutschen Kontaktstellen telefonische Anfragen zu Rechtsakten der Gemeinschaft, zum Recht anderer Mitgliedstaaten oder zur internationalen Rechtshilfe, die allerdings nicht statistisch erfasst werden. Auch wurden in einigen Bundesländern die Aufgaben der Zentralen Behörden für die internationale Rechtshilfe mit denen der Kontaktstelle in einer Person gebündelt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einige Anfragen im Bereich der Wahrnehmung der Rechtshilfeaufgaben behandelt wurden. IV. Veranstaltungen im Rahmen des EJN 1. Richtertagungen zum Haager Kindesentführungsübereinkommen im Mai und September 2014 Wie in jedem Jahr wurden durch die deutsche Zentrale Behörde nach der Brüssel-IIa Verordnung zwei mehrtägige Tagungen zu grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten durchgeführt und von einer Verbindungsrichterin mitorganisiert. Diese Tagungen richten sich an deutsche Richterinnen und Richter, die als spezialisierte Richter für Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen und der Brüssel II a-verordnung zuständig sind. Die Veranstaltungen im Jahr 2014 fanden im Mai auf der Insel Frauenchiemsee und im September in Mainz statt. Bei beiden Veranstaltungen konnten die Bundeskontaktstelle, die jeweilige Landeskontaktstelle und eine Verbindungsrichterin die Arbeit des EJN darstellen und die Aufgaben der Kontaktstellen und Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichter erläutern. Die Richtertagungen stellen ein geeignetes Medium dar, den Bekanntheitsgrad des EJN zu steigern und die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zur Nutzung des

6 6 Netzes zu ermutigen. Insbesondere konnte auch das Internetangebot des EJN und hier vor allem der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen sowie das Europäische Justizportal bekannt gemacht werden. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn die Migration der EJN-Seite und des Gerichtsatlas nunmehr möglichst zeitnah abgeschlossen werden könnte, um der juristischen Praxis eine zentrale Informationsquelle im Internet nennen zu können. 2. Veranstaltungen der Landeskontaktstellen Ebenso wie die Bundeskontaktstelle haben auch die Landeskontaktstellen bei Veranstaltungen mitgewirkt, um die Arbeit des EJN bekannter zu machen. Insbesondere wurden bei Einführungsveranstaltungen junge Richterinnen und Richter zu Beginn ihrer richterlichen Tätigkeit mit dem EJN vertraut gemacht und über die wichtigsten EU-Rechtsakte und Rechtsetzungsvorhaben informiert; hierbei verteilt die Landeskontaktstelle Baden-Württemberg auch eine selbst erstellte Informationsbroschüre, in der neben Aufgaben und Funktionsweisen des EJN auch die neuen Gemeinschaftsrechtsakte und Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit dargestellt werden. Außerdem wurde im Rahmen von mehreren Fortbildungsveranstaltungen für mit Rechtshilfeangelegenheiten befasste Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie für die Prüfungsstellen in den jeweiligen Ländern entweder durch die jeweilige Landeskontaktstelle oder die Bundeskontaktstelle die Tätigkeit des EJN vorgestellt. 3. Europäischer Tag der Justiz Bereits zum 14. Mal fand eine deutsche zentrale Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz statt, diesmal am 30. Oktober in Münster. Sie wurde von der EJN-Bundeskontaktstelle gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen, dem Oberlandesgericht Hamm und dem Landgericht Münster organisiert und stand erstmals ganz im Zeichen der deutsch-englischen Zusammenarbeit. Dies wurde durch die tatkräftige Unterstützung der englischen EJN-Kontaktstelle ermöglicht, die mit mehreren Experten zu der Veranstaltung anreiste.

7 7 Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einer Prozesssimulation nach englischem und deutschem Recht, bei der Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Universität Münster in wirklichkeitsnahen Prozessspielen die unterschiedlichen Rechtstraditionen unmittelbar erleben konnten. Die Fachtagung am Nachmittag begann in der Aula des Münsteraner Schlosses mit einem Vortrag von Herrn Michael Shotter, EU-Kommission, zur Justizagenda 2020 der Kommission. Hieran schloss sich eine Vorstellung des EJN durch die deutsche und englische Kontaktstelle und eine Verbindungsrichterin an. Hochkarätige Referenten diskutierten sodann in kleineren Fachgruppen zu aktuellen Fachthemen wie der EG- Unterhaltsverordnung, der Verordnung zur Durchsetzung geringfügiger Forderungen und der baubegleitenden Streitbeilegung. Den Teilnehmenden wurde damit eine Möglichkeit geboten, grenzüberschreitende Themen mit ausländischen Experten zu diskutieren und aus erster Hand Einblicke in das englische und europäische Recht zu erhalten. Geschlossen wurde die Veranstaltung mit einem Festakt im historischen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Münster. V. Jahrestreffen Das einmal jährlich von der Bundeskontaktstelle ausgerichtete Treffen der deutschen Mitglieder des EJN fand am 4. Februar 2014 im Bundesamt für Justiz in Bonn statt. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem persönlichen Kennenlernen standen aktuelle Informationen insbesondere zu der Migration der EJN-Webseite und des Europäischen Gerichtsatlas in das E-Justiz-Portal auf der Tagesordnung. VI. Informationsangebote der deutschen Kontaktstellen Die deutsche Bundeskontaktstelle erstellt etwa einmal im Jahr eine Informationsbroschüre zur Arbeit des EJN. Zielgruppe sind insbesondere deutsche Richterinnen und Richter, die mit den Aufgaben und dem praktischen Nutzen des Netzes vertraut gemacht werden sollen. Die neueste Ausgabe, die unter anderem am Tag der Justiz verteilt wurde, erschien im Oktober 2014 und enthält unter anderem einen Bericht über den Europäischen Tag der Justiz 2013, eine Darstellung der Aufgaben der Kontaktstellen im EJN, Informationen zum Londoner Rechtsauskunftsübereinkommen und einen Beitrag des ECC-Verbrauchernetzes.

8 8 Der Internetauftritt der Bundeskontaktstelle informiert umfassend über die Arbeit der deutschen Mitglieder des EJN und den Nutzen des Netzes für die gerichtliche Praxis ( Neben den für den Praktiker wichtigen Kontaktdaten finden sich auch aktuelle Informationen etwa zu Kontaktstellentreffen in Brüssel oder zu neu erschienenen Informationsbroschüren, die auf der Internetseite abgerufen werden können. Teilweise wird im justizeigenen Intranet der Länder auf das EJN hingewiesen und es werden Verlinkungen sowohl auf die Internetseiten der Bundeskontaktstelle als auch auf die Internetseiten der Kommission angeboten. Über Einzelfragen im Zusammenhang mit dem europäischen Rechtshilfeverkehr werden die Gerichte regelmäßig über die jeweiligen Landesjustizverwaltungen oder die Landeskontaktstellen unterrichtet. Einzelne Landeskontaktstellen erarbeiten zudem eigene Informationsbroschüren über Aufgaben und Funktionsweise des EJN sowie die wichtigsten Gemeinschaftsrechtsakte und Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen verteilt werden. Zusätzlich werden von Landeskontaktstellen die praktischen Leitfäden und andere von der Kommission zur Verfügung gestellte Informationsbroschüren an die Gerichte verteilt. Diese Arbeitshilfen für die Praxis, aber auch die fact sheets auf der Internetseite des EJN sowie der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen werden in der Praxis sehr gut angenommen und als wertvolle Informationsquellen angesehen. Insbesondere die von der EU-Kommission herausgegebene Sammlung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen wird von der gerichtlichen Praxis als wertvolle Arbeitshilfe geschätzt. Auch der praktische Leitfaden zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen wurde vermehrt angefordert. VII. Tätigkeiten der deutschen Verbindungsrichter 1. Allgemeines Ebenso wie die deutschen Kontaktstellen arbeiten auch die Verbindungsrichterinnen und -richter unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel, um eine zügige Erledigung von Anfragen sicherzustellen. Wenn nicht direkt telefonischer Kontakt mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen aufgenommen wird, erfolgt die Kommunikation auch hier wie bei den Kontaktstellen über .

9 9 2. Statistik Von den Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichtern wurden insgesamt vier Anfragen aus dem Ausland beantwortet. Demgegenüber stellten auf Bitten der deutschen Familienrichterinnen und Familienrichter in 27 Fällen die deutschen Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichter Anfragen in grenzüberschreitenden familiengerichtlichen Verfahren an die ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Die ein- und ausgehenden Anfragen betrafen dabei Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Lettland, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und das Vereinigte Königreich. Die durchschnittliche Erledigungsdauer bei Anfragen deutscher Gerichte betrug circa 21 Werktage, bei Anfragen aus dem Ausland sieben Werktage, wobei auch hier die Beantwortungsdauer stark von der Komplexität der Anfrage abhing. Thematisch beschäftigten sich die Anfragen überwiegend mit Auskünften zu anhängigen familiengerichtlichen Verfahren im Ausland, zu entgegenstehender Rechtshängigkeit, zu konkreten Rückführungsverfahren und zur EG-Unterhaltsverordnung, außerdem mit Zuständigkeitsfragen sowie Fragen im Rahmen von Verweisungen nach Art. 15 Brüssel IIa- Verordnung oder zum Sorgerecht anderer EU-Mitgliedstaaten. Auch wurden Kontakte zu zuständigen ausländischen Richterinnen und Richtern im Rahmen laufender HKÜ-Verfahren hergestellt. Auch von den Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichtern wurden in vielen Fällen telefonische Auskünfte erteilt, die statistisch nicht erfasst werden und ganz überwiegend sofort am Telefon oder innerhalb eines Tages per beantwortet werden. 3. Beteiligung an Veranstaltungen Wie auch in den vergangenen Jahren konnten die Verbindungsrichterinnen und -richter bei einer Vielzahl von Veranstaltungen auf die Aufgaben des EJN und ihre Tätigkeit als Verbindungsrichter aufmerksam machen und insbesondere Familienrichterinnen und Familienrichter schulen. Hervorzuheben sind neben den oben bereits erwähnten HKÜ-Tagungen und dem Europäischen Tag der Justiz in Münster auch mehrere Vorträge bei Tagungen an deutschen Justizakademien sowie auf internationalen Konferenzen.

10 10 VIII. Kontakte zu anderen Netzwerken Bereits in der Vergangenheit hat die Bundeskontaktstelle Kontakte zum Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Netz) unterhalten, die auch im Jahr 2014 gepflegt werden konnten. So hat sich das ECC-Netz auch dieses Jahr wieder mit einem Informationsstand an den deutschen Veranstaltungen zum Europäischen Tag der Justiz beteiligt und einen Beitrag für die Informationsbroschüre der Bundeskontaktstelle erstellt. Zwei deutsche Verbindungsrichterinnen sind gleichzeitig Verbindungsrichterinnen im Haager Richternetzwerk (zuständig vor allem für das Haager Kindesentführungsübereinkommen), so dass hier Synergieeffekte genutzt werden können. Eine dieser Verbindungsrichterinnen ist seit Sommer 2013 zusätzlich die Co-Vorsitzende der Association of International Family Judges. Bundeskontaktstelle im EJN für Zivil- und Handelssachen im Bundesamt für Justiz - Referat II euro.judnet@bfj.bund.de

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