Inhaltsverzeichnis 01. Einleitung Pädagogisches Leitbild 03. Betreuungsangebot 04. Warteliste 05. Anmelde- und Aufnahmeverfahren

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1 Elternreglement 1

2 Inhaltsverzeichnis 01. Einleitung Pädagogisches Leitbild Betreuungsangebot Warteliste Anmelde- und Aufnahmeverfahren Austritt und Verminderung des Betreuungsumfanges (Kündigung) Ausschluss und Wegweisung Eingewöhnung Rechte und Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten Öffnungszeiten und Betriebsferien Bringen und Abholen Ernährung und Verpflegung Schlaf- und Ruhezeit Kleidung und persönliche Sachen An- und Abwesenheiten Krankheit und Unfall Versicherung Zusammenarbeit mit den Eltern Kinderfotos Zusatzinformationen 8 2

3 1. Einleitung Das vorliegende Elternreglement gibt umfassend Auskunft über den Betrieb innerhalb der Kinderkrippe Chnopftrucke Steinhausen und deren Leistungen. Ebenso ist darin erwähnt, welche Pflichten von den Eltern wahrgenommen werden müssen. 2. Pädagogisches Leitbild Wir unterstützen die uns anvertrauten Kinder dabei, eine positive Lebens- und Wertehaltung, sowie Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen zu entwickeln. Indem wir dem Kind respektvoll begegnen, kann es lernen, eigene Gefühle zu entdecken, mit ihnen umzugehen und seinen eigenen Willen zu ergründen. Damit das soziale Miteinander funktionieren kann, leben wir nach klaren Regeln. Wir fördern die uns anvertrauten Kinder mit Lob, Bestätigung, Anerkennung und Motivation. Das Krippenlokal und unser Garten erlaubt es, dass sich die Kinder selbstständig bewegen und darin ihre eigenen Erfahrungen in einem geschützten Rahmen machen können. Das Team ist den Kindern Vorbild. 3. Betreuungsangebot In der Kinderkrippe Chnopftrucke werden gesunde wie auch behinderte Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zum Schuleintritt in einer altersgemischten Gruppe betreut. Die Kinder besuchen die Kinderkrippe an fixen Betreuungstagen. Der Mindestaufenthalt beträgt einen ganzen Tag pro Woche. Die Betreuungstage können nicht getauscht werden. Es besteht die Möglichkeit, Zusatztage zu belegen, wenn es die Gruppe zulässt. Verrechnet werden diese mit der entsprechenden Tagespauschale. 4. Warteliste Die Kinderkrippe Chnopftrucke führt eine Warteliste. Nach Möglichkeit erhalten Geschwister von bereits betreuten Kindern den Vorzug gegenüber anderen Kindern auf der Warteliste. Grundsätzlich richtet sich der Rang auf der Liste nach dem Datum der Anmeldung. Bevorzugt werden Kinder aus der Vertragsgemeinde Steinhausen. 5. Anmelde- und Aufnahmeverfahren Für die Aufnahme reichen die Eltern folgende Unterlagen bei der Krippenleitung ein: ausgefülltes Anmeldeformular Kopien der Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherungen Sobald der Betreuungsvertrag von den Eltern und der Krippenleitung unterzeichnet ist, wird die Aufnahme des Kindes definitiv. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Eltern mit den im vorliegenden Dokument erläuterten Regeln einverstanden. 3

4 6. Austritt und Verminderung des Betreuungsumfangs (Kündigung) Der Austritt oder die Verminderung des Betreuungsumfangs (Kündigung) ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende eines Monats möglich. Die Kündigung ist der Krippenleitung schriftlich mitzuteilen. Wird ein Krippenplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für die nachfolgenden drei Monate oder die verbleibende Zeit trotzdem bezahlt werden. Bei Rücktritt vor dem definitiven Eintrittsdatum, aber nach Abschluss des Betreuungsvertrags, sind die Eltern verpflichtet, eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von einer Monatsrechnung zu entrichten. 7. Ausschluss und Wegweisung Kinder können zeitlich beschränkt oder dauernd vom Krippenbesuch ausgeschlossen werden: wenn das Taggeld nicht bezahlt wird bei Krankheit wenn sie wiederholt unentschuldigt fehlen bei andauernden schweren Verhaltensstörungen wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist Über den definitiven Ausschluss entscheidet der Vorstand. 8. Eingewöhnung Nach der Aufnahme wird das Kind im Beisein eines Elternteils/Erziehungsberechtigten in die Gruppe eingewöhnt. Während dieser Zeit müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten in der Lage sein, ihr Kind jederzeit wieder abzuholen. Genaue Erläuterungen sind auf dem separaten Eingewöhnungsblatt ersichtlich. 9. Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten Rechte der Erziehungsberechtigten: Periodische Informationen und regelmässiger Austausch über die Situation des Kindes Akzeptanz der kulturellen und sozialen Unterschiede sowie Rücksichtnahme auf gegenseitiger Basis Wahrung der Persönlichkeit der Kinder Verschwiegenheit des Krippenpersonals gegenüber Drittpersonen Pflichten der Erziehungsberechtigten: Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen 4

5 Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Krippenpersonal im Interesse des Kindes 10. Öffnungszeiten und Betriebsferien Die Kinderkrippe Chnopftrucke ist von Montag bis Freitag von h h geöffnet. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Kinderkrippe geschlossen, ebenso an den gesetzlichen Feiertagen des Kantons Zug. Der Kinderkrippenbetrieb endet an den Vortagen vor Feiertagen um h. Jeweils im Dezember des alten Jahres erhalten alle Eltern den Ferienplan für das kommende Jahr. 11. Bringen und Abholen Die Kinder werden zwischen h und h in die Kinderkrippe Chnopftrucke gebracht. Möchte das Kind in der Krippe frühstücken, muss es bis um h in der Krippe sein. Um die Tagesaktivitäten aufzunehmen ist es wichtig, dass sich alle Eltern um h von ihren Kindern verabschiedet haben. Damit geplante Aktivitäten durchgeführt werden können, sollten keine Kinder vor h abgeholt werden. Falls das Kind früher abgeholt wird, muss dies der Krippenleitung am Morgen mitgeteilt werden. Zwischen h und h werden die Kinder wieder abgeholt. Die Eltern werden gebeten, ihr Kind pünktlich abzuholen. Bei Kindern, die wiederholt nach h abgeholt werden, verrechnen wir die Überzeit des Krippenpersonals wie folgt: Pro angebrochene ¼ Std. sind CHF zu entrichten, der Betrag wird der nächsten Rechnung belastet. Wird das Kind von einer Drittperson abgeholt, muss die Krippenleitung durch die Eltern vorher informiert werden. Die Person muss sich beim Abholen des Kindes ausweisen können. Die Leitung muss informiert werden, wenn ein Kind bestimmten Personen nicht mitgegeben werden darf. 12. Ernährung und Verpflegung Die Kinderkrippe Chnopftrucke bietet drei Mahlzeiten an. Morgenessen, Mittagessen und Zvieri sind im Preis inbegriffen. Das Mittagessen wird von dem Betriebsrestaurant der Firma Crypto zubereitet. Einmal pro Woche wird das Mittagessen von den Erzieherinnen vorbereitet und gekocht. Während dem Vorbereiten der Mahlzeiten können die kleineren Kinder zuschauen und beobachten, und die grösseren Kinder haben die Möglichkeit, sich aktiv bei der Zubereitung des Essens zu beteiligen. Wir legen grossen Wert auf eine kindgerechte, ausgewogene, abwechslungs- 5

6 reiche und gesunde Ernährung. An besonderen Anlässen z.b. Geburtstagen, Festen usw. gibt es eine kleine Süssigkeit. Die verschiedenen Mahlzeiten werden gemeinsam an einem Tisch eingenommen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder beim Essen ein Gemeinschaftsgefühl erleben und erfahren können. Vor jeder Mahlzeit findet ein Ritual mit einem Lied oder Vers statt. Schoppenpulver wird von den Eltern mitgebracht. Die Babys erhalten ihren Schoppen nach ihrem persönlichen Rhythmus. Der Babybrei wird vom Krippenpersonal hergestellt. Die Kinder dürfen keine Esswaren, insbesondere keine Süssigkeiten, in die Kinderkrippe mitbringen. Auf spezielle Ernährung aufgrund der Gesundheit oder der Religion wird soweit als möglich Rücksicht genommen. 13. Schlaf- und Ruhezeit Nach dem gemeinsamen Mittagessen beginnt die Ruhezeit, in der die Babys und die kleineren Kinder einen Mittagsschlaf machen. Die grösseren Kinder gehen einer ruhigen Beschäftigung nach, wie Bilderbücher anschauen, Puzzle machen und Kassetten hören. Der Mittagsschlaf dauert bei den Kindern unterschiedlich lange. Spätestens um h sind alle Kinder wach, damit die Nachmittagsaktivitäten aufgenommen werden können. 14. Kleidung und persönliche Sachen Die Kinder müssen der Witterung entsprechende und bequeme Kleidung und Schuhe tragen. Wir gehen täglich und bei jeder Witterung ins Freie. Die Eltern bringen genügend Ersatzwäsche mit. Für Säuglinge und Kleinkinder werden die Wegwerfwindeln durch die Eltern gebracht. Die Kinder müssen ohne Rücksicht auf ihre Kleidung spielen und herumtollen können. Zur Vermeidung von Unfällen wird empfohlen, die Kinder in der Kinderkrippe keinen Schmuck tragen zu lassen. Die Kinderkrippe und der Trägerverein haften nicht für Verlust oder Beschädigung von privaten Gegenständen wie Kleider, mitgebrachte Spielsachen und Schmuck. 15. An- und Abwesenheiten Ferien müssen der Krippenleitung eine Woche im Voraus bekannt gegeben werden. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Abwesenheit muss das Kind bis spätestens h des Betreuungstages entschuldigt werden. 6

7 16. Krankheit und Unfall Bei ansteckender Krankheit und/oder Fieber (über 38 C) dürfen die Kinder nicht in die Kinderkrippe gebracht werden. Erkrankt ein Kind während dem Aufenthalt in der Kinderkrippe, werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das Kind muss nach Möglichkeit abgeholt werden. Muss ein Kind Medikamente einnehmen, werden diese von zu Hause mitgegeben. Die Krippenleiterin muss von den Eltern informiert und instruiert werden. Allergien und/oder ansteckende Krankheiten in der Familie müssen beim Krippeneintritt mit der Krippenleitung besprochen werden. Sollte ein Kind verunfallen, ist die Krippenleiterin oder Erzieherin berechtigt, einen Arzt oder das Spital aufzusuchen. Die Eltern des betroffenen Kindes werden umgehend benachrichtigt. Unser Krippenarzt ist: Dr. med. Philipp Wüest, Blickensdorferstrasse 2, 6312 Steinhausen Telefon: Versicherung Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für ihre in der Kinderkrippe betreuten Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Kinderkrippe Chnopftrucke will in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus das Kind in seiner gesamten Entwicklung fördern und begleiten. Deshalb sind ein guter Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen sehr wichtig. Das Ziel der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist es, eine Beziehung zwischen Familie und Kinderkrippe aufzubauen, welche auf Vertrauen und positiver Unterstützung basiert. Durch den gegenseitigen Austausch von Informationen, durch Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit und einen kontinuierlichen, lebendigen Dialog kann dieses Vertrauen geschaffen werden. Ein wichtiger Teil der Zusammenarbeit mit den Eltern findet im direkten Gespräch statt: bei Bring- und Abholsituationen am Morgen oder Abend, bei spontanen oder geplanten Gesprächen auf Wunsch der Eltern oder auf Verlangen der Erzieherinnen. Einmal im Jahr findet mit den Eltern ein Standortgespräch über den Entwicklungsstand des Kindes statt. 19. Kinderfotos Für den Jahresbericht des Vereins Kinderkrippe Chnopftrucke werden immer wieder Kinderfotos gemacht. Diese werden anonym im Jahresbericht veröffentlicht, die Einwilligung der Eltern dazu wird vorausgesetzt. Sollten wir Fotos von Kindern für einen anderen Einsatz benötigen, wird die Einwilligung der Eltern speziell eingeholt. 7

8 20. Zusatzinformationen Mit der definitiven Anmeldung des Kindes akzeptieren die Eltern die Bestimmungen des Reglements, das Leitbild und die Tarifordnung mit den Verrechnungsmodalitäten der Kinderkrippe Chnopftrucke. Der Vorstand der Kinderkrippe Chnopftrucke behält sich vor, das Reglement den Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Änderungen werden den Eltern mitgeteilt. Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom 20. April Verein Kinderkrippe Chnopftrucke, Steinhausen Steinhausen,