Richtlinien für die Bewertung von Quarab Horses

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1 Richtlinien für die Bewertung von Quarab Horses und für die Rassen Arabisches Vollblut, American Quarter Horse und Paint Horse Hoftermine-Tour 2015 Veranstalter: German Quarab Horse Association e.v. Eichenhain Lüneburg - Tel info@gqha.de - Zugelassen sind Pferde der Rassen: Quarab Horse Arabisches Vollblut American Quarter Horse und Paint Horse Klassen Quarab Horse, Arabisches Vollblut, American Quarter Horse und Paint Horse Stuten ab dreijährig Hengste ab dreijährig Quarab Horse Fohlen bei Fuß bis einjährig Jährlinge und Jungpferde Richter: Zuchtausschuss der GQHA e.v. Ablauf: Die Pferde werden an der Hand, im Freilaufen und auf festem Boden beurteilt. Auf Wunsch wird vom Veranstalter ein Peitschenführer gestellt. Es gelten die Durchführungsbestimmungen der GQHA e.v. (Anhang) Haftung: Teilnahme und Unterbringung der Pferde auf eigene Gefahr. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Tierhüter i.s.d. BGB. Veranstalter und Richter schließen, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung aus. Sonstige Voraussetzungen: Die Pferde müssen ausreichend haftpflichtversichert sein (Tierhalterhaftpflicht), gesund sein und aus einem gesunden Bestand kommen, die einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Die Vorsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

2 Anlage 1 GQHA e.v. -Service- und Zuchtbuchstelle- Weseler Dorfstraße 34a Undeloh Antrag zur Bewertung von Stuten der Rassen Quarab Horse /Quarter/-Paint Horse und Arabisches Vollblut (ab dreijährig) Name Adresse Mitgliedsnummer Daten des Pferdes Name des Pferdes Rasse Geschlecht Lebensnummer Ort, Datum Unterschrift

3 Anlage 2 GQHA e.v. -Service- und Zuchtbuchstelle- Weseler Dorfstraße 34a Undeloh Antrag zur Bewertung von Fohlen, Jährlingen und Jungpferden der Rasse Quarab Horse Name Adresse und Mitgliedsnummer Daten des Pferdes Name des Pferdes Geschlecht UELN- Lebensnummer (wenn vorhanden) Ort, Datum Unterschrift

4 Anhang Durchführungsverordnung Es gilt die Zuchtbuchordnung der GQHA e.v. Bewertung der Eintragungsmerkmale von Stuten Durchführung Das Mindestalter einer Stute für die Bewertung beträgt drei Jahre. Die GQHA- Bewertungskommission prüft die vorgestellten Stuten mit Blick auf die in dieser Zuchtbuchordnung festgelegten Eintragungsmerkmale für das Zuchtziel des Quarab Horses. Die Grundlage der Bewertung der Eintragungsmerkmale bilden sechs Einzelwertnoten in den Bereichen Typ, Gebäude, Gangkorrektheit, Gangqualität, Hufe/Gliedmaßen und Gesamteindruck. Die Noten werden, wie unter 10 ZBO erläutert, ermittelt. Die zur Bewertung der Eintragungsmerkmale angemeldeten Stuten benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, das die Zuchttauglichkeit der Stute bestätigt sowie einen negativen PSSM-Typ1-Test. Nachkommen des Hengstes Impressive müssen zusätzlich einen negativen HYPP-Test vorlegen. Die Tests auf HYPP und PSSM-Typ 1 müssen durch ein anerkanntes Genlabor vorgenommen werden. Bereits bestehende Gent-Tests auf HYPP und PSSM- Typ 1 werden anerkannt. Stuten mit gesundheitsbeeinträchtigenden Mängeln gemäß 27 ZBO können nicht bewertet werden. Eine Ausnahme wird erteilt, wenn Fehlstellungen des Gebisses durch Verletzungen (z.b. Kieferbruch) entstanden sind. Hier ist ein tierärztliches Gutachten erforderlich. Stuten, die aufgrund ihres Verhaltens eine Überprüfung des Gebisszustandes und/oder die Ermittlung von Stockmaß und/oder Röhrbeinumfang nicht zulassen, werden von der Bewertung zurückgestellt. Ablauf 1. Vermessung der Stuten: Stockmaß Röhrbeinumfang 2. Pflasterprobe: Hierbei werden die Pferde einzeln auf einer Asphalt-/Pflasterstrecke an der Hand am durchhängenden Führstrick erst im Schritt und dann im Trab vorgestellt. Der Vorsteller läuft dabei auf der linken Seite des Pferdes. Die Wendung erfolgt im Schritt nach rechts, um den Prüfern stets freie Sicht auf die Beine des Pferdes zu ermöglichen. Wird eine Lahmheit festgestellt, muss das Pferd zurückgestellt werden. Eine Wiedervorstellung zu einem späteren Termin ist möglich. 3. Musterung: Die Vorsteller stellen jede Stute einzeln zur Bewertung vor der Bewertungskommission auf. 4. Freilaufen/Longieren: Die Stuten müssen zur Ermittlung der Gangqualität an der Longe oder freilaufend gezeigt werden, um Bewegungsabläufe und Gangwerk im Schritt, Trab und Galopp besser beurteilen zu können als an der Hand. Bewertungsentscheidung Die Bewertungsentscheidung lautet: - bewertet mit der Note... - nicht bewertet

5 Mit einer Gesamtnote von 7,5 und besser erhält die Stute das Prädikat Prämie. Dabei darf keine der sechs Einzelnoten unter 5,0 liegen. Die Bewertungsentscheidung ist auf der Zuchtschau öffentlich bekannt zu geben und dem Stutenbesitzer schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung wird entsprechend 19 ZBO im Equidenpass eingetragen. Rücknahme, Widerruf, Widerspruch zur Eintragung Die Eintragung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung nicht vorgelegen hat. Die Eintragung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie wird widerrufen, wenn mit ihr eine Auflage verbunden war und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Entscheidung kann der der Stute bei der Geschäftssstelle der GQHA Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bewertungsurteils. Weitergehende Regelungen sind unter 10 Nr. 4 ZBO definiert. Ebenso wird über Ort und Zeit der Wiedervorstellung der Stute entschieden. Exterieurbeurteilung von Fohlen, Jährlingen und Jungpferden Durchführung Fohlen werden bei Fuß der Mutterstute vorgestellt, Jährlinge und Jungpferde werden ohne ihre Mutter vorgestellt. Die GQHA-Bewertungskommission prüft die vorgestellten Fohlen und Jährlinge mit Blick auf die in der Zuchtbuchordnung festgelegten Eintragungsmerkmale für das Zuchtziel des Quarab Horses. Die Fohlen und Jährlinge werden in den Bereichen Typ, Gebäude, Gangqualität und Gesamteindruck bewertet. Die Noten werden, wie unter 10 ZBO erläutert, ermittelt. Ablauf 1. Musterung: Die Vorsteller stellen jedes Fohlen/ jeden Jährling einzeln zur Bewertung vor der Bewertungskommission auf. 2. Dreiecksbahn: Im Anschluss werden alle Pferde einzeln auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt und Trab vorgestellt. 3. Freilaufen: Die Fohlen/Jährlinge müssen zur Ermittlung der Gangqualität freilaufend gezeigt werden, um Bewegungsabläufe und Gangwerk im Schritt, Trab und Galopp beurteilen zu können. Bewertungsentscheidung Die Bewertungsentscheidung lautet: bewertet mit der Note... nicht bewertet Die Bewertungsentscheidung lautet nicht bewertet, wenn das Fohlen/ der Jährling die Anforderungen in Bezug auf Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes sowie Gesundheit nicht erfüllt. Das Fohlen/Jungpferd kann bei Erreichen des dritten Lebensjahres erneut vorgestellt werden. Die Entscheidung wird im Fohlenregister eingetragen.

6 Rücknahme, Widerruf, Widerspruch zur Bewertung Die Bewertung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Bewertung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie wird widerrufen, wenn mit ihr eine Auflage verbunden war und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Entscheidung kann der bei der Geschäftssstelle der GQHA Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bewertungsurteils. Weitergehende Regelungen sind unter 10 Nr. 4 ZBO definiert.

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